Beiträge von Wayneman


    Grundsicherung muss man beantragen.
    Ich würde das der Behörde mitteilen und mich nicht darauf verlassen, dass die alle Fakten kennen.


    Hallo awi,


    Grundsicherung wird nächste Woche von meinem Vater beantragt.


    Aber habe ich es korrekt gesehen, dass ich bei Dauerrente und Grundsicherung für meinen Vater nunmehr nicht mehr zur Zahlung verpflichtet bin, da mein bereinigtes Einkommen unter 100.000 Euro p.a. liegt?
    Ich möchte ungerne schlafende Hunde bei der Behörde wecken und daher nur dort anrufen, wenn ich wirklich sicher bin.


    Danke für die Hilfe!

    Liebe Leute,


    in der letzten Woche hat meinen Vater ein Brief erreicht, in dem ihm von der unbefristeten Dauerrente bis zum Regelrentenalter berichtet wird.


    Das bedeutet wohl, dass er fortan nicht auf Sozialhilfe sondern auf Grundsicherung i.S.d. Sozialgesetzbuches angewiesen ist.


    Meine Frage daher:
    Da ich unverändert unter 100.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen habe brauche ich nichts mehr zahlen, oder?
    Würdet ihr das noch einmal an die kommunizieren? Eigentlich haben die doch alle Daten vorliegen und müssten den Umstand kennen, oder?

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich der anstehenden Steuererklärung und meinem geleisteten Elternunterhalts.


    Ich weiß, dass die relevanten Paragraphen 33 und 33a EstG sind. Nun ist für mich die dort aufgeführte Abgrenzung nicht ganz eingängig bzw. bedarf Interpretation, die ich nicht eindeutig hinbekomme:


    Ausgangssituation:
    - erstmalig 2017 geleistete Unterhaltszahlungen: ~2.000 Euro
    - Grund: Leistungen an meinen Vater aus SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
    - kein Einkommen und kein Vermögen des Vaters (bis auf Grundsicherung)






    Die Ausführungen des §33 EstG würden einen beschränkten Abzug vom zu versteuernden Einkommen zulassen, sobald die zumutbare Belastung überschritten wurde. Das kann jedoch verneint werden.
    §33 EstG --> https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html



    Eine Berücksichtigung nach §33a EstG würde einen Direkten Abzug vom zu Versteuernden Einkommen zulassen.
    §33a EstG --> https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html



    Leider bin ich nicht ganz sicher, ob die von mir geschilderte Situation eine besondere Lage i.S.d. §33a EstG darstellen.


    Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen?


    Vielen Dank

    Im aktuellen Koalisitionsvertrag von heute (07.02.2018) steht es ebenfalls drin.


    Link vom Handelsblatt
    http://www.handelsblatt.com/do…tionsvertrag_7-2-2018.pdf


    Textziffer 4498f. "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden."




    Muss das erst in einem konkreten Gesetz oder Erlass ratifiziert werden oder erlangt es de facto durch den Koalitionsvertrag schon seine Wirkung? Das Wort künftig würde dies indizieren.


    Mein Tipp: Auskunft geben und erst mal abwarten.


    Wenn dann eine Berechnung kommen sollte und ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid ist immer noch Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.



    Kleine Frage zwischendurch:


    Ist dann nicht bereits sämtlicher Gestaltungsspielraum entfallen? Bzw. die Zeiten und die Möglichkeiten reaktiv gegen einen Bescheid anzugehen sind doch weitaus beschränkter als im Voraus diese zu antizipieren, oder?

    Hallo awi,


    die 100 Euro resultieren aus meinem letzten Gehalt. Das war rechnerisch so i.O.


    Das hier im Thread stehende Gehalt ist mein aktuelles, nach dem erstmaligen Auskunftsersuchen erhaltene. Von daher stehen diese ~425 Euro monatlich als Zahlbeitrag für mich im Feuer.


    Die Rente ist aktuell mit Ende nächsten Jahres befristet. Ich weiß leider nicht, ob man vorher bereits einen neuen Antrag stellen kann / soll.


    Danke dir in jedem Fall für deine Hilfe!

    Hi,


    ist doch kein Problem, das Formular vor Ende der Frist nochmals auszufüllen. Geht in der Regel problemlos.


    Darf ich fragen, wie das gemeint ist?
    Wenn es um das Formular zu Beantragung einer unbefristeten Rente für meinen Vater ist - dann stimme ich dir zu. Das werden wir auch so machen.


    Wenn es um das Formular zur Vermögensauskunft ist - dann werde ich, wie beschrieben, mutmaßlich sehr viel mehr zu bezahlen haben in Zukunft...

    Eine beliebte Masche der Arbeitsagenturen und der RV. Damit wälzen sie die Kosten auf die Kinder ab, da es Grundsicherung nur bei dauerhafter Erwerbsminderung gibt.


    30% Behinderung und völlig arbeitsunfähig?
    Verstehe ich nicht so richtig.


    Man sollte mal überlegen einen guten Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.


    Naja, irreparabler Nervenschaden am Arm. d.h. der wird den Rest des Lebens Schmerzen und Bewegungseingeschränkt bleiben. Warum es nur eine befristete Rente gibt erschließt sich mir nicht.


    Ein Anwalt sagte mir in einem Erstgespräch, dagegen anzugehen sei ihm persönlich zu unsicher. Das habe ich dann auch gelassen. Gibt es hier deiner Einschätzung nach noch Möglichkeiten dieser Befristung entgegenzuwirken?


    Antworten in Rot


    Hallo awi nochmal,


    mein Vater erhält eine befristete Frührente aufgrund von 30% Behinderung und Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund der Befristung der Rente werde ich zu Unterhalt aufgefordert.
    Die Verletzung meines Vaters ist irreparabel, deshalb verstehe ich die Befristung der Rente auch nicht. Aber Arztfragen sind leider so eine Sache...


    Hallo edy,


    die Leitlinien habe ich mir durchgelesen. Viel Spielraum wird mir dort allerdings nicht zugestanden. Faktisch ist es im Moment so, dass ich recht bescheiden lebe und wenig Fixkosten habe. Dass ich vor der erstmaligen Inanspruchnahme des SHT noch keine Verbindlichkeiten begründet habe, scheint mir hier zum Nachteil zu gereichen.


    Mein Vorhaben, eine Immobilie zu kaufen würde sich ja nunmehr nicht einkommensmindernd auswirken, oder habe ich etwas übersehen?




    Hallo awi,


    der Pauschbetrag für Altersvorsorge ist beim letzten Mal in der Berechnung des SHT automatisch abgezogen worden. Ich musste keinen Nachweis erbringen (habe aber meine Notfallreserve auf einem seperaten Konto angelegt, ggfs wurde das als AV interpretiert).


    Kosten für Arbeitsmittel wurden anerkannt, Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz) sowie Fahrtkosten zur Arbeit.
    Ich gab an, Reserven für den Erwerb von Eigentum und eines PKW zu bilden, die monatlichen Sparraten wurden mir als einkommensmindernd verwehrt.


    Wie bereits oben beschrieben lebe ich sparsam und fürchte nun, dass mir der Mehrverdienst hälftig komplett als Unterhaltsforderung abverlangt wird.

    Hallo,


    folgender Sachverhalt existiert.
    Ich bin im Januar 2016 das erste mal mit der Aufforderung des SHT konfrontiert worden, meine Vermögensverhältnisse für den Unterhalt meines Vaters aufzukommen. (Aufgrund einer befristeten Rente)
    Da keine Verwirkung dem Grunde nach in Frage gekommen ist, habe ich diesem Folge geleistet.


    In der Folge wurde ich zu Elternunterhalt i.H.v. 100€ monatlich verpflichtet, welchen ich seitdem zahle.


    Nun steht mutmaßlich in naher Zukunft (Januar 2018) eine turnusmäßige Überprüfung meiner Vermögensverhältnisse an. Da ich in der Zwischenzeit einen neuen Job habe und glücklicherweise mehr verdiene, fürchte ich mich nun vor höheren Zahlungen an den SHT.


    Fakten:
    - unbereinigtes Nettoeinkommen ihV 3150 € (Weihnachtsgeld auf die Monate verteilt)
    - Wohnkosten i.H.v 500 €
    - Sonstige abziehbare Kosten iHv 200 €
    - entsprechend ein Altersvorsorge Pauschbetrag iHv 280€


    --> wäre unter dem Strich eine zur Verfügung stehende Einkommensmasse von 835 € (nach Abzug Selbstbehalt)



    Verbindlichkeiten haben vor dem Ersten Schreiben des SHT nicht existiert.


    Meine Frage ist nun: Wie kann ich mein zur Verfügung stehende Einkommen mindern, um nicht einen Großteil meines Mehrverdienstes an den SHT abgeben zu müssen?


    Danke vorab