Nachehelich Unterhalte

  • Hallo,


    Meine Exfrau und ich haben im Dezember 2015 geheiratet, seit März 2024 haben wir uns getrennt und haben keine Kinder.


    Ich verdiene ungefähr 3000 Euro netto pro Monat. Meine Frau erhält eine befristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1040 Euro .

    Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie wieder arbeiten kann, besonders aufgrund ihrer Krankheit. Vor unserer Ehe hatte sie eine Operation am Rücken, und eine weitere fand nach .


    Ich zahle meiner Frau einen Trennungsunterhalt in Höhe von 730 Euro.



    Meine Frage ist, wie lange ich den nachehelichen Unterhalt zahlen muss und in welcher Höhe?

  • Der Anwalt von meiner Ex-Frau hat mein Einkommensjahr berechnet und den Betrag festgestellt.


    Ich habe keine anderen Verpflichtungen außer Unterhaltszahlungen für meine Familie im Ausland, insbesondere für meine Mutter.



    Bis jetzt habe ich ohne die Einschaltung eines Anwalts Zahlungen geleistet.

  • Okay, dann mach ich mal weiter.


    Die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten ist wie folgt: erst kommen die minderjährigen Kinder, dann evtl. die volljährigen, noch in der Ausbildung, dann die Ehefrau bzw. Ex-Frau, erst dann der Rest der Familie bzw. die Eltern. Und der jeweils nachgeordnete Berechtigte wird erst dann berücksichtigt, wenn der Vorrangige befriedigt ist. Deshalb meine Frage.


    Im Augenblick kann ich die Berechnung nicht nachvollziehen, was die Höhe angeht. Auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" wäre es vielleicht sinnvoll, hier auch mal eine Berechnung eines eigenen Anwalts durchführen zu lassen.


    Das Hauptproblem ist in dem Fall jedoch, wie lange du Unterhalt zahlen musst. Im Minimum ein Jahr, in deinem Fall mit Sicherheit viel länger, einfach wegen der gesundheitlichen Gegebenheiten bei deiner Frau und der Dauer der Ehe. Die Frau hat einen Anspruch darauf, noch eine gewisse Zeit nach der Trennung/Scheidung den ehelichen Standard aufrecht halten zu können. Wie lange - Einzelfallentscheidung. Die Ehe war nicht ganz kurz, allerdings auch nicht so lang, dass man trotz der möglichen lebenslangen Behinderung von einer lebenslangen Unterstützung - bzw. einer Unterstützung bis zu deiner Verrentung - ausgehen muss. Aber, hier sollten die Wichen zeitig richtig gestellt werden.


    Ab zum Anwalt!


    TK

  • Kann ich die Unterstützung für meine Mutter auch als Unterhaltsaufwendung berechnen lassen?


    Ich möchte nur wissen, wie lange ungefähr ich nachehelichen Unterhalt zahlen muss.


    Die Krankheit meiner Ex-Frau bestand bereits vor unserer Ehe, ich hatte keinen Einfluss darauf.

  • Hatte ich doch geschrieben, dass die Unterstützung der Mutter erst nach der Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau kommt. Den Rest kann dir dein Anwalt vor Ort sagen, in etwa, der die Akte kennt. Und das ist natürlich auch Sache der Vereinbarung.


    Also, ab zum eigenen Anwalt.


    TK