Minderung des zur Verfügung stehenden Einkommens

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt existiert.
    Ich bin im Januar 2016 das erste mal mit der Aufforderung des SHT konfrontiert worden, meine Vermögensverhältnisse für den Unterhalt meines Vaters aufzukommen. (Aufgrund einer befristeten Rente)
    Da keine Verwirkung dem Grunde nach in Frage gekommen ist, habe ich diesem Folge geleistet.


    In der Folge wurde ich zu Elternunterhalt i.H.v. 100€ monatlich verpflichtet, welchen ich seitdem zahle.


    Nun steht mutmaßlich in naher Zukunft (Januar 2018) eine turnusmäßige Überprüfung meiner Vermögensverhältnisse an. Da ich in der Zwischenzeit einen neuen Job habe und glücklicherweise mehr verdiene, fürchte ich mich nun vor höheren Zahlungen an den SHT.


    Fakten:
    - unbereinigtes Nettoeinkommen ihV 3150 € (Weihnachtsgeld auf die Monate verteilt)
    - Wohnkosten i.H.v 500 €
    - Sonstige abziehbare Kosten iHv 200 €
    - entsprechend ein Altersvorsorge Pauschbetrag iHv 280€


    --> wäre unter dem Strich eine zur Verfügung stehende Einkommensmasse von 835 € (nach Abzug Selbstbehalt)



    Verbindlichkeiten haben vor dem Ersten Schreiben des SHT nicht existiert.


    Meine Frage ist nun: Wie kann ich mein zur Verfügung stehende Einkommen mindern, um nicht einen Großteil meines Mehrverdienstes an den SHT abgeben zu müssen?


    Danke vorab

  • Hallo Wayneman,


    hier sollte man die maximale Bereinigung des Einkommen anstreben.


    nachzulesen z.B. in den Leitlinien des zuständigen OLG 's


    google mal nach z.B. Unterhaltsleiltinien OLG Frankfurt. (ensprechend deines zuständigen OLG )


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Wayneman,


    mich irritiert dein "Altersvorsorge Pauschbetrag"


    In der Regel wird kein Pauschbetrag gewährt. Das Geld muss tatsächlich und nachprüfbar angelegt werden. 280 EUR ergeben sich als Höchstgrenze bei einem Brutto von ca. 5600 EUR.


    Nach den gängigen Leitlinien der meisten OLG ist im Selbstbehalt eines Alleinstehenden bereits eine Warmmiete von 480 EUR enthalten. Was darüber hinaus geht wirkt bereinigend. Bei einer Warmmiete von 500 EUR erzielt man also nur eine Ersparnis von 10 EUR.


    Welche Kosten wurden denn anerkannt?
    Welche wurden nicht anerkannt.


    Was anerkannt werden müsste wären z.B. berufliche Fortbildungsmaßnahmen u.ä.


    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo edy,


    die Leitlinien habe ich mir durchgelesen. Viel Spielraum wird mir dort allerdings nicht zugestanden. Faktisch ist es im Moment so, dass ich recht bescheiden lebe und wenig Fixkosten habe. Dass ich vor der erstmaligen Inanspruchnahme des SHT noch keine Verbindlichkeiten begründet habe, scheint mir hier zum Nachteil zu gereichen.


    Mein Vorhaben, eine Immobilie zu kaufen würde sich ja nunmehr nicht einkommensmindernd auswirken, oder habe ich etwas übersehen?




    Hallo awi,


    der Pauschbetrag für Altersvorsorge ist beim letzten Mal in der Berechnung des SHT automatisch abgezogen worden. Ich musste keinen Nachweis erbringen (habe aber meine Notfallreserve auf einem seperaten Konto angelegt, ggfs wurde das als AV interpretiert).


    Kosten für Arbeitsmittel wurden anerkannt, Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz) sowie Fahrtkosten zur Arbeit.
    Ich gab an, Reserven für den Erwerb von Eigentum und eines PKW zu bilden, die monatlichen Sparraten wurden mir als einkommensmindernd verwehrt.


    Wie bereits oben beschrieben lebe ich sparsam und fürchte nun, dass mir der Mehrverdienst hälftig komplett als Unterhaltsforderung abverlangt wird.

  • @ Wayneman


    wenn 280 EUR pauschal als Altersvorsorge anerkannt wurden und dein Brutto unter 5600 EUR liegt, dann würde ich die Füße still halten. Normalerweise muss man nachweisen, dass man aus dem laufenden Einkommen Geld für die eigene Altersvorsorge zurück legt und normalerweise werden als Höchstbetrag 5% vom Brutto anerkannt.


    Auch Haftpflicht, Hausrat und Rechtschutzversicherungen werden von den meisten SHTs nicht anerkannt. Dazu gibt es sogar höchstrichterliche Urteile.


    Das Ansparen für einen Pkw wird nie anerkannt. Mit der Pauschale für Fahrtkosten sind in der Regel alle Kosten für den Pkw abgegolten. Was anderes wäre es gewesen, wenn man schon vor der RWA einen Leasingvertrag oder Kreditvertrag gehabt hätte.


    Ansparen für ein Eigenheim ist Altersvorsorge und wird mit der höchstzulässigen Marge verrechnet. Zusätzlich zu den 280 EUR wird nichts anerkannt.


    Was auf deinem Konto liegt dürfte als Altersvorsorgevermögen (AVV) sowieso geschützt sein, wenn es nicht mehr als 200.000 EUR (geschätzt auf Grund der Angaben) ist. Das ist aber die Vermögensseite und nicht die Einkommensseite.


    Ich fürchte du wirst zukünftig die Hälfte deines Mehrverdienstes abgeben müssen.


    Gruß
    awi47

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  • @ Wayneman,


    wenn du nichts Wesentliches vergessen hast zu erwähnen, dann würde ich nur noch die Möglichkeit sehen, die Bedürftigkeit des Vaters anzugreifen.


    Wieso erhält der Vater Sozialhilfe?
    Wie sind die Verhältnisse des Vaters?


    Gruß
    awi

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  • Hallo awi nochmal,


    mein Vater erhält eine befristete Frührente aufgrund von 30% Behinderung und Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund der Befristung der Rente werde ich zu Unterhalt aufgefordert.
    Die Verletzung meines Vaters ist irreparabel, deshalb verstehe ich die Befristung der Rente auch nicht. Aber Arztfragen sind leider so eine Sache...

  • Wie alt ist der Vater?
    Wer hat die Behinderung festgestellt?
    Hat er von sich aus den Antrag auf Frührente gestellt?
    Wie hoch ist die Frührente?
    Hat der Vater Vermögen?
    Lebt die Mutter noch?
    Sind weitere Geschwister vorhanden?
    Da gibt es Fragen über Fragen.

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  • Antworten in Rot

  • Eine beliebte Masche der Arbeitsagenturen und der RV. Damit wälzen sie die Kosten auf die Kinder ab, da es Grundsicherung nur bei dauerhafter Erwerbsminderung gibt.


    30% Behinderung und völlig arbeitsunfähig?
    Verstehe ich nicht so richtig.


    Man sollte mal überlegen einen guten Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

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  • Eine beliebte Masche der Arbeitsagenturen und der RV. Damit wälzen sie die Kosten auf die Kinder ab, da es Grundsicherung nur bei dauerhafter Erwerbsminderung gibt.


    30% Behinderung und völlig arbeitsunfähig?
    Verstehe ich nicht so richtig.


    Man sollte mal überlegen einen guten Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.


    Naja, irreparabler Nervenschaden am Arm. d.h. der wird den Rest des Lebens Schmerzen und Bewegungseingeschränkt bleiben. Warum es nur eine befristete Rente gibt erschließt sich mir nicht.


    Ein Anwalt sagte mir in einem Erstgespräch, dagegen anzugehen sei ihm persönlich zu unsicher. Das habe ich dann auch gelassen. Gibt es hier deiner Einschätzung nach noch Möglichkeiten dieser Befristung entgegenzuwirken?

  • Hi,


    ist doch kein Problem, das Formular vor Ende der Frist nochmals auszufüllen. Geht in der Regel problemlos. Es ist nun mal so, dass bei jüngeren Rentnern selten eine unbefristete Rente bewilligt wird, weil ja doch eine Verbesserung des Zustandes eintreten könnte. Man weiß es halt nicht. Dagegen vorzugehen, dass lohnt sich in der Tat nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ist doch kein Problem, das Formular vor Ende der Frist nochmals auszufüllen. Geht in der Regel problemlos.


    Darf ich fragen, wie das gemeint ist?
    Wenn es um das Formular zu Beantragung einer unbefristeten Rente für meinen Vater ist - dann stimme ich dir zu. Das werden wir auch so machen.


    Wenn es um das Formular zur Vermögensauskunft ist - dann werde ich, wie beschrieben, mutmaßlich sehr viel mehr zu bezahlen haben in Zukunft...


  • Wenn es um das Formular zur Vermögensauskunft ist - dann werde ich, wie beschrieben, mutmaßlich sehr viel mehr zu bezahlen haben in Zukunft...


    Man muss immer Auskunft über Einkommen und Vermögen geben.
    Du zahlst jetzt wahrscheinlich Unterhalt aus Einkommen.
    Unterhalt aus Vermögen kommt bei noch Berufstätigen kaum vor, zumindest kenne ich keine Urteile. Inwieweit Unterhalt aus Vermögen gefordert und dann außergerichtlich gezahlt wurde weiß ich nicht.


    Wenn Du jetzt Unterhalt aus Einkommen zahlst und Dein Einkommen steigen wird, dann wirst du in Zukunft die Hälfte des Mehreinkommens abgeben müssen.


    Du schreibst, dass du zu 100 EUR EU verpflichtet wurdest.
    Abgesehen davon dass nur ein Gerichtsurteil verpflichtend sein kann hat der Sachbearbeiter m.E. keine Ahnung und hat sich zu deinen Gunsten verrechnet.


    Meine Berechnung:
    Einkommen 3150 EUR
    abzgl. Mehrbelastung durch erhöhte Miete - 20 EUR
    abzgl. Altersvorsorge - 280 EUR
    abzgl. sonstige Kosten - 200 EUR


    = Bereinigtes Nettoeinkommen 2650 EUR
    abzgl. Mindestselbstbehalt 1800 EUR
    -----------------------------------------------
    Resteinkommen = 850 EUR


    Die Hälfte davon kann als EU gefordert werden = 425 EUR, es hätten also bereits jetzt 425 EUR gefordert werden können.

    Wenn dein Einkommen steigt und sich die anderen Faktoren nicht ändern, solltest du dich nicht wundern, wenn jetzt sogar mehr als 425 EUR gefordert werden. Vielleicht hat ja der Sachbearbeiter inzwischen etwas dazu gelernt.


    Die Situation deines Vaters kann ich nicht einschätzen.
    Wenn man von einer30%igen Behinderung aus geht, dann liegt die Vermutung nahe, dass man annimmt, dass dein Vater noch eingeschränkt erwerbstätig sein kann, deshalb auch die Befristung.


    Ob man dagegen vorgehen kann, kann ich nicht beurteilen.


    Ich würde so vor gehen:


    1. Anerkannten und angesehenen Arzt konsultieren, nicht Hänschen sondern Hans, z.B. Professor Dr. Dr. Soundso und sich von ihm ein Gutachten erstellen lassen, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung bescheinigt. Ein solches Gutachten wird höheres Gewicht haben als ein Attest eines Hausarztes.
    2. Neuen Rentenantrag stellen und das Gutachten beifügen.
    3. Wenn wieder eine dauerhafte Erwerbsminderung abgelehnt wird, Einspruch einlegen und dann ggf. klagen.


    Ein Restrisiko bleibt aber wer kämpft kann gewinnen, wer nicht kämpft hat schon verloren.


    Ob sich das rechnet?


    Bei 100 EUR monatlich vielleicht nicht: 100 EUR x 12Monate/Jahr x 12 Jahre = 14400 EUR
    Bei 425 EUR vielleicht schon: 425 EUR x 12Monate/Jahr x 12 Jahre = 61200 EUR

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    die 100 Euro resultieren aus meinem letzten Gehalt. Das war rechnerisch so i.O.


    Das hier im Thread stehende Gehalt ist mein aktuelles, nach dem erstmaligen Auskunftsersuchen erhaltene. Von daher stehen diese ~425 Euro monatlich als Zahlbeitrag für mich im Feuer.


    Die Rente ist aktuell mit Ende nächsten Jahres befristet. Ich weiß leider nicht, ob man vorher bereits einen neuen Antrag stellen kann / soll.


    Danke dir in jedem Fall für deine Hilfe!

  • Liebe Leute,


    in der letzten Woche hat meinen Vater ein Brief erreicht, in dem ihm von der unbefristeten Dauerrente bis zum Regelrentenalter berichtet wird.


    Das bedeutet wohl, dass er fortan nicht auf Sozialhilfe sondern auf Grundsicherung i.S.d. Sozialgesetzbuches angewiesen ist.


    Meine Frage daher:
    Da ich unverändert unter 100.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen habe brauche ich nichts mehr zahlen, oder?
    Würdet ihr das noch einmal an die kommunizieren? Eigentlich haben die doch alle Daten vorliegen und müssten den Umstand kennen, oder?

  • Da ich unverändert unter 100.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen habe brauche ich nichts mehr zahlen, oder?
    Würdet ihr das noch einmal an die kommunizieren? Eigentlich haben die doch alle Daten vorliegen und müssten den Umstand kennen, oder?


    Grundsicherung muss man beantragen.
    Ich würde das der Behörde mitteilen und mich nicht darauf verlassen, dass die alle Fakten kennen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Grundsicherung muss man beantragen.
    Ich würde das der Behörde mitteilen und mich nicht darauf verlassen, dass die alle Fakten kennen.


    Hallo awi,


    Grundsicherung wird nächste Woche von meinem Vater beantragt.


    Aber habe ich es korrekt gesehen, dass ich bei Dauerrente und Grundsicherung für meinen Vater nunmehr nicht mehr zur Zahlung verpflichtet bin, da mein bereinigtes Einkommen unter 100.000 Euro p.a. liegt?
    Ich möchte ungerne schlafende Hunde bei der Behörde wecken und daher nur dort anrufen, wenn ich wirklich sicher bin.


    Danke für die Hilfe!

  • in der letzten Woche hat meinen Vater ein Brief erreicht, in dem ihm von der unbefristeten Dauerrente bis zum Regelrentenalter berichtet wird.


    Die Formulierung ist seltsam. "berichtet"??? Ist das nun ein offizieller Bescheid oder nicht? Ab wann ist er gültig?

    [quote='Wayneman','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2281-Minderung-des-zur-Verfügung-stehenden-Einkommens/?postID=12247#post12247']Aber habe ich es korrekt gesehen, dass ich bei Dauerrente und Grundsicherung für meinen Vater nunmehr nicht mehr zur Zahlung verpflichtet bin, da mein bereinigtes Einkommen unter 100.000 Euro p.a. liegt?


    Es ist nicht das bereinigte Einkommen, das hier anzusetzen ist:


    § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen


    (5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze).


    Ich möchte ungerne schlafende Hunde bei der Behörde wecken und daher nur dort anrufen, wenn ich wirklich sicher bin.


    Anrufen sowieso nicht. Ich wiederhole hier zum x.ten Male, dass man mit einer Behörde in solchen Sachen nicht telefonieren soll. Am Ende kann sich niemand an ein Telefonat erinnern oder hat das falsch verstanden. Schwarz auf weiß ist immer besser.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen