Beiträge von awi

    Hallo Annadia,


    willkommen im Forum. :)




    Der Anwalt ist eine Null. Er hätte sofort nach der Beweisbarkeit der Vorwürfe fragen müssen und falls die Vorwürfe beweisbar wären sofort das Auskunftsverlangen mit Hinweis auf § 1611 BGB zurückweisen müssen.


    Dass das Amt alles richtig prüft halte ich für einen Witz.


    Gruß
    awi

    Ich
    habe gestern schon vor lauter Schock eine Rechtsschutzversicherung
    abgeschlossen.


    Eine Rechtsschutzversicherung ist sicher nicht verkehrt, in deinem Fall wird sie aber nichts nützen, da Versicherungen im Allgemeinen sog. Ausschlussklauseln und Wartezeiten im Kleingedruckten haben.



    Fristverlängerung
    wird dann um viele Tage/Wochen/Monate gewährt? Ist das abhängig von der OLG?


    Das ist sicher nicht abhängig vom OLG, sondern vom Sachbearbeiter, seiner allgemeinen Grundeinstellung, Arbeitsbelastung u.ä.


    Aber was solls?


    Maßgebend wäre sowieso nicht das Datum der Auskunftserteilung, sondern der Tag des Zugangs des Schreibens. Deshalb bringt eine Fristverlängerung in deinem Fall nichts, außer dass du dich in der Zwischenzeit besser informieren kannst.


    Aber auch hier: Was soll’s?


    Wie schon oben geschrieben kann man dir nicht verwehren von einer Studentenbude in eine deinem Einkommen entsprechende Wohnung umzuziehen, Umzugskosten und eine Erstausstattung von Möbeln zu finanzieren. Du musst nicht in einer Studentenbude wohnen bleiben, um den Unterhalt eines Elternteils zu bezahlen.


    OLG
    ist der Bezirk Schwaben.


    In dem Fall dürftendie Süddeutschen Leitlinien maßgebend sein:


    10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.


    Hier kommt 2 Mal das Wörtchen kann vor.
    Da deine Leistungsfähigkeit beschränkt ist, musst du damit rechnen, dass keine Pauschale gewährt wird. Das wird auf den Sachbearbeiter ankommen.


    Nachdem wir nun klären konnten, dass das vorliegende Schreiben ein Auskunftsersuchen ist, würde ich gerne noch einmal die Frage aufrollen, ob mich das SA rückwirkend zur Kasse beten kann? Wie oben beschrieben, verdiene ich seit Juli 2017 das oben genannte Netto EK. Somit stellt sich mir die Frage, ob ich damit hätte rechnen müssen, dass das SA einen Anspruch hat oder ob man nach Paragraph §1613 BGB keine rückwirkende Pflicht der Unterhaltszahlung sieht, um den UHP nicht in ein womögliches Schuldenloch zu katapultieren.


    Ich bin der Meinung, dass du erst ab Eingang des letzten Schreibens zahlen musst, aber es könnte sein, dass der Sachbearbeiter das anders sieht.


    Deine Argumentation müsste dann wie von dir angedeutet in der Richtung laufen, dass du ja mangels eindeutiger Informationen bisher noch gar nicht wusstest in welcher Höhe du unterhaltspflichtig sein könntest und du keine diesbezüglichen Rücklagen bilden konntest.


    Ich würde ganz einfach Auskunft geben und schon bei Auskunftserteilung darauf hin weisen, dass der Umzug in eine deinem Einkommen entsprechende Wohnung geplant ist, dass der Umzug mit Kosten verbunden ist, du neue Möbel benötigst usw. und dann einfach abwarten wie der Bezirk reagiert.


    300 EUR halte ich für zu hoch.


    Nettoeinkommen: 2543 EUR
    Anerkannte berufsbedingte Fahrtkosten: 66 EUR
    Warmmiete: 500 EUR => 20 EUR über Selbstbehalt
    Bei einem Brutto von 4000 EUR ergibt sich eine mögliche Altersvorsorge von - 200 EUR


    Maximale Leistungsfähigkeit demnach: 229 EUR

    Das ist ein Auskunftsersuchen.


    Einer Bitte um Fristverlängerung kommt man normalerweise nach. Den Umzug von einer Studentenbude in eine standesgemäße und dem Einkommen entsprechende Wohnung könnte man sowieso nicht verwehren. Anerkannt werden müsste zumindest die statistische Wohnungsgröße bzw. statistische Miete in Abhängigkeit vom Einkommens. Ein Kind muss nicht auf ein normales Leben verzichten nur um Unterhalt leisten zu können


    Die Formel, die die meisten SÄ anwenden = 6km x 2*0,30 *220 Arbeitstage/Jahr /12 Monate/Jahr. Das ergibt nur 66 EUR. Wer Mehr als 220 Tage pro Jahr arbeitet, muss das nachweisen. Manche OLG gewähren eine Pauschale.
    Welche OLG ist für dich zuständig?
    Wohnort?

    Kann mir das SA krumm kommen und sagen, ich hätte die Altersvorsorge nur gemacht, um deren Anspruch zu kürzen? Grds stehen ja jedem Arbeitnehmer 5% des Brutto EKs zu.


    Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden.


    Ich habe nun eine Frist von 3 Wochen, um das Schreiben zurückzusenden. Dazu muss ich sagen, dass ich bereits seit Januar eine größere Wohnung (aktuell noch 1-Zimmer aus Studentenzeiten) suche. Wenn ich das Formular nun erst in 18 Tagen abschicken würde (d.h. innerhalb der Frist) und zum 15.05. in eine neue größere Wohnung ziehe, ist es dann rechtmäßig bei der Miete, diejenige für die neue Wohnung anzugeben? Also auch wenn man erst seit kurzem in dieser lebt und bei Erhalt des Formulars noch in der alten günstigeren Wohnung gewohnt hat.


    Ich würde erst mal um Fristverlängerung bitten und darauf hin weisen, dass man gerade auf Wohnungssuche ist.
    Mit einer 1 Zimmer Wohnung aus der Studentenzeit muss man sich nicht zufrieden geben.

    Könntest du mir dazu Auskunft geben, ob ich das Geld rückwirkend zahlen müsste?


    Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.


    Manche Juristen sind der Meinung, dass erst ab Eingang des Auskunftsersuchens zu zahlen ist.


    Andere vertreten die Auffassung, dass rückwirkend für maximal 12 Monate zu zahlen ist.
    Begründung: Die RWA hat ja bereits vorgelegen. Der UHP wusste, dass das Elternteil bedürftig ist und er bei Leistungsfähigkeit zahlen muss. Er konnte sich also darauf einstellen.


    Wie ein Gericht entscheiden würde???


    Ich würde mal abwarten, wie das SA reagiert.


    Wie kommst du denn auf 300 EUR?
    Mal vorrechnen.

    Hallo Petra,


    das ist eigentlich ein Wortlaut, den ich erwarten würde.
    Gewundert hat mich der Satz "mir wurde mit einer Freistellungsmitteilung nach SGB XII mitgeteilt"


    Manchmal teilt man nicht mal so etwas mit sondern meldet sich gar nicht mehr und lässt den UHP im Unklaren


    Dein Erspartes ist m.E. vor einem Zugriff des SA sicher. Wenn irgendein eifriger Sachbearbeiter auf die Idee kommen sollte, an dein Erspartes zu wollen, dann melde dich einfach noch mal.


    Gruß
    awi

    und mir wurde mit einer Freistellungsmitteilung nach SGB XII mitgeteilt


    So was ist mir noch nicht untergekommen.
    Was hat das SGB XII mit Elternunterhalt zu tun?
    Ich hätte den § 1603 BGB erwartet.


    Zitat

    Leistungsfähigkeit(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    Kannst du mal den genauen Wortlaut einstellen?


    Ich bin 61 und nahm an, dass die erneute Überprüfung erst mit 65 erfolgt.


    Kann durchaus sein, aber man sollte sich auf 2 Jahre einstellen.


    Ich dachte da wird das SA nachhaken, wenn in 2 Jahren weniger drauf ist.


    Lass sie nachhaken.
    Aus Vermögen warst du bei der Überprüfung nicht leistungsfähig.
    Mit deinem Eigentum kannst du machen was du willst.
    Unser Grundgesetz garantiert das.



    Ich wohne mit meinem Partner in einem Haus zur Miete


    Wie hoch ist deine Warmmiete?
    Hast du weitere fixe Kosten, z.B. Medikamente, Hilsmittel, die nicht von der KK übernommen werden?

    Hallo Petra,


    willkommen im :) Forum.



    Gruß
    awi

    Ich stelle hier mal ein Schreiben ein, dass wir selbst unserer Steuererklärung beigefügt hatten. EU wurde damals noch nicht gezahlt. Das Verfahren befand sich in der vorgerichtlichen Phase.


    Die geltend gemachten Kosten wurden vom Finanzamt weitgehend und problemlos anerkannt.


    Ein ähnliches Schreiben müsste natürlich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.


    Hallo Kuli,


    Wie hoch wäre die Erstattung und wie geht das SA mit diesem Betrag um?


    Du kannst die Kosten selbstverständlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, allerdings gibt es die sogenannte "zumutbare Belastung". Nur der Teil der außerordentlichen Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt ist absetzbar. Die Steuererstattung auf Grund des EU dürfte also weniger hoch sein, als du dir vielleicht erhoffst. Es gibt im Internet diverse Rechner, die eine mögliche Steuerersparnis ausrechnen.


    Nach den geltenden Richtlinien der OLG sind Steuererststattungen in der Regel im Jahr der Erstattung als Einkommen zu berücksichtigen


    Du solltest aber nicht nur den gezahlten Elternunterhalt geltend machen, du kannst auch andere Kosten geltend machen.


    Gruß
    awi

    Eins ist mir noch nicht klar, wir haben ja nun festgestellt, dass ich so ca. 150-200 € Unterhalt leisten müßte.
    Für meine Unterhaltszahlungen ist es doch somit egal wie teuer das Pflegeheim ist. Mehr als den o.g. Betrag kann ich ja nicht aufbringen - oder habe ich da einen falschen Gedankengang.


    Völlig richtig. Das war eigentlich nur ein allgemeiner Tipp für Mitlesende.


    kann ich die Jahre der EU Rente mit einrechnen beim Schonvermögen, also so als hätte ich gearbeitet?
    Mit 15 hab ich angefangen zu arbeiten, 8 Jahre Eu-Rente, jetzt bin ich 60. Also 45 Beitragsjahre oder 37 nach Abzug der EU-Rentenjahre.


    Du kannst das mit einrechnen, aber was soll's.
    Auf der Vermögensseite bist du bis zum gesetzlichen Rentenalter auf der sicheren Seite.


    Eine allgemeiner Tipp für den Umgang mit dem SA.


    Man sollte dem SA nie etwas vorrechnen. Das Rechnen ist deren Sache.
    Für sich selbst sollte man in der Lage sein, zu rechnen und zu bewerten.
    Sollte man mit der Berechnung des SA nicht einverstanden sein, dann Einspruch einlegen und ggf. auf Urteile verweisen.


    Ab dem gesetzlichen Rentenalter kann das verwertbare Vermögen in eine Rente umgerechnet werden. Diese wird dann dem Einkommen zugeschlagen, so dass die Leistungsfähigkeit steigen wird.

    Die Kosten sind ja nicht für jedes Heim gleich. Ist es denn nicht so, je teurer das Pflegeheim, destomehr müsste ich ja zahlen...oder?


    Das Dilemma vieler UHP ist, dass sie einerseits ihre Eltern in einem guten Heim unterbringen wollen, andererseits werden sie dann zur Kasse gebeten. Gewissenskonflikte sind dann vorprogrammiert.


    Wenn sich die Eltern selbst ein teures Heim ausgesucht haben, könnte ein uhp Kind die hohen Kosten angreifen und auf ein günstigeres Heim verweisen. Deswegen muss das Elternteil nicht umziehen.


    Dieses Argument entfällt natürlich, wenn das uhp Kind an der Auswahl des Heimes beteiligt war.

    Meine Mutter hat noch eine Sterbeversicherung ca. 10000 €, muß die bis zu einem Wert von 5000€ aufgebraucht werden?
    Ja, wenn es lediglich eine Sterbeversicherung und kein Bestattungsvorsorgevertrag ist.


    Kann eigentlich das Sozialamt vorschreiben in welchem Heim die Mutter unterzubringen ist?
    Nein, aber es ist in deinem Interesse, dass es nicht das teuerste Heim ist.


    Ist

    Wie geht denn die bisherige Minderungsrente in die Berechnung fürs Schonvermögen ein. Muß ich da vom letzten Bruttogehalt ausgehen (3000x45Jahrex5% und Verzinsung von 4%)?
    Werden die Jahre der Eu-Rente so gerechnet als hätte ich gearbeitet?


    Geh mal davon aus, dass dein Erspartes sicher ist. Wenn sie da ran wollen, melde dich hier noch einmal.