Hallo Rosemarie,
grundsätzlich sollte der Antrag auf Sorialhilfe dann gestellt werden, wenn alle verfügbaren Mittel des Antragstellers aufgebraucht sind.
Beachten muss man das Zuflussprinzip bei der Rente.
Z.Z, darf man max. 5.000€ als Schonvermögen haben.
Jedes Bundesland/jede Kommune handhabt die Beerdigungsvorsorge etwas anders.
In Berlin waren 4.000€ Bestattungsvorsorge zusätzlich zum Schonvermögen erlaubt.
Der Antragsteller musste aber eine Abtretung an den Bestatter vorlegen.
Ich rate dir also, einen Bestatter zu kontaktieren und den Fall mal vorzutragen.
Bestatter wissen oft genau, wie man es anstellt, die vorhandenen Vorsorgemaßnahmen vor den Zugriff der Ämter zu schützen.
Gruß frase
Ich habe damals bei der Antragstellung für meine Mutter die Bestattungsvorsorge eingetragen und es wurde auch zusätzlich zum Schonvermögen anerkannt.
Es war aber ein Treuhandkonto das ich bei dem Besttater eingerichtet hatte.
Schau auch mal in die Versicherungspolice, da sollte genau drin stehen, wann der Versicherungsfall eintritt und was dann mit dem Geld passiert.
Das Amt wird nach der Beerdigung genau alle Ausgaben prüfen, darauf solltest du dich einstellen.