Beiträge von frase

    Hallo, ich hatte steuerfrei geschrieben!


    Es geht um die Frage, ob es die Einkünfte im Jahr der Auszahlung erhöht und damit auch die Leistungsfähigkeit?

    Es gibt ja LV die schon vor dem erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden, denn die wurden vor der Anpassung des Renteneintrittsalters abgeschlossen.


    LG frase

    Innerhalb der 10 jährigen Spekulationsfrist sind es gem. § 22 Nr.2 EstG Einkünfte

    Dabei sollte man auch nicht vergessen, das mögliche Verlusste, die über die Jahre zu Steuererstattungen geführt haben, vom Finanzamt zurückgefordert werden können. Dann noch Spekulationssteuer wenn ein Wertsteigerung erfolgt ist. Alles in allem keine gute Idee.


    LG frase

    Mit EEE ist der einrichtungseinheitlich Eigenanteil gemeint.

    Wenn der bei 2200€ liegt, ist das schon deutlich über deutschem Durchschnitt, der bei z.Z. ca. 1800€.

    Wer hat denn den Heimvertrag unterschrieben?

    Welche Rente bekommt deine Mutter?

    Ist Sie noch verheiratet?

    Ist deine Mutter wirklich bedürftig?

    Was die Überleitung der Investitionskosten und der Ausbildungsumlage angeht, da kann dir unikat besser Auskunft geben.


    LG frase

    Geschwisterquote, ein guter Ansatzpunkt, die bevorstehende Berechnung anzugreifen.

    Denk auch an die Möglichkeit, das nicht alle Sozialhilfeleistungen so einfach übergeleitet werden dürften (Investitionskosten, Ausbildungsumlage).

    Hier würde ich die Berechnung abwarten und dann entscheiden, ob es sich lohnt sich dashalb verklagen zu lassen.

    Dazu musst du aber auch wissen, welche Sozialhilfe geleistet wird und wie sich der Fehlbetrag zusammensetzt.

    Wie hocht ist denn der EEE bei deiner Mutter und was kann Sie aus eigenem Einkommen und Vermögen davon selber tragen?


    LG frase

    Guten Morgen,


    zu den Unterlagen, die du einreichen willst:

    Kontoauszüge reichen dem Amt oft nicht, die wollen die Kreditverträge, damit auch Beginn und Ende der Laufzeit sowie der Kreditnehmer ersichtlich ist.

    Alles was da möglicherweise zu deiner Freundin steht kannst du schwärzen, du bist nicht verheiratet.

    Den letzten Einkommenssteuerbescheid würde ich auch einreichen, es ist ja Zufluss in 2019.

    Wo das Amt auch mosern wird, ist die Höhe der Sondertilgung. Kannst du nachweisen, das du diese 5750€ in den letzten Jahren immer als Sondertilgung geleistet hast? War das dann dein Anteil an der gasamten Sondertilgung und hast du es extra dafür angespart, mir Nachweismöglichkeit?

    In deinem Fall eine echt unglückliche Konstellation, eine höherer Monatsrate wäre leichter durchzukriegen.

    Auch deine Altersvorsorge ist ambitioniert, bei deinem Einkommen werden wohl eher 270€ monatlich anerkannt, wenn überhaupt, da du für dein Alter ja die Wohnung abzahlst.

    Die Km würde ich auf eine ganze Zahl runden und mir vom Heim die Besuchstage bestätigen lassen.

    Das hat bei mir so geklappt. Formloses Schreiben und vom Heim gestempelt und unterzeichnet.

    Die letzten 7 Punkte der "Laufenden Ausgaben" kannst du bestimmt weglassen, geht alles aus dem Selbstbehalt.


    Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wärst du Leistungsfähig.

    Das ist die traurige Nachricht, die hoffnungsvolle Botschaft ist, das du möglicherweise nur bis zum Ende des Jahres in Regress genommen werden kannst, wenn zum 1.1.20 das Angehörigen Entlastungsgesetz kommt.


    LG frase

    Also, nach der Verabschiedung des Gesetzes am 14. August 2019 hat die Sache 6 Wochen Zeit um beim Bundesrat zu landen. Es wird am 11. Oktober 2019 auf der Plenarsitzung erscheinen.

    Das sind aber mehr als 6 Wochen.

    Wenn man sich die vorläufige Tagesordnung anschaut, sind da einige Punkte enthalten, die wirklich vor dem Angehörigen Entlastungsgesetz von der Regierung verabschiedet wurden und nun auch durch den Bundesrat müssen. Es scheint also der normale Abarbeitungsprozess zu laufen.

    Auch der 11.10.19 ist ja nicht zu spät, denn die Zustimmung der Regierung ist dann nur noch Formsache.

    Bleiben wir geduldige Optimisten, das Gestz wird kommen, ich bleibe bei meiner Meinung.


    LG frase

    Millionen Menschen liegen unter dem Selbstbehalt

    Mensch unikat, das hilft bei der Beurteilung des Problems aber nun wirklich nicht weiter.;)

    Wenn eine Erkrankung erhöhte Mehrkosten bedeutet und diese Kosten nicht anerkannt werden, ist es eine Benachteiligung der Erkrankten, da hat awi vollkommen

    recht.

    Man sollte daher prüfen, ob es nicht für eine Schwerbehinderung reicht.

    Dann greifen ganz andere Mechanismen, die den Nachteilsausgleich betreffen.

    Es ist keiner gerne Krank, besonders bei Krebserkrankungen wird aber sehr oft eine Schwerbehinderung anerkannt.

    Sollte das der Fall sein, kann man sofort seine Arbeitszeit und damit sein Einkommen reduzieren, was deutlich Einfluss auf die Leistungsfähigkeit hat.


    LG frase

    Apropos Zusatzversicherung: Es gibt inzwischen Pflegezusatzversicherungen, die eigentlich nichts anderes sind, als eine moderne Geldanlage mit der Möglichkeit auf Kapitalzugriff u. Auszahlungsplan. Die Besonderheit liegt eben darin, dass beim Eintreffen des Pflegefalls, zusätzlich ein erhöhter Auszahlungssatz greift. Das Kapital ist somit nicht verloren, sollte man selbst kein Pflegegeld benötigen. Dadurch ist es möglich deutlich mehr als die 5% vom Brutto fürs Alter anzusparen, da diese Versicherung zumindest bei mir voll anerkannt wurde.

    Das würde ich gerne aufgreifen und die Frage stellen, ob denn so eine Versicherung auch nach der RWA noch abgeschlossen werden kann ohne aus dem Selbstbehalt gespeist zu werden?

    Bei Altersvorsorge scheint dies ja möglich zu sein.


    LG frase

    Hallo,


    ich habe alle Dinge geschwärzt, die nicht für die Berechnung erforderlich sind.

    Auch Steuernummer und ID sowie alle Angaben zu Partner/Partnerin.

    Wenn du einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (und den dazugehörigen elektronischen Lohnsteuerbescheid) vorlegst, sollte das Amt damit rechnen können.

    Reicht das nicht, melden die sich eh und fordern weitere Unterlagen.


    Hat bei mir ohne Probleme in Berlin geklappt.


    LG frase

    Hallo Werner,


    eigentlich gibt es keine Nachteile wenn eine Schwerbehinderung festgestellt wird.

    Auch eine Untersucheng findet in der Regel nicht statt, Stellungnahmen werden über die behandelnden Ärzte eingeholt.

    Es müssen aber klare Einschränkungen vorliegen, die den Antrag auch begründen.

    Nur mal so, geht oft in die Hose.


    Zahlst du für deine Mutter Elternunterhalt?

    Bekommt deine Mutter Grundsicherungsleistungen?


    LG frase

    1. die Unterhaltsforderung, das ist die Höhe der geleisteten Sozialhilfe

    dies kann durch eine Klage erhöht werden, ab Klage

    2. die Leistungsfähigkeit, dies kann durch eine Auskunftsforderung erhöht werden,

    gilt dann ab Auskunft

    Das verwirrt mich gerade?(


    Man hat eine Auskunft erteilt, das Amt berechnet die Forderung.

    Die Forderung ist geringer als die geleistete Sozialhilfe, die Berechnung wird wegen formellen und inhaltlichen Fehlern zurückgewiesen und nicht gezahlt.

    Das Amt tut erstmal nichts, man wartet und wartet.

    Zwischenzeitlich ändert sich aber die Höhe der geleisteten Sozialhilfe.

    Nach zwei Jahren fordert das Amt eine neue Auskunft.

    Jetzt hat sich die Leistungsfähigkeit erhöht und liegt über dem Selbstbehalt, weil z.B. eine hoher Kredit abbezahlt und das Einkommen gestiegen ist.

    Dieser Forderung wird entsprochen und gezahlt.

    Was ist mit der Forderung der davorliegenden Zeit, wenn das Amt nicht geklagt hat?


    LG frase

    Ich dachte es ist immer noch ein Forum für Hilfesuchende.

    Da kann schonmal was falsch rüberkommen.

    Was das kommentieren von eigenen Beträgen angeht, da gibt es ganz andere EXPERTEN8o


    LG frase

    Dieses Unwort "fiktives Einkommen"

    ist nicht meine Erfindung, sondern eine praktizierte Methode, die UHP weiter zu geiseln.


    niemand wird dich hindern zu sparen :thumbsup:


    was befürchtest du denn?

    Das mir die bisherige Sparrate nicht als Einkommensmindernd anerkannt wird und ich aus dem Selbstbehalt sparen soll.


    LG frase

    Du hast mal wieder recht awi, manches verselbständigt sich manchmal.


    Rücklagenbildung für Konsum, was ist möglich?.


    Beispiel: Ich verreise gerne und weit. Daher spare ich regelmäßig um mir alle 5 Jahre so eine Reise leisten zu können.

    So habe ich es in meinem Leben bisher eingerichtet. Wie ist eure Meinung dazu?

    Klar wissen wir nicht, wie ein Gericht entscheidet.

    Die Argumente sollten ja vorher ausgetauscht werden oder?


    LG frase

    Hallo Preike,


    was unikat hier meint, ist das es erst um die 100.000€ geht.

    Das ist eine wichtige Weiche und die sollte möglichst unter 100.000 € gestellt werden.


    Du hast ja die Frage bezüglich GS gestellt, da war es bisher selten, das Auskunft verlangt wurde.

    Sollte deine Mutter oder der Antragstellende nicht wissen, welcher Tätigkeit du nachgehst, wird ohne Anhaltspunkte auch nicht geforscht.


    Meine Mutter hatte 15 Jahre GS bezogen und erst mit dem Antrag auf "Hilfe zur Pflege" wurde von mir Auskunft verlangt.

    Ich bin auch Beamter und liege unter der "magischen Grenze". Selbst mein Chef (A16) würde die Grenze nicht knacken.

    Klar, wenn du in der B oder R Gruppe spielen willst, sieht das schnell anders aus.


    LG frase

    Sollte ich das machen, wäre es nur noch eine Frage der Zeit, bis ich diese Grenze erreiche.

    Dann ist es gut, sich vorher zu informieren, wie du es ja machst.


    Lass dich nicht von deiner Lebensplanung abbringen. Gestalte den Einkommensprozess aber mit.

    Selbst wenn du über die 100.000€ kommst, kann durch geschickte (Verschuldung) dein anrechnebares Netto gesenkt werden.


    LG frase

    Gut, Spaß bei Seite;)


    Es gibt die verücktesten Geschichten, was ein Amt anerkennt und was nicht. Da gibt es auch bei den Ämtern selbst in einem Bundesland unterschiedliche Erfahrungen.

    Tja, kann ich es mir nicht mehr leisten, muss ich den Job schmeissen... Dann gibts auch keinen Unterhalt mehr.

    Auch mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig, denn es kann dir auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

    Es ist umstritten, ob ein Amt sogar auf die Art des Autos einfluss nehmen darf.

    Der Lebensstandart sollte ja unberührt bleiben, wenn es sich nicht um eine Leben im Luxus handelt.

    Hier kann ein Amt schon beanstanden warum du mit einem Hummer zur Arbeit fähst, ein Lada Niva tut es doch auch8o

    Ob das vor Gericht auch so gesehen wir?


    LG frase