Hab die Stellungnahme gefunden und hier hochgeladen
Beiträge von Sachs
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Das ist 1 von 16 Bundesländern, bitte keine Panik!!!!
immerhin 6 Stimmen im Bundesrat
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Guten Morgen,
der Deutsche Landkreistag hat sich wie zu erwarten gegen die Einführung der 100.000,00 €-Grenze ausgesprochen.
Die Zusammenfassung der Stellungnahme Im Wortlaut:
"Die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 € im gesamten SGB XII ist abzulehnen. Es handelt sich um einen tragenden Grundsatz des Sozialhilferechts, Hilfe nur demjenigen zukommen zu lassen, der sie nicht von anderen, insbesondere Angehörigen erhält. Das Sozialhilferecht korrespondiert insoweit mit dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht. Wie haben die Sorge, dass Angehörige sich schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen. Zur Verbesserung der finanziellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollten vielmehr die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden."
"Der Gesetzentwurf führt zu beträchtlichen Mehrbelastungen des Landkreise. Diese müssen vollständig kompensiert werden. Die im Entwurf behaupteten Entlastungen tragen nicht."
Wenn es keinen finanziellen Ausgleich des Bundes an die Kreise als SHT geben wird, können wir davon ausgehen, dass der Bundesrat nicht zustimmen wird, so sehr er auch die anderen geplanten Änderungen begrüßt.
Ich hatte mir schon gedacht, dass das irgendwie in die Richtung geht. Nur gut mal zu wissen, was die genau vorgetragen haben. Wenn ich so etwas lese, dann könnte ich einfach nur kotzen.
Das Problem wird vermutlich auch sein, das die auch noch Gehör finden werden. Ohne eine Gegenfinanzierung wir der Bundesrat das bestimmt nicht auf die Kommunen abwälzen. Und der Bund hat sich ja schon dahingehend positioniert, dass der Bundeshaushalt nicht belastet werden darf.
Ich bin gerade total frustriert ... was für ein Mist!
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Im Thread "Wenn die 100.000 Euro Grenze kommt" hat gerade jemand eine Zusammenfassung der Stellungnahme geposted ...
"Die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 € im gesamten SGB XII ist abzulehnen. Es handelt sich um einen tragenden Grundsatz des Sozialhilferechts, Hilfe nur demjenigen zukommen zu lassen, der sie nicht von anderen, insbesondere Angehörigen erhält. Das Sozialhilferecht korrespondiert insoweit mit dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht. Wie haben die Sorge, dass Angehörige sich schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen. Zur Verbesserung der finanziellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollten vielmehr die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden."
"Der Gesetzentwurf führt zu beträchtlichen Mehrbelastungen des Landkreise. Diese müssen vollständig kompensiert werden. Die im Entwurf behaupteten Entlastungen tragen nicht."
Ich hatte mir schon gedacht, dass das irgendwie in die Richtung geht. Nur gut mal zu wissen, was die genau vorgetragen haben. Wenn ich so etwas lese, dann könnte ich einfach nur kotzen.
Das Problem wird vermutlich auch sein, das die auch noch Gehör finden werden. Ohne eine Gegenfinanzierung wir der Bundesrat das bestimmt nicht auf die Kommunen abwälzen. Und der Bund hat sich ja schon dahingehend positioniert, dass der Bundeshaushalt nicht belastet werden darf.
Ich bin gerade total frustriert ... was für ein Mist! -
https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-07-10/319153
"Wir werden das Gesetz im Bundestag mit allen Kräften unterstützen!
Über eine Zustimmung im Bundestag mache ich mir keine Sorgen. Ich sehe eher den Bundesrat kritisch ...
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Warum, bei GS musste ich niemals einen solchen Nachweis erbringen, es galt die Vermutung, das man unter 100 tsd. € liegt?
So sollte es nach meiner Kenntnis mit dem neuen Gesetz dann für fast alle Bereiche des Sozialhilfregress sein.
LG frase
So habe ich das auch verstanden. Fraglich nur, ob der SHT sich daran zumindest am Anfang halten wird.
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Aber bei der Überschussrechnung hast Du doch dann den Nettobetrag und das neue Gesetzt bezieht sich doch auf 100.000 Euro brutto im Jahr
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· Nr. 6 = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ·
Hier würde mich mal interessieren, was man unter Brutto versteht ... Wäre das Nettokaltmiete + Nebenkosten + Grundsteuer? -
hast du denn noch etwas von dem Landkreistag gefunden?
Leider nicht, dass würde mich brennend interessieren, welche Einwände die geltend gemacht haben.
Habe auch schon dort die Pressestelle angeschrieben, die mir mitgeteilt hat, dass die Stellungnahme nicht an Dritte herausgegeben wird -
Ich habe die Stellungnahmen mal quergelesen. Die klingen doch alle sehr positiv.
Hoffentlich sehen das die Länder bzw. der Bundesrat auch so. -
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Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Deutschen Landkreistag an das BMAS gesehen? Ich finde leider nichts im Netz und angeblich macht der Landkreistag mobil gegen die Einführung des Gesetzes.
Daher würde mich mal brennend interessieren, was die vorgebracht haben. -
Ich will jetzt hier nicht die Bremse oder der Pessimist sein aber es ist ja leider noch gar nicht geklärt wie das finanziert werden soll.
Und da liegt auch das Problem ... der Bundesrat muss noch zustimmen und der wird bestimmmt nicht die Kommunen einfach belasten.
Da muss der Bund schon etwas liefern damit das dort durchgeht.Wobei wenn man mal sieht was für ein Desaster aus der Maut wurde. Von den Verträgen die im Vorfeld abgeschlossen wurden und den Vertragsstrafen könnte man locker den ganzen Elternunterhalt einstampfen.
Gut finde ich bis jetzt, wie sich die Verbände in ihren Stellungnahmen zur Einführung der 100.000 Euro Grenze geäußert haben, Die Einführung der Grenze wird ausnahmslos befürwortet.
Am 23.07. geht es dann im BMAS weiter ... hoffen wir weiterhin, dass das Gesetzt kommt. Das wäre für alle eine riesen Erleichterung.
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Hallo zusammen,
auch wir sind betroffen und möchten Caprihorn recht geben. Wir sind beim Ennepetal-Ruhr Kreis und müssen zahlen. Aus sicherer Quelle wissen wir, dass in Wuppertal wie Caprihorn geschrieben hat, es keine Zahlung mehr gibt bzw. eingestellt wurde. Wir hoffen jetzt auf das neue Gesetz, denn so eine Ungerechtigkeit im Umkreis von ein paar Kilometern macht zornig.
Gibt es dort dann auch erst gar keine RWA ?
Wäre interessant, wenn man es auf eine Klage ankommen läßt. Weil sind wir nicht alle gleich vor dem Gesetz? -
Das ist der Artikel dazu ...
https://www.vdk.de/deutschland…er_100_000_euro_einkommen
Mal eine andere Frage zu dem Thema.
Bis zum 4. Juli 2019 können dem BMAS Stellungnahmen zum Gesetzentwurf übermittelt werden. Eine Anhörung zum Referentenentwurf soll dann am 23. Juli 2019 im BMAS stattfinden.
Wißt Ihr, ob es ein öffentliches Protokoll zu der Anhörung bzw. zu den Stellungnahmen gibt?
Wie sieht so eine Anhörung aus? Tagt dort ein Ausschuß oder eine Kommission? -
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Oder nehmen die SHt einen nicht ernst?
Das ist der Grund warum ich einen Anwalt einbeziehe. Er ist auf dem aktuellen rechtlichen Stand und ich nicht. Er kennt aus seiner Erfahrung andere Fälle und kann meinen beurteilen. Ich will dem SHT die Stirn bieten und denke das ein guter Anwalt der Schlüssel dazu ist.
Das sind aber jetzt meine persönlichen Ansichten. -
Er sagte dazu aber leider, dass es erst im Herbst ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird.
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klingt so, als müsste man noch weiterhin Überzeugungsarbeit bei den Abgeordneten von CDU und CSU leisten ...
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Lasst uns mal nach vorne schauen ... Das sind unsere nächsten Meilensteine ...
Bis zum 4. Juli 2019 können dem BMAS Stellungnahmen zum Gesetzentwurf übermittelt werden. Eine Anhörung zum Referentenentwurf wird am 23. Juli 2019 im BMAS stattfinden. Der Gesetzesentwurf soll bereits am 14. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossen und danach in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. ( https://www.der-paritaetische.…erigen-entlastungsgesetz/ )
Hoffentlich wird im Hintergrund weiterhin fleißig und vor allem schnell an dem Vorhaben gearbeitet.