Vater Deutsch, arbeitet in D, Kind bei Mutter, nicht-EU-Ausland

  • Folgendes Problem,


    ich hatte eine längere Beziehung (nicht verheiratet oder verlobt) mit einer Frau aus dem "Nicht-EU-Ausland". Seit drei Jahren besuchen wir uns gegenseitig für längere Zeiträume, jetzt am Ende unseres letzen gemeinsamen Urlaubs war klar, dass wir uns trennen, es passt einfach nicht. Unter Anderem will sie nicht in Deutschland leben, ich könnte in ihrer Heimat keine Arbeit finden.

    Scheinbar ist sie jetzt gerade in unserem letzen Urlaub schwanger geworden (Abtreibung ist keine Option für sie), ich glaube ihr auch, dass ich der Vater bin (würde es nach Geburt aber testen lassen). Wir haben uns freundschaftlich getrennt und wenn das Verhältnis gut bleibt und sie nicht versucht mich fianziell auszunehmen, will ich ihr selbstverständlich zahlen was ihr zusteht. Will sagen, wir werden uns wahrscheinlich außergerichtlich einigen (sie will alleiniges Sorgerecht, was auch ok für mich ist). Vor einer Einigung will ich aber wissen, was ihr rechtlich zusteht.

    Ich arbeite in Deutschland, sie verdient wenig, Lebenshaltungskosten sind in ihrer Heimat aber auch deutlich niedriger. Ich könnte aber auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas verdient und vielleicht hört sie auch auf zu arbeiten.


    Was ich bisher herausgefunden habe:

    Mit meinem Gehalt würde ich ca. 400€ Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn sie in Deutschland leben und nicht arbeiten würde. Ihr Land gehört im Ländergruppenvergleich zu Kategorie 3 also wären es kaufkraftbereinigt nur 50%

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2


    So wie ich das sehe würden ihr dann also 200€ Kindesunterhalt zustehen.


    Meine Fragen:

    1. ist das soweit richtig?

    2. kann sie zusätzlich zum Kindergeld Unterhalt für sich selber fordern, weil sie wegen Kindererziehung nicht arbeiten kann?

    3. bekommt sie Kindergeld weil das Kind von einem deutschen Vater ist der in Deutschland arbeitet (wir sind aber nicht verheiratet)?

    4. Wird für möglichen Unterhalt für die Mutter und Kindergeld ebenfalls der Schlüssel des Ländergruppenvergleichs angewendet, sprich sie bekäme nur 50% des regulären Kindergeldes und ich müsste nur 50% des Unterhalts für die Mutter zahlen?

    5. Habe ich sonst etwas vergessen, das berücksichtig werden muss?

  • Hallo cp03525,


    Nach deutschen Recht steht dem Kind Kindesunterhalt zu, und der Mutter mindestens bis zum 3.Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt.


    Die jeweilige Höhe hängt von deinem bereinigten Netto-EK ab.


    edy

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  • Bekommt das Kind auch Kindergeld? Wird es an die Mutter ausgezahlt oder von dem abgezogen, was der Vater an die Mutter zahlen muss?

  • Hallo cp03525,


    Bekommt das Kind auch Kindergeld? Wird es an die Mutter ausgezahlt oder von dem abgezogen, was der Vater an die Mutter zahlen muss?

    in welchem "Nicht EU-Land" wohnen Kind und Mutter ?


    Würden sie in D leben, würde gelten:


    Die Mutter bekommt das Kindergeld.


    Der Vater ( Zahlungspflichtiger ), darf vom Bedarf des Kindes ( lt.Düsseldorfer Tabelle), das halbe Kindergeld abziehen.


    edy

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  • 3. bekommt sie Kindergeld weil das Kind von einem deutschen Vater ist der in Deutschland arbeitet (wir sind aber nicht verheiratet)?

    Hallo, das Kindergeld wirst du beantragen müssen, du lebst und arbeitest in Dt.,

    Beachten sollte man, das es in anderen (nicht EU) Ländern andere Regeln gibt.


    Die Mutter soll sich mal schlau machen, was ihr/dem Kind in ihrem Land zusteht.


    Gruß


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