Anschaffung fürs Kind vom Unterhalt abziehen?

  • Hallo!
    Ich habe folgende Frage: Mein Lebensgefährte hat einen 13 Jahre alten Sohn, der bei der Mutter lebt. (Die beiden waren nicht verheiratet) Er bezahlt den vom Jungendamt errechneten Unterhalt. Sein Sohn ist fast jedes Wochenende, also von Freitag nachmittag bis Sonntag abend, bei den Eltern meines Lebensgefährten. Ausserdem verbringt der Junge jede Ferien bei Ihnen. Wir, und auch die Großeltern kaufen dem Jungen passende Kleidung, Schuhe etc., da die Mutter ihn mit zu kleinen Kleidungsstücken ausstattet, bzw. nicht die Notwendigkeit sieht, zu klein gewordene Kleidung durch passende zu ersetzen. Die KM geht nach unserer Information Vollzeit arbeiten und ist verheiratet. Haben wir die Möglichkeit, die Tage die der Junge bei uns, bzw. seinen Großeltern verbringt auf den Unterhalt anrechnen zu lassen. Ebenso Anschaffungen wie neue Winterschuhe etc? Denn es macht auf uns den Anschein, als würde die Mutter alles mit dem Geld machen, aber es nicht dem Kind zugute kommen lassen. Wir kaufen Ihm die Sachen gerne, das ist auch nicht das Problem, aber wir wollen Ihr nicht das Geld in den Rachen schmeißen! Danke für eure Hilfe.


    Sahela84

  • Hallo sahela84,


    Ich habe volles Verständnis für euch,aber das ist m.E nichts zu
    machen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo,


    kann mich edy nur anschliessen. das ist definitiv nicht möglich. und falls der kindesunterhalt getitelt vorliegt, flattert sogar ganz schnell eine pfändung beim Arbeitgeber ins haus.


    logisch betrachtet, sollte angemessene kleidung natürlich in der normalen unterhaltszahlung beinhaltet sein. dennoch sind ersatzbeschaffung für fehlende oder zu klein gewordene kleidungsstücke nicht am kindesunterhalt abziehbar. vielleicht musst du dir hierbei die praxis einmal vorstellen: wie häufig werden kinder als spielball benutzt? und gerade wenn es um unterhalt geht würden väter dann permanent irgendwelche, "vermeintlich notwendige" dinge dem kind kaufen, bloß um den unterhalt zu kürzen, welcher an die Kindsmutter geht. ich glaube, die rechtspfleger kämen mit dem bearbeiten dieser fälle kaum noch nach. und das wegen vielleicht 30 euro! über jeden gummistiefel im herbst, oder schal im winter würde sich gestritten werden!


    das kann es ja wohl auch nicht sein, oder?

  • Hallo,


    also leider geht das nicht. Man hat trotzdem den titulierten Unterhalt zu zahlen. Eine Idee wäre vielleicht eine Vereinbarung mit der Mutter zu treffen, dass diese die Kleidung dann bezahlt oder ähnliches. Aber auf einen Titel weniger zahlen wegen Kleidung wäre riskant wegen den schon aufgezeigten Folgen.


    Ein Beispiel um dies zu verdeutlichen: bei einem Wechselmodell (Kind ist bei Mutter und Vater) aber Mutter hat mehr Betreuung als Vater (Zb. 12 Tage zu 16 Tage) dann hat nach Rechtsprechung des BGH der Mann trotzdem den vollen U zu zahlen, obwohl er das kind ja fast die Hälfte des Monats betreut. So ist es hier auch, obwohl sie kaufen müssen sie darüberhinaus zahlen, da das Kind von der Mutter betreut wird, die solche Sachen kauft.


    Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.