Beiträge von Coldplay

    hallo,


    kann mich edy nur anschliessen. das ist definitiv nicht möglich. und falls der kindesunterhalt getitelt vorliegt, flattert sogar ganz schnell eine pfändung beim Arbeitgeber ins haus.


    logisch betrachtet, sollte angemessene kleidung natürlich in der normalen unterhaltszahlung beinhaltet sein. dennoch sind ersatzbeschaffung für fehlende oder zu klein gewordene kleidungsstücke nicht am kindesunterhalt abziehbar. vielleicht musst du dir hierbei die praxis einmal vorstellen: wie häufig werden kinder als spielball benutzt? und gerade wenn es um unterhalt geht würden väter dann permanent irgendwelche, "vermeintlich notwendige" dinge dem kind kaufen, bloß um den unterhalt zu kürzen, welcher an die Kindsmutter geht. ich glaube, die rechtspfleger kämen mit dem bearbeiten dieser fälle kaum noch nach. und das wegen vielleicht 30 euro! über jeden gummistiefel im herbst, oder schal im winter würde sich gestritten werden!


    das kann es ja wohl auch nicht sein, oder?

    das wäre ein super anfang - und mehr kann man zu beginn auch nicht erwarten!


    hilfreich wäre auch, wenn das verhältnis zur kindsmutter nicht zerstritten ist. dies erhöht die chancen in bezug auf das umgangsrecht.
    und bei einem "guten" verhältnis zwischen euch beiden könnte sogar der umzug ihrerseits neu überdacht werden wenn ihr klar ist, dass sie dir dadurch weitere seelische schäden zufügt. wenn es ihr nicht egal ist ob du suizid gefährdet bist, könnte sie vielleicht also ihre pläne nochmal ändern!


    sprich mal mit ihr ganz offen, falls dies eure aktuelle situation zulässt!

    also ich habe noch keine 64 tabletten genommen, "um mal meine innere ruhe zu haben"! aber vielleicht denke ich da einfach zu kleinkariert...


    ich habe auch keine ahnung, ob dich von den hier geschilderten diskussionspunkten irgendetwas erreicht - davon kommt einfach zu wenig von deiner seite. aber aufgrund deiner kurzen und banalen kommentare würde ich sagen: einsicht sieht anders aus! vielleicht gehörst du zur sorte mensch die meinen, es müsse sich auch alles ohne ihr eigenes zutun von alleine positiv regeln und das es hauptsächlich am verständnis von allen anderen menschen hapert...so wirkst du zumindest hier im forum.


    ich weiss nicht was du denkst und welchen weg du in zukunft einschlagen wirst. ich hoffe aber sehr für dich und deinen sohn, dass es der vernünftige und somit richtige sein wird!


    ich klinke mich hier dann mal aus, da du in einem forum ohnehin keine angemessene hilfe finden kannst!


    viel glück im neuen jahr!

    guten morgen,


    Ich habe meinen Sohn während des Trennungsjahr nicht gesehen, weil meine Frau sich durch meine Suizid Gedanken gefärdet sah.


    das ist das was ich meinte. du verhältst dich absolut kontraproduktiv. ich weiss, dass du dir diese seelische situation nicht ausgesucht hast, die selbstmordgedanken kamen aufgrund dessen. aber dennoch: du befindest dich wie in einem teufelskreis. dein grösstes problem wäre, dass man dir den kontakt zu deinem sohn verbietet. deshalb hast du diese seelischen probleme. die resultate davon (zb. suizid gedanken) sorgen dann aber dafür, dass man deinen sohn immer weiter von dir entfernen könnte. und diese dinge scheinen sich im kreise zu drehen. hättest du dich seelisch besser im griff, müsstest du die angst nicht haben deinen sohn zu verlieren.
    die tatsache das du nun tabletten geschluckt hast und eine tagesklinik besuchen musst, hat die situation weiter verschärft.


    Ja mein Sohn ist mir sehr wichtig und ich habe das erstemal Tabletten genommen, weil ich mit der Situation nicht mehr fertig werde. Weil ich Angst habe meinen Sohn zu verlieren.


    und dies alles kann im ernstfall gegen dich verwendet werden. und das sogar ganz einfach unter dem deckmantel der "vorsorge".
    du möchtest ein (geteiltes) sorgerecht oder häufiges umgangsrecht für ein sieben jähriges kind? was möchtest du eurem sohn beibringen? wie man im leben den kopf in den sand steckt? wie man sich aufgibt und sein eigenes leben an die wand fährt?
    bekomme dein leben in den griff! notfalls auch unabhängig davon, ob du deinen sohn siehst oder nicht. erst dann können sich auch die restlichen angelegenheiten (familie und job) zum positiven wenden! wenn dir dieser logische grundsatz nicht klar ist, wirst du diesem strudel nicht entrinnen.


    Habe ich nun alles verspielt (Sorgerecht, Umgangsrecht) was mein Sohn angeht?


    ...hast leider aktuell die besten weichen dafür gestellt.


    Und kann ich meine Frau daran hindern 600 km weit wegzuziehen?


    im normalfall ja, da du ein mitspracherecht hast und ein recht, deinen sohn zu sehen. im ernstfall muss dann ein gericht entscheiden, was für das kind am besten ist.
    wenn in eurem fall deine ex alle trümpfe ausspielt, wirst du nicht viele chancen haben. die munition hast du ihr geliefert (siehe oben)


    Und was ist mit Weihnachten und Neujahr, da will sie mit unserem Sohn zu Ihren Eltern 180 km entfernt.


    hattest du geglaubt, man würde dir den jungen an diesen beiden tagen einfach mal überlassen? damit er neben dir auf der couch sitzen kann während du in einer solch emotionalen zeit wie weihnachten die hausapotheke links machst??


    ich glaube, du lebst völlig an der realität vorbei.
    mensch, du hast ganz andere sorgen. anstatt versuchen, dich um deinen sohn zu kümmern solltest du dich erstmal um dich selber kümmern. so läuft das nicht und da wirst du vor keinem richter in deutschland eine chance haben.
    so lange dir dein eigenes leben keinen pfifferling wert ist, wird man dir kein kind anvertrauen! bitte verstehe dies endlich!


    wenn du in zukunft nicht daran arbeitest, wieder von der ersatzbank zurück ins spiel zu kommen, sehe ich leider schwarz!


    der dezember wird eine verdammt harte zeit. überstehe ihn und sehe den januar 2011 als neuanfang! niemand beneidet dich um deine situation oder behauptet das dies ein leichter weg sei. aber es gibt momente im leben, da muss man auch mal imstande sein sich am eigenen kragen zu packen und aus irgendeiner kacke zu ziehen. die frage ist nun: hast du noch den mut dazu (auch für deinen sohn) oder magst du den karren lieber weiter in den dreck fahren? deine probleme fangen bei dir selbst an, nicht in den angelegenheiten rund um deinen sohn!


    halte dir in dieser schwierigen zeit vor augen, dass du deinen sohn immer häufiger sehen kannst sobald es bei dir persönlich bergauf geht. wenn die 64 antidepressiva ihr ziel erreicht hätten, hättest du dann mehr von deinem sohn gehabt? herrgott, der bub ist 7 jahre alt - ihr habt eure gemeinsame zeit noch vor euch!


    ich drücke dir beide daumen!


    schönen sonntag noch!


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    na, das sind ja wirklich berauschende aussichten! wie konnte es so weit überhaupt kommen?


    Als das erste Treffen mit meinem Sohn statfinden sollte, bat meine Frau mich um ein Gespräch, mit dem Ausgang das wir wieder zusammengezogen sind.


    warum um alles in der welt, hattest du diese frau wieder genommen?? ich denke, getrennt seid ihr beide besser dran und du könntest wieder etwas aus deinem leben machen. und wenn du dir nicht dauernd irgendwelche tabletten reinpfeifen würdest, gäbe es auch kein problem mit dem sorge- und umgangsrecht in bezug auf deinen sohn!
    das ist doch das, was dir am wichtigsten ist - nehme ich mal an.
    wieso verhältst du dich dann gerade so, dass sich diese dinge in die entgegengesetzte richtung entwickeln?


    Meine Frau bestand darauf das sie ihren und den Regelsatz des Sohnes, sowie das Kindergeld auf ihr Konto geht. Ich habe also nur meinen Regelsatz zzgl. der Miete und Nebenkosten.


    ähm, warum bitte lässt du solche sachen mit dir machen?


    Ich bin seit heute Teilstationär weiterhin in Behandlung und muss demnächst eine Therapie in einer Tagesklinik machen.


    das wäre das beste, dass dir im augenblick passieren kann. zieh das bitte ordentlich durch. und dann beginne nochmal neu.


    Ich muss bis Februar aus der Wohnung, da die Arge hier die Wohnung für unangemessen hält. Ich weiß nicht was ich machen soll.


    wie, du weisst nicht was du machen sollst? den umzug in dein neues leben planen. in einer wohnung die angemessen ist und deine bedürfnisse erstmal an das hartz IV niveau anpassen. das müssen millionen menschen übergangsweise oder auch dauerhaft ebenso tun.


    wenn die tagesklinik beendet ist, solltest du dir am besten einen psychiater suchen der dich permanent seelisch betreuen kann. du benötigst dringend kraft, motivation und lebenswillen. die dinge welche in deinem leben falsch laufen musst du dringend schrittweise verbessern. kopf hoch, es waren schon viele menschen mit dem rücken an der wand. es geht auch wieder aufwärts - wenn du es zulässt!


    ich wünsche dir alles gute!

    Ich befürchte leider, dass das nicht unter 'Bummelstudium' abzuhaken ist


    ...sehe ich allerdings genauso! [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/traurig/a035.gif]



    Ich ärgere mich darüber sehr, weil ich selbst nur wenig verdiene und mir bisher wegen der Unterhaltszahlungen immer nur 900 Euro zum Leben übrig blieben.


    da bleibt dir nichts anderes übrig als die faust in der tasche zu ballen!
    musst noch ein paar jahre durchhalten, befürchte ich.

    U.a. bezahle ich mit der Pfändung auch den Rechtsanwalt meines Ex-Mannes, den Obergerichtvollzieher, die Gerichtskosten und alles was zu dieser Pfändung gehört.


    also geht es gar nicht um kindesunterhalt?


    Vielen Dank für die schnelle Antwort, die LV ist noch lange nicht zuteilungsreif


    wie läuft so eine pfändung ab wenn sie nicht zuteilungsreif ist? wird aus der LV jeden monat ein betrag gepfändet, welcher dir später im erlebensfall dann fehlt? oder wie muss ich mir das vorstellen?


    Die Kommentare meines Rechtsanwalts: "Ich habe die Gesetze nicht gemacht" helfen mir wirklich nicht. Deshalb bin ich auch so dankbar, dass ich dieses Forum gefunden habe.


    naja, hier tummeln sich eigentlich vorwiegend geschädigte und hobbyjuristen. normalerweise sollte die kompetenz deines anwalts ausreichen. vielleicht hast du ne niete gezogen! soll es ja auch geben! :(
    oder es liegt vielleicht daran, dass deine LV nunmal pfändbar ist. im internet nichts ähnliches gefunden?




    nachtrag:
    hab mal nachgeschaut - ein sehr komplexes thema. also deine LV ist durch einen gläubiger durchaus pfändbar, sofern DU bezugsberechtigt bist. falls jemand anderes der begünstigte ist, (zb. kind) kommt es anschließend darauf an, ob der vertrag ein unwiderrufliches bezugsrecht beinhaltet. falls dies änderbar ist, kann auch hier gepfändet werden.


    einem gläubiger ist es sogar möglich, den komplett geschuldeten betrag per rückkaufswert zu erhalten. d.h., deine LV wird vorzeitig ausgezahlt, zu deinem leidwesen. allerdings gibt es auch hier diverse klauseln. da kommt es natürlich darauf an, ob ein rückkauf überhaupt vereinbart wurde und ab wann dieser frühestens stattfinden kann. und auf den grad der benachteiligung hieraus für dich.
    außerdem noch andere punkte, wie pfändungsfreibetrag und ob die LV in eine Rentenversicherung umgewandelt wurde. da ich die einzelheiten nicht kenne, kann ich hierzu nichts sagen.
    ich gehe aber mal davon aus, dass dein anwalt den LV vertrag hinlänglich geprüft hat und somit auch festgestellt hatte, dass ihm hier die hände gebunden sind. dies sollte in der regel nämlich der fall sein.

    hallo tandem,


    Eine Kapitallebensversicherung ist ein Vermögensposten wie ein Sparbuch. Die Auszahlung im Erlebensfall kann daher gepfändet werden. ich gehe also davon aus, dass du bereits vom erlebensfall spricht?


    wenn dem so ist, wäre meine frage dann allerdings, weshalb die auszahlung nicht sowieso beim hartz IV angerechnet wird? normalerweise ist eine lebensversicherung nicht automatisch hartz IV sicher. es ist möglich das es tricks gibt, dies zu umgehen. dafür müsste man dann mal das internet links machen. oder hast du dich diesbezüglich bereits kundig gemacht?
    also ich meine jetzt speziell "lebensversicherung und hartz IV".

    @ lalelu


    Der Zugewinn wird - wie bereits von edy angedeutet - durch einen Vergleich von Anfangsvermögen und Endvermögen der beiden Ehegatten berechnet. Nimmt man dies wörtlich, würde dies bedeuten, dass auch eine Erbschaft während der Ehe in das Endvermögen, nicht aber in das Anfangsvermögen fallen würde. Dies hätte zur Folge, dass der andere Ehegatte wertmäßig bei der Scheidung die Hälfte der Erbschaft bekäme.
    Hierin hat der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit gesehen. Das Gesetz regelt deshalb in § 1374 BGB, dass Erbschaften, die während der Ehe anfallen, auch zum Anfangsvermögen hinzu addiert werden. Die Erbschaft fließt also in das Anfangs- und Endvermögen ein, so dass sie sich aus Sicht des Zugewinns neutralisiert. Damit ergibt sich wegen ihr kein Zugewinn, der andere Ehegatte bekommt (von Wertsteigerungen in der Ehezeit - z.B. Zinserträge - abgesehen) nichts aus der Erbschaft.
    für euch ist also im ersten schritt zwingend erforderlich, die werte eurer immobilien nach heutigem stand zu analysieren.

    Bemerkung: Ich war über 25 Ehejahre Alleinverdiener, meine Ex hat während der Ehe nicht gearbeitet. Brauchte sie auch nicht, da bei mir genug rein kam. Keine gemeinsamen Kinder.


    wow, heiratest du mich auch mal? bekomme auch keine kinder, möchte trotzdem ausgesorgt haben und mir ein nettes leben machen während du den ganzen tag auf der arbeit bist. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o025.gif]



    Ich sähe es jetzt als etwas schändlich an, dieses Ersparte jetzt auch schon teilen zu müssen. Das dicke Ende kommt ja eh noch.


    es hat dir doch auch 25 jahre lang nichts ausgemacht, alles zu teilen. es könnte sogar darauf hinauslaufen, lebenslangen unterhalt an sie zahlen zu müssen! einfach, weil sie das arbeiten gar nicht mehr gewohnt ist und wohlmöglich heute im berufsleben nicht mehr fuss fassen kann / möchte! verstehe deshalb jetzt auch dein kleinkariertes problem nicht ganz. ihr hattet die klassische rollenverteilung gewählt - und diese schmeckt dir jetzt nicht mehr? ihr seid verheiratet, sämtliche vermögenswerte und erspartes während der ehe gehören euch gemeinsam.
    ich verweise mal dezent auf meine signatur und kann dir nur herzlich gratulieren...

    hallo,


    du bist am zugewinn in form von wertzuwachs des hauses in diesen zwanzig jahren ehe beteiligt.


    1990 = 115k
    2010 = 162k


    wertzuwachs = 47k


    die von dir getätigten investitionen laufen imho als unbekannte zahlung unter eheleuten und werden nicht angerechnet. sonst müsste man ja auch zwanzig jahre vergünstigtes wohnen gegen dich anrechnen. außerdem setze ich mal voraus, dass du nicht sein haus alleine innerhalb von 20 jahren unterhalten hast!

    Wenn du hier mit Gerichtsurteil den Pfändungsbeschluss meinst, dann solltest du dich auch etwas genauer ausdrücken. ;o)


    den pfändungsbeschluss meinte ich nicht, denn von diesem wissen wir ja aus seinem ersten beitrag, dass davon bereits zwei seinem AG vorliegen!
    so weit, so gut. aber wie geht es dann in der praxis weiter? der AG prüft, inwieweit monatlich gepfändet werden kann? er pfändet also was möglich ist und lässt den rest unbeachtet?
    d.h. weiter gibt es darüber gar nichts zu diskutieren? dann hatte manuel wahrscheinlich einfach nur angst, er könnte nun etwaigen doppelbelastungen ausgesetzt sein?!
    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a050.gif]

    Coldplay, wenn du bei ihm genau liest, dann steht da, er meint er soll dann noch den laufenden KU zahlen. Ich lese nirgends, dass er sagt, er zahlt den.


    naja, ob er zahlen würde wäre auch egal, selbst wenn er die kohle aufbringen könnte. die alles entscheidende frage wäre also ganz korrekt:
    "wird dies von ihm per Gerichtsurteil verlangt?"


    und da gebe ich dir recht. es kann gut sein, dass die schilderung bloß seine eigene, persönliche hochrechnung war!
    muss er sich nochmal besser ausdrücken...

    Sie arbeitet bei der Justiz auf dem gericht. Und da wird dies bestimmt mitgeteilt. So meine Information.


    DAS ist natürlich etwas anderes.


    Ich denke einmal das sie mittlerweile weniger eine Anzeige wegen den 600€ bekommen hat, sondern wegen Urkundenfälschung.


    wäre doch im prinzip egal. meine denkweise war eine andere:
    du bist doch aufgrund der vertragsunterschrift verpflichtet, 600 euro zu bezahlen?! letztendlich geht es doch also darum, dass sie den betrag bezahlen müsste. wenn sie dir also den betrag bezahlt und es außerdem eine einmalige geschichte ist, könnte es dir doch egal sein dass ursprünglich deine unterschrift auf dem vertrag stand. (wichtig wäre dabei natürlich, die anzeige auch noch zurück ziehen zu können bevor es sich wirklich negativ auf ihre berufliche zukunft auswirkt.)



    Ich kann dies aber nicht genau sagen, da meine getrennt lebende Frau nicht mit mir redet.


    naja, irgendwie scheint ihr ja dennoch miteinander zu kommunzieren. sie konnte dir ja auch erfolgreich angst mit dem evtl. verlust der arbeitsstelle machen. wenn alle stricke reissen könntest du ihr auch einen brief schreiben!

    Pfändungsfreibeträge sind was völlig anderes als Selbstbehalte, daher hier die Pfändung bis auf 750 €.


    dumpi,
    sein problem ist ja nicht, dass sie ihm 750 euro lassen, sondern bloß 478 euro. ich glaube kaum, dass aktueller und angesammelter kindesunterhalt ein grund ist, deshalb unter die 750 euro grenze zu pfänden. ein vollzeitarbeitnehmer könnte somit nicht mehr seine werbungskosten decken. es sei denn, er könnte seine arbeitsstelle zu fuss erreichen.

    @ M.W.


    eigentlich ist sie ja seit neuestem verpflichtet, sich wieder eine neue anstellung zu suchen falls sie die jetzige arbeitsstelle verliert.
    "eigentlich" deshalb, da man ja nie weiss, wie unsere kompetenten deutschen richter im entsprechenden fall reagieren.


    was ich nicht verstanden habe:


    was hat die anzeige mit ihrer arbeitsstelle zu tun?


    wenn sie davor angst hat, soll sie dir die 600 euro zum bezahlen geben - und gut ist.

    dir müssen als arbeitnehmer mit vollzeitstelle mindestens 900 euro bleiben, da können sich noch so viele vorschüsse angesammelt haben.
    aber du kannst nacheinander zur tilgung herangezogen werden, da die unterhaltsschulden gegenüber dem jugendamt nicht verjähren.