Der Vordruck "Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse" wurde Ihnen zwecks erneuter Prüfung übersandt; dort wird auch nach "sonstigen Personen im Haushalt" gefragt; als solche Person ist Ihre Lebenspartnerin anzusehen.
Im Prinzip hat das SA recht, dass man eine Person angeben muss, die im gleichen Haushalt wohnt.
Wenn er zusammen mit einer Freundin wohnt und diese sogar den Mietvertrag unterschrieben hat, kann das SA zunächst einmal vermuten, dass sie sich an den Wohnkosten und am Haushalt in gleichem Maße beteiligt.
So lange das SA die Einkommensverhältnisse nicht kennt, könnten sie davon aus gehen, dass sie die Hälfte der Miete trägt.
Falsch wäre es aber - selbst bei gleich hohem Einkommen der Freundin - beim UHP eine Haushaltsersparnis von 10% anzusetzen, wenn schon, dann müssen diese 10% aufgeteilt werden. 5% bei ihm und 5% bei ihr.
Wie Sie schreiben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Einkünfte von Lebenspartnern zu belegen, es sei denn, dass geltend gemacht wird, dass dieser sich weder an den Unterkunftskosten beteiligen noch seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten kann. In Ihrer Mail geben Sie an, dass Sie Ihre arbeitslose Freundin unterstützen müssen und dieser Tatbestand ist von Ihnen nachzuweisen. Dafür ist die Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich, rückwirkend ab Februar 2017.
In den Fragebögen wird immer nach Lebenspartner gefragt.
Auch der Sachbearbeiter spricht von Lebenspartnerin. Offensichtlich ist ihm nicht bekannt, dass sich Lebenspartner im rechtlichen Sinne auf die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft bezieht.
Inwieweit deine Freundin sich an der Miete und den Lebenshaltungskosten beteiligen kann hängt von ihrem bereinigten Einkommen ab.
Bereinigtes Einkommen = Nettoeinkommen - Ausgaben für Alterssicherung - fixe Kosten
Vielleicht kannst du etwas darüber aussagen.