Beiträge von frase

    Sie stimmen auch mit den gemachten Angaben der Ausgangsfrage überein.

    Welche Ausgangsfrage und welche Angeben meinst du denn?


    Die Eingruppierung in eine Endgeldgruppe hat viele Richtlinien.

    Das aber eine normale SB nach S15 gehört, ist mir auch neu, dazu braucht es erheblich über die S12 reichenden Aufgaben und es werden nur wenige wirklich dort eingruppiert. Einfach die Tabelle hernehmen ist also auch kein wirklicher Wissensbeweis.


    Gruß


    frase

    Hallo Hendrik,


    ich würde das sauber trennen und erstmal seinen korrekten Anspruch ermitteln.

    Das können dir die Fachleute aber besser berechnen.


    Das du für ihn in der Vergangenheit Verbindlichkeiten übernommen hast ist ja deine Entscheidung gewesen.

    Wenn du da nichts schriftlich hast, ist das auch so eine Sache. Wer hatte denn den RA beauftragt?


    Wenn die Zahlen fix sind und es keinen Titel über die Volljährigkeit hinaus gibt, kannst du ja immer noch deinen Vorschlag vortragen.


    Gruß


    frase

    Hallo mick

    erhielt ich Post von meinem Sohn in dem er mich auffordert im ab sofort 409,50€ Euro auf sein Konto überweisen soll und ihm meine Vermögensverhältnisse und all meine Einkommensnachweise schicken soll,

    Also, der Weg zum Anwalt ist sicher erforderlich.


    Man könnte aber zuvor noch einen nette Antwort an den Sohn schicken.


    ..."bitte teile mir mit, auf welcher Grundlage die Unterhaltsforderung formal und in der vorgetragenen Höhe beruht!"


    Es ist schlicht nicht möglich ohne die Kenntnis der bereinigten Einkünfte der Mutter den neuen Unterhalt zu berchenen.

    Weiterhin ist von Bedeutung, was der Junior gerade macht, Schule, Ausbildung etc. und wo und ob er lebt.

    Was die geforderten Rückstände angeht, da muss ein Fachmann drüber schauen, es ist schon recht merkwürdig, dass diese Forderungen jetzt kommen und zuvor keine Versuche der zuständigen "Gläubiger" erfolgten, das zu regeln.


    Gruß


    frase

    Hallo Rosemarie,


    puh, das ist tricky. Hier könnte das Amt die LV-Auflösung verlangen, da es sich vermutlich doch um eine LV und nicht um eine Sterbegeldversicherung handelt.


    Natürlich darf man für die Beerdigung etwas auf die Seite packen, es muss aber klar an die Beerdigung gebunden werden, was hier nicht klar ersichtlich wäre. Dein Vater könnte die LV auch auflösen und sich eine "schöne Zeit" machen.

    Mal ganz ehrlich, du bleibst dann auf den Bestattungskosten sitzen.


    Wenn die Summe der LV-Rückkaufwert und seine monatliche Rente und das Saldo auf seinem Giro nicht in Summe 5.000€ übersteigt, an einem Tag im Monat, dann ist es als Schonvermögen zu akzeptieren.


    Und Geld, das mein Vater VOR der Antragstellung für sich noch ausgibt - klar und deutlich nachvollziehbar mit Original-Belegen,

    darf er ja noch ausgeben. Richtig?

    Alles was nicht zu einer künstlichen "Verarmung" führt ist möglich.


    Gibt es eine Vorsorgevollmacht?


    Gruß frase

    Hallo Sven,


    ich gehe davon aus, das du schon dem Amt Auskunft über deine Einkommensverhältnisse erteilt hast.

    Das Amt rechnet nun mit deinen Angaben und stellt eine Forderung an dich.

    Dazu muss man aber noch viele Aspekte betrachten, z.B. vorhandene Geschwister, Bereinigungsmöglichkeiten deines Bruttoeinkommens, usw.

    Wie wurde der Betrag ermittelt? Hat das Amt einen Selbstbehalt berücksichtigt, hast du deinen Eigenbedarf angegeben, kannst du die Berechnung objektiv nachvollziehen, usw..


    Bei so einer knappen Überschreitung würde ich dir zu einem Fachanwalt raten.

    Die Forderung ist ja sehr hoch, da lohnt es sich immer, sich zu wehren.

    Somit hätte ich aber einen Nachteil gegenüber denen, die 99.999€ verdienen.

    Leider ja, das hat der Gesetzgeber so fixiert.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg, es ist ja nicht wirklich von Bedeutung, ob es viele oder wenige Fälle sind.

    Jeder Fall ist für mich ein Ungerechter, auch wenn es andere Meinungen dazu gibt, ist es eben meine Sichtweise.


    Man darf auch nicht vergessen, dass oft keine Sozialhilfe beantragt wird, weil gerade die "Durchleuchtung" der finanziellen Verhältnisse ein inakzeptabler Vorgang für viele Betroffene ist oder es moralisch für unvertretbar halten, dass der Staat für die ungedeckten Kosten aufkommen soll.


    Vergessen darf man auch nicht, dass es sich in deinem Beispiel nur um die Fälle handelt, die durch ihre bisherige Leistungsfähigkeit zu Kasse gebeten werden konnten. Wer vorher durch das Raster des Selbstbehaltes viel ist ja wohl nicht berücksichtigt.


    Gruß


    frase

    Es besteht ein breiter Konsens, dass die von der Rechtsprechung in den letzten zwei Jahrzehnten zum Elternunterhalt entwickelten Grundsätze auch dann nicht mehr anwendbar sind, wenn Kinder ein die Einkommensgrenze übersteigendes Einkommen erzielen.

    nun, diese Aussage finde ich schonmal sehr bemerkenswert.

    Leider folgen die Sozialämter aber dieser Auffassung oft nicht und arbeiten nach dem alten Schema.

    Meine damalige Anwältin ist der Meinung, dass es erhebliches Streitpotenzial gibt, wenn ein Unterhaltsplichtiger über der Grenze liegt.

    Es sind nur noch sehr wenige Fälle und der Trend zeigt wohl auf die Vergleichslösungen.

    Es liegt also auch in der Hand des Betroffenen sich gut vorzubereiten.


    Gruß


    frase

    Hallo Rosemarie,


    grundsätzlich sollte der Antrag auf Sorialhilfe dann gestellt werden, wenn alle verfügbaren Mittel des Antragstellers aufgebraucht sind.

    Beachten muss man das Zuflussprinzip bei der Rente.


    Z.Z, darf man max. 5.000€ als Schonvermögen haben.

    Jedes Bundesland/jede Kommune handhabt die Beerdigungsvorsorge etwas anders.

    In Berlin waren 4.000€ Bestattungsvorsorge zusätzlich zum Schonvermögen erlaubt.

    Der Antragsteller musste aber eine Abtretung an den Bestatter vorlegen.


    Ich rate dir also, einen Bestatter zu kontaktieren und den Fall mal vorzutragen.

    Bestatter wissen oft genau, wie man es anstellt, die vorhandenen Vorsorgemaßnahmen vor den Zugriff der Ämter zu schützen.


    Gruß frase


    Ich habe damals bei der Antragstellung für meine Mutter die Bestattungsvorsorge eingetragen und es wurde auch zusätzlich zum Schonvermögen anerkannt.

    Es war aber ein Treuhandkonto das ich bei dem Besttater eingerichtet hatte.

    Schau auch mal in die Versicherungspolice, da sollte genau drin stehen, wann der Versicherungsfall eintritt und was dann mit dem Geld passiert.

    Das Amt wird nach der Beerdigung genau alle Ausgaben prüfen, darauf solltest du dich einstellen.

    Das Gericht sagt sie solle mich ausziehen lassen und sie selbst sagt nein

    Hast du das schriftlich vorliegen?

    Stelle einen formlosen Antrag an das Betreuungsgericht mit der Bitte um Zusendung einer Kopie deines Betreuungsbeschluss.

    Du kannst auch einen Antrag auf Betreuerwechsel bei Gericht stellen.

    Dieser sollte sehr gut begründet sein. Google mal "Betreuerwechsel Antrag", es gibt Mustervorlagen.

    Leider ist es immer problematisch, wenn die Betreuung durch einen Angehörigen erfolgt und es dann zu Zwist kommt.

    Für den Staat ist diese Form der Betreuung natürlich günstig, denn bei Wechsel zu einem staatlichen Betreuer entstehen der Gesellschaft natürlich auch Kosten.

    Ich würde erst versuchen den Betreuer zu wechseln, dann siehst du eventuell schon mehr Chancen, dein Leben selber zu gestalten.

    Viel Erfolg, Gruß


    frase

    Hallo R...

    Ich bin nach wie vor auf eine vernünftige Trennung und Scheidung aus.

    Das ist ja schonmal ein guter Ansatz. Der hilft dir auch Kompromisse zu machen.

    Fakt bleibt nämlich, dass es immer eine kostspielige Angelegenheit wird, wenn der Streit so richtig losgeht.

    Besonders wenn es um solche Vermögen geht.

    Da solltest du wirklich zu einem Rechtsbeistand greifen, der auch für die letztendliche Scheidung benötigt wird.


    Gruß


    frase

    Hallo it-freak,


    deine Mutter ist also als Betreuer eingesetzt, richtig?

    Was steht sonst noch im Betreuungsbeschluss und wer hat den erlassen, hast du eine Kopie davon?

    Es wird normalerweise eine zeitliche Frist für die erneute Prüfung angegeben oder die Betreuung ist unbefristet gestellt.


    Ohne fachkundige Beratung wirst du aus dieser Lage nicht entlassen werden.

    Es müsste ein gut begründeter Antrag an das Betreuungsgericht gestellt werden.

    Wie weit deine Selbstwahrnehmung realistisch ist, kann oft auch nur ein Gutachter feststellen.

    Da du in psychologischer Behandlung bist oder warst, kannst du sicher auch dort um Hilfe fragen.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    ich würde erst einen Anwalt einschalten, wenn der verlangte Unterhaltsbetrag nicht nachvollziehbar ist und man keine korrekte Lösung findet.

    Du brauchst ja das bereinigte Einkommen der Mutter, ohne dieses kann auch ein Anwalt nicht rechnen.


    Weise deinen Sohn auf die neue Situation ab Volljährigkeit hin und ich würde den Unterhalt dann auch nur noch auf sein Konto zahlen.


    Beachte auch, das es Unterhaltstitel gibt, die über die Volljährigkeit gelten.

    Diesen müsstest du zurückfordern, sonst besteht Pfändungsgefahr.


    Gruß


    frase