Beiträge von frase

    Gut, Spaß bei Seite;)


    Es gibt die verücktesten Geschichten, was ein Amt anerkennt und was nicht. Da gibt es auch bei den Ämtern selbst in einem Bundesland unterschiedliche Erfahrungen.

    Tja, kann ich es mir nicht mehr leisten, muss ich den Job schmeissen... Dann gibts auch keinen Unterhalt mehr.

    Auch mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig, denn es kann dir auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

    Es ist umstritten, ob ein Amt sogar auf die Art des Autos einfluss nehmen darf.

    Der Lebensstandart sollte ja unberührt bleiben, wenn es sich nicht um eine Leben im Luxus handelt.

    Hier kann ein Amt schon beanstanden warum du mit einem Hummer zur Arbeit fähst, ein Lada Niva tut es doch auch8o

    Ob das vor Gericht auch so gesehen wir?


    LG frase

    Hallo Preike,


    Es sieht momentan eher so aus, als ob diese Grenze politischer Konsenz ist.

    Daher würde ich gegenwärtig nicht von einer Dynamisierung dieser Grenze ausgehen.

    Du darfst dann auch noch die Webungskosten abziehen, die du zur Erzielung deiner Besoldung(Einkünfte) hast.

    Du kannst auf deinem Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2 sehen, was bei dir dann als Gesamteinkommen gilt.

    Solltest du über 100.000€ liegen und es ist dem Amt bekannt, bekommt deine Mutter keine Grundsicherung!

    Dann kann deine Mutter den Fehlbetrag bis zum Existenzminimum von dir fordern.

    Solltest du über so hohe Einkünfte verfügen, dürfte das aber eher dein kleineres Problem sein.

    Richtig weh tut es, wenn deine Mutter in eine vollstationäre Pflege kommt.


    LG frase

    Hallo Preike,


    es gilt bei Grundsicherung die Vermutug, das du unter 100.000€ Einkommen hast.

    Liegend em Amt aber Anhaltspunkte vor, die daran Zweifel aufkommen lassen wird eine Auskunft verlanget.

    Daher sehr gut überlegen , welche "ausgeübte Tätigkeit" in dem Antrag für dich steht.


    Wenn du keinen Einfluss auf den Antrag hast, das vermute ich hier,

    musst du abwarten, ob das Amt eine Auskunft fordert.

    Gibt es für Beamte Zuschläge zum Bruttogehalt

    Grundgehalt, Familienzuschlag und Amtszulagen, alles was auf dem Besoldungsnachweis steht ergeben das Brutto.

    Du hast doch sicher auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Da steht ganz klar dein Jahresbrutto drauf.


    LG frase

    Hallo awi,


    das kann man nicht pauschal beantworten. Es hängt von den Umständen des Falls ab.

    Wenn es sich um Kosten handelt, die auch bei einer normalen Lebensführung entstehen, geht das aus dem Selbstbehalt.

    Beispiel Krankenhaus und Zuzahlung, oder Medikamentenzuzahlung.

    "..... Kosten für nicht von der Krankenkasse zu ersetzende Heilmittel sind nicht zu berücksichtigen"

    Da wäre ich gespannt, wenn eine Behandlung oder ein Heilmittel nicht von der Kasse gedeckt ist, sollte diese ja privat vereinbart sein oder der Arzt muss den Patienten über die Kosten informieren.

    Hier kommt dann die Weiche von gesetzlich und privat Versicherten ins Spiel.

    Klarer Vorteil für den Privaten. Damit aber auch eine weitere Ungleichbehandlung.

    Bleibt die Frage, ob Beiträge einer Krankenzusatzversicherung einkommensmindernd anerkannt werden?


    LG frase

    Das Argument der weiten Entfernung sehe ich hier leider nicht. Das Amt wird argumentieren, das mit steigender Entfernung ja auch die anrechenbaren arbeitsbedingten Ausgaben steigen und dadurch das anrechnbare Einkommen mehr senken.

    Anders als bei der Einkommenssteuer zählt ja bei EU jeder gefahrene Kilometer!

    Dann gibt es auch noch unterschiedliche Leitlinien.

    Berlin kürzt ab einer bestimmten Km-Zahl, Brandenburg z.b. nicht!

    Kredit ist nicht das Problem

    Nach der RWA schon, da wäre ich vorsichtig.


    LG frase

    In der Regel werden diese beim ersten "Durchgang" nicht anerkannt.

    Wenn der Kredit für ein Auto vor der RWA lief, dann sollte er anerkannt werden.

    Nach der RWA, sind die Kosten in der Pauschale für arbeitsbedingte Aufwendungen einberechnet.

    Das führt oft dazu, das einige Ämter diese Kredite schon mit einem Enddatum anerkennen. Danach ergeben sich dann neue Berechnungen.


    LG frase

    Wir haben aber schonmal Konsenz in der Tatsache, das sowohl bei GS als auch bei Sozialhilfe schon im Antrag nach der beruflichen Tätigkeit möglicher Unterhaltspflichtiger gefragt wird. Das lässt natürlich Raum für Interpretationen.

    Ich denke, es wird auch eher für "Neufälle" eine Anleitung geben.

    Bei "Altfällen" sollte dem Amt ja schon aus den eingegangenen Auskünften Klarheit entstehen.

    Grenzfälle natürlich ausgenommen.


    LG frase

    "Dazu gehört zum Beispiel der ausgeübte Beruf"


    Eine Aussage zu den Einkünften über den Beruf zu treffen ist ja mehr als fragwürdig.

    Mein Nachbar ist Malermeister, ein alter Schulfreund Maschinenbauingenieur, ich Beamter im höheren Dienst, wer hat das höchste Einkommen?

    Kleiner Tip, einer knackt die 100.000€, ein weiterer steht kurz davor;)


    LG frase

    Meine Mutter hat 15 Jahre in Berlin GS bezogen und bekommt heute noch einen kleinenTeil GS, ich wurde nie überprüft.

    Erst mit dem Antrag auf Hilfe zur Pflege, weil die Kosten nicht gedeckt waren, flatterte die RWA ins Haus.

    Auch in Belin sind die Ämter total überlastet. Ich warte schon über 5 Monate auf eine Neuberechnung der Soizialhilfe für meine Mutter.

    Es gibt aber auch solche und solche Ämter, hängt auch vom Bezirk ab.


    LG frase

    Am 3.9.19 soll die vorläufige Tagesordnung für die Plenarsitzung im Bundesrat erscheinen.

    https://www.bundesrat.de/Share…019-09-20.html?nn=4352766

    Dann am 10.9.19 eine weitere Vorschau.

    Ich bin ja mal gespannt, ob "unser Gestztentwurf" dabei ist.

    Wenn ja, dann wird es am 20.9. sehr interessant, denn hier kann der Bundesrat schon die Weiche stellen, Vermittlungsausschuss oder direkte Zustimmung und zurück zum Bundestag.

    Drücken wir mal die Daumen.


    LG frase

    Hallo Tomasz,


    keine einfache Situation. Deine Bekannte benötigt dringend professionelle Hilfe.

    Die Vorschläge von timekeeper sind da sehr hilfreich und sollten dringend befolgt werden.

    Wo ist denn deine Bekannte polizeilich gemeldet?

    Der Mann hat kein Recht, Sie aus der Wohnung zu werfen. Bei Eheleuten steht beiden das Wohnrecht zu, egal wem die Wohnung gehört.

    Daher muss deine Bekannte aufpassen, denn wenn es ein "freiwilliger" Auszug war, kann ihr Wohnrecht verloren gehen.



    LG frase

    daraus ergibt sich kein Anspruch aus Rückerstattung, wenn ein Unterhaltspflichtiger der unter 100.000 € im Jahr 2020 liegt und weiterhin bezahlt

    Das hatten wir doch schon, den "Dauerauftrag" sollte man dann schon selber einstellen, das kann ein Amt ja schlecht für dich tun.

    Was mit titulierten Forderungen passiert, ist mir aber auch unklar, denn eigentlich sind diese ja nach dem neuen Gesetz eigentlich gesetzwiedrig.

    Ob hier eine Abänderungsklage erfolgen muss?


    LG frase

    was in der Koalitionsvereinbarung steht.

    Nein, ich bin da etwas anderer Ansicht.

    Der Gesetzentwurf geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus.

    Es geht fast um alle Bereiche der Sozialhilfe, die nun von der magischen Grenze "geschützt" werden sollen.

    Das es dabei zu weiteren Ungerechtigkeiten kommt wird in Kauf genommen, da stimme ich dir zu.

    Es zeigt sich doch in der aktuellen öffentlichen Diskussion, das gerade die Besserverdiener unter den Gutverdienern weiter und schlimmer bluten werden.

    Stichworte: Abschaffung Soli, Einführung Vermögenssteuer, Angehörigen Entlastungsgesetz.

    Ich hatte es schon mal geschrieben, keine Ahnung wo diese Leute dann ihre Motivation herbekommen, weiter in diesem Land Steuern zu zahlen?


    LG frase