Bitte um schnelle Hilfe

  • Hallo
    folgendes Problem
    mein Bruder hat 2 Kinder ein 5 jährigen sohn und ein 2 jährigen sohn
    der 5 jährige ist seit ca. 3 monaten bei ihm gemeldet und lebt auch da
    mein bruder bekommt aber kein unterhalt für den 5 jährigen muss aber für den 2 jährigen 250 euro bezahlen
    ist das denn rechtens
    ich denke wenn jeder ein kind hat muss sich doch die unterhaltszahlung aufheben oder etwa nicht
    wenn jemand ahnung hat von so etwas oder schon mal vom ähnlichen fall etwas gehört hat helft mir bitte

  • Hallo,


    es kommt auf die Einkommensverhältnisse an. Wenn der Vater über Einkommen verfügt, die Mutter nicht, dann muss er selbstverständlich Unterhalt zahlen. Bei einem zweijährigem Kind muss die Mutter noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Also muss der Vater wohl oder übel auch für das Kind Unterhalt zahlen, das bei ihm lebt, obwohl er auch schon den Betreuungsunterhalt dafür leistet.


    Gruss


    Lara

  • Hallo
    danke für die schnelle antwort
    mein bruder macht zur zeit eine umschulung da bekommt er nur knapp 800 euro
    sie geht noch keiner tätigkeit nach
    wie lange muss er dann noch zahlen solange bis sie einen job hat ?
    Danke

  • wie lange muss er dann noch zahlen solange bis sie einen job hat ?


    so isses! solange kein einkommen auf beiden seiten vorhanden ist - kann auch keins verrechnet werden. und wie lara richtig gesagt hat, muss sie nichtmal arbeiten gehen wenn das kind nicht mindestens 3 jahre alt ist. und danach wird je nach situation erstmal neu geprüft und entschieden.


    wenn dein bruder mehr verdienen würde, dürfte er zur zeit sogar noch betreuungsunterhalt an die kindsmutter bezahlen.


    so ist das halt wenn man einfach mal kinder in die welt setzt obwohl man sich sowieso kurze zeit später trennt und / oder nichtmal die finanziellen mittel besitzt...

  • Hallo!


    Ich nehme an, beide Kinder sind von der gleichen Mutter...


    Bei dem geringen Einkommen muss dein Bruder keinen Unterhalt für das andere Kind zahlen, auch in diesem Fall mit Einkommen gilt der Selbstbehalt.


    Gruß