Hallo Annadia,
willkommen im Forum.
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Vorab ein paar Eckdaten: 48j, verh., keine Kinder, Hausfrau ohne eigenes EK, Verdienst Ehemann: ca.3059€, brutto 4400€, Stk.3, Vermögen: 26000€, leben zur Miete.
Es kann kein Elternunterhalt gefordert werden. Dafür gibt es mehrere Gründe:
1. Der Ehemann ist nicht unterhaltspflichtig. Ohne eigenes Einkommen könntest du sowieso nur EU aus Taschengeld zahlen. Fällt hier auch weg. Damit das überhaupt in die Nähe des Möglichen käme, müsste der Ehemann das Doppelte verdienen und selbst dann würde ich eine Möglichkeit sehen, dem EU zu entkommen.
2. Der Mindestselbstbehalt für Verheiratete beträgt zur Zeit 3240 EUR. Das Familieneinkommen liegt darunter.
Mit 16 Jahren bin ich zum JA gegangen, weil ich die Schläge nicht ausgehalten habe. Hat mich schon als 3jährige verprügelt und später in der Pupertät begrabscht. War mit meiner Mutter im Frauenhaus und im Heim. Später nahm mich die Mutter von meinem Freund auf mit OK vom JA.
Gibt es darüber amtliche Dokumente?
Kein Kontakt mit ihm seit meinem 16 Lebensjahr. Meine Frage ist: Ist das ein Grund für eine Verwirkung?
"Kein Kontakt" wäre kein Grund.
Das andere (Misshandlung, sexueller Missbrauch) Ja.
Aber du müsstest das beweisen können.
Gibt es amtliche Dokumente, Zeugen, usw.
Die Hürden sind erfahrungsgemäß hoch.
Falls nicht, mit wieviel EU muss ich rechnen? As soll oder kann ich an Kosten gelten machen?
Zur Zeit kann kein Elternunterhalt gefordert werden, aber wenn der §1611 BGB nicht greift, steht das SA in Zukunft immer wieder auf der Matte.
Der Anwalt ist eine Null. Er hätte sofort nach der Beweisbarkeit der Vorwürfe fragen müssen und falls die Vorwürfe beweisbar wären sofort das Auskunftsverlangen mit Hinweis auf § 1611 BGB zurückweisen müssen.
Dass das Amt alles richtig prüft halte ich für einen Witz.
Gruß
awi