Kurze Frage zum Unterhalt

  • hallo, ich bin neu hier. Möchte einen kurzen Umriss zu meiner Frage geben.
    geschieden seit 1997. Meine Tochter ist jetzt 20 Jahre alt.
    Sie wohnt seit 2003 in meinem Haushalt . Die Ex-Frau hat Unterhalt gezahlt bis Juli 2009. Meine Tochter hat dann ein freiwilliges soziales Jahr absolviert und zwar bis Juni 2010. daraufhin hat die Ex-Frau den Unterhalt eingestellt, da sie bei einem freiw. soz. Jahr nicht in der Unterhaltspflicht steht. Nun geht meine Tochter weiter zur Schule im Bereich höherer Handel ( Seit Sept. 2010)
    Ist meine Tochter somit wieder unterhaltsberechtigt oder nicht?
    Meine EX-Frau wurde von seiten meiner Tochter auf die Unterhaltsleistung angesprochen, die Ex-Frau stellte die Gegenfrage, warum sie noch Unterhalt zahlen soll.
    Hat nun meine Tochter noch Anspruch auf Unterhalt? Oder ist der Anspruch aufgrund des freiwilligen sozialen Jahres verwirkt?
    Ich danke recht herzlich im Vorfeld für Auskünfte.
    LG Rüdiger

  • Hallo Rüdiger,


    Zitat

    Nun geht meine Tochter weiter zur Schule im Bereich höherer Handel


    Welchen schulischen Abschluss hat denn die Tochter bisher, und welches Ziel hat die jetzt besuchte Schule?


    Unterhaltsanspruch würde nur dann bestehen, wenn dort ein höherqualifizierender Schulabschluss zu erreichen wäre, oder wenn dort eine schulische Berufsausbildung absolviert würde.


    Zur Info: sollte die Tochter noch Anspruch auf Unterhalt haben, so wärst auch Du zum Barunterhalt verpflichtet. Seine Ansprüche muss das volljährige Kind selber durchsetzen. Du kannst also von der KM nichts mehr fordern.


    LG chico

  • Hallo Chico, erst mal vielen Dank für Deine Antwort.
    Meine Tochter bekommt von mir Barunterhalt gezahlt.
    Sie hat das Fachabitur im Gesundheitswesen Sozialer Bereich .
    Dann hat sie nach dem freiw.sozialen Jahr für sich erkannt,das in diesem Bereich nicht ihre Welt ist.
    Sie möchte nun im Bereich des Kaufmännischen tätig werden, sich dort fortbilden,da sie im nächsten Jahr in diesem Bereich eine Ausbildung machen möchte.
    Sie hätte dann die berufserweiternde Qualifikation im Bereich Wirtschaft und Verwaltung.
    Das sie ihre Ansprüche selbst durchsetzen muss,ist mir bekannt. Aber danke nochmal für die Antwort.

  • Zur Info: sollte die Tochter noch Anspruch auf Unterhalt haben, so wärst auch Du zum Barunterhalt verpflichtet.


    ...das ist korrekt. hierzu gehört aber dann auch zwangsläufig die information, dass naturalunterhalt vom barunterhalt abgezogen werden darf und per saldo nur die differenz gezahlt werden muss. (was freiwillig gezahlt wird, steht natürlich auf einem anderen blatt.)

  • Vielen Dank zunächst mal für eure Antworten.
    Da meine Tochter neben der Schule ja keine weiteren Einnahmen hat,
    wird sie selbstverständlich durch Bar- und Naturalunterhalt von mir unterstützt.
    Es ärgert mich einfach nur sehr,das die Kindsmutter sich hinstellt und der Meinung ist, sie bräuchte Ihr Kind nicht zu unterstützen.
    Ob das noch etwas mit Muttersein zu tun hat, will und möchte ich hier nicht kommentieren. Aber ich habe sicher eine feste Meinung über diesen Vorgang.
    Da sie fest im Berufsleben steht und auch einen gut verdienenden Mann hat( der mit dieser Angelegenheit ja nichts zu tun hat),denke ich nicht, das sie am Hungertuch nagen würde, wenn sie Ihrer Tochter mal einen Fuffi zustecken
    würde. Tja,leider kann man derlei Unterstützung und Zuwendung nicht einklagen.
    Daher hatte ich gehofft, hier eine Antwort zu finden, damit meine Tochter Ihr Recht einfordern kann.
    Aber so wie ich es verstanden habe, gibt es da wohl keine Möglichkeit, da die Schule ja im Grunde nur berufserweiternd ist.
    Ich danke nochmals für die Statements, und kann nur für so viele andere hoffen, das diese Kindsmutter ein Einzelfall bleibt
    LG Rüdiger

  • nabend bastelrob,


    mal was anderes: also ich habe auch einige weiterführende schulen besucht und bin dadurch recht spät ins berufsleben eingestiegen. habe trotzdem seit ca. meinem 17 lebensjahr angefangen, neben der schule zu jobben (als es mit dem sparen für den führerschein losgegangen ist). ich bin nämlich der meinung, dass man als erwachsener mensch mit sogar über 20 jahren zu hause "kostgeld" abzugeben hat - anstatt noch zusätzlich zum naturalunterhalt die hand zu hause auch noch aufzuhalten! also mir ist dabei jedenfalls kein zacken aus der krone gebrochen...


    wenn man natürlich durch einen papa verwöhnt ist, der einem versucht alles recht zu machen, läuft der hase natürlich anders.
    vielleicht weiss das ja deine ex und stellt sich deshalb quer weil sie es nicht einsieht, diese fehlerhafte erziehung zu unterstützen?


    manchmal wäre es wirklich nicht schlecht, in einem forum auch mal die gegenseite zu hören!


    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/xmas/f022.gif]




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