Beiträge von Coldplay

    guten morgen,


    hab es ehrlich gesagt, auch nicht gepeilt. sonst hätte ich anstatt den link zu posten, es kurz mit meinen eigenen worten erklärt. hatte aber heute früh auch noch nicht die gelegenheit, dass mal intensiv zu lesen. seit gestern haben wir "kinderparty" im haus. bedeutet, es toben hier 7 kinder rum. :eek:


    den gestrigen tag habe ich komplett auf dem nürburgring genossen, so konnte ich diesem zirkus entgehen. aber heute früh war eben kein vorbeikommen.


    man kann auch mal nach verständlicheren seiten googlen, der link war schon übelstes fachchinesich!



    EDIT:
    also bei yahoo hat jemand geschrieben das die abfindung wie jedes andere einkommen zu berücksichtigen ist. und falls du dies nicht angeben magst, könnte dir im rahmen der nächsten finanziellen darlegung in form deiner einkommensteuererklärung eine ordentliche nachzahlung blühen!
    diese antwort kam von jemandem, der angeblich selbiges erlebte!

    ja, das verstehe ich. auch ich würde natürlich nichts verschenken wollen.
    mach eben deinen standpunkt bezüglich opel von anfang an klar. oder du erwähnst ihn erst gar nicht und gehst logischerweise davon aus, dass jeder seine eigene kiste behält. und diesen dann auch entsprechend beim umzug mitnehmen. wenn ihr etwas an dem opel liegt, ist SIE im zugzwang und wird sich äußern müssen. du könntest dies dann also auf dich zukommen lassen und bis der umzug akut wird, gut auf alle autoschlüssel und den kfz-brief aufpassen! solche dinge sollen ja bei uneinigkeit schon verschwunden sein...:rolleyes:

    also wenn es dir unterm strich nicht darum geht, den opel unbedingt zu behalten, du ihn nichtmal langfristig brauchst, sondern den rosenkrieg aufrecht zu erhalten, dann verkauft ihr eben beide fahrzeuge und teilt den erlös. wie bereits erwähnt.
    dann bekommt niemand von euch beiden etwas umsonst.

    Hallo Charlie,


    hast du mal mit deiner frau darüber gesprochen? am besten wäre, ihr würdet euch diesbezüglich einfach einigen.
    ich fände logisch, wenn eben jeder sein eigenes auto auch behalten würde. schließlich sind die besitzmäßigkeiten beider fahrzeuge bei euch klar geregelt.


    meine tochter, würde auf das chauffieren aufgrund dieser neuen situation in zukunft verzichten und dafür sorgen, sich um ihr eigenes hobby auch komplett selbst zu kümmern. mit 19 jahren wird sie sich ja auch ein entsprechendes auto leisten können / müssen. ich kann als erwachsener mensch nicht davon ausgehen, dass meine hobbies permanent von anderen gesponsert werden.


    eine andere, denkbare möglichkeit: da beide fahrzeuge während der ehe angeschafft wurden (gehe ich mal davon aus) gehören sie laut zugewinngemeinschaft euch beiden. d.h., deine frau könnte sich durchaus auch querstellen, was der niedrigere wertanteil des mazda angeht. sie könnte von beidem die hälfte verlangen. die autos werden verkauft und der gesamterlös wird geteilt.
    ich hoffe aber, das es so weit nicht kommt!


    auch hast du geschrieben, dass der opel noch finanziell belastet sei. inwiefern sich hier grosse wertunterschiede zwischen opel und mazda auftun, kannst nur du sagen. wenn beides unterm strich einen ähnlichen wert hat, stehen deine verhandlungschancen besser, den opel mitnehmen zu können.

    Hallo Gabriele,


    da eure kinder bei dir leben, hast du gegenüber deinem mann einen anspruch auf kindesunterhalt. ebenso erhöht sich dein selbstbehalt. falls dein einkommen auch nach dieser kalkulation, oder aufgund der pflegebedürftigkeit deines ex, tatsächlich noch höher ausfällt, besteht mitunter tatsächlich ein anspruch auf unterhalt. unsere regierung kennt hier keine fairness. bevor sie bezahlen muss wird liebend gerne der ex partner herangezogen!


    "drum prüfe wer sich ewig bindet..."

    Guten Morgen,


    mir ist zwar kein ähnlicher fall bekannt, aber aus dem bauch heraus würde ich folgendes behaupten:


    1) die beiderseitigen unterhaltspflichten sollten gegeneinander angerechnet werden. ich glaube nicht, dass dann forderungen der frau noch im raum stehen, da der mann aufgrund der beiden kinder auch einen weitaus höheren selbstbehalt hat.


    2) unabhängig davon sollte der mann sowieso kindesunterhalt fordern.


    3) sollte vielleicht endlich mal eine vernünftige scheidung in die wege geleitet werden. entweder trenne ich mich, oder ich lasse es bleiben.


    4) die situation der frau schließt keineswegs auf eine unterhaltsbedürftigkeit. sie kann und sollte arbeiten gehen. wenn das geld nicht reicht, eben vollzeit - wie jeder vernünftige mensch der keine familiären verpflichtungen (mehr) hat. die neuen gesetze sollten dem mann hierbei recht geben!


    viel erfolg!