hallo nimo,
sorry, aber es ist für mich einfach zu verlockend, eure beweggründe mal kurz auf die goldwaage zu legen - auch wenn es dich nerven wird! 
Er möchte dieses Kind adoptieren, weil er es seit 4 Jahren mit aufzieht, liebt, sein Papa ist. Der leibliche Vater wollte es nie sehen und er hat innerhalb weniger Stunden unterschrieben.
da er auch ohne adoption das kind mit aufziehen und seine zeit mit ihm verbringen darf ist DAS ist defacto noch kein grund für eine adoption!hier ändert sich also unterm strich erstmal nichts.
Unabhängig von der Ehe liebt er dieses Kind und will es im Leben begleiten.Im Falle dass der Frau was zustösst möchte er nicht, dass geprüft wird, ob das Kind bei ihm und dem kleinen Bruder bleiben darf, sondern dass dieses klar ist.
klingt im ersten moment plausibel! unsere lustigen gesetze sagen dazu allerdings folgendes:
§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird. `
"wenn dies dem wohl des kindes entspricht" würde wohl in aller deutlichkeit in eurer situation flach fallen. wenn er einst bereitwillig unterschrieben hat und mit dem kind sowieso nichts zu tun haben möchte, wäre die ausgangslage wohl eindeutig...
Laut BGB ist es leider so, dass die Unterhaltspflicht ab Unterschrift ruht, aber es eben die Lücke wohl zu geben scheint, dass der künftige Vater noch keine hat.
also das ist in der tat ein schlechter scherz und darüber würde ich mich genauso ärgern wie ihr. ich kann diese versorgungslücke überhaupt nicht verstehen und weiss auch nicht, weshalb diese überhaupt zustande kommen muss. dies könnte ja ohne probleme auch ordentlich geregelt sein.
Männer die das nur für die Frau machen haben eh die falsche Motivation.
männer die das nur für die frau machen sind gehirnamputiert!
Oder werden Ehemänner die ein Kind mit der Frau planen auch immerzu gewarnt es sich gaaanz genau zu überlegen, da er im Falle einer Scheidung nur noch zum Wochenendvater wird im besten Fall, oftmals aber zum Zahlvater und aus der Nummer dann nicht mehr rauskommt ???
tja, von mir definitiv!
und für viele wäre ein total absturz dadurch zu verhindern gewesen! schau dich in diversen internet foren mal um, was da geschildert wird. tausende haben ihren ehe- und kinderwunsch bitter bereut. aber von diesen schicksalen möchtet ihr natürlich nichts wissen...
dir als frau mag das egal sein - wenn ich per gesetz stets ein hintertürchen offen hätte und von daher immer auf die füsse fallen würde, wäre mir das wohlmöglich auch schnuppe.
Nicht bös gemeint, aber es geht wirklich ums Kind und dass es für seine Entwicklung nur positiv ist, wenn der Papa den er hat uns abgöttisch liebt auch rechtlich ür ihn verantwortlich sein darf.
Genauso wie er es für seinen kleinen Bruder ist.
dann gehörst du also auch zu denjenigen, die liebe unbedingt mit heirat verbinden?
ist auch von mir nicht bös gemeint, aber da du gerade so schön mit argumenten hantiert hattest, schloss ich mich entsprechend an!
:p
die rückfragen von chico fand ich durchaus berechtigt, denn aus dem ersten posting waren keine weiteren details ersichtlich.
aus kielbastis letztem posting entnehme ich übrigens, das sich eure finanzielle situation geändert hat. dein ex hat erneut ein kind bekommen und zahlt nun weniger unterhalt. durch die adoption sieht es wohlmöglich so aus, dass die differenz von kielbastis gespartem unterhalt (nach adoption) und der summe des unterhaltseingangs von deinem ex, euch unterm strich ein finanzieller vorteil entsteht, gegenüber der bisherigen situation!
hättest du dies angeführt, dann gepaart mit der abgöttischen liebe zwischen deinem mann und seinem stiefkind, hätte ich gesagt:
ihr beide macht mit diesem schritt alles richtig! falls es keine möglichkeit gibt, diese versorgungslücke juristisch zu schließen, beisst auf die zähne und übersteht diese zeit einfach. anschließend könnt ihr aufatmen und habt endlich eure traumkonstellation! diesen steinigen weg würde ich an eurer stelle auf jeden fall akzeptieren. und ich finde super, dass ihr eine derart vorbildliche patchworksituation geschaffen habt! das fremde kinder so gut vom neuen partner akzeptiert werden, ist nicht automatisch!
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