Elternunterhalt - Änderung Einkommensverhältnisse

  • Aktuell verdiene ich über 100.000 Euro und werde wohl ab Mitte nächsten Jahres (da werden die Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht sein) für meine Mutter Unterhalt zahlen müssen. Wird die Verpflichtung zur Zahlung jährlich überprüft, da sich meine Einkommensverhältnisse ändern werden. Sprich ich werde in zwei Jahren in Altersteilzeit gehen und dann in Rente. Durch diese zwei Änderungen liegt mein Einkommen dann unter 100.000 Euro. Bedeutet dies, dass ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Unterhaltspflichtig bin?


    Wie sieht es aus, wenn ich aktuell in Teilzeit gehen würde und so bereits ab nächstem Jahr unter der Grenze von 100.000 Euro wäre?

  • Hallo regenbogen,


    willkommen hier im Forum.


    Weiß der Sozialhilfeträger von deinem Einkommen?

    Wurde schon ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gerstellt?


    Es ist nach meiner Meinung immer besser, die Grenze nicht zu überschreiten, wenn man das will und kann.


    Nachfolgende Diskussionen mit Ämtern bleiben dann oft komplett aus.


    Gruß


    frase

  • werde in zwei Jahren in Altersteilzeit gehen

    Du solltest jetzt schon "Beweise sichern", dass du es seit langem geplant hast, zB eine schriftliche Vereinbarung/Absichtserklärung mit dem Arbeitgeber



    dann in Rente

    Wenn du ein Rentner bist und ein Einkommen unter 100T hast, dann ist es logisch, dass du kein Elternunterhalt zahlst. Zumindest fällt mir keine realistische Möglichkeit ein, wie dich der SHT oder UHP zu Zahlungen verpflichten könnten.





    ich aktuell in Teilzeit gehen würde und so bereits ab nächstem Jahr unter der Grenze von 100.000 Euro wäre?


    Meine Meinung: ja, du kannst.

    Das Einzige was dagegen sprechen könnte wäre die Erwerbsobliegenheit, falls der SHT auf die Idee kommt mit sowas anzufangen. Dieser Begriff kommt aus dem Familienrecht/Unterhaltsrecht, also da wo es um die Beziehungen zwischen den Menschen geht: UHP und UHB. Nach der aktuellen Rechtslage geht es aber bei der Überschreitung der 100T Grenze um eine Beziehung zwischen dem UHP und eine Behörde, dem SHT und es geht um das Sozialrecht. Ob man da von einer Erwerbsobliegenheit reden kann... ich denke, nicht.


    Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?




    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Aktuell verdiene ich über 100.000 Euro und werde wohl ab Mitte nächsten Jahres (da werden die Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht sein) für meine Mutter Unterhalt zahlen müssen. Wird die Verpflichtung zur Zahlung jährlich überprüft, da sich meine Einkommensverhältnisse ändern werden


    Hallo Regenbogen,


    ich hoffe Du bist mir nicht böse, wenn ich Deine Frage aufgreife, da es sich bei mir genau andersrum verhält.


    Ich musste vor Einführung der 100.000€ Grenze zwei Jahre Unterhalt für meinen Vater bezahlen. Durch die Gesetzesänderung und meinem darunterliegenden Verdienst bin/war ich dann davon gefreit.


    Meine Frage an Euch im Forum:

    Ich musste 2019/2020 all meine Daten, Einkünfte etc. offen legen.

    Muss man davon ausgehen, dass das zuständige Amt eine neuerliche Überprüfung der aktuellen Einkünfte vornimmt oder ist das eher unrealistisch?

    Ich hatte bei meiner letzten Auskunft im Jahr 2020 ein Brutto von ca. 90.000€, dieses Jahr werde ich wohl weit über 100.000€ landen.


    Legt sich ein Amt sowas auf Vorlage?


    Viele Dank für Eure Erfahrungsberichte und/oder Euren Input! :-)

  • Hallo MaM,

    Muss man davon ausgehen, dass das zuständige Amt eine neuerliche Überprüfung der aktuellen Einkünfte vornimmt oder ist das eher unrealistisch?

    Das kann man pauschal nicht beantworten. Es gibt nun bei dir diese Anhaltspunkte und daher kann es schon zu einer erneuten Prüfung kommen.

    Ich kenne auch eine Zahlungsaufforderung mit der Bemerkung, das "jede Veränderung der Einkünfte dem Amt zu melden sei".

    Ob das überhaupt rechtens ist kann ich dir nicht sagen.

    Schau also mal nach, was in den alten Forderungen für Textpassagen auftauchen.

    Wenn du befreit warst, steht doch in dem Schreiben bestimmt auch ein Hinweis, würde ich vermuten.

    Legt sich ein Amt sowas auf Vorlage?

    Wie lange ist denn die letzte Prüfung her?

    Normaleweise ist eine Wiedervorlage im "Fristenkalender" eingetragen, heute erfolgt das oft elektronisch.


    Gruß


    frase

  • Hi frase,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

    Im besagten Schreiben ist in der Tat nichts vermerkt, außer dass ich zum 01.01.2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz befreit bin und somit kein weiterer Unterhalt zu leisten ist.


    Wird eigentlich im Falle einer neuerlichen Unterhaltspflicht monatsgenau abgerechnet oder ab wann greift die Pflicht anhand der aktuellen Rechtssprechung?


    Danke und ein schönes Wochenende :-)