Ehegattenunterhalt - stimmt das so?

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier jetzt tagelang unzählige Beiträge gelesen, und möchte jetzt mal meinen persönlichen Fall zur Diskussion stellen.


    Die Fakten in Kürze:

    - seit 14 Jahren verheiratet

    - seit 6 Monaten getrennt lebend

    - 2 Kinder, 10 und 12 Jahre

    - Wechselmodell, Kinder jede Woche abwechselnd bei einem Elternteil (50%/50%)

    - gemeinsames Haus, geschätzt 1,1 Mio wert

    - beide Ärzte

    - ich habe durchgehend angestellt gearbeitet, bereinigtes Nettoeinkommen ca. 4.500€ (Kindergeld bekomme ich)

    - sie hat seit der Schwangerschaft vor 13 Jahren gar nicht gearbeitet. Ist jetzt zu 50% als Gutachterin angestellt, bereinigtes Nettoeinkommen ca. 1.800€

    - halbes Haus kaufe ich ihr ab


    So, wir wollen uns gütlich einigen, haben über eine Anwältin ausrechnen lassen, dass ich während der Trennungszeit monatlich 750€ für die Kinder bezahle und sie nochmal 500€ für sich bekommt.


    Jetzt geht es um eine Scheidungsfolgevereinbarung. Kindesunterhalt bleibt, das ist klar.

    Meine Frau möchte weiter monatlich 500€ für 5 Jahre und dann neu verhandeln.

    Ich muss irgendwie die Hälfte des Hauses finanzieren, und frage mich, ob ich ihr tatsächlich so lange so viel Geld bezahlen muss.

    Die Anwältin berät uns, hat schon durchblicken lassen, dass das etwas hoch ist, war aber der Meinung die 5 Jahre gehen in Ordnung, mit jährlich leicht sinkender Summe.


    Ich habe hier viel über Unterhaltsansprüche gelesen, aber auch, dass Frauen auch grundsätzlich nach einer bestimmten Zeit wieder vollzeit arbeiten müssen. Es kommt mir komisch vor, dass ich weiter Vollzeit arbeiten soll, und sie 5 Jahre Zeit bekommt wieder auf Vollzeit zu kommen.


    Was meint ihr dazu?


    Danke, Alfred

  • Hui, da hat sich deine Frau (und deine Kinder) von dir aber komplett über den Tisch ziehen lassen.

    Sei froh!

  • Ok, so wie es scheint ist das alles so in Ordnung.


    Aber was mich doch noch interessieren würde, warum ist meine Frau nach der Scheidung nicht verpflichtet wieder voll zu arbeiten? Dann würde ihr Anspruch ja sinken, oder?

    Da sie ja den gleichen Beruf wie ich selbst ausübt, könnte sie ja im Prinzip eine Vollzeitstelle suchen, bei der sie ähnlich viel verdienen würde.


    Danke für eure Antworten


    Grüße,

    Alfred