Beiträge von awi

    Was kann ich denn da noch abziehen, vielleicht Rücklagen für Reparaturen Eigentumswhng. mtl. 100€?


    Du kannst gar nichts abziehen, nur Auskunft geben.
    Auf jeden Fall die Instandhaltungsrücklage, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird.
    Ich würde alle Posten auf der Wohngeldabrechnung angeben, dann warten was das SA rechnet.
    Der Wohnvorteil ist sehr schwer vorhersagbar, da jedes SA sein eigenes Berechnungsschema verwendet. Da gibt es keine einheitliche Linie.

    Wieviel Arbeitsjahre und welche Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes(ø von ca. 40 Arbeitsjahren oder den Betrag von 1810€? )kann ich dann bei der Berrechnung des Schonvermögens einsetzen.


    Zu Altersvorsorgevermögen: Wie hoch war denn dein letztes Bruttogehalt, als du noch nicht in Rente warst?


    Zu EU aus Einkommen:


    Nettoeinkommen 1810 EUR
    Wohnwert der Immobilie: 500 EUR
    Hier gibt es sicher ein paar Abzugsposten. Ich setze mal 400 EUR an


    abzgl. wöchentliche Besuchsfahrten: 5km x 2 x 0,30 EUR * 52 Wochen/ 12 = 13 EUR


    Altersvorsorge ist bis zum gesetzlichen Rentenalter möglich:
    Ich setze mal 100 EUR an.


    Evtl. hast du Fahrkosten zur Arbeitsstätte:


    Es könnten maximal 150 EUR Elternunterhalt aus Einkommen auf dich zu kommen.

    Hallo Werner,


    willkommen im Forum. :)


    Ist das die Nettorente oder gehen noch Krankenkassenbeiträge ab?


    Mit 1810 EUR bist du knapp über dem Selbstbehalt.


    Aus diesem Einkommen bist du nicht leistungsfähig.
    Aus Vermögen bist du m.E. ebenfalls nicht leistungsfähig.


    Nun kommt wahrscheinlich ein Wohnvorteil als fiktives Einkommen hinzu.


    Wieviel müsstest du für deine Wohnung zahlen, wenn du sie mieten würdest?
    Hast du sonstige fixe Kosten?
    Mal alles aufzählen.


    Wie weit ist das Heim entfernt?
    Besuchsfahrten könnten das Einkommen bereinigen.
    Würdest du mit dem Pkw fahren?


    Die Schwerbehinderung wirkt sich evtl. nur so aus, dass du teure Medikamente, Hilfsmittel oder Hilfen benötigst, die von der KK nicht übernommen werden.


    Gruß
    awi

    Der Vordruck "Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse" wurde Ihnen zwecks erneuter Prüfung übersandt; dort wird auch nach "sonstigen Personen im Haushalt" gefragt; als solche Person ist Ihre Lebenspartnerin anzusehen.


    Im Prinzip hat das SA recht, dass man eine Person angeben muss, die im gleichen Haushalt wohnt.


    Wenn er zusammen mit einer Freundin wohnt und diese sogar den Mietvertrag unterschrieben hat, kann das SA zunächst einmal vermuten, dass sie sich an den Wohnkosten und am Haushalt in gleichem Maße beteiligt.


    So lange das SA die Einkommensverhältnisse nicht kennt, könnten sie davon aus gehen, dass sie die Hälfte der Miete trägt.


    Falsch wäre es aber - selbst bei gleich hohem Einkommen der Freundin - beim UHP eine Haushaltsersparnis von 10% anzusetzen, wenn schon, dann müssen diese 10% aufgeteilt werden. 5% bei ihm und 5% bei ihr.


    Wie Sie schreiben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Einkünfte von Lebenspartnern zu belegen, es sei denn, dass geltend gemacht wird, dass dieser sich weder an den Unterkunftskosten beteiligen noch seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten kann. In Ihrer Mail geben Sie an, dass Sie Ihre arbeitslose Freundin unterstützen müssen und dieser Tatbestand ist von Ihnen nachzuweisen. Dafür ist die Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich, rückwirkend ab Februar 2017.


    In den Fragebögen wird immer nach Lebenspartner gefragt.


    Auch der Sachbearbeiter spricht von Lebenspartnerin. Offensichtlich ist ihm nicht bekannt, dass sich Lebenspartner im rechtlichen Sinne auf die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft bezieht.


    Inwieweit deine Freundin sich an der Miete und den Lebenshaltungskosten beteiligen kann hängt von ihrem bereinigten Einkommen ab.


    Bereinigtes Einkommen = Nettoeinkommen - Ausgaben für Alterssicherung - fixe Kosten


    Vielleicht kannst du etwas darüber aussagen.

    Ich zahle seit dem 15.02.2017 Elternunterhalt für meine Mutter im Pflegeheim.


    Fragen dazu gäbe es viele:


    Warum ist die Mutter im Pflegeheim? Welcher Pflegegrad ist attestiert?
    Wer hat das Pflegeheim ausgesucht?
    Welche Rente, Vermögen hat die Mutter? Wurde das vom SA richtig berücksichtigt?
    Lebt der Vater noch? Wenn ja, welches Einkommen, Vermögen?
    usw.

    wenn eine Wohnung zu zweit genutzt wird, dann geht bei Berechnungen der öffentlichen Hand (Sozialamt, Job-Center, Jugendamt, wer sonst auch immer) nur die hälftige Miete personenbezogen in die Berechnung ein.


    Toll, wenn eine Freundin mit 0 oder sehr geringem Einkommen den gleichen Anteil an der Miete tragen soll. Wovon denn? Selbst bei Verheirateten werden Ausgaben an Hand der Einkommen quotiert.


    Das manche Sozialämter so vor gehen und geltendes Recht zu beugen versuchen - ob unwissentlich oder absichtlich lasse ich mal dahin gestellt - habe ich selbst erlebt.


    Du kannst davon aus gehen, dass mindestens 70% aller Berechnungen und Forderungen bzgl. Elternunterhalt grobe Fehler aufweisen und von Gerichten anders entschieden werden.

    Hallo TK,


    um welchen Unterhalt geht es denn?


    Da der Beitrag in der Rubrik Elternunterhalt gestartet wurde, bin ich davon ausgegangen, dass es sich auch um Elternunterhalt handelt.


    Wurde inzwischen auch bestätigt:


    Ich zahle seit dem 15.02.2017 Elternunterhalt für meine Mutter im Pflegeheim.


    Auf welches Recht?


    Bei einem Pflegeheim kommt eigentlich nur das BGB (Verwandtenunterhalt) in Frage.

    Da Sie die Wohnung gemeinsam angemietet haben, ist jeder von Ihnen zu 50 % an den Kosten beteiligt; wie Sie das privat untereinander regeln ist dabei für die
    Unterhaltsberechnung nicht relevant. Sie beide sind gleichberechtigte Vertragspartner.


    Wenn auch die Freundin im Mietvertrag steht könnte sich der Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs direkt an die Freundin wenden, nicht jedoch das SA.


    Man könnte verlangen, dass ihr Anteil an der Miete nur im Verhältnis der Einkommen angerechnet wird.

    Die Anwaltsgebühren haben mich stets abgeschreckt.


    Ein Anwalt ist in diesem Stadium nicht notwendig.
    Bei einer Erstberatung rechnet der Anwalt in der Regel auch nichts nach.


    Wenn du die wichtigsten Daten hier einstellst, schaue ich mir das mal an.
    Gerne auch per Email.
    Dann musst du Konversationen ermöglichen.

    Hallo Kuli,


    willkommen im Forum. :)


    Hallo Lily,


    wie und wo hast du denn die Nachricht an mich gepostet?
    Ich habe sie per Email erhalten, kann sie aber im Forum nicht finden.
    Antworten kann ich auch nicht.


    Ermögliche doch mal eine Konversation.
    Eine Kontaktaufnahme über Konversationen wird verweigert mit der Meldung, dass du nicht an Konversationen teilnehmen möchtest.


    Gruß
    awi