Beiträge von Coldplay

    @ ratlos


    auch wenn eine vermietung in eurer situation nur 2. wahl ist!
    für das haus benötigt ihr eine lösung. und wenn es mit dem verkauf nicht klappt, würde ich es mit einer vermietung auf jeden fall versuchen. Die einkünfte aus vermietung und verpachtung versteuern zu müssen, würde mich davon nicht abschrecken, wenn unterm strich für deinen ex mehr geld - und somit auch mehr kindesunterhalt hängen bleibt.


    "unterm strich", damit meine ich besonders, dass er als einzelperson in eine angemessene wohnung zieht in welcher der mietpreis geringer ist als die monatliche darlehensbelastung und auch an den NK sicherlich eine menge gespart werden kann.


    die schuldzinsen und andere werbungskosten in zusammenhang mit der vermietung anzusetzen, ist ebenfalls kein unwesentlicher faktor. besonders wenn das haus noch nicht abbezahlt ist - wie von edy angesprochen!
    und auch evtl. instandhaltungs- und renovierungskosten nach dem auszug deines ex können gegengerechnet werden, wenn das haus damit zur vermietung vorbereitet wurde.


    eine einzelperson in einem grossen haus ist unwirtschaftlich, da brauchen wir sicherlich nicht drüber reden. ihr verschenkt geld, das ihr an anderer stelle nötig hättet.

    aber wäre dies dann nicht gängige praxis? dann würde das doch beim zugewinnausgleich jeder so machen! bei einem ganzen jahr trennungsphase, ließe sich ja so ziemlich alles verflüssigen, von daher erschließt sich mir hierbei die logik nicht ganz.


    könnte es vielleicht sein, dass die im trennungsjahr veräußerten dinge aufgelistet sein müssen? also wenn das auto zb. nicht mehr wertmäßig vorhanden ist, müsste doch der geldzufluss belegbar sein. d.h, das barvermögen muss sich doch um den erlöß trotzdem erhöhen.


    und wenn es unterm kopfkissen liegt müsste doch durch deine bezeugung (das 2 autos vorhanden waren) deine ex eine erklärung hierzu abgeben.



    @ all


    kommt sie vor einer anrechnung wirklich davon?
    wieso gibt es den zugewinnausgleich dann, wenn man ihn derart leicht umgehen könnte?
    glaub ich nicht, muss mal googlen...

    deine anwältin arbeitet aber schon für dich, oder? :confused:


    scheint mir nämlich nicht so. hat nämlich keinen schneid und auch keine ideen. selbst ein kleinkarierter paragraphenheini, würde in beiden deiner fragen hier im forum, mehr ideenreichtum entwickeln anstatt direkt bei jedem punkt die weisse fahnen zu schwenken.


    tu dir doch mal selbst einen gefallen und google mithilfe von stichworten nach antworten auf deine fragen im netz. du wirst über die möglichkeiten und bereits durchgeführten urteile staunen!
    ...und dann entscheide für dich nochmal, ob du mit deiner anwältin zufrieden bist !!

    hallo karin,


    Er verdient um die 3000 Euro netto. Zahlt aber sämtliche Kosten fürs Haus..Abtragungen, Strom, Wasser, Abfallgebühren, Versicherungen und diverse Darlehen, die allerdings auf seinen Namen laufen.


    welcher nachehelicher unterhalt dir zustehen würde kann ich dir nicht sagen. darüber müssten sich dann eure anwälte streiten und das familiengericht entscheiden.
    problem ist, dass der nacheheliche unterhalt vielleicht am ende geringer ausfallen würde, als die freiwilligen zahlungen die er zur zeit an euch leistet.
    ich weiss nicht, ob dir das risiko hier im forum irgendjemand kalkulieren kann.

    guten morgen fen,


    "Ein während der Ehezeit angeschafftes Auto gehört nur dann beiden Ehegatten, wenn durch Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart worden ist. Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft bedeutet Gütertrennung mit Ausgleich des Zugewinns im Fall der Scheidung."


    mit anderen worten: wenn man euch mal unterstellt, dass ihr keinen ehevertrag geschlossen habt, ist der eigentümer des autos derjenige, der es angeschafft hatte. allerdings ist der wagen dann beim zugewinnausgleich zu berücksichtigen.


    das der vorgezogene gewinnausgleich laut deiner anwältin nicht greift, hat ja nichts damit zu tun das der wagen trotzdem aktuell noch zum zugewinn gehört. sie kann ihn ja gerne behalten, darum geht es ja letztendlich nicht.


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    es gilt das stichtagsprinzip:


    stichtag für das anfangsvermögen = tag der eheschließung


    stichtag des endvermögens = tag der rechtsanhängigkeit des scheidungsantrags, also der tag an dem einen von euch beiden der scheidungsantrag rechtsverbindlich (per gericht) zugestellt wird.


    ...ist überall im netz nachzulesen!
    in vielen anderen fällen werden die autos aufgeteilt. derjenige der die kinder behält, bekommt das grössere auto..., derjenige der das teurere auto behält, muss einen wertausgleich leisten...usw.!


    wenn vom gemeinsamen ehekonto das auto bezahlt wurde, halte ich die aussage deiner anwältin für nonsense!


    @ all
    wenn ich irgendetwas nicht bedacht habe, bitte ich um aufklärung.

    hallo ratlos,


    also 1.750 euro netto sind ja eigentlich nicht zu wenig, um unterhalt wenigstens für die kinder bezahlen zu können. gut, das netto muss noch bereinigt werden aber wie hoch sind eigentlich die kredittilgungen? das muss ja demnach eine stange geld sein.


    das haus muss dringend verkauft werden, da ihr es euch absolut nicht mehr leisten könnt - aber das weisst du ja.


    gibt es einen grund, weshalb du nur auf 400 euro basis arbeiten gehst??
    wenn dein jüngstes kind 9 jahre alt ist, solltest du dir mindestens mal eine halbtagsstelle zumuten können, oder?

    naja, das war nur meine persönliche einschätzung. du hast diesbezüglich noch keinen krieg gewonnen. ich bitte um feedback, welche einschätzung deine anwältin vertritt. (außerdem sind die autos mitunter nur ein kleiner teil eurer kompletten scheidung!)


    haupttenor meiner aussage ist, dass die autos vom gemeinsamen ehekonto angeschafft wurden und diese demnach auch euch beiden gehören. egal, wer das auto letztendlich angemeldet hat.
    ...mir mein eigenes auto verkaufen wollen, finde ich mehr als dreist.


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    .

    Ihr Anwalt hat argumentiert, dass die Autos und die LVs zum Vermögen gehören würden und deshalb sich in ihrem Besitz befinden würden.


    ja, die autos gehören zum vermögen! aber nicht zu IHREM, sondern EUREM gemeinsamen ehevermögen!
    der gegnerische anwalt argumentiert gerne unlogisch und absurd wie es scheint! solchen dingen kann man mit einem ordentlichen fachanwalt für familienrecht beikommen. letzteren solltest du dir also unbedingt zulegen!

    also hat sie auch beide bezahlt? falls nicht, komische vorgehensweise bei euch...


    nichtsdestotrotz: die autos gehören zum zugewinnausgleich, falls ihr vertragleich keine gütertrennung vereinbart habt und die fahrzeuge während der ehezeit angeschafft wurden. je nachdem welche sonstigen vermögensgegenstände vorhanden sind, müsste man dir eines der beiden autos (benutzung oder wertausgleich) ohnehin überlassen.

    guten morgen,


    das ist ja wirklich ein toller jahresanfang für dich...


    Das Problem ist, dass beide Autos (ca. 1.500 EUR & 5.000 EUR) und beide Kapitallebensversicherungen (je ca. 2.500 EUR) auf ihren Namen laufen. Jetzt hat sie mir über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie mir großzügigerweise ein Auto und eine Kapitallebensversicherung zum Verkauf anbietet.


    eine kurze rückfrage bezüglich der autos sei mir gestattet:
    ist nicht mindestens 1 auto von dir gekauft und bezahlt worden?
    wer hat die KFZ-briefe?

    guten morgen toluolman,


    Davon könnte man doch kaum Leben, warum geht man überhaupt noch arbeiten?


    sorry, aber was hat diese neue, private familiensituation mit deiner arbeit oder deinem einkommen zu tun?

    Ab welchem Alter unserer Mäuse müsste meine Frau wieder arbeiten gehen müssen?


    laut aktueller regelung, wenn die kinder älter als 3 jahre alt sind. aber auch dann ist meist, außer es gibt andere möglichkeiten, nur eine halbtagsstelle drin.


    Bekämen wir beide keine Unterstützung?


    es gibt arbeitnehmer, die haben deine 1.300 euronen nicht netto, sondern sogar nur brutto - und auch diese müssen damit klarkommen.
    die ehe und besonders eine familiengründung ist nunmal nicht auf trennung ausgelegt. möchte man dies trotzdem, muss man eben sowohl mit grossen finanziellen, und oftmals auch mit seelischen einschnitten rechnen.
    das einkommen bleibt gleich und sinkt sogar später noch nach dem wegfall der splittingtabelle. aber die kosten steigen an allen ecken und kanten da man nun getrennte wege geht und die meisten kosten wieder für jeden einzeln anfallen (zb. miete und NK).
    dagegen hilft: seine lebensumstände den neuen finanziellen gegebenheiten anpassen. kleinere wohnung, kleineres auto, bei laufenden krediten andere tilgungsmodalitäten vereinbaren. unnötige versicherungen und beiträge kündigen, etc! man erreicht damit sicherlich nicht den früheren status, aber es lassen sich zumindest verschiedene dinge in erwägung ziehen, die eine klaffende geldlücke ein bißchen schliessen lässt.


    staatliche unterstützung fände ich in eurem fall ziemlich unfair.
    die singles mit steuerklasse I, die bereits steuerzuschläge wegen kinderlosigkeit bezahlen dürfen und weniger netto haben als du, können wohl nichts dafür das ihr eure ehe in den sand gesetzt habt und das du dich nun mit 1.300 euro sogar als bedürftig ansiehst...


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    wieso Trennungsunterhalt, was ist das denn?
    Ist das für das eine Trennungsjahr bis zur Scheidung?


    sozusagen!


    der partner mit geringerem oder keinem eigenem einkommen soll durch den trennungsunterhalt davor bewahrt werden, den mitunter krassen unterschied der umstellung seiner finanziellen lebensverhältnisse VOR und NACH der scheidung, nicht gleich so deutlich zu spüren.


    für alles weitere, einfach mal hier schlau machen!


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    Muss ich so lange für ihn zahlen bis er eine Anstellung gefunden hat?


    davon gehe ich nicht aus. er ist für seinen eigenen lebensunterhalt auch selbst verantwortlich, da es keinen von dir geschilderten grund gibt, weshalb es nicht so sein sollte.
    im gegenteil: falls eure tochter bei dir bleibt, fällt auf seiner seite barunterhalt und somit eine gesteigerte erwerbsobliegenheit an - falls er dem kindesunterhalt nicht ausreichend nachkommen kann.


    der einjährige trennungsunterhalt ist ansonsten natürlich zu berücksichtigen. aber ich denke, das wird dir klar sein.