Unterhaltsregelung

  • Guten Tag zusammen,

    Bitte um Hilfe.

    Scheidung, Kind bleibt bei der Mutter. Nach einiger Zeit zieht das Kind zu seiner Oma (Vaters Mutter). Durch JA wurde festgestellt, dass das Kind zu seiner Großmutter zog und der Vater einen Antrag auf Kindesunterhalt stellen würde. 5 Jahre später. Es gab keine Briefe. Kindesunterhalt wird nicht bezahlt. Das Kind erhält von JA einen Psychologen und einen Familienberater. Mutter braucht einen Unterhaltsregelungsnachweis. Wir haben gane JA angerufen. Sie stellen kein solches Nachweis aus und sagen, dass Sie nur Privat Regeln müssen. Sie fragten die Großmutter, sie sagte, dass sie keinen Unterhalt beantragt habe, da das Gehalt von Mutter noch gering sei und man von ihr nichts bekommen könne. Wie geht es weiter? Hatte Oma das Recht, keinen Antrag zu stellen? Wo bekommt man Nachweis? Großmutter bei Jobcenter. Das Kind ist bereits 16 Jahre alt.

    Danke im Voraus.

  • Was für einen Antrag sollte die Oma denn stellen?


    Auf Unterhaltsvorschuss hat sie keinen Anspruch und der zivilrechtliche Anspruch auf Kindesunterhalt ist auf das Jobcenter als Rechtsnachfolger übergegangen. Üblicherweise würden daher beide Eltern vom Jobcenter angeschrieben und überprüft werden. Wenn von dort auch nichts kommt, dann hat man Glück gehabt und wird nicht mit einer Forderung konfrontiert. Das ist aber keine "Regelung", die man nachweisen könnte, sondern reines Glück.

  • Mutter erhielt keine Briefe vom JC. Es gab überhaupt keine Briefe und das Einkommen wurde nicht überprüft.

    Der Nachweis braucht sie für Rathaus. Angestellte im Rathaus sagte, die soll ein Unterhaltsregelung Nachweiss oder Leistungfehig Nachweis mitbringen. Aber wo die soll es holen, wenn Unterhalt wird nicht bezahlt?

  • Nachweiss braucht Rathaus für Einbürgerung. Ohne Unterhaltsregelung Nachweiss die geben die Mutter kein Einbügerung. Nachweiss die kann bekommen, wenn die hat Kindesunterhalt bezahlt. Aber die hat es nicht, weil keiner hat ihre Einkommen überprüft. JA kann nicht helfen. JC gibt keine Info. Was kann die Mutter noch tun?

  • Hi,


    ich vermute mal, dass es hier um die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter geht. Eingebürgert wird nur (grob vereinfacht formuliert), wer für sich selbst sorgen kann. Da sie verpflichtet ist, für ihr Kind finanziell zu sorgen, könnte das, was an Lohn übrig bleibt, eben nicht für die Selbstversorgung ausreichen. Und dann gibt es keine Einbürgerung.


    Ob ausländerrechtlich eine Erklärung von Großmutter und Kindsvater , man mache keinen Unterhalt geltend, für die Einbürgerung ausreichen, das vermag ich nicht abzuschätzen. Denn wir haben das Problem, dass eine solche Erklärung jederzeit widerrufen werden kann. Weder das Jugendamt noch das Job-Center sind jedoch zuständig. Die Mutter muss sich um ihre Angelegenheiten schon selbst kümmern.


    TK

  • Leider die prüfen das nicht.

    Also erhielt die Mutter von denen einen Brief mit einer Liste, was sie mitbringen noch sollte. und auf der Liste steht: Unterhaltnachweis oder Leistungfehig Nachweis. Deswegen ist sie verwirrt und weiß nicht, was sie jetzt tun soll.

  • Und das ist die Problem. Die hat es mitgeteilt, aber die Sachbearbeiterin will nicht hören und verlangt es weiter. Deswegen die Mutter versucht rauszufinden warum keiner hat ihre Einkommen überprüft und warum keiner Briefe wegen Kindersunterhalt gekommen sind.

  • Hi,


    nochmals: jeder muss sich um seine Angelegenheiten selbst kümmern. Wenn es die Mutter in der Vergangenheit nicht getan hat, dann ist es ihr Problem und nicht das von anderen Personen oder gar des Steuerzahlers. Die Einbürgerungsbehörde hat mitgeteilt, was benötigt wird. Wenn etwas nicht eingereicht werden kann, dann muss man das mitteilen. So, wie das dann bewertet wird, ist eine ganz andere Frage.


    TK