Aufenthaltsrecht

  • Hallo liebe Community,


    ich derzeit echt verzweifelt. Meine Frau und ich leben seit Dezember 2023 getrennt und unser Kind (10) (leichte Form von Autismus) lebt derzeit im Wechselmodell bei uns. Jetzt möchte meine Ex, dass unser Sohn bei ihr lebt da es, ihrer Aussage nach, ihm dort besser geht und er ungern zu mir will. Das kann ich so erstmal nicht bestätigen. Ich weiß aber auch, dass auf ihn stark eingewirkt wird, sei es mit den Katzen die sie hat, da diese ihn so sehr vermissen oder auch seine Oma die mich schlecht redet. Ich bin stark am überlegen, ob ich nun nachgebe um den Kind seinen Frieden zu geben. Das permanente instrumentalisieren tut ihm auch nicht gut. Andererseits weiß ich auch, dass es ihr um das Geld geht, sie hat mir gestern ein Angebot unterbreitet, dass sie den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle beansprucht und insgesamt 4.000 € an Trennungsunterhalt fordert. Dann würde sie sich auch einvernehmlich scheiden lassen. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass Sie das Kind nur haben will um einen Hebel zu haben für evtl. weitere Unterhaltsforderungen. Ich bin grad echt verzweifelt wie ich mich rechtlich absichern kann um nicht von ihr ausgenommen zu werden und vor allem, was ist das Beste für mein Kind. Ich hab ihn auch schon gefragt was er möchte, er will natürlich zu den Katzen.

    Wie bewertet ihr die Situation oder habt ihr ähnliches durchgemacht? Ich bin für jeden Rat dankbar.

  • Hi,


    ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, die alten Beiträge von dir nochmal durch zu lesen.


    Also, das Wechselmodell klappt auf Dauer in nicht so furchtbar vielen Fällen. Es ist einfach zu viel Stress für die Kinder, ständig seine Klamotten, Schulkrempel und was weiß ich zu packen und umzuziehen. Und auch die Freunde sind es irgendwann leid, an der falschen Tür zu klingeln. Dazu kommt noch der Autismus. Eigentlich kein Problem, Einstein war auch Autist. Nur, diese Kinder sind ja nicht so furchtbar flexibel. Die ständige Umstellung der Lebensumstände ist schon für andere Kinder problematisch, erst recht für Autisten.


    Mensch, durch die Umstellung musst du doch das Kind kaum weniger sehen. Wir haben im Jahr ca 3 Monate Schulferien, dazu kommen noch die Brückentage. Da kann man dann doch auch was anderes, sinnvolles zurecht basteln: seltener und länger. Und dann noch zusätzlich Umgangswochenenden, da ist doch was möglich.


    Nun zum Unterhaltsanspruch der Ehefrau. Angesichts des Alters des Kindes hat er wahrscheinlich nichts mit der Kinderbetreuung bzw. dem Umfang derselben zu tun. Sondern einfach damit, dass man nach der Trennung der sozial Schwächere einfach eine gewisse Zeit diesen Anspruch hat. Das alles muss aber mal sauber durchgerechnet werden. Sollte ein Fachmann erledigen, den du ja ohnehin für die Scheidung benötigst.


    TK