Kein Kontakt zum Exmann - Unterschriften werden benötigt

  • Hallo,

    Ich habe ein riesiges Problem.

    Seit Anfang letzten Jahres bin ich geschieden. Wir haben ein Haus, auf dem noch ein riesiger Kredit lastet. Die Hälfte meines Ex-Mannes soll an unseren ältesten Sohn überschrieben werden und der Kredit muss umgeschuldet werden. Dafür und für die Überschreibung und Scheidungsfolgevereinbarung brauchen wir die Unterschriften von meinem Ex. Es hat niemand mehr Kontakt zu ihm. Er spielt seit der Trennung nicht mit und hält sich an keine Fristen. Mittlerweile ist es so, dass auch sein Anwalt auf nichts mehr reagiert und selbst meine Anwältin nicht mehr weiter weiß.

    Meine Frage : Gibt es eine Möglichkeit, die Angelegenheit auch ohne seine Unterschriften zu regeln, z. B. über das Gericht?

  • Hallo Denigern,


    Ohne Kontakt zum Ex wird da nichts gehen.


    Ist eine Kontaktaufnahme zum Ex unmöglich? Hat der Sohn Kontakt zu ihm ( oder kann er Kontakt aufnehmen?).


    Wäre denn die kreditgebende Bank einverstanden ?


    edy

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  • Hi,


    typischerweise regelt man so etwas im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Wenn diese Etappe geschafft ist, ist es häufig problematisch, jemanden noch zur Mitarbeit, insbesondere zu einem Entgegenkommen zu bewegen. Wenn ich das richtig sehe, sind insoweit noch keinerlei verbindliche Vereinbarungen getroffen worden. Zwangsverträge sind in unserem System weder für Eigentumsübertragungen noch für Scheidungsfolgevereinbarungen vorgesehen.


    Um was geht es denn genau, was jetzt noch geregelt werden soll?


    TK

  • Hallo,


    Wir brauchen die Unterschrift für einen Löschungsantrag bei der neuen Bank, da im Grundbuch noch eine alte Aufbauhypothek von meinen Eltern eingetragen ist und für die Überlasszngsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung. Die Kinder sind die einzigen, die er noch nicht blockiert hat, meldet sich aber auch nicht. Allerdings möchten die beiden auch keinen Kontakt zu ihm. Ich musste leider lernen, da mein Ex ein Narzist ist, dass es sehr schwer sein wird, von ihm irgendwelche Mithilfe zu erwarten, da er dann die Verbindung und die Kontrolle über mich bzw. die Kinder ganz verliert. Auf der anderen Seite müsste er froh sein, wenn alles geregelt wird. Dann ist er aus allem raus. Das geht jetzt schon seit über vier Jahren, dass er nur gegenrudert

  • Du, mich härtte der Inhalt der Scheidungsfolgevereinbarung interessiert. Nochmals, es gibt keine gesetzliche Regelung, die jemanden verpflichtet, mit dir und dem Sohn einen Vertrag abzuschließen.


    Bei der Immobilie könnte man auch an eine Auseinandersetzungsversteigerung denken, bei der dann der Sohn den Anteil des Vaters ersteigert. Ob die Voraussetzungen vorliegen, das kann ich nicht abschätzen; auch müsste man das Risiko einschätzen, dass jemand anderes mitsteigert. Nur, warum sollte er auf seinen Hausanteil verzichten?


    Ich verstehe das ganze Procedere in diesem Fall nicht. Auch ist ja Blockade nicht so furchtbar unüblich. Damit können doch Anwälte umgehen.


    TK

  • Es wurde schon vor 25 Jahren, als wir das Grundstück von meinen Eltern überschrieben bekommen haben, geregelt (das wollte er so) und notariell festgehalten daß, im Falle einer Scheidung, er seinen hälftigen Anteil an die Kinder überschreiben muss. Das Haus kann und will ich nicht verkaufen, da meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben und mein Sohn mit seiner Familie dort lebt.

    Die Frage ist doch nur, was ist, wenn wir die Unterschriften nicht bekommen. Er könnte sich ja auch weigern zu unterschreiben.

  • Hi,


    wenn er nicht will, dann bleibt es eben so, wie es ist, was das Haus angeht. Dann bleibt es eben so, wie es ist. Ob aus der damaligen Vereinbarung ein Recht eines Sohnes auf Überschreibung des Hauses herzuleiten ist, das muss der Fachmann klären. Es wäre dann wahrscheinlich Sache des Sohnes, die Zustimmung des Vaters einzuklagen, auf der Basis des damaligen Vertrages. Die Anwältin mal auf diese Problematik hingewiesen? Kennt die Anwältin den damaligen Vertrag?


    TK