Beiträge von frase

    Hallo Sohnemann,


    prima, das freut mich für dich, dass mit den 170€ erklärt sich mir nicht, wer trägt diesen Betrag.


    Schwerbehinderung wirkt sich auf die GS aus. Hier würde dann eine anderer Topf greifen.

    Da aber das Amt ja die "Restkosten" nun übernimmr und du nicht in Regress gehst, ist das eher zu vernachlässigen.

    Natürlich kann Schwerbehinderung aber auch etwas bei Fahrtkosten Öffi oder Eintitt in Museen etc . bringen.


    Gruß


    frase

    Die ersten drei Monate war ich mit der Mutter noch zusammen

    Hatte die Mutter da schon eine Auskunft über dein Einkommen verlangt um den Unterhalt zu berechnen?

    Wenn nicht, gilt das was edy schreibt, Unterhalt ist erst ab Forderungsdatum zu zahlen.

    Die jetzige Forderung der Mutter sollte also ins leers laufen.


    Gruß


    frase

    Hallo Luisa,


    natürlich haben auch Großeltern gerne mal die Enkel und bestimmt sind auch die Enkel gerne bei Oma und Opa.

    Es gibt keine genauen Umganszeiten aber eine Orientierung.

    Ich war selber erschrocken, dass es sich um 4-6 Stunden im Monat handeln soll, welche man den Großeltern zubilligt.

    Alles also eine Sache der Absprache. Ich vertrete die Meinung, dass jeder Elternteil sich da mit seinen Eltern arrangieren sollte.

    Es muss also nicht ein ganzes WE sein, ein Besuchstag oder ein gemeinsamer Ausflug gehen doch auch.


    Wenn es da immer zu Streit kommt, dann eine Umgangsregelung festschreiben, im schlimmsten Fall eben das Familiengericht entscheiden lassen.

    Dabei sollte auch das Kindeswohl beachtet werden, nicht alle Kinder finden es bei Oma und Opa toll.


    Gruß


    frase

    So würde ich es machen und gleich auf den Titel hinweisen, der ja bei Nichteinhaltung auch vollstrckbar ist.


    Die Folgen wären sehr unschön für den Vater, was man ja vermeiden möchte.


    Gruß


    frase

    Mal ein Gedanke aus der Sicht von Oma und Opa.


    Wir gehen auch mal mit den Enkeln shoppen. Es ist doch aber nicht realistisch, dass wir dann die Sachen bei uns bunkern.

    Aus Erfahrung muss ich da sagen, dass es doch die Sachen der Kinder sind und die wollen Sie ja auch grundsätzlich nutzen.

    Das man Wechselsachen für die Kinder hat, halte ich aber für ganz normal.

    Wenn die dann zu klein werden, wandern Sie weiter.


    Das mit dem Einkommen der Mutter ist doch auch gut für das Kind und der Vater könnte ja auch versuchen mehr Einkommen zu erzielen.

    Was würde denn die Mutter tun, wenn ihr "höheres" Einkommen unterhaltsrelevant zu berücksichtigen wäre?

    Dann darf man nicht vergessen, das der Kindsunterhalt ja dem Kind und nicht der Mutter zusteht.

    Die Rechnung geht als so nicht auf.

    Was natürlich richtig ist, wäre der Kinderbonus (Coronabonus) sollte zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

    Das wäöre doch mal ein Gesprächsansatz, ohne eine Forderung, einfach nur das Thema auf den Tisch.

    Wenn die Mutter nicht mitzieht, dann ist es eben so.

    Kinder in dem Alter sind auch nicht dumm, bekommen viel mit und was da zwischen Mutter und Tochter abgeht, ist auch nicht immer so einfach.


    Gruß


    frase

    Hallo Ella,


    folge dem Rat von TK, du kannst auch noch einen Schritt weitergehen und ihn schriftlich mit Einschreiben auffordern, den Kindsunterhalt pünktlich zum Tag X auf Konto Y in Höhe von Z einzuzahlen. Andenfalls setzt du ihn in Verzug, ich gehe davon aus, es gibt einen bestätigten Titel.


    Gruß


    frase

    Er zahlt den Unterhalt, den er zahlen muss, und mehr wird nicht gemacht.

    Diese Antwort ist doch wenig hilfreich, findest du nicht auch?


    Hier bemüht sich ein Vater mit seiner neuen Frau um das Kindeswohl.

    Ob es eine Möglichkeit gibt, den Unterhalt anzupassen, dass ist doch die Frage!


    Da die Einkommen nicht so wesentlich abweichen, wird es eher schwierig eine offizielle Lösung zu finden.

    Die Mutter ist grundsätzlich ein ganz lieber Mensch,

    Wenn das so ist, würde ich versuchen das Gespräch suchen und das Problem mal ganz pragmatisch ansprechen.

    Wie stellt Sie es sich in Zukunft vor, Finanzierung von Reiten, Klammottenkauf usw..

    Man könnte hier ja auch mit Vorschlägen kommen.

    Kauf von Bekleidung nach vorheriger Absprache und finazieller Beteiligung der Mutter.

    Reitbeteiligung zahlt die Mutter und die Fahrtkosten trägt der Vater usw..


    Gruß


    frase

    Hallo Meg

    P.S Jetzt im ernst, ich denke ich weiß was du sagen willst, aber ich denke du neigst dazu Probleme (anderer Menschen) zu vereinfacht darzustellen

    Genau, ich tendiere wirklich zur Deduktion.

    Dabei ist es für die hier vorgetragenen Probleme natürlich weniger hifreich, denn wie wir schon bemerkt haben sind oft Einzelfallentscheidungen das Ergebnis. Auch meine eigenen Erfahrungen mit dem Sozialamt sind nicht für alle vergleichbar, dass habe ich in den letzten Jahren hier erfahren müssen.


    Mit "wehren" meine ich, das man nicht gleich alle Forderungen des Amtes akzeptieren sollte.

    Das könnte man glaube für viele Betroffen so sagen.

    Das Ergebnis ist halt ungewiss und daher verstehe ich ja die Frage von Puk und weiß gleichzeitig, dass Antworten hier nur bedingt helfen können.


    Wünsche ein schönes WE


    Gruß frase

    Hallo Meg,


    das liegt schon viele Jahre zurück und danach hat der BGH einen Riegel vorgeschoben.

    Ich weiß auch nicht ob es der Fall war, der bis zum BGH ging und dann vom BGH abgelehnt wurde.


    Daher wäre es ja auch sehr spannend zu wissen, ob sich die alten BGH-Entscheidungen nun mit dem AEG weiterhin als Richtlinien anwenden lassen.


    Gruß


    frase

    Könnt ihr euch noch an die alten Geschichten mit dem Reitpferd und dem Segelboot erinnern.


    Hier haben UHP gegen die Bescheide der Ämter Klage (Lebensstandartsicherung) erhoben und waren wohl teilweise erfolgreich.

    Mit dem "unverbindlichen Rechtsbegriffen" des angemessenen Eigenbedarfs haben doch die OLG die Tür geöffnet.

    Ist bei den Ämtern nur halt nicht so angekommen, die gehen immer noch von anno Zopp aus, ist ja auch viel einfacher, eine fixe Zahl herzunehmen.


    Das war auch bei der Entwicklung des ALG ein Thema, warum eben die 100 tsd. € Grenze.

    Ich kenne noch einen Vorschlag, da hatte man über die Hälfte nachgedacht oder wollte das Haushaltseinkommen als Wert ansetzen.


    Man muss sich also wehren, sonst zahlt man eben.


    Gruß


    frase

    GuMo Tk,


    wir tauschen unsere Meinungen aus, jeder hat ja so seine Erfahrungen gemacht, mit den Ämtern und den Pflegeeinrichtungen.


    Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen, hier ging es um die mögliche Rückforderung eines Amtes.

    Der Bedürftige hat aber anscheinend kein Taschengeldkonto im Heim geführt, nur ein Girokonto besessen.

    Hier hat also das Heim keinerlei "Kontrolle", UHB oder Bevollmächtigter führt das Konto.


    Wird ein Taschengeldkonto im Heim verwaltet, ist dies auch rechenschaftspflichtig über die Kontobewegungen.

    Das empfinde ich nicht als Kontrolle.

    Diese Kontobewegungen mussten auch dem Amt vorgelegt werden.

    Dabei ging es nicht um die einzelnen Posten sondern nur um die Saldoentwicklung.


    Wird das Pflegeheim ohne staatliche Hilfe gewuppt, dann hat weder das Heim, noch ein Amt, das Recht hier etwas zu prüfen.

    Da stimme ich dir vollkommen zu.


    Gruß


    frase

    Ich erinnere mich an einen Beitrag, da hatte der Fragesteller sich mit dem Amt verglichen.


    Der Hinweis von Meg ist aber schon tendenziell wichtig, denn kaum ein OLG gibt noch eine konkrete Zahl für den Selbstbehalt an.

    Der Wortlaut des "angemessenen Eigenbedafs" hat Einzug gehalten.


    Hierzu wurde auch schon gewaltig spekuliert, denn auch vor dem AEG wurde ja eine dauerhafte Senkung des Lebensstandartes als unzulässig angesehen.

    Das hier die Meinungen meilenweit differieren dürfte ja klar sein.

    Es wird also um Einzelfallentscheidungen gehen, so meine Eindruck.


    Gruß


    frase

    Hallo TK, aus deinem Text ist ja super ersichtlich, wie Ämter und Heime hier vorgehen.

    Man also genau hinschauen muss und nicht alles korrekt abgewickelt wird.

    dass diese Kontenverwaltung durch das Altenheim immer in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt.

    das Sozialamt wolle es so, oder man mache es schon immer so.

    Das passte dem Heim nicht. Die Begründung war, dass sie nun mal das Recht hätten, das zu überwachen.

    bei einem Verwandten wehre ich mich gerade gegen die Bevormundung durch das Amt.

    Natürlich hast du mich richtig korrigiert, die Rente im Sterbemonat wird nicht anteilig gezahlt.

    Ich hatte das mit mit Hilfe zur Pflege und der Pflegekasse verwechselt.


    Gruß


    frase

    TK, war nur ein anderes Beispiel und sollte kein Vergleich sein.


    Wenn ein Rentner verstirbt, rechnet die Rentenkasse auch taggenau ab.

    Taschengeld ist ja in dem Fall, eine Sozialleistung, auch hier könnte taggenau gerechnet werden.


    Das Problem ist ja die "Überschreitung" des Schonvermögens.

    Es stellt sich auch die Frage, ob das Taschengeld dazu gerechnet werden darf.


    Normalerweise hat man im Heim ein Taschengeldkonto.

    Das eben durch die Träger verwaltet wird.

    Auf dieses Konto wird also ein Teil der Sozialleistung (Taschengeld) gezahlt und das Heim hat Rechenschaft über die Kontobewegungen zu abzulegen.

    Das Amt prüft auch regelmäßig die Salden auf diesem Konto.


    Ich habe immer genau auf diese Salden geachtet, weil meine SB im Amt mich darauf hingewiesen hatte, dass die Gesamtsumme nicht über den Freibetrag steigen darf, da Sie sonst einen Änderungsbescheid erlassen müsste.

    Es ging also nicht nur um den Sterbemonat.


    Bin echt gespannt, wie die Sache hier ausgeht.


    Gruß


    frase

    auf mich hört ja keiner!

    du teilst deinen Standpunkt hier mit und das tun andere Nutzer auch.

    Es ist einfach ein akutes Thema, wenn das Amt mit einer Forderung kommt.

    Mir ist es auch passiert, das meiner Mutter die GS rückwirkend für 6 Monate gekürzt wurde, da ich meine zusätzliche private Unterstützung auf ihr Konto gezahlt hatte.

    Du solltest sicherstellen, dass der Inhalt dieses Telefonats schriftlich festgehalten wird

    Wichtiger Hinweis! Auch die Bestätigung, dass nach der Zahlung der Summe X keine weiteren Forderungen bestehen, würde ich einfordern.


    Gruß


    frase

    Nach meinem Kenntnisstand - nein.

    So ist es und wie auch immer gibt es da gewisse Ausnahmeregelungen.

    Wenn die Belastungsgrenze deutlich überschritten wurde und es eine existenzbedrohende Notwendigkeit gab, den Prozess zu führen.


    Im Fall von EU sehe ich das aber nicht, würde natürlich dem Rat von Meg folgen und alles einreichen.


    Gruß


    frase

    Hallo in die Runde,


    ich sehe das Problem leider wie Gartenfee. Wird der Schonbetrag überschritten entfällt der Sozialhilfeanspruch.

    Der Antragsteller hat jede Veränderung, also auch die Überschreitung des Schonvermögens, dem Amt anzuzeigen.


    Da sich auf dem Giro der genaue Betrag von 5000€ befand, ist ja jede Zubuchung eine Überschreitung.

    Eventuell könnte man versuchen, diese Summe (5000€) als Bestattungsrücklage zu deklarieren und dies dem Amt so mitzuteilen.

    Bestattungsvorsorge steht jeden Hilfeempfänger zusätzlich zum Schonvermögen zu.

    Ihr habt Nachweise, dass ihr dem Wunsch der Mutter entsprochen habt und die Beerdigung von diesen 5000€ beglichen.

    In der Anhörung würde ich also den Begriff Schonvermögen vermeiden und immer den Begriff, Bestattungsvorsorge verwenden.

    Ob sich das Amt darauf einlässt, bleibt abzuwarten.


    Gruß


    frase