Beiträge von Coldplay

    guten abend,


    also ich kann dir hierbei leider nicht weiterhelfen. 1977 war ich gerade mal 4 jahre alt. also könnte auch ich nur googlen oder literatur wälzen. und du hast ja geschrieben dass dies nicht den gewünschten erfolg gebracht hatte.


    du benötigst jemanden mitte fünfzig, der mit anfang zwanzig schon mal eine scheidung erlebt hat. und einige zeit später im leben noch einmal - da er aus seinem 1. fehler nichts gelernt hatte...


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    nein, im ernst! an solche schlagworte wie "schuldprinzip" kann ich mich natürlich erinnern weil es auch immer mal wieder erwähnt wird. aber ansonsten kann ich da spontan nichts produktives beisteuern!


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    @ hallo gast09


    ich sehe gerade das du noch online bist, aber bislang niemand geantwortet hat. deshalb melde ich mich mal hierzu! vielleicht lässt sich etwas ins rollen bringen! :)


    auf wieviel stunden monatlich kommst du eigentlich im schichtdienst?
    wie viele verschiedene schichten gibt es?
    ich nehme mal an, gerade aufgrund des schichteinsatzes ist es schwierig, einem geregelten nicht-schicht nebenjob nachzugehen, oder? da müsste es schon ein nebenjob sein, bei welchem man kommen und gehen kann wann man möchte?!


    wie alt ist dein 2. kind denn?


    ich nehme mal an, dass deine ex einen auf berufsunfähig macht, oder? sonst würde sie doch bestimmt zum arbeiten geschickt werden.

    nabend bastelrob,


    mal was anderes: also ich habe auch einige weiterführende schulen besucht und bin dadurch recht spät ins berufsleben eingestiegen. habe trotzdem seit ca. meinem 17 lebensjahr angefangen, neben der schule zu jobben (als es mit dem sparen für den führerschein losgegangen ist). ich bin nämlich der meinung, dass man als erwachsener mensch mit sogar über 20 jahren zu hause "kostgeld" abzugeben hat - anstatt noch zusätzlich zum naturalunterhalt die hand zu hause auch noch aufzuhalten! also mir ist dabei jedenfalls kein zacken aus der krone gebrochen...


    wenn man natürlich durch einen papa verwöhnt ist, der einem versucht alles recht zu machen, läuft der hase natürlich anders.
    vielleicht weiss das ja deine ex und stellt sich deshalb quer weil sie es nicht einsieht, diese fehlerhafte erziehung zu unterstützen?


    manchmal wäre es wirklich nicht schlecht, in einem forum auch mal die gegenseite zu hören!


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    @ chico


    bist aber streng!^^


    ich nehme an das es bei kielbasti so aussieht, dass er selbst in einem trennungsfalle gerne für das kind, auch finanziell, aufkommen möchte! er möchte es einfach als sein eigenes ansehen - mit allen damit verbundenen rechten und pflichten


    also ich würde mir auch nicht das umgangsrecht im trennungsfalle erkaufen wollen! zumal auch er dann nur noch wochenendpapa spielen dürfte!


    wenn sie sich allerdings heute finanziell dadurch besser stehen, könnte man ja durchaus den lang gehegten wunsch mit den nützlichen finanziellen vorteil verbinden!


    aber ob wir beide das genauso machen würden, steht ja nicht zur debatte!


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    Einen betreuungsunterhalt gibt es nur bis zum dritten Lebensjahr. Mein Sohn ist schon 10 J.


    ach, mist! habe ich glatt überlesen. sorry.
    in diesem fall darf man eine spalte tiefer ablesen. natürlich kommt es aber jetzt noch darauf an, ob er trotzdem nicht noch andere personen als unterhaltspflichtig zu betrachten hat.


    Der Wohnsitz des Vaters ist nicht entscheidend für die Höhe des Unterhaltes, sondern nur der Wohnort (Bedürftigkeit) des Kindes.


    danke für diese information!


    Kann der Vater nun die 950 Euro Selbstbehalt von seinem Netto noch abziehen oder nicht?


    was meinst du mit abziehen? die 950 euro sind das, was ihm eben mindestens bleiben muss. der selbstbehalt ist doch in diesem fall relativ egal, wenn es sich sowieso nur um einen unterhalt zwischen 400 und 500 handelt. sein existenzminimum wird doch überhaupt nicht erreicht. zumindest nicht dann, wenn seine finanzielle situation so ist wie du bislang geschildert hast.


    Sind die 401 Euro realistisch?


    ich würde sagen, damit könntest du mindestens rechnen! wie gesagt, eher eine spalte tiefer nachschauen. aber nicht vergessen, die DT ist nur eine richtlinie. die werte sind letztendlich nicht 100%ig bindend.

    hallo nimo,


    sorry, aber es ist für mich einfach zu verlockend, eure beweggründe mal kurz auf die goldwaage zu legen - auch wenn es dich nerven wird! ;)


    Er möchte dieses Kind adoptieren, weil er es seit 4 Jahren mit aufzieht, liebt, sein Papa ist. Der leibliche Vater wollte es nie sehen und er hat innerhalb weniger Stunden unterschrieben.


    da er auch ohne adoption das kind mit aufziehen und seine zeit mit ihm verbringen darf ist DAS ist defacto noch kein grund für eine adoption!hier ändert sich also unterm strich erstmal nichts.


    Unabhängig von der Ehe liebt er dieses Kind und will es im Leben begleiten.Im Falle dass der Frau was zustösst möchte er nicht, dass geprüft wird, ob das Kind bei ihm und dem kleinen Bruder bleiben darf, sondern dass dieses klar ist.


    klingt im ersten moment plausibel! unsere lustigen gesetze sagen dazu allerdings folgendes:


    § 1680
    Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts


    (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.


    (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.


    (3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird. `


    "wenn dies dem wohl des kindes entspricht" würde wohl in aller deutlichkeit in eurer situation flach fallen. wenn er einst bereitwillig unterschrieben hat und mit dem kind sowieso nichts zu tun haben möchte, wäre die ausgangslage wohl eindeutig...


    Laut BGB ist es leider so, dass die Unterhaltspflicht ab Unterschrift ruht, aber es eben die Lücke wohl zu geben scheint, dass der künftige Vater noch keine hat.


    also das ist in der tat ein schlechter scherz und darüber würde ich mich genauso ärgern wie ihr. ich kann diese versorgungslücke überhaupt nicht verstehen und weiss auch nicht, weshalb diese überhaupt zustande kommen muss. dies könnte ja ohne probleme auch ordentlich geregelt sein.


    Männer die das nur für die Frau machen haben eh die falsche Motivation.


    männer die das nur für die frau machen sind gehirnamputiert!


    Oder werden Ehemänner die ein Kind mit der Frau planen auch immerzu gewarnt es sich gaaanz genau zu überlegen, da er im Falle einer Scheidung nur noch zum Wochenendvater wird im besten Fall, oftmals aber zum Zahlvater und aus der Nummer dann nicht mehr rauskommt ???


    tja, von mir definitiv!
    und für viele wäre ein total absturz dadurch zu verhindern gewesen! schau dich in diversen internet foren mal um, was da geschildert wird. tausende haben ihren ehe- und kinderwunsch bitter bereut. aber von diesen schicksalen möchtet ihr natürlich nichts wissen...
    dir als frau mag das egal sein - wenn ich per gesetz stets ein hintertürchen offen hätte und von daher immer auf die füsse fallen würde, wäre mir das wohlmöglich auch schnuppe.


    Nicht bös gemeint, aber es geht wirklich ums Kind und dass es für seine Entwicklung nur positiv ist, wenn der Papa den er hat uns abgöttisch liebt auch rechtlich ür ihn verantwortlich sein darf.
    Genauso wie er es für seinen kleinen Bruder ist.


    dann gehörst du also auch zu denjenigen, die liebe unbedingt mit heirat verbinden?
    ist auch von mir nicht bös gemeint, aber da du gerade so schön mit argumenten hantiert hattest, schloss ich mich entsprechend an!
    :p
    die rückfragen von chico fand ich durchaus berechtigt, denn aus dem ersten posting waren keine weiteren details ersichtlich.


    aus kielbastis letztem posting entnehme ich übrigens, das sich eure finanzielle situation geändert hat. dein ex hat erneut ein kind bekommen und zahlt nun weniger unterhalt. durch die adoption sieht es wohlmöglich so aus, dass die differenz von kielbastis gespartem unterhalt (nach adoption) und der summe des unterhaltseingangs von deinem ex, euch unterm strich ein finanzieller vorteil entsteht, gegenüber der bisherigen situation!


    hättest du dies angeführt, dann gepaart mit der abgöttischen liebe zwischen deinem mann und seinem stiefkind, hätte ich gesagt:


    ihr beide macht mit diesem schritt alles richtig! falls es keine möglichkeit gibt, diese versorgungslücke juristisch zu schließen, beisst auf die zähne und übersteht diese zeit einfach. anschließend könnt ihr aufatmen und habt endlich eure traumkonstellation! diesen steinigen weg würde ich an eurer stelle auf jeden fall akzeptieren. und ich finde super, dass ihr eine derart vorbildliche patchworksituation geschaffen habt! das fremde kinder so gut vom neuen partner akzeptiert werden, ist nicht automatisch!


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    Laut Düsseldorfer Liste muss er 401 Euro monatlich zahlen. Stimmt das soweit??


    hallo andrea,
    zuerst wird sein nettoeinkommen noch bereinigt. d.h., werbungskosten und andere außergewöhnliche belastungen können abgezogen werden.
    im normalfall 5% als faustregel. dann erst in die tabelle schauen!
    auch stellt sich die frage, ob im ausland keine anderen sätze und regelungen in betracht kommen.
    besteht eigentlich auch ein betreuungsunterhalt von deiner seite? ich frage deshalb, da die werte in der düsseldorfer tabelle auf zwei unterhaltspflichtige personen ausgelegt ist.


    Wie verhällt sich da der Selbstbehalt, also das Existenzminimum beim Vater? 900 Euro Selbstbehalt kann er von seinem Netto noch abziehen oder nicht?


    ist für 2011 auf 950 euro hochgesetzt worden.

    Zur Info: sollte die Tochter noch Anspruch auf Unterhalt haben, so wärst auch Du zum Barunterhalt verpflichtet.


    ...das ist korrekt. hierzu gehört aber dann auch zwangsläufig die information, dass naturalunterhalt vom barunterhalt abgezogen werden darf und per saldo nur die differenz gezahlt werden muss. (was freiwillig gezahlt wird, steht natürlich auf einem anderen blatt.)

    hallo armin,


    das war ja alles in allem ein ziemlich teurer one-night-stand...


    kann verstehen, dass du gefrustet bist. ein guter anwalt ist hier wirklich wichtig! schreibe dir alle punkte auf, damit du in den gesprächen mit deinem anwalt keine wichtigen fakten vergisst.


    viel erfolg!

    Für die Mafia, die die Sache für mich erledigen würde, habe ich leider kein Geld, lach.


    hehe, wenigstens kann dir deinen humor niemand nehmen! gut so!
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    und wenn du wenigstens in zukunft keinen unterhalt mehr bezahlen müsstest, könntest du endlich einen strich darunter ziehen! erstens finanziell, und dann im nächsten schritt endlich auch seelisch! das wünsche ich dir!


    Deine Ausführungen sind ja auch absolut richtig. Ich hätte damals (1975) auf meine Eltern hören sollen, die hatten das Übel durchschaut.


    die omas behaupten auch nicht umsonst, das die mark nach der heirat nur noch 50 pfennige wert sei! ähm,... 25 cent...!! ^^
    wenn man bedenkt, dass man dies schon als kleinkind gesteckt bekommt! ich hab im leben ja wenig auf andere gehört, aber diese warnung hab ich stets ernst genommen! :D


    trotz deiner aktuellen situation wünsche ich dir ein angenehmes weihnachtsfest und einen klaren blick in die zukunft!


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    Ich bewinne fast den Eindruck, dass Du ihr Berater bist, lach.


    naja, wäre in der tat wohl sinnvoll gewesen dir zur seite zu stehen, bevor die ganze situation bei dir diese ausmaße angenommen hatte.
    aber ich befürchte, auch wenn jemand aus dem engsten freundeskreis gute ratschläge zur vorsicht gäbe - meistens würden die mahnenden worte auf taube ohren stossen. aber: warum ist das so?


    nach wie vor setzen die wenigsten heiratswilligen einen ehevertrag auf sondern geben sich ins blaue hinein, das ja-wort. obgleich sie ja eigentlich nicht so dumm sein können um auch vorher nicht zu wissen, was alles schief laufen kann. schließlich bekommt man auch vieles hautnah durch das eigene umfeld mit, spätestens durch TV und internet sollte man geschult sein.
    also muss ich auch nicht jeden fehler selbst begehen, um aus ihm lernen zu können. ich kann auch aus dem fehler meines nachbarn lernen! :D


    ob also das sprichwörtliche "blind vor liebe" hier entscheidend ist? aber auch das kann ich rational nicht nachvollziehen. denn ich heirate ja nicht in der anfangszeit der beziehung. also kann mir auch niemand erzählen, dass er beim unterschreiben der heiratspapiere nicht zurechnungsfähig genug, war.


    abgesehen davon, dass menschen sowieso oftmals heiraten ohne das es dafür einen logischen grund gibt! ;)


    für mich persönlich ist und bleibt es halt ein phänomen, dass man(n) sich derart selbst sein eigenes grab schaufelt!
    und deshalb bin ich immer wieder erstaunt und muss meinen senf dazugeben, da es mich insgeheim ärgert das sich jemand so ausnutzen lässt. und das es von anderen auch noch skrupellos berechnet wird.


    vielleicht kann ich mich irgendwann noch daran gewöhnen und es als "normal" ansehen, das leute nunmal gerne ins fettnäpfchen treten wenn sie heiratswillig sind...


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    hallo astrid,


    in einem internet-forum ist es immer schwierig die sachlage korrekt einzuschätzen. man kennt die schreiber nicht persönlich und kann nur mit den aussagen arbeiten, die von einer seite kommen! vielen dank also für die schilderung deiner seite eurer situation!


    das ist alles sehr zerrüttet bei euch und ich denke, dass geht uns auch ab hier nicht mehr so viel an, als das wir dies dann hier noch kommentieren sollten. ich habe deine erklärung gerne zur kenntnis genommen!


    ich hoffe für euch sehr, dass ihr gemeinsam einen weg findet der für alle beteiligten den geringstmöglichen, seelischen schaden verursachen wird!


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    guten morgen dieter,


    Sie hingegen hat über die letzten 12Jahre ihr Gehalt von etwa 700Euro im Monat für sich behalten und zur Seite geschafft.


    ehrlich gesagt, kann ich das verhalten deiner ex nicht verübeln. du gehörst zu der sorte mann, die einer frau 12 jahre lang impliziert, nicht auf eigenen füssen stehen müssen. und nun ärgerst du dich, das dein mitverschulden schlussendlich früchte getragen hat??
    wie kann es sein, dass man eine partnerschaft führt in welcher beide ein einkommen haben aber nur einer trägt 99% aller kosten während der andere fröhlich fast das komplette geld neben hinlegt? wie kommt man überhaupt dazu, dass sich diese dinge derart schieflegen?
    also da habe ich tatsächlich 0 mitleid denn mein unverständnis bezieht sich weniger auf deine frau, als vielmehr auf dich...



    Natürlich trage ich auch eine gewisse Schuld oder besser Blödheit, aber darf ich deshalb so ungerecht behandelt werden. Mein Glaube an die Justiz hält sich sehr in Grenzen.


    was genau ist denn daran jetzt ungerecht? der titel hat aus einer zeit heraus noch bestand, wie eure situation einst gegeben war. dieser muss natürlich dringend abgeändert werden. aber ansonsten, sind deine probleme doch wirklich hausgemacht. die welt ist nicht in ordnung wenn sich die justiz bockig anstellt, aber was man zuvor selbst alles verschuldet hat, findet kaum bemessung an dem ganzen...


    "vom unglück zieh` ab deine eigene schuld - den rest trag` mit geduld!"


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    atme tief durch! diesen weg wirst du jetzt auch noch schaffen! edy hat bereits eingeräumt dass es zumindest für künftige zahlungen (nach aktuellem stand) keine leistungspflicht mehr besteht.
    ich wünsche dir viel erfolg!

    zu 1)
    also wenn euer ehevertrag gültig ist sollte es für dich keine rolle spielen, ob sie nach ablauf dieser zeit für ein eigenes einkommen sorgt oder nicht. du bist nicht die wohlfahrt - das alles hat dann mit dir nichts mehr zu tun.
    inwiefern sie versorgt wird und welche jobs für sie in frage kommen, wird ihr dann schon vom arbeitsamt gesagt werden! das ist dann deren fall, nicht mehr deiner!


    zu 2)
    du bist ziemlich überzeugt von der einvernehmlichkeit eurer papiere. was macht dich so sicher, dass sie nachher noch ihr wort hält? ich frage aus folgendem grund: wenn am ende herauskommt, dass sie nur zu allem "ja" gestimmt hat weil sie den inhalt der vertraglichen vereinbarung nicht richtig verstanden hat, geht dein schuss nach hinten los. solches wird von deutschen richtern zu gerne als nichtig erklärt!


    zu 3) das sind dinge die du mit deinem anwalt besprechen solltest. er hat vorgegebene klauseln und weiss auch genau, was machbar ist. sofern er ein fachanwalt für scheidungsrecht ist.
    ein gericht kann immer gegen einen antrag entscheiden, das hat mit eurer einvernehmlichkeit nichts zu tun. deutsche richter sehen nunmal grundsätzlich gerne den ollen ex in der zahlungsverpflichtung, wenn es etwas zu holen gibt. aber wenn dein anwalt den ehevertrag professionell und ordentlich aufsetzt, sollte keine angriffsfläche gegeben sein.

    deswegen möchte ich einen Ehevertrag machen wo nur drin steht das sie nach der Scheidung 5000€ bekommt und dafür auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung verzichtet!ist sowas möglich?!


    hallo micha,


    natürlich ist das möglich. und wenn von beiden seiten akzeptiert, auch legitim.



    wenn nicht wie sieht es aus mit Ehegattenunterhalt auf 3 Jahre begrenzen?!oder 1-2Jahre?geht sowas?


    auch das ist möglich. solche dinge lassen sich ordentlich formuliert, als zusätzliche klausen in einen ehevertrag einfügen. probleme gibt es ohnehin erst bei scheidung. wenn etwaige zusatzvereinbarungen angefochten werden prüft ein gericht die zulässigkeit. vereinbarungen welche mit knebelverträgen vergleichbar sind, oder zusätze die gegen die guten sitten verstoßen werden dann nicht anerkannt. aber normale festlegungen, wie hier von dir geschildert, sollten kein problem darstellen.



    wir haben keine Kinder^^und was wäre mit einem Kind?Kindesunterhalt zahle ich natürlich!


    verstehe die frage nicht ganz, wenn du keine kinder hast. ein blinder interessiert sich auch nicht für den sehtest...
    aber wenn kinder vorhanden wären, würde natürlich auch kindesunterhalt anfallen.


    und wie gesagt wir würden den Vertrag beim Anwalt machen


    das ist der richtige weg. er kennt sich auch mit diversen formulierungen aus und kann explizit sagen, was auch im scheidungsfalle standhält, und was nicht.
    prinzipiell bin ich ohnehin vollkommen gegen nachehelichen unterhalt wenn keine kinder aus einer ehe hervorgegangen sind. aber die unlogik und ungleichbehandlung in deutschland, sieht diesbezüglich ja anderes vor...
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    und was kostet so ein Vertrag?


    da bin ich überfragt. habe zum glück bislang selten einen anwalt zur absicherung nötig gehabt.




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    .

    aber eure scheidung ist mittlerweile rechtskräftig? im prinzip, haben die letzten dokumente aus der türkei ja dann keinen grossen stellenwert mehr. ich bin nicht sicher, ob ich an deiner stelle den fall dann nochmal aufrollen würde, nur um festzustellen ob eine unterschrift in der türkei bei einem türkischen anwalt, evtl. gefälscht wurde.


    so lange vom bosporus nichts negatives kommt würde ich wahrscheinlich versuchen, endgültig damit abzuschliessen.
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    Ist es einfach so möglich, dass er einen Anwalt für mich beauftragt? Ich meine es ist ja schon komisch, dass nur mein Geburtsname auftaucht und nicht mein Name, den ich von ihm angenommen habe und aktuell immer noch so heiße.Was kann ich jetzt machen? Ist das rechtens?


    guten morgen sandra,


    seltsame dinge, die da bei euch abgehen. ^^
    ich bin (noch) nicht sicher, ob es nicht auch noch eine andere logische erklärung für diesen sachverhalt geben könnte. aber falls du richtig liegst ist es natürlich nicht vertretbar, dass jemand anderes deine unterschrift fälscht, fremde dritte in deinem namen beauftragt oder andere rechtsgeschäfte tätigt. spätestens dann, solltest du tatsächlich einen anwalt zu rate ziehen.


    gut ist, dass du keinen neuen, fremden anwalt suchen musst da dir dein Ex ja bereits einen in der türkei gesucht hat! nimm am besten diesen, dann musst du wenigstens dort nicht anreisen da er bereits diverse unterschriften von dir bekommen hat! :D :D


    nee, im ernst! damit ist eigentlich nicht zu spaßen! mit unterschriftenfälschung kann ordentlich schindluder getrieben werden - das darf man nicht auf die leichte schulter nehmen. bitte sichere dich juristisch ab und melde dich mal, wenn es neue erkenntnisse gibt.


    wird sich bei scheidung vielleicht automatisch auf den mädchenname bezogen? (ich war noch nie verheiratet und schon gar nicht, geschieden...)

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    chico, wo denkst du hin?
    hetzkampagnen können nur gegen den barunterhaltspflichtigen ins leben gerufen werden. und auch da nur vorrangig, wenn er männlich ist!
    alle anderen beteiligten haben bei diesen spielchen eine sauber weste...wieso stellst du dies überhaupt in frage?!
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    im übrigen musst du bedenken dass eine solche sendung vorwiegend am vor- oder nachmittag ausgestrahlt wird. und wer hat da zeit um vor der glotze zu sitzen? zielgruppe erkannt? :D