Antrag schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - mal ein lustiger, aber komplizierter Fall

  • Guten Tag!


    Naja - eine teilweise "lustige" Geschichte... Ob es lustig bleibt - ich kann es nich abschätzen...


    Ich bin dt. Staatsbürger, lebe und arbeitete aber > 23 Jahre in Österreich (AT). Seit 2 Jahren gute Pension in AT und ein wenig von Deutschland (ca. 10 Jahre in DDR und 2 Jahre in Frankfurt/M).


    Ich habe immer recht gut verdient und in AT auch eine zusätzliche Betriebspension eingezahlt (Firma auch nicht so knapp).


    Heirat: 1981. Meine Ehefrau hat die Ehewohnung in AT 1995 verlassen und ist nach D zurück gezogen. Bis letztes Jahr haben wir also getrennt gelebt. Ich habe dann mal "reinen" Tisch machen wollen - also habe ich in AT die Scheidung eingereicht.... Wurde nach AT-Recht "einvernehmlich" geschieden - keine Einwende meiner Ex - und auch keine Chance für sie nach AT-Recht.


    Über eine Rechtsanwältin hat sie dann beim Familiengericht (FG) in D einen Versorgungsausgleich eingereicht:


    Inzwischen ein Papierberg von 5 cm Höhe (alle Rentenansprüche von beiden in AT und D....usw... usf....).


    Der Papierkram ist also beim FG vollständig vorhanden. Bisher wurde ich aufgefordert da die Unterlagen einzureichen - OK...ich war da sehr brav) und sonst Schriftstücke zur "Kenntnisnahme" - ja ich kann lesen und zur Kenntnis nehmen - brauche da aber nicht weiter "reagieren" (nur zur Kenntnisnahme halt).


    Heute kam per Einschreiben vom FG der Antrag der RA (Rechtsanwätin) zur Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - (nur) bezüglich der Anrechte des Antragsgegners (ich wohl) bei der AT staatlichen Pensionsanstalt und der Betriebspension.


    Das FG möchte da eine Stellungnahme binnen 2 Wochen.


    1. Muss (?) ich da Stellung nehmen - wenn ich das Verfahren mal prinzipiell nicht ablehne - oder stze ich das einfach aus?

    2. Ich denke nach Recherchen, dass von Deutschland auf AT Rentenansprüche von mir nicht zugegriffen werden kann. Nur wenn ich von mir aus da etwas zahlen MÖCHTE, dann würde meine EX da etwas von AT bekommen.

    3. Meine kleine Pension in D wäre da doch dann nur interessant - wieso erwähnt die RA das nicht in ihrem Antrag - meine (kurze Erwerbstätigkeit in D) Pension in D und die sehr lange Erwerbsdauer meiner Ex in D (keine Pension in AT - keine Arbeit dort). Legt man beides zusammen und teilt dann halt durch 2...........

    4. Ich möchte aber kein Geld von meiner Ex - ihre Pension (Rente) ist eh mickrig - sie kann gern meine gesamte Pension aus D übernehmen. Mir reichen die guten (sehr guten) Pensionen aus AT.


    Ja - ich weiß - ist jetzt mal etwas komplizierter. Aber eventuell hat jemand etwas Erfahrungen / Tipps....Danke, Danke!!


    Möchte mir jetzt mal keinen RA in D suchen, der sich da auskennt - in AT finde ich da keinen. Und in D hab ich da auch Zweifel.


    Für mich stellt sich die Rechtslage zur Zeit so dar: FG in D kann nicht rechtlich bindend (mit "Vollzug") auf meine AT Pensionen zugreifen.


    1. Ich möchte keinen Ausgleich mit meiner Ex bei den nur D Rentenansprüchen (eventuell müsste sie mir da noch etwas zahlen, da meine Ansprüche in D nur die Hälfte ihrer Ansprüche ist - sie bezieht ca. 1.000 ich beziehe aus D ca. 500 €) - Sie hatte damals ja auch Kindererziehung / Arbeitslosigkeit / keine Arbeit in AT, usw. Das sie ihre Rente aufbessern muss, sehe ich auch und gönne es ihr gern.


    2. Die RA von ihr (Ex) zieht das Verfahren natürlich gern in D durch - sie verdient ja gut daran - ohne viel Aufwand - nur ob das für meine Ex optimal ist.....??


    3. Sollte ich mir da einen RA in D suchen? Wie hoch ist das Risiko für mich...........


    4. Kann ich einer zukünftigen Verhandlung vor dem FG in D per Videokonferenz teilnehmen - möchte da nicht extra 800 km hin und zurück fahren (plus zusätzliche Kosten) um da die nur depperten D Rentenansprüche "auszudiskutieren" - die kann die D Ansprüche von mir eh alle haben (OK - etwas weniger Geld für mich - aber dafür muss ich dann auch volle Steuer in AT oben drauf zahlen - also halbiert sich da für mich der Verlust unterm Strich etwa). Und ich gönne es ihr wirklich - solange meine AT-Pensionen halt nicht "angefasst" werden (können??).


    PS: Kinder sind natürlich kein Thema mehr (+/- 40). Zwei Kinder waren dann auch bei mir, 1 Kind bei ihr und ich hab trotzdem für das 1 Kind in D freiwillig "Unterhalt" gezahlt und auch meiner Ex, nach der Trennung einige Zeit noch Geld überwiesen (solange sie in D dann noch Arbeitslos war).


    Ich denke also: Ich bin kein Abzocker, der alles aus einer Ex-Bziehung rauspressen möchte - und nach lächerlichen 41 Ehe-Jahren - davon 26 Jahre getrennt, fühle ich mich moralisch mal recht gut.


    Was mich wundert: Das die D RA meiner EX nur einen Antrag auf die "Durchführung des schuldrechtlichen Vorsorungsausgleichs bezüglich meiner Ansprüche in AT" eingebracht hat. Da können die doch sowieso nicht ran. Oder nur sehr indirekt, in dem meine gesamten Renten / Pensionsansprüche summiert werden und dann alles gesamt nur für D gerechnet wird. OK - ist ja klar und erhöht dann den Abzug meiner mikrigen Rent in D - meine Ex muss da also nichts mehr an mich abtreten und bekommt rechnerisch ein paar € von meiner D Rente.


    Lange Story - hoffe es liest sich mal "unterhaltsam".... Und eventuell gibt es ja einige Tipps - Danke!!


    Liebe Grüße aus Österreich,


    Musil

  • Hi,


    der Spass kann dir recht schnell vergehen; dann ist es mit der Lustigkeit vorbei, glaub es mir mal. Ich bemühe mich mal für den Laien verständlich vereinfacht das Procedere in Verfahren mit Auslandsbezug darzustellen. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland geschieden wird, gewisse Sachen dort nicht entschieden werden, weil dort nicht vorgesehen oder auch einfach noch nicht berechenbar, so kann er diese Teile in Deutschland entscheiden lassen.


    Zwei Beispiele: im türkischen Recht gibt es keinen Versorgungsausgleich. Die Konsequenz ist, dass bei einem deutschen Gericht der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann. Oder aber: in Texas gibt es keinen nachehelichen Unterhalt; wenn dort eine Deutsche geschieden wird, dann kann sie in Deutschland erfolgreich einen Antrag auf Exenunterhalt stellen. Erfolglos wäre dieser Antrag allerdings dann, wenn in Texas eine ablehnende Entscheidung hinsichtlich des Unterhalts ergangen ist. Die deutschen Gerichte dürfen also nicht Entscheidungen ausländischer Gerichte, die in Deutschland anerkannt werden, "nachbessern," wohl aber ergänzen, wenn dort etwas nicht Verfahrensgegenstand war.


    Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ist zusätzlich auch dann möglich, und zwar unabhängig vom Auslandsbezug, wenn zum Zeitpunkt der Scheidung letztlich eine exakte Berechnung der zu übertragenden Anwartschaften nicht möglich ist. Das ist häufig z.B. bei Betriebsrenten der Fall; da wird dann vor der Verrentung nochmal gerechnet.


    Wir haben in deinem Fall also zwei Optionen, die gemeinsam oder unabhängig voneinander möglich sind und zu einem Anspruch der Frau führen können.


    Ich kenne mich in österreichischem Scheidungsrecht nicht aus, weiß nicht, ob es dort auch so etwas wie den Versorgungsausgleich gibt, und wenn ja, warum er seinerzeit nicht durchgeführt worden ist. Das wäre zunächst zu klären. Wenn man dazu kommt, dass die schuldrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des VA vorliegen, folgt als nächster Schritt die Klärung dahingehend, wie die Übertragung möglicher Anwartschaften erfolgt. Ob als Einmalzahlung, als Zahlung einer monatlichen Rente oder aber durch Übertragung von Pensionsanteilen. Ich weiß nicht, die der österreichische Staat das geregelt hat. Nur, eines muss dir klar sein: wenn ein deutsches Gericht dich zu was auch immer verurteilt, diese Entscheidung ist bei Rechtskraft auch in Österreich vollstreckbar, selbst dann wenn im österreichischen Familienrecht ein VA nicht vorgesehen ist.


    Suche dir schleunigst einen Anwalt, der sich in beiden Rechtssystemen auskennt, die damalige österreichische Entscheidung analysiert und dann schaut, was nach deutschem Recht derzeit möglich ist.


    TK

  • Hallo Musil,


    ich kenne mich zu deinem Thema nicht aus, mir ist aber folgender Gedanke dazu gekommen um den Aufwand und Kosten, auch für dich, geringer zu halten. Du schreibst, dass du ihr die komplette Rente aus DE überlassen würdest. Warum keinen Vergleich anbieten?


    Vergleich anbieten, dass du ihr monatlich Summe X zahlst, dies notariell beurkundet wird und sie im Gegenzug den Antrag zum Versorgungsausgleich vor Gericht zurückziehen und auf den Versorgungsausgleich verzichtet (sofern das noch möglich ist). Alternativ od. zusätzlich einen gewissen Betrag als Einmalzahlung. Hier wäre dann dein Verhandlungsgeschick gefragt.

    So könntest du auch das Risiko minimieren, dass sie Ansprüche aus deiner Rente in AT erhält.

    Details müsstest du dann klären, evtl. auch mit einem Anwalt darüber sprechen.

  • Hi,


    na ja, die Kosten werden dadurch ja nur ansatzweise geringer gehalten. Warum sollte die Ex sich da auf irgend etwas einlassen, wenn sie denn einen vollen Anspruch hat? Wir reden hier über einen kapitalisierten Betrag im sechsstelligen Bereich. Ist der Ex überhaupt in der Lage, trotz guter Pension so etwas zu bezahlen, auch nur hälftig oder 2/3 mäßig?


    Das Gericht ist gehalten, vor einer Entscheidung eine Einigung herbei zu führen bzw. es zu versuchen. Ich würde mich auf vernünftige juristische Vertretung konzentrieren oder aber sehr viel Geld anbieten.


    TK

  • Hi,


    danke für die Ausführungen - ich überlege mal....


    1. Wie finde ich einen RA in D der sich da auskennt? (In A sicher nicht - da hab ich schon einen, der mir in diesem speziellen Fall gesagt hat: Gibt es wohl nicht in A).


    2. Wenn mir nun das FG in D einen Einschreibbrief gesendet hat, zur STELLUNGNAHME, und da drin steht, die RA meiner Ex in D hat den schuldrechtlichen Versorungsausgleich jetzt AUSDRÜCKLICH beantragt,


    Was soll ich da jetzt STELLUNG nehmen ? - ist ja einfach so und ich kann doch nur zur KENNTNIS nehmen....


    Danke!


    LG Musil

  • Hi,


    es gibt sowohl in Deutschland als auch in Österreich genug Anwälte, die sich da auskennen. Es gibt sogar Anwälte, gerade im Grenzgebiet, die auch in beiden Ländern eine Zulassung haben.


    Dem Gericht würde ich mitteilen, dass sich ein Anwalt melden und dich vertreten wird.


    TK

  • Gern geschehen. Noch ein Hinweis, der in international ausgerichteten Fällen auch hilfreich sein kann. Häufig haben Konsulate oder Botschaften auch Listen, in welchen Anwälte angeführt sind, die in beiden Rechtssystemen zu Hause sind. Oder die Rechtsanwaltskammern können weiter helfen. Das, was da der österreichische Anwalt gesagt hat, das ist mit Verlaub Quatsch.


    TK

  • Danke, lieber Moderator TK!


    Ich werde hier mal weiter berichten - wird eventuell ja auch von einigem Interesse sein - nach demMotto: Was es nicht so alles gibt....


    Also - erstes Update:


    1. Ich habe gerade mal einen dt. Anwalt für Familienrecht in Passau angeschrieben. Mir wäre ein dt. Anwalt auch wesentlich lieber, da es ja an einem dt. FG abläuft. Ich schaue dann mal, ob er das übernehmen will oder er mir einene Kollegin / einen Kollegen im Grenzgebiet D empfehlen kann / wird.......


    Fortsetzung folgt.


    LG Musil


    PS: Du darfst den Titel dieses Threads mal anpassen - damit man da sieht, es geht um D und AT / halt Ausland - und auch "Stichworte" dazu ergänzen (für eine Suche) - war hier halt mein erster (und bestimmt auch letzter Thread...;-)).


    Gibt bestimmt viele Deutsche in AT - mit Scheidung von dt. EX - usw.


    PS:


    2. Meine AT Pensionsanstalt hat dem FG in D im Mai 2023 geantwortet:


    Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom .... bla, bla, bla ... bezüglich einer Auskunft gemäß § 3 des dt. Versorgungsausgleichsgesetz dürfen wir mitteilen, dass es sich bei unserer Pensionskasse um einen ausländischen Versicherungsträger gemäß § 19 Abs 2 Z4 VersAusglG handelt, ein derartiges Ansuchen sohin nicht ausgleichsreif und folglich in Ihrem Verfahren nicht berücksichtigungswürdig ist.


    --> Also kann da das FG in D nicht zugreifen - etwas in AT vollziehen - es sollte dann halt nur um unsere beiden dt. Rentenansprüche gehen. Da das FG in D aber meine gesamte Pension / Rente kennt, nehme ich mal an, dass die alles bei mir zusammen zählen und dann den Ausgleich der dt. Renten durchrechnen - und mir von meiner kleinen dt Rente dann natürlich nichts übrig bleibt. Das wäre mir aber wirklich egal - ich gönne es meiner EX von Herzen!

  • Hi,


    das war ja die Alternative, die ich schon in meiner ersten Antwort aufgezeigt habe. Man konnte noch nicht entscheiden. Deshalb wird jetzt entschieden. Und das hat nichts mit deiner kleinen deutschen Rente zu tun, sondern mit den Anwartschaften, die während der Ehe wo auch immer erworben worden sind.


    TK

  • Hi,


    aber der Punkt ist doch, dass das vor einem dt. FG nicht berücksichtigungswürdig ist (AT Pensionen).


    Und das heist für mich, das dt. FG kann nicht irgendwas beschließen, dass meine AT Pensionen irgendwie angreift / reduziert / reduzieren könnte.


    Das FG in D kann nur an meiner wenigen dt. Rente da irgendwie rum basteln.


    Meine ganzen Pensionen in AT bleiben mir voll erhalten, egal was da in D vor dem dt. FG beschlossen wird.


    Meine Pensionen in AT sind in D halt: "nicht berücksichtigungswürdig". Fett gedruckt - da geht nichts von D aus.


    Da kann die dt. RA'in ja gern den Antrag stellen (die kann ja beliebig viele Anträge stellen - ob die da die sinnvoll sind / Erfolg haben könnten - ist der doch egal - aber es ist halt "nicht berücksichtigungswürdig" in D).


    Verstehe ich da das juristische Deutsch so falsch - die AT Pensionsversicherung kennt sich doch bestimmt etwas mit ähnlichen Fällen gut aus, und sagt da: Es geht da einfach nichts..... nicht berücksichtigungswürdig (in D) - halt nach D und AT Gesetzen / Abkommen / EU / etc..


    Genau deshalb (und nach Internet Recherchen) bin ich ja der Meinung: Auf meine Pensionen aus AT kann da nicht zugegriffen werden / per FG in D irgend etwas in AT mit meinen AT Pensionen vollzogen werden von D aus.


    Die Frage für mich ist dann halt:


    1. Meine Pensione in AT sind von D (durch FG) nicht angreifbar / abschöpfbar / vollziehbar.

    2. Die dt Pensionanrechte (und nur die dt.) sind verhandelbar / ausgleichbar.


    LG Musil

  • Hi,


    es ist wenig hilfreich, wenn du dir Teile eines Satzes herausgreifst, und den Rest unterdrückst, weil für dich ungünstig. Es wird doch ausdrücklich festgestellt, dass der VA nicht ausgleichsreif ist, nicht, dass kein Anspruch besteht. Nun bin ich im österreichischen Deutsch nicht so furchtbar fit, ebenso wenig im dortigen Recht. Nur, so furchtbar viele Unterschiede zum deutschen Recht existieren da nicht.


    Ich verstehe die Begründung so, dass man den Wert der Anwartschaften wegen "fehlender Reife" noch nicht berechnen kann. Dieses Konstrukt haben wir doch in Deutschland auch mitunter; darauf hatte ich schon hingewiesen. Ob ein direkter Zugriff auf eine österreichische Rente durch Übertragung von Rentenanwartschaften möglich ist, oder aber allgemeines Schuldrecht greift, weiß ich nicht. Es könnte insoweit auch eine Vereinbarung existieren. Das hindert aber kein Gericht daran, die möglichen Anwartschaften zu errechnen, den Kapitalisierungsfaktor zu berücksichtigen und einen schuldrechtlichen Anspruch auszuwerfen. Dann schuldest du den Betrag X. Und wenn der nicht bezahlt wird, dann kann man ganz normal pfänden. Die Rente, das Konto, was weiß ich.


    Deshalb fand ich ja das alles schon von Anfang an im Gegensatz zu dir, nicht so furchtbar lustig.


    TK

  • Hallo TK,


    lustig ist da jetzt das Verfahren vor dem FG in D ja auch für mich nicht - so habe ich das nicht gemeint, sondern:


    Lustig - bezog sich halt auf das Scheidungsverfahren in AT - bei langer Ehezeit und (sehr) lange getrennt leben. Mein Anwalt da in AT und die Scheidungsrichterin in AT (eine dt. Staatsbürgerin mit doppel Namen) fand das auch sehr lustig.


    Meine Ex hat das "ausgesessen", hat also keine Scheidung über lange Zeit eingereicht. --> Sie wollte dann halt an meinem Erbe "mitnaschen", bei aufrechter Ehe. OK - so leicht wollte ich es ihr auch nicht machen --> Scheidung dann vom mir mal in AT durchgezogen.


    Alles andere dann mal hier später...


    PS: Der RA in Passau meldet sich nicht - etwas überlastet...?


    Gruß Musil

  • Hi,


    na ja, dein Sinn für Humor kann dir jetzt gewaltig auf die Füße fallen. Wenn das deutsche Gericht zu der Erkenntnis kommt, dass der VA noch durchzuziehen ist, dann gilt auch die lange Zeit des Getrenntlebens als Ehezeit und ist bei der Berechnung der Höhe der von dir zu leistenden Zahlungen mit zu berücksichtigen.


    Die Ehefrau war also weder von einer besonderen Form von Lustigkeit beseelt, noch war sie ein Dummerchen. Es war von ihr eine sehr intelligente, taktisch äußerst kluge Entscheidung.


    TK

  • Hi, Dummerchen hin oder her - aber sie hat eine RA (bestimmt weniger Dummerchen...).


    Aber Recht ist Recht... und das respektiere ich natürlich.


    Was mich etwas "irretiert" - wir waren vor der Scheidung ca. 23 Jahre getrennt, sie ist damals ausgezogen und nach D zurück. Ich habe 2 Kinder bis zum Studium unterstützt, sie hat ein Kind bis zum Studium unterstützt (ich hab da auch noch freiwillig, gezahlt + für sie, bis sie in D wieder Arbeit damals hatte).


    OK - würde mich da mal jetzt nicht als Märtyrer bezeichnen - aber als etwas großzügig - rechtlich aber wurscht!


    Sie hat der einvernehmlichen Scheidung in AT ohne Forderungen zugestimmt. Sie hat eine genauso gute Ausbildung wie ich - hätte also theoretisch in den 23 Trennungen wesentlich mehr Rentenanspruch in D "aufbauen" können - leider waren ihre beruflichen Fähigkeiten nicht dementsprechend wie offensichtlich meine (könnte man mal mit teilweisen Dummerchen interpretieren - sorry - wollte hier höflich bleiben - aber SCNR)....


    Wieso hat sie da 23 Jahre (getrennt gelebt) keinen Unterhalt von mir eingefordert? Naja, sie hat gehofft, dass ich mich nicht scheiden lasse und sie dann irgendwo 300.000 € von mir erbt (50 % - die Kinder können sie ja informieren, wie es da bei mir heute so aussieht). Jetzt ist sie natürlich angefressen - dass das nicht mehr funktioniert - also Versorgungsausgleich beantragt jetzt.


    Auch diese Rechnung (Erbe) von ihr war natürlich blöd - da es durchaus seien könnte, dass ich etwas länger leben werde.


    Mein großer Fehler war wahrscheinlich da, die Scheidung in AT einzureichen..... Sonst wäre das noch lange so weiter gerannt - nur hätte ich dann vorher mein Besitz / Konto leer räumen müssen, vor meinem Ableben ( und das ist leider auch etwas schwierig - "Sterbehilfe"...?? - als Stichwort nur mal so).


    Ob ihr das jetzt mal wirklich was langfristig bringen wird - in meinem Alter halt auch viel Risiko - morgen kann ich schon sterben - Vorsorgungsausgleich halt futsch für sie. Ich würde an ihrer Stelle einen Vergleich anstreben - sie bekommt von mir jetzt mal einmalig z.B. 20.000 € und die Sache ist gegessen. Wenn ich dann mal > 120 werde wäre das ein schlechter Deal für sie.....ABER, usw.


    Und ich soll da jetzt einen 50:50 Ausgleich vor einem dt FG ins Auge sehen.


    Aber auch das werde ich verkraften - und bald sterben - um sie dann zu ärgern.


    PS: Wirklich nachtragend bin ich nicht - obwohl ich fliegende Teller auch nicht so richtig mag (so statt gefunden vor 23 Jahren....;-)


    Ob ich dann von Petrus im Himmel mal zur Abteilung der Märtyrer kommen werde....? (Mein Humor behalte ich mir in allen Lebenslagen und auch im Himmel / Hölle)....;-)).


    LG Grüße


    Musil


    Ich liebe die Kommentare hier wirklich - und ich hoffe, ich kann etwas beitragen.

  • PS: Zur "Rechtslage"...


    Wenn die Scheidung nicht in AT sondern in D durchgeführt worden wäre, dann wäre der Versorgungsausgleich da sofort in Angriff genommem worden (halt dt. Recht und nicht AT Recht (das keinen Versorgungsausgleich so kennt).


    Dann hätte ich die Scheidung dort in D sofort zurück gezogen...


    Aber dann hätte sie eventuell sofort die Idee gehab, dort die Scheidung mal einzureichen (ich wäre einem schlafenden Hund (Ex) so wohl auch auf den nicht vorhandenen Schwanz gestiegen...

  • Hi,


    es geht hier nur um den Versorgungsausgleich, sonst um gar nichts. Also das mit dem Erbe oder sonst was zu vermischen, das bringt gar nichts, einfach weil es nichts miteinander zu tun hat. Abgesehen davon hättest du sie ja auch per Testament enterben können, also da rum zu spekulieren, das ist doch Blödsinn. Und, der durchgeführte VA endet nicht mit deinem Tod, der endet finanziell mit ihrem Tod. Meine Mutter hat z.B., obwohl nur 2 Jahre auseinander, meinen Vater um über 30 Jahre überlebt ....... Da sind 20.000 € doch als Scherzerklärung zu werten.


    Ob der VA in Deutschland gleich durchgeführt worden wäre, das kann ich nicht abschätzen. Häufig geht das eben erst später, deshalb gibt es ja das Konstrukt des schuldrechtlichen VA. Und in Österreich scheint es den VA ja auch zu geben, sonst wäre er ja in den Scheidungsdokumenten nicht erwähnt.


    Nochmals; wenn die Voraussetzungen für die Durchführung des schuldrechtl. VA vorliegen, dann wird es sehr teuer für dich.


    TK

  • Hallo TK,


    wollte ja mal Updates hier reinstellen.


    1. Also erstens - ich habe meinen Humor noch nicht verloren - den habe ich noch nie verloren!!

    2. Ich habe einen RA jetzt aus Passau - kennt sich, nach seiner Aussage in FR in D und AT aus (kann ich aber nicht abschätzen, ob das stimmt - die Hoffnung stirbt zuletzt, halt)...

    3. Ich hab jetzt mal 100.000 € extra am Konto locker gemacht - Anwaltskosten / Verfahrenskosten und dann halt eventuell mal 1.500 € / Monat "Unterhalt" - reicht da mal die nächsten 1...2 Jahre.

    4. Könnte noch bei mir 200.000 € mehr locker machen - die Erben eben dann mal irgendwann nur noch die Hälfte (vom heutigen Stand) - aber das sind halt auch ihre Kinder - für mich dann halt - das Erbe wird heute etwas "umgeschichtet" - meine Ex bekommt mehr, ihre und meine Kinder bekommen halt weniger.

    5. Das reicht dann mal locker die nächsten ca. 16 Jahre auch für den Unterhalt / Versorgungsausgleich.

    6. Es schränkt mich heute und morgen nicht ein (von den ca. 1.500 € Unterhalt gehen ja noch ca. 500 € D Rente von mir ab - plus Steuerersparnis bei mir in AT) - Also so wie ich mal ürsprünglich gerechnet hatte (sie bekommt nur die gesamte D Rente von mir), dann halt noch "heute" plus 1.000 € meiner heutigen AT Pension - bleiben mir in AT noch 2.500 € (geht auch, und das 14 mal in AT) - plus die 100.000 € oder sogar 300.000 € oben drauf für mich - aus Reduzierung des Erbes meiner Kinder (Hausteilverkauf).


    Also, wie das Verfahren da vor dem FG dann mal wirklich ausgehen wird - eigentlich wurscht für mich - irgend wann (an meinen Ende) geht es dann nur darum, was meine Kinder mal von mir erben werden. Und die 3 (jeder) werden mit 100.000 € fast genauso zufrieden sein, wie mit den ++200.000 € ohne diese Versorgungsausgleichspielchen jetzt.


    Ob ich noch 16 Jahre leben werde - sehr, sehr unwahrscheinlich... Ob sie noch 16 Jahre leben wird - meine Glaskugel schweigt gerade, ist im Bad, sich polieren.


    Ich behalte halt mal jetzt meinen Humor.


    Variante wäre: Meiner EX wesentlich mehr Einmalzahlung anzubieten, als 20.000 €....??


    Aber mein RA wird mich schon (hoffentlich) gut beraten - ich bin bei ihm natürlich auch auf mein Vertrauen in ihn angewiesen...

  • Hi,


    ich schreibe es immer wieder: erben kommt nach sterben. Mein Großvater erzählte immer von seinem Vater, der voller Stolz im Familienkreis meinte, seine Kinder würden nach seinem Tod stolz und erstaunt sein über die Höhe des Vermögens, was er hinterließe. Dann kam der 1. Weltkrieg, dann die große Inflation ........


    Es kann übrigens auch sein, dass das Sozialamt deine Ex aufgefordert hat, entweder Unterhalt einzufordern oder aber den Versorgungsausgleich durch zu ziehen. Denn wenn sie ein Unterstützungsfall wegen geringer Rente geworden ist, dann wird immer geprüft, ob nicht andere Zahler da sind, die vorrangig in die Pflicht genommen werden müssen. Nur, wenn das nicht der Fall ist, springt der Steuerzahler ein.


    TK

  • Hallo Timekeeper - Lieber Moderator,


    schön, dass Du das Thema "oben" hälst - OK - in diesem Forum tummeln sich halt nicht so viele - da muss man halt schauen, dass es viele Beiträge gibt. So jetzt mal das Forum spezifische hier mal abgehandelt.


    Für mich ist es jetzt mal ganz, ganz einfach:


    1. Das Deutsche FG kann da einfach ein entsprechendes Urteil fällen und meine Ex kann dann monatlich auch auf ca. 50% meiner AT Pension rechtlich zugreifen - OK, ist dann halt so (Recht ist halt Recht).


    1a. Oder, das geht so nicht einfach nach AT.... dann sieht es für mich etwas besser aus (glaube ich im Moment halt nicht so richtig).


    2. Ich nehme jetzt einen Kredit auf mein Haus auf - habe dann unter dem Strich ca. 100.000 € mehr bar am Konto - wenn das Haus dann mal verkauft werden muss (ich sterbe oder verkaufen, Erben / Kinder verkaufen), dann bekommen meine 3 Kinder einfach weniger aus dem Wert des Hausverkaufs / Grundstück.


    Und egal - es ist halt eine Umschichtung - meine (und ihre (!!) Kinder) bekommen etwas weniger und meine EX profitiert heute etwas.


    Der Vergleich mit der großen Inflation von ca. 1923 ist etwas haarsträubend .... weil, ich habe immer noch meine super Hütte - ob ich da jetzt etwas darauf Geld aufnehme (und dafür die gleiche Rate fix bezahle wie heute - nur ohne Tilgung) - egal, denn in einer super Inflation verfallen massiv die Schulden, aber der restliche Wert der Immobilie steigt, und steigt und steigt...


    LG Musil