Beiträge von Alfi1984xy

    Update:


    nachdem der gerichtstermin zum Umgangsrecht näher rückt und sich vor allem der Verfahrensbeistand mit beiden Elternteilen unterhalten hat gab es bereits vor der Verhandlung undbetreuten Umgang und wird es zukünftig zwei Tage in der Woche Umgang geben.


    ich vermute, dass hier Ämter und Beistand positiv die KM beeinflusst haben, sich kooperativ zu verhalten .


    Ebenso vermute ich, dass diese Regelung vor Gericht vom Verfahrensbeistamd so vorgeschlagen wird.


    Das ist aktueller Stand der Dinge.


    Ganz davon abgesehen kann ich nicht Freitags um 12 Uhr zusagen, einen Termin Montags um 17 Uhr wahrzunehmen.
    Das konnte ich auf der Arbeit schon nicht mehr klären


    Ob ich der stärkere bin oder nicht sei mal dahingestellt.


    Mir geht es darum das Kind zu sehen

    Hallo zusammen,



    kurze Zusammenfassung.
    Ich 33, ExPartnerin 40, Kind aktuell 10 Monate.
    Trennung 3.2.2017


    Kind nach Trennung
    am 4.2. und 11.2. im Zuge Mitnahme von Gegenständen aus der Wohnung nur kurz gesehen ( Eher im noch vorhandenen Streit )
    am 19.2. beim Jugendamt ( Ex-Partnerin verlangte betreuten Umgang , welchem ich vorm Jugendamt nicht zugestimmt habe)
    am 19.2. nach dem Jugendamt gemeinsamer Spaziergang mit Ergebnis kein betreuter Umgang, wir regel es selber
    am 21.2. nochmals gesehen für eine Stunde in der Mittagspause


    Seit dem 21.2. habe ich meinen Sohn nicht mehr gesehen. Und ich kann weder zur KM noch zu Ihren Familienangehörigen kontakt aufbauen. Es herrscht eine Kontaktsperre


    Am 5.3.
    habe ich dann die Initiative ergriffen und beim Jugendamt angerufen.
    --> Jugendamt wollte sich melden - Nicht passiert.


    Am 7.3.
    Email ans Jugendamt mit der Bitte um Meldung -> Nichts passiert.


    Am 13.3.
    Termin bei Anwältin. Sachlage geschildert ( Kein Umgang möglich, Keine Kontaktaufnahme möglich )
    Sie erstellt ein Schreiben, ob einvernehmliche Lösung möglich ist. Gleich mit zwei Vorschlägen kurzfristig aufgrund möglicher Entfremdung( Mittwochs abends und Samstags von 10-17 Uhr )
    Sollte das nicht ziehen, wird mir wohl kein anderer Weg übrig bleiben alles offiziell und übers Familiengericht regeln zu lassen.


    So mal meine Sachlage.
    Die Kontaktsperre ihrerseits ist wohl gemünzt darauf, dass ich Sie noch zurück möchte, sie das aber auf keinen Fall will, und ich nur anfangen würde zu baggern.
    Am Anfang der Trennung war ich da sehr penetrant und hinterherheulen.
    Das eine hat aber ja mit dem anderen nichts zu tun! Wir reden hier ja vom Kindesumgang.


    Nachdem meine Anwältin den Brief ( Eingang 15.03.2018 bei meiner Ex ) abgesetzt hatte, mit Bitte um Stellungnahme bis 21.03.2018 zum Umgang ohne Betreuung rief am 16.03.2018 um 11:45 doch glatt das Jugendamt an, und wollte mir einen Termin für Betreuten Umgang am 19.03.2018 um 17:15 für eine Stunde vorschlagen.
    Meine Ex wäre angeblich am 9.3. beim Amt wegen einer anderen Angelegenheit beim Amt gewesen und ihre Beratering vom Jugendamt zurfällig getroffen und nach Umgangsmöglichkeiten erkundigt.
    Sie hätten sich jetzt zügig nach Betreuungsmöglichkeiten umgeschaut um einer Entfremdung entgegenzuwirken.


    Man behalte im Hinterkopf: auf mein Telefonat vom 5.3. und Email am 7.3. habe ich keine Antworten bekommen!


    Meine Antwort darauf war nun dass die Angelegenheit beim Anwalt ist, weil ich keine Rückmeldungen erhalten habe.
    Findet sie schade, dass ich dem betreuten Umgang nicht zustimme. Immerhin könnte ich mein Kind sehen.
    Aber mal ehrlich: Freitags um 12 einen Anruf zu bekommen - Montags sei Umgang möglich um 17:15 - Selbst wenn ich wöllte: Ich hätte es geschäftlich nicht mal vereinbaren können in der Kürze.


    Die Sache stinkt echt gewaltig:
    Alleine die Tatsache das Schreiben ist am 15.03. bei meiner Ex eingeganen und die Meldung des Jugendamtes am 16.3. macht mich stutzig.
    Angeblich wäre Sie ja bereits am 9.3. dort gewesen. Warum höre ich dann erst jetzt vom Amt?


    Und noch etwas komisches: Wie kann die Frau vom Amt nach Betreuten Umgang und deren Möglichkeiten suchen, wenn ich dem nie zugestimmt habe, oder unterschrieben habe, dass ich diese Lösung annehme.


    Was ich davon glauben kann oder nicht sei dahingestellt...


    Wie auch immer: Auch meine Anwältin möchte zeitnah Rückmeldung um eben genau dieser Entfremdung auch entgegenzuwirken


    Ob das so alles richtig ist weiß ich auch nicht. Natürlich möchte ich mein Kind sehen!
    Dürft gerne eure Meinungen dazu sagen!


    Wenn nunmehr 2 Kinder zu ihr ziehen, welche sich in der Ausbildung befinden.
    Wird davon Geld angerechnet, welches Ihr Einkommen erhöht?

    Hallo,


    hier meine Reflexion vom gestrigen Tag.


    Ich wiederlegte meine Beschuldigungen ( es war wie ich bereits vermutet habe: Alkohlmissbrauch und Aggressionen )
    Wir kamen also auf keinen gemeinsamen nennen betreuten Umgang durchzuführen.


    Desweiteren war ich danach mit meiner Ex und dem kleinen 3 Stunden spazieren und siehe da:
    Wir fanden selbst zu einer Einigung - das ganze ohne betreuten Umgang stattfinden zu lassen, da es wesentlich einfacher ist ohne Drittperson Zeiten für Umgang zu finden.
    Das Amt wurde bereits heute von uns davon in Kentniss gesetzt.
    Manche Sache lösen sich eben doch einfacher wenn miteinander geredet wird statt über Ämter zu gehen.


    Hi und Danke für die ausformulierungen.
    Hier noch ein paar Statements von mir welche ich beim Jugendamt vorbringen werde um den betreuten Umgang entgegen zu wirken, und meine Sachlage darzustellen
    - ich habe zum wohl des Kindes die komplette Wohnung vor Geburt renoviert, davor waren die Zustände katastrophal
    - ich war gegenüber dem Kind nie aggressiv
    - Alkohol wurde zwar vor der Geburt sehr viel konsumiert, aber seit dem der kleine da ist wurde das reduziert.
    - ihr weiterer Sohn ( der auch dort lebt ), hat oft mit ausdrücken um sich geworfen. Ich bat darum dies zu unterlassen - da ich nicht wolle,dass unser Nachwuchs in einem Umfeld aufwächst, bei dem Ausdrücke an der Tagesordnung liegen.
    - auch habe ich unserer Schlafzimmer kindgerecht eingerichtet ( Schlafzimmer in zwei teile getrennt - eins Eltern - eins Nachwuchs )
    - Auch werde ich die Frage in den Raum werfen wie ich damit umzugehen habe, dass mein Nachwuchs sich nicht mehr frei in der Wohnung bewegen kann, speziell im Wohnzimmer, da das dortige Wohnzimmer aktuell von ihren 2 weiteren Kinder ( welche vom Exmann herziehen ) als Schlafzimmer benutzt wird.


    Sind die Ansätze soweit ok? Ich möchte ja lediglich versuchen aus der Sache mit dem betreuten Wohnen heraus zu kommen, da ich einfach nicht immer die Zeit aufbringen kann, aufgrund Job, zu zeiten da zu sein während auch eine Betreuungsperson vom amt zeit hat.



    Fragen:
    - warum soll der betreute Umgang akzeptiert werden? Es kann ja jeder kommen und sagen, so und so ist es - muss das nicht belegt werden?
    - ich habe ja auch die möglichkeit das nicht zu akzeptieren
    - natürlich sollten meine Aussagen dem Kindeswohl entsprechen - aber wenn was nicht stimmt an Vorwürfen habe ich doch das recht das gegenteilige zu behaupten.
    - ist denn eine Wohnung angemessen, wenn das Wohnzimmer als Schlafzimmer verwendet wird und somit nicht für meinen Sohn verwendbar ist?
    - darf ich also durchaus durch Anrufe /Whattsapp etc. über meinen Sohn informieren? - momentan findet das nicht statt

    Hallo zusammen,


    kurze Sachlage: am 3.2. habe ich mich mit meiner Partnerin dermaßen verkracht, dass sie mich vor die Tür gesetzt hat, Schloss gewechselt ( Merke:gemeinsamer Mietvertrag )
    Ob Sie das hätte dürfen steht auf einem anderen Stern.


    Aber nun zum eigentlich Thema.
    Seit dem 3.2. habe ich unseren Sohn, welcher 8 Monate alt ist nicht mehr gesehen. Wie oft darf ich ihn überhaupt sehen?
    Sie war bereits beim Jugendamt und hat dort wohl bekundet sie wolle den Kontakt nur in Form " Betreuten Umgangs".
    Was auch immer ich habe angestellt, dass Sie sowas verlangt?!


    Am 19.2. haben wir ein Gespräch beim Jugendamt ( ich bekam prompt ein Schreiben vorher zugeschicht das ich bitte unterschreiben soll zwecks Betreuten Umgang )
    - muss ich das unterschreiben? Es müssen wohl immer beide Parteien zustimmen.
    - Hat die Ex die "Zügel" in der Hand und wird ihr vom Amt alles geglaubt, oder kann ich Ihre Aussagen revidieren?
    - Unter Umständen hat sie vor dem Amt angegeben, dass ich viel Alkohol konsumiert habe und aggressiv wurde ( viel Alkohol trinke ich schon lange nicht mehr , dem kleinen bin ich auch nie gegenüber agressiv gewesen)
    - Kann ich bei so einem Gespräch beim Jugendamt auch meinen Standpunkt darstellen?
    - Ich weiß dass gravierende Dinge von beiden Elternteilen abgesprochen werden müssen?!
    Was fällt alles hierunter? Würde darunter evtl. auch fallen, dass sich das Wohnumfeld vom Nachwuchs drastisch ändert ohne mit mir abzusprechen? Meine Ex hat nach meinem Auszug ( Klar um mehr Geld zu haben ! ) ihre zwei weiteren Kinder von ihrem Exmann zu sich geholt (Kindergeld) - Die Wohnung ist aber für soviele Leute gar nicht ausgelegt. Ich würde nicht wissen ob das gut ist für die Entwicklung meine Sohnes.
    Denn somit gibt es kein Wohnzimmer mehr ( wird von den 2 weiteren Kindern bewohnt ) - und mein Sohn kann dort nicht mehr so sein wie er es vorher kannte . In Folge dessen ist er in seinen Handlungen in der Wohnung eingeschränkter wie zuvor.


    - Habe ich eigentlich das Recht regelmäßig bei der Partnerin via Whattsapp oder Anruf mich nach dem Gesundheitsbefinden und allgemeinen Ergehen vom Sohn zu erkundigen?


    Im großen und ganzen ist mir dieser betreute Umgang ein Dorn im Auge- ich wüsste nicht warum das so sein soll

    Danke!
    Ihr habt mir sehr geholfen hier durch zu steigen.


    Ich zahle was ich muss, kein Problem.


    Ich möchte einfach nur, dass es unserem 8 Monatigen Sohn gut geht.
    Die Ex scheint genau das nicht zu kapieren, wenn gleich auch es ihr Recht ist alles übers Amt und Anwalt zu machen.
    Die Frage ist, ob man hätte es auch einvernehmlich regeln können?!
    Das wäre in meinem Interesse gewesen, nicht wohl auf Ihrem.


    Schade , dass sowas auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden muss, die für die Trennung gar nichts können.


    Im Übrigen habe ich mein Kind das letzte mal vor der Trennung gesehen, am 3.2.2018


    Das bedeutet für mich, erstmal gar nichts zahlen an Betreuungsunterhalt.
    Zahlungsaufforderung abwarten, und das rechtlich prüfen lassen.
    -> dann zahlen.

    Hallo,


    Das mit dem Kindesunterhalt ist klar.


    Jetzt meine weiteren Fragen zum Betreuungsunterhalt.
    Das habe ich soweit verstanden.


    Es werden also keinerlei Zahlungen von Ihrem Exmann mit angerechnet? Steht ihr vielleicht Geld zu von Ihm was nicht berücksichtigt ist?
    Klassenfahrten etc.?


    Wie soll ich denn von 1200 € eine Wohnung, Kredite und meinen eigenen Unterhalt zahlen können?
    Die Gesetze besagen das vielleicht so - aber wie sieht die Realität aus?

    Danke für die ausführliche Erklärung.
    Habe ich soweit verstanden.


    Kommt ja ein schönes Sümmchen zustande....
    Naja dann ist das so.
    Mir verbleibt also mein Selbstbehalt. 1200 €.
    Wenn ich die Kredite in Höhe von in Summe 500 € da abziehe verbleiben mir zum Leben inkl. Wohnung 700 €
    Man muss mir erklären wie sowas funktionieren soll bei hieisigen Mieten, inkl. Verpflegung und Versicherungen


    Zu den Krediten:
    2 Kredite vor der Beziehung
    1 Kredit während der Beziehung aufgenommen, ohne ihr Wissen aufgenommen


    Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Vermögensbildende.


    Chrischi, das habe ich soweit verstanden.
    Aus ihrer gescheiterten Ehe von vor meiner Zeit existiert noch ein schulpflichtiges Kind, welches ebenfalls auch bei Ihr wohnt.
    Muss der Exmann da irgendwelche Unterhalts-Zahlungen leisten, und spielen diese eine Rolle im Bezug auf meine Zahlungen?

    Hallo,


    demnach verbleiben mir EK bereinigt 2006,97 - 270,50 € KU = 1736,47 € Berechnungsgrundlage


    Addiert wird dazu ihr EK VOR der Geburt 1700 € oder ihr EK Elterngeld aktuell 1100 €?
    Nach deiner Angabe Elterngeld 1100 € - 300 € ( woher kommen die? ) = 800 €


    = 800 € + 1736,47 € = 2536,47 € , geteilt durch 2 = 1268,24 €


    Das bedeutet ich muss ausgleichen 1736,47 € - 1268,24 € = 468,23 € ?


    Wonach richtet sich mein Selbstbehalt?
    Werden Kredite angerechnet?


    Bitte nochmals um detailiertere Aufstellung.


    DANKE

    Hallo zusammen,


    kurz zur Situation:
    Ich habe mit meiner uneheliche Expartnerin ein Kind mit 8 Monaten zusammen.
    Aufgrund Trennung wird Sie nun wohl Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt fordern.
    Ich zahle es natürlich dann auch!


    Kurz zu meiner Situation:
    Einnahmen :
    - Mein Durschnitts Netto-Lohn der letzten 12 Monate: 2112,60 € - Fürs Kindergeld in Abzug zu bringen 5% -> 2006,97 €
    Ausgaben monatlich:
    - 3 Kredite ( 1x 100 Euro entstanden währende der Beziehung , 2 Kredite ausserhalb Beziehung vorher entstanden = 400 ) = Summe 500 €
    - Versicherungen ( Riester / Lebensversicherung / Unfallversicherung ) = Summe 200 €
    - Miete 600 Euro Warm


    Kurz zur Situation meiner Exfreundin:
    Einnahmen VOR der Geburt
    - Nettoeinkommen geschätzt 1700 € + 200 € Kindergeld ( sie hat bereits ein Kind ausvorangeganer Ehe )
    Einnahmen NACH der Geburt noch bis Mai 2018
    - Elterngeld 1100 € + 400 € Kindergeld ( unser gemeinsames Kind erhöht das Kindergeld (
    Einnahmen ab Mai 2018
    - Kindergeld 400 € - da Aufnahme Job erst wieder ab November 2018 geplant ist zu 50%
    Vorraussichtliche Einnahmen dann ab November 2018
    - Nettolohn ca. 850 € + 400 € Kindergeld


    Jetzt diverse Fragen:
    Laut Düsseldorfer Tabelle werde ich eingruppiert in Gruppe 1901-2300€ + Höherstufung aufgrund unterhaltspflich nur einem Kind gegenüber = Stufe 2301-2700
    -> Daraus resultiert eine Unterhaltspflich dem Kind gegenüber von 383 € abzgl. hälftiges Kindergeld 112,50 € = 270,50 €
    IST DAS SO KORREKT?


    Nächste Frage zum Thema Betreuungsunterhalt.
    Wie hoch fällt dieser auf, und welche Ausgaben sind meinerseits noch abzuziehen von meinen Einnahmen.
    Unter Berücksichtigung der 5% und des Kindesunterhaltes 270,50 bleiben nach meiner Rechnung: 2006,97 - 270,50 € = 1736,47
    Dürfen Kredite Versicherungen und Miete in Bezug auf Betreuungsunterhalt nun noch abgezogen werden?
    Wie hoch ist der Selbstbehalt für mich?


    Wie berechnet sich, was der Frau zusteht?
    Und wie berechnet sich was ich zahlen kann?


    Sollten euch Zahlenwerke fehlen, bitte um Rückinfo


    Danke für eure Antworten