Nachzahlung an das Jugendamt

  • Servus und Hallo

    Meine Freundin ist geschieden und hat zwei Söhne.

    Einer lebt beim Vater und der andere bei ihr.

    Ihr Sohn also der bei ihr lebt hat 09/2022 eine Ausbildung angefangen und ist am 15.07.2023 ....18 geworden.

    Vor kurzem meldete sich das Jugendamt ca.2 Monate,er soll seine Lohnabrechnung von 09/2022 bis 10/2023 den Jugendamt schicken wegen Neuberechnung Unterhalt für den zweiten Sohn der beim Vater wohnt.

    Heute kam die Aufforderung das sie ca.500 € an das Jugendamt zahlen soll.

    Also von 09/2022 bis 15.07.2023 wurde es berechnet.

    Darf das Jugendamt rückwirkend Geld zurück fordern?

    Meines Erachtens nicht oder liege ich da falsch.


    Mfg Maik


    Bitte nicht auf Rechtschreibung und Grammatik schauen

  • Hallo Maik,


    ich habe ein Verständnisproblem, weshalb ich einige Fragen stelle, die für die Beantwortung nötig sind.


    Wer sollte die Lohnabrechnungen an das Jugendamt senden? Der volljährige Sohn in Ausbildung der bei deiner Freundin lebt?

    Warum sollte er (der volljährige Sohn?) die Lohnabrechnungen an das JA senden? Ich habe verstanden, dass das Jugendamt den Unterhalt für den zweiten Sohn der bei ihm lebt ausrechnen wollte, richtig? Ist der zweite Sohn minderjährig?


    Warum soll sie die 500 EUR an das Jugendamt bezahlen und nicht an den Vater bei dem der zweite Sohn lebt?


    Prinzipiell:

    - deine Freundin muss Unterhalt für den Sohn der beim Vater lebt bezahlen, hierzu ist das Einkommen deiner Freundin für die Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen

    - der Vater muss aber auch Unterhalt für den volljährigen Sohn der bei deiner Freundin lebt bezahlen. Da er volljährig ist wird der Unterhalt für ihn auf Basis Einkommen des Vaters und auch der Mutter berechnet

  • Ich habe auch ein Verständnisproblem. Und zwar, was macht dieser Thread seit einem Tag hier im Elternunterhalt-Subforum, obwohl es in diesem Thread um alles, aber nicht um Elternunterhalt geht. Sondern um Kindesunterhalt.

    😊 :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen