Beiträge von Sachs

    Warten wir den Mittwoch ab, das Kabinett wird des Gestz schon beschließen.;)

    Davon gehe ich auch aus.


    Hier wurden ja auch die Beweggründe treffend begründet:


    Angesichts immer höherer Zuzahlungen bei der stationären Pflege wäre es „vollkommen unsozial“, Kinder pflegebedürftiger Eltern mit den finanziellen Lasten alleine zu lassen, sagte Lauterbach dem „Handelsblatt“.


    Die Kommunen müssen endlich mal davon abkommen, uns nur als Einnahmequelle zu sehen.

    Deswegen hoffe ich, dass der Bundesrat das auch so sieht.

    Um es mal auf den Punkt zu bringen, sollen die Kommunen halt mal sparsamer mit Steuergeldern umgehen und wirtschaftlicher Arbeiten, dann können die Kosten locker kompensiert werden!

    Eine weitere Antwort auf Abgeordnetenwatch ist gestern .....

    hier ist auch noch eine frische Antwort ... da spricht er von Zuversicht, dass das Gesetzt in Kraft tritt


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-07-10/319151


    Was meint Ihr hinsichtlich der Finanzierung des Gesetzes?

    Wie kann das umgesetzt werden? Der Bund hatte sich ja dahingehend bereits positioniert, dass das Gesetzt nicht zu Lasten des Bundeshaushalts gehen darf.

    Das geht doch dann bestimmt in den Vermittlungsausschuss.

    Wer sich die Zeit nimmt alles zu lesen, wird feststellen, das es natürlich auch kritische Bemerkungen bis zu einer völligen Ablehnung (deutscher Landkreistag) gibt.

    Dieser Vorgang ist vollkommen normal, es geht ja auch um eine finanzielle Verschiebung der weiter bestehenden Kosten.

    Aber man sollte dabei nicht vergessen, dass von den 25 Stellungnahmen eigentlich nur 2-3 kritisch sind, nämlich von denen die uns als Einnahmequelle sehen.

    Die Dame des deutschen Landkreistages würde ich ja mal gerne fragen, was die geraucht hat, als sie die Stellungnahme verfasst hat <X


    Ich hoffe, dass in der Gesamtschau nicht ausgerechnet die kritischen Stellungnahmen ausschlaggebend sein werden.


    Diese Ungerechtigkeit findet hoffentlich bald ein Ende!

    Aus der Stellungnahme des Deutschen Städtetags:

    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2

    Die Zielrichtung des Gesetzes, Familien mit pflegebedürftigen und eingliede-rungshilfeberechtigten Angehörigen zu entlasten, wird grundsätzlich begrüßt. Mit der Beschränkung der Unterhaltsheranziehung auf unterhaltsverpflichtete Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro pro Jahr(100.000 €-Grenze) ist auch eine Verwaltungsvereinfachung für die Kommunen verbunden.

    naja ... aber die schreiben auch, dass die für die Gegenfinanzierung Kohle haben wollen...

    Hoffentlich hat der Bund einen Plan!

    Unterhalt aus Vermögen kommt bei noch Berufstätigen so gut wie nie vor. Erst im Regelrentenalter wird das verwertbare Vermögen verrentet.

    Auch nicht wenn bei einem Erwerbstätigen das Barvermögen (Bsp.: Vor kurzem eine Erbschaft gemacht oder eine vermietete Wohnung verkauft) höher ist als das Schonvermögen?

    Da die Zuständigkeit für Ihr Anliegen nicht in unserem Hause liegt, habe ich Ihr Anliegen an das fachlich zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

    Frase die Antwort habe ich auch auf mein Schreiben an Laschet erhalten.

    Das ist nun 8 Wochen her und auf eine Antwort von dem zuständigen Ministerium warte ich noch immer.


    Ebenso habe ich im gleich Zeitraum an Söder und Kretschmer geschrieben ... Antwort leider Fehlanzeige

    Das war schon immer ein Thema, auch in den ambivalenten Antworten einiger Politiker.

    Im Referentenentwurf sind ja Aspekte der anfallenden Kosten und der Finanzierung enthalten (siehe Seite 5 ff.)

    darauf hatte ja auch Dr. Bartke hingewiesen, dass diese Frage noch geklärt wird.


    Auf der Abgeordnetenwatch ist auch noch an ihn eine interessante und bis jetzt unbeantwortete Frage vom 07.07. gerichtet


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-07-09/319100

    wohl eher 3 Euro pro Bürger :-;


    Spaß beiseite, man muss sich ja nur den jährlichen Bericht vom Bund der Steuerzahler durchlesen.

    Es gibt soviel Verschwendung beim Staat, deswegen ist das Infragestellen der 100.000 Grenze ein Witz.

    Ich glaube mit den Mehrkosten des BER könnte aus der Pflegeversicherung locker eine Vollversicherung machen

    Es kommt mir echt komisch vor, da die Bundesratsinitiative zur Abänderung des Elternunterhaltes doch aus SWH stammt, oderre irre ich mich.

    Das könnte auch Taktik sein. Überleg mal, der Bund will, dass keine Belastung für den Bundeshaushalt entsteht.

    Auf der anderen Seite wollen die Kommunen die Kosten kompensiert haben, da wir ja für die eine Einnahmequelle sind.

    Und die Läbder wissen, dass die GroKo das Gesetz durchbringen will.

    Es geht nur ums Geld ...

    Es fällt erst auf, wenn es sich um Rabeneltern handelt. Letztes prominentes Beispiel ist Gabriele D. P. . Dies ging durch Presse, Funk und Fernsehen.

    Verwirkung muss man selbst beweisen. Wie denn, wenn nach 30 Jahren die Jugendamtakten verschwunden sind oder wenn sich Misshandlungsvorfälle nur hinter verschlossen Türen stattfanden.

    Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.

    und gerade bei solchen Beispielen habe ich meine Zweifel am Rechtsstaat.


    Was ist bitte mit dem Opferschutz? Der wird doch vollkommen ausgeschaltet!

    Ich empfinde diese Stellungnahme als eine große Frechheit. Schön anonym geschrieben damit man sich bloß nicht rechtfertigen braucht.

    Vor allem ärgert es mich, dass diese Stellungnahme durch das BMAS ja scheinbar verheimlicht wird, da sie nicht bei den anderen Stellungnahmen zu finden ist.
    Rücksprache diesbezüglich mit dem BMAS zu halten ist fast aussichtslos. E-Mails haben eine Bearbeitungszeit von mind. vier Wochen und wenn man bei der Dame anruft, die auf die Emails antwortet so trifft man auf wenig Verständnis.

    Mal abwarten, ob zu dem Treffen am 23.07.2019 im BMAS etwas nach außen dringen wird.

    Die GroKo hat bis jetzt null geleistet und ich ging die ganze Zeit davon aus, dass die Umsetzung des Gesetzes ein großes Ziel ist. Dann sollen sie doch in der Lage sein, mal ihre Länder in die Spur zu bringen.
    wobei eins muss man an der Stelle auch sagen. Im Koalitionsvertrag ist nur vom Elternunterhalt die Rede und nicht von dem Rest, der jetzt im Gesetzesentwurf steht.



    Ist das nicht ein Scheinargument, da für eine Heimunterbringung nach wie vor eine Notwendigkeit(sbescheinigung) bestehen muss also mind Pflegegrad 3 anerkannt?



    Sollte man das nochmal zum Anlass nehmen ein paar Abgeordnete anzuschreiben? Wobei das als Frage formuliert sein muss, da es sonst nicht auf der Abgeordnetenwatch veröffentlicht wird.