Antrag schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - mal ein lustiger, aber komplizierter Fall

  • Hi,


    wir wollen gar nicht unbedingt wahnsinnig viele Schreiber haben. Unser Ziel ist es, das juristische System im Familienrecht verständlich rüber zu bringen, so dass die Betroffenen eine Entscheidung erleichtert wird; sie sich selbst richtig positionieren können, und das nicht auf unterstem Niveau und ohne Schleichwerbung. Das geht natürlich einfacher, wenn nicht allzu viele User da sind. Und - der Betreiber des Forums lässt uns da freie Hand, also eine sehr angenehme Situation. Nun zu deinem Fall:


    Du bist verständnistechnisch jetzt auf dem richtigen Weg. Ich versuche es nochmals anders zu erklären, die Methodik in "grenzüberschreitenden" Fällen zu darzulegen. Grundsätzlich respektieren wir in Deutschland familienrechtliche Urteile, die im Ausland ergangen sind und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem anderen Land nach unserem Rechtsempfinden um einen Rechtsstaat handelt oder nicht. Kein deutsches Gericht wird insoweit ein aktuelles Urteil "nachbessern." Aber, wenn etwas in einem ausländischen Urteil überhaupt nicht entschieden wurde, dann kann nach deutschem Recht eine "Ergänzung" erfolgen. Oder auch dann eine Abänderung, wenn nach deutschem Recht auch eine Abänderung eines in Deutschland ergangenen Urteils erfolgen könnte, etwa wegen wesentlicher Änderung der persönlichen Umstände.


    Besonders häufig sind die Ergänzungen/Abänderungen beim Versorgungsausgleich. Das liegt auch innerhalb der EU an den unterschiedlichen Rentensystemen. Und dann greift man halt auf den schuldrechtlichen VA zurück, wie auch innerhalb des deutschen Systems bei privater Altersvorsorge, wo es das Punktesystem ja nicht gibt.


    So, ich hoffe, jetzt ist das System verstanden.


    TK

  • Und egal - es ist halt eine Umschichtung - meine (und ihre (!!) Kinder) bekommen etwas weniger und meine EX profitiert heute etwas.

    Vergiss mal nicht die Bank, die freut sich über den Unsinn "ohne Tilgung".


    Denk an dein Leben und warte einfach ab,


    Gruß frase

  • Vergiss mal nicht die Bank, die freut sich über den Unsinn "ohne Tilgung".


    Denk an dein Leben und warte einfach ab,


    Gruß frase

    Danke frase , für den Hinweis,


    es gibt da einen (kleinen aber sehr entscheidenen) Unterschied:


    In Deutschland (hauptsächlich in Deutschland - seit einiger Zeit auch z.B. in Österreich) gibt es den Teilverkauf einer Immobilie - da zahlt man dann für den erhaltenen Betrag die Zinsen und man zahlt zusätzlich monatlich für das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenußrecht einen Beitrag, wie eine Miete (für den Anteil, der dem Teiverkaufs-Anbieter dann gehört). Das frist in einigen Jahren das ausbezahlte Bargeld auf und der Teilverkauf-Anbieter freut sich mächtig. Außerdem gibt es da noch zusätzliche Kosten und der Teilverkauf-Anbieter spricht auch bei einem späteren Verkauf massiv mit --> kann man also vergessen.


    Ich habe keinen Teilverkauf vor (wo dann der "Käufer" auch Teileigentümer wird), sondern es ist ein ganz normaler Fixzinskredit (Laufzeit 75 Jahre), wo nur noch die (höheren) Zinsen gezahlt werden und die (dann höhere) Kreditsumme halt konstant stehen bleibt. Die Bank ist halt trotzdem im Grundbuch (als Kreditsicherheit). Ist sie aber heute natürlich auch schon (bei dem noch laufenden Kredit - der halt mit Zinsen UND Tilgung). Die Bank spricht auch nicht mit, wenn die Immobilie mal verkauft wird - sie möchte dann halt nur ihre Kreditsumme mal zurück bekommen.


    Natürlich freut sich die Bank - sie bekommt halt monatlich höhere Zinsen.


    Ich kann natürlich jährlich Sondertilgen, wenn ich da Geld übrig für habe (bei Fixzinskredit jährlich höchstens 10.000 €, ohne zusätzliche Pönale - für mehr als 10.000 € Rückzahlung pro Jahr, dann eine Pönale von ca. 1 % für den 10.000 € übersteigenden Teil der jährlichen Rückzahlung).


    Gruß Musil


    PS - wenn das interessiert:


    Link gelöscht, lese bitte unsere Forumsspielregeln. TK

  • @TK - Link gelöscht .... ja ich lese keine 20 Seiten ForumSPIELregeln. - aber OK. Tut mir halt leid - und wird dann gelöscht - OK, ok, ok....


    Kann ja jeder selber mal googeln, wenn er möchte. War aber keine Werbung, etc. nur ein ganz einfacher Link zu einer Erklärung - die einige (ältere) davon abhalten könnten, da sinnlos Geld, kurzfristig, zu lukraieren - und das wird dann schnell aufgefressen.


    Wenn jemand das mal unabhängig von der Foren-Polizei hier googlen möchte: Teilverkauf (einer Immobilie) - Abzocke!


    Würde mich aber gern zu Kommentaren dazu hier freuen (also folgendes).


    Also:


    Was spricht dagen, dass ich jetzt ein Darlehen über 180.000 € (Fixzins ohne Tilgung) aufnehme, 80.000 € der heute noch offenen Kredite sofort zurück zahle und dan in etwas die selbe Rate an die Bank (für dann 180.000 €) zahle, wie heute mit den 80.000 €, wo Zinsen UND Tilgung bezahlt werden. Und ich hab dann ein Plus von 100.000 € am Konto - zahle etwa die selbe Rate wie heute - nur werden die 180.000 dieses Kredits dann halt nicht mehr Monat für Monat etwas getilgt - die 180.000 € Kredit bleiben dann einfach permanent stehen - bis die Hütte mal verkauft wird und ich zahle dafür nicht mehr als heute, mit der Tilgung (das ist die Variante (mit der Tilgung:: maximal sparen für die Erben - warum halt MAXIMAL sparen für die Erben?).


    LG Musil