Befristeter Unterhaltstitel für minderjährige Kinder

  • Hallo,

    Ich habe das Netz rauf und runter durchsucht. Leider gibt es keine Beiträge zu befristeten Unterhaltstiteln bei minderjährigen Kindern. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Ich habe 2017 einen "befristeten" Unterhaltstitel unterschrieben. Die Befristung lief bis zum voraussichtlichen Ausbildungsbeginn letztes Jahr (Juli 22 / Kindesalter 16).

    Leider konnte meine Tochter die Ausbildung nicht antreten und musste noch ein Jahr weiter zur Schule gehen.

    Ich habe also weiter den titulierten Unterhalt bezahlt.

    Nun weigert sich die Mutter, mir Auskunft darüber zu erteilen was unsere Tochter jetzt macht. Von Bekannten hörte ich, dass sie wohl im August 23 eine Ausbildung anfängt.

    Wie verhalte ich mich nun? Kann ich den Unterhalt einbehalten, bis ich Auskunft erhalte? Durch eine Ausbildungsvergütung würde sich ja evtl der Unterhalt verringern.

    Kann die Mutter mit dem abgelaufenen Titel noch vollstrecken?

    Gruß Lichen

  • Wenn der Unterhaltsgläubiger auch auf schriftliche Nachfrage seinen Bedarf und seine Bedürftigkeit nicht darlegt, kann man davon ausgehen, dass beides nicht mehr besteht und die Zahlung einstellen. Das sollte man entsprechend ankündigen.


    Soweit der Titel beglichen ist, kann daraus keine wirksame Vollstreckung mehr betrieben werden.


    Theoretisch kann die Mutter trotzdem mit dem abgelaufenen Titel vollstrecken, indem sie einfach behauptet, dass daraus Zahlungen nicht geleistet wurden. Gegen diese Vollstreckung müsste man vermutlich gerichtlich vorgehen. Das ist natürlich nervig und kostet Geld. Da kann man nur hoffen, dass die Mutter keinen Unfug betreibt. Man kann auch die Herausgabe des erfüllten Titels verlangen.