Beiträge von Coldplay

    hallo skyman,


    der für 1 jahr zu zahlende trennungsunterhalt steht deiner ex-frau auf jeden fall zu.


    ansonsten heisst es ja seit neuestem, dass nachehelicher unterhalt für die betreuungsleistung des kindes gemindert oder gar komplett wegfällt, wenn das kind mindestens 3 jahre alt ist.
    euer gemeinsames kind hat dieses alter zwar überschritten, allerdings werden urteile hierzu dann doch eher individuell entschieden. Ist also mehr oder weniger letztendlich in der praxis, nur eine richtlinie.
    bei euch könnte eine rolle spielen, dass deine ex-frau trotz kind einiges an arbeit leistet. von daher könnte es sein, dass kein weiterer ehegatten unterhalt fällig wird. hängt aber auch von anderen faktoren ab, wie zb. deinem einkommen, sonstige vermögensverhältnisse, vielleicht nutzung wohneigentum? etc.!

    hallo marcsaar,


    sie darf mit dem kind nach tunesien fliegen.


    derjenige, bei dem sich das Kind aufhält hat auch die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung!


    selbst bei geteiltem sorgerecht darf sich der andere nur dann verweigern, wenn gründe dagegen sprechen die eine gefahr des kindeswohls darstellen würde.
    ist im § 1687 des BGB geregelt!


    das gilt übrigens auch umgekehrt! es geht hier also nicht darum, bei welchem elternteil das kind generell lebt, sondern wer gerade die aufsichts- und betreuungspflicht inne hat.

    Jetzt endlich haben wir eine andere (neue) junge engagierte Anwältin gefunden, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich praktzieren kann; sie hat die Sache übernommen und uns aufgeklärt, dass der Anwalt sich 2 Jahre lang nur um seine eigene Karriere gekümmert hat (Aufstieg in eine Rechtsanwaltskammer oder so ähnlich).
    Außerdem hat er uns falsch beraten bei einer Unterhaltssache, die dadurch verloren ging - was er selbst zugegeben hat.
    Können wir Ansprüche gegen diesen gewissenlosen Kerl erheben?


    hallo anhaltinerin,


    die beantwortung zu regressmöglichkeiten gegen einen früheren anwalt, sollte dir eure neue anwältin doch am besten beantworten können, oder?
    dies hat ja nichts mehr mit familienrecht (scheidung, unterhalt, etc.) im eigentlichen sinne zu tun. von daher würde ich diese frage lieber an meinen anwalt richten, bevor ich hier von hobbyjuristen falsch informiert werde.

    ich habe eine ziemlich banale Frage - wieviel darf eine Wohnung kosten?


    hallo,


    naja, weniger banal - eher ungewöhnlich. :)
    das hängt doch wohl zum einen vom einkommen ab, und zum anderen welchen anspruch an wohnqualität man besitzt. ich zb. benötige keine bonzenwohnung und trage mein geld lieber ins porschezentrum!^^
    die meisten anderen wiederum, fahren einen kleinwagen und zahlen lieber ihr eigenheim so schnell wie möglich ab.


    aber um vielleicht doch deine frage im allgemeinen zu beantworten:
    ich habe schon häufiger von leuten gehört das die faustformel lautet, dass eine wohnung (inkl. nebenkosten) nicht mehr als 1/3 deiner gesamten monatlichen einkünfte kosten sollte.


    und wieviel sind die üblichen Nebenkosten?


    es ist natürlich auch ein unterschied ob du berufstätig und somit den ganzen tag außer haus bist, oder ob du täglich zu hause hockst und TV (falls strom mit dabei ist) und heizung ordentlich brummen. aber 150 euro, finde ich auch recht stramm.
    vielleicht hat deine vermieterin einfach zur vorsorge höher gegriffen? wieso hast du nicht gefragt, wie sie auf diese summe kommt und ob dein vormieter dies ebenfalls gebraucht hatte??


    des weiteren kommt es auf die anzahl der parteien in dem wohnhaus an.
    ich habe vor jahren auch mal ca. 120 euro NK gehabt, obwohl meist bis zu 12 std. täglich außer haus. problem war, meine vermieterin und ich wohnten alleine in ihrem damaligen elternhaus. d.h, alle kosten die nicht den verbrauch betrafen, wurden ja dann nur durch 2 leute geteilt. es war ein altes haus, die fenster nicht doppelt verglast..usw.
    ich habe die 120 pro monat also tatsächlich gebraucht, obwohl ich kaum zu hause war! ein solches mietverhältnis sollte man auf dauer dann besser vermeiden.

    Ein herzliches Hallo in die Runde.


    @ hallo anonym123


    wie du siehst, haben wir auch scherzkekse im forum die einem neuen und sehr vorsichtigen mitglied mit unpassenden witzen begegnen. wahrscheinlich fehlt dir jegliche internet und forum erfahrung?
    lass dich davon bitte nicht abbringen, hier deine geschichte zu erzählen.


    übrigens, jeder bewegt sich hier im forum im allgemeinen anonym. niemand erwartet, dass du unter deinen beiträgen "name" und "adresse" angibst.


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    .

    meinst du einfach nur das die bemessungsgrundlage des ehegattenunterhalts vom bereinigten nettoeinkommen gerechnet wird?
    d.h., es werden natürlich noch berufsbedingte und andere aufwendungen berücksichtigt.


    falls du dies nicht meintest:
    welcher spezielle aufwand entsteht dir denn hierbei, den du entschädigt haben möchtest?

    bei 20 jahren kontaktlosigkeit käme auch "unbillige härte" in betracht. aber dazu müsste man erstmal prüfen, was du mit "kaum kontakt" genau meintest. außerdem wäre dann ein wichtiger punkt, ob dein vater damals nach der trennung von deiner mutter, sich in sachen sorgerecht und finanziellen dingen weiterhin um dich kümmerte. dies alles spielt bei der bewertung eine rolle. das wäre dann aber der 2. schritt. ich wollte erstmal über die vermögensschiene kommen, da man hier den ämtern häufig schon den wind aus den segeln nehmen kann. (zb. auch 100.000 euro schonvermögen).
    dies alles interessiert das sozialamt nicht und deshalb fordern sie einfach erstmal. (auf anweisungen eines sozialamtes würde ich von daher ohnehin niemals mit zahlung reagieren).


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    außerdem:
    grundsätzlich wird von richtern diesbezüglich oftmals milde urteile zu gunsten des unterhaltsleistenden ausgesprochen. elternunterhalt ist also keineswegs mit kindes- oder nachehelichem unterhalt vergleichbar, da man hier keine eigene mitschuld trägt.


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    hallo,


    seit wann ist dein vater von der neuen frau geschieden?


    wenn er grundsätzlich selbst nicht genügend einkommen besitzt, um für seinen lebensunterhalt sorgen zu können klingt es ziemlich absurd, dass er einerseits unterhalt an seine frau bezahlt und du ihn gleichzeitig unterstützen sollst.
    weisst du ob ein titel in bezug auf den unterhalt besteht, welchen er an seine ex frau bezahlt?
    wie hoch ist dein einkommen das für die bemessungsgrundlage der 200 euro zu grunde gelegt wurde? und weisst du, wie hoch seine einkünfte (altersrente?) sind?


    ich persönlich hatte bereits mal den gleichen fall gehabt. allerdings musste meine mutter nicht noch unterhalt an jemand anderes bezahlen.

    meine frage war sachlich und nicht beleidigend!


    aber wenn du glaubst, dich künstlich aufregen zu müssen und scheinheilig nach den mods zu rufen, bitte!


    es hat hier niemand davon gesprochen, dass ein gesetz gegen kinderbekommen erlassen werden sollte. aber für kinder welche man in die welt setzt, sollte man bitte auch finanziell aufkommen.


    was daran falsch ist, weiss ich übrigens auch jetzt nach deinen x postings immer noch nicht...

    edy,


    Was hat Gast09 denn verbrochen?


    "verbrochen"? eure extreme wortwahl zeigt mir, dass ihr lust habt, aus einer mücke einen elefanten zu machen und zudem noch versucht, mich in eine ecke zu schieben in welcher ihr mich gerne sehen würdet. leider klappt es nicht.


    wenn meine einstellung lautet, dass ich es traurig finde wenn der kinderwunsch an erster stelle steht, und die versorgung an zweiter - dann bin ich also verkehrt auf dieser welt??


    komisch, in dem schreiben des amtes, dass gast09 erhalten hat wird er aufgefordert für den unterhalt seiner kinder vollständig aufzukommen. schreibst du nun auch zusammen mit gast09 eine antwort ans jugendamt, dass dies eine unverschämtheit sei? das der kinderwunsch unantastbar sein sollte und die versorgung zweitrangig? und diese versorgung letztendlich auch immernoch von anderen erfüllt werden kann? bestimmt nicht...
    aber mich hier diskreditieren und dritte reich methoden andichten wollen...


    Und berechtigte Fragen: warum bist du berechtigt solche Fragen zu stellen?


    sorry, ich wusste nicht das ich für solche fragen eine spezielle berechtigung brauchen würde. ich dachte, dies sei ein FORUM mit verschiedenen usern und meinungsaustausch. aber das nächste mal frage ich dich sicherlich. und ich bespreche auch vorher mit dir, ob ich diese und jene meinung vertreten darf...

    @ gast09 und edy


    kinder benötigen nicht nur liebe, sondern auch finanzielle mittel. wem dies egal ist, handelt meiner meinung nach unverantwortlich und egoistisch.


    meine berechtigte frage bezüglich der versorgung der kinder bleibt unbeantwortet, stattdessen wird sich beschwert und dinge hineininterpretiert, die ich nicht gesagt habe!

    @ gast09


    wieso sollte dies keine ernstgemeinte frage sein? bist du der meinung, dass man kinder welche man in die welt gesetzt hat, nicht ausreichend versorgen sollte?


    und mal konkret auf deinen fall bezogen:
    du zahlst aufgrund deines geringeren einkommens nicht den vollen unterhalt an dein 1. kind! aufgrund dessen, dass du anschließend eine neue familie gegründet hast und auch ein zweites kind zur welt kam bedeutet das doch, dass für dein erstes kind noch weniger geld zur verfügung ist, da zwei weitere unterhaltsberechtigte personen (neue frau und kind) dazugekommen sind.
    wenn ich falsch liege, korrigiere mich bitte.

    Nein, nein, das hast Du falsch verstanden. Ich habe geschrieben, der gegnerische Anwalt hätte das abgelehnt, und gleichzeitig gefragt was der überhaupt damit zu tun hat. Meiner ist sogar ein sehr guter Anwalt, den ich jederzeit bedenkenlos weiter empfehlen würde.


    ich bezog mich auf die aussage von dir, das DEIN anwalt aufgrund fehlender bezahlung nichts mehr machen würde! ich bezog mich nicht auf den gegnerischen anwalt oder die fehlende post.

    achso!
    ich bin nicht sicher, ob man wirklich anspruch auf herausgabe deines erspartes haben kann. ich glaube, nur wenn unterhaltszahlungen nicht geleistet wurden und sich diese somit aufgestaut haben. wir hatten ja auch hier einen fall, bei welchem in die lebensversicherung hineingepfändet wurde...


    die sache mit dem unterhalt ist mir sowieso oftmals ein rätsel. wenn die familie intakt ist, wird der mann nicht gezwungen, einen besser bezahlten job zu suchen wenn das geld nicht reicht und die ganze sippe von hartzIV lebt. lebt man getrennt, ist es der frau und dem kind plötzlich nicht mehr zuzumuten, dass zu wenig geld vorhanden ist.
    daran erkennt man den stellenwert eines mannes in unserer gesellschaft.


    melkkuh und zuchtbulle!... und die meisten von euch haben sich dieses schicksal auch noch selbst ausgesucht!


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    eine andere sache wäre mal die frage an dich, weshalb du überhaupt eine neue familie gegründet hast, wenn du nichtmal dein 1. kind ausreichend versorgen kannst?? darüber schon mal nachgedacht?



    .

    also das hängt mir jetzt auch alles etwas zu hoch...
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    und dein anwalt ist eine schande für seinen berufsstand. falls dir keine prozesskostenhilfe zusteht, kann man auch die rechnungen des anwalts in raten bezahlen. wäre er nicht so eine flasche, sondern würde dich ordentlich vertreten damit du jeden monat mehr geld übrig hättest, wäre seine rechnung mit raten locker zu bezahlen. aber hier juristisch etwas für dich herauszuholen, ist ihm anscheinend noch nicht in den sinn gekommen.


    beauftrage im neuen jahr einen anderen anwalt. ihm könntest du direkt deine finanzielle situation aufzeigen und die zahlungsmodalitäten vereinbaren. es muss doch eine möglichkeit geben, dich nicht in diesem teufelskreis hocken zu lassen?!?

    hallo gast09,


    wieso solltest du gezwungen werden ein auto zu verflüssigen, wenn du es für den täglichen weg zur arbeit benötigst?


    selbst hartzIV empfänger dürfen eine karre fahren wenn sie es sich leisten können. sie darf nur einen wert von ca. 4000 ocken nicht überschreiten.


    ansonten würde ich dir nicht raten, erspartes auf einem bankkonto liegen zu haben. das würde ich dann vorsichtshalber unterm kopfkissen stapeln! ^^

    dieter, du hast doch durch die VBL rente ein einkommen von insgesamt 990 euro, oder? ich hab in erinnerung, das erwerbslose (also auch rentner!) ein existenzminimum von 700 und... haben!
    vielleicht versucht man deshalb, davon noch etwas abzuzwacken?


    außerdem dachte ich, dass hier das letzte wort ohnehin noch nicht gesprochen wurde, da dein anwalt die rückgabe des titels gerade ins laufen gebracht hat?


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    .

    zuerst:


    thema: heutiges scheidungsrecht + altes scheidungsrecht, hauptsächlich was sich verändert hat


    und dann:


    wie gesagt man findet nur erklärungen dazu, was sich verändert hat, aber nicht wie es vorher war.


    deine aussagen sind also schon ein bißchen suspekt, da du dich selbst widersprichst.
    außerdem: wenn man erfährt, was sich verändert hat - lässt sich demnach nicht ableiten wie es zuvor war?? :confused:


    verstehe ehrlich gesagt die schwierigkeit hier nicht. aber egal....




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    hallo nimo,


    eine sache noch:


    Es wird von ihm erwartet, dass er meinen Sohn mit ernährt ( sobald man heiratet bekommt man ja auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr, muss der neue Mann für geradestehen. Mein Ex zahlte zum Glück, wenn auch minimal ).
    Aber angeben darf er ihn nirgendwo.


    habe eben mal etwas länger über diese aussage nachgedacht.
    dein ex, also der vater des kindes, sollte unterhalt für sein kind zahlen.
    kommt er dieser verpflichtung nicht nach, erhältst du unterhaltsvorschuss. diesen erhältst du aber ohnehin doch nur für 72 monate. kann man diesem problem also nicht entgehen, in dem erst nach ablauf dieser 72 monate geheiratet wird?


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