Beiträge von Sachs

    Mich beschäftigt das total und ich hoffe so sehr auf die Umsetzung. Deswegen habe ich heute beim BMAS (Referat Vb 2) angerufen und mich nach dem Sachstand erkundigt.
    Natürlich u. a. um zu erfahren wie es mit der Umsetzung aussieht, wo man ja jetzt von Steuerausfällen bzw. Streichung von Vorhaben spricht.

    Die Antwort war sehr ernüchternd ...


    Ich fasse mal das Gespräch zusammen:


    Es ist richtig das es einen Entwurf gibt. DIeser Entwurf ist im momentan noch zur Abstimmung beim Finanzminsterium. Das Vorhaben ist ja öffentlich bekannt und ob und wann es zu einer Vorlage des Entwurfs im Kabinett kommen wird kann ich zum gegenwertigen Zeitpunkt nicht beurteilen.

    Ich habe auch gefragt, wo es den noch Abstimmungsprobleme gibt oder woran es scheiteren könnte oder ob es gar an der Finanzierungsdeckung liegt.


    Antwort: Der Entwurf sieht vor, dass bei der Umsetzung keine Kosten auf den Bundeshaushalt entfallen. Wenn der Entwurf als Vorlage in den BT eingebracht und beschlossen werden sollte, hat der BR anschließend darüber zu entscheiden, ob er die Kosten auf die Kommunen überträgt. Ob dies im Interesse der Länder ist vermag ich nicht zu beurteilen.


    Von daher hat mich das Gespräch sehr runtergezogen. Klar stirbt die Hoffnung zuletzt aber wenn man sich mal die Zusammensetzung im BR anschaut, dann habe ich meine Zweifel, ob Länder wie Berlin oder das Saarland da zustimmen. Das Ganze ist sowas von ungerecht !

    Warum hat das Sozialamt diese Information geliefert, gab es eine Rechtswahrungsanzeige?

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Ja, es gab eine Rechtswahrungsanzeige. Ich war nur überrascht, dass in dieser halt davon gesprochen wurde, dass Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege bezahlt wird.

    Ich muss dann noch wie von Frase oben beschrieben mir eine ausführliche Berechnung geben lassen, um alles nachvollziehen zu können.

    Da es seit fast 30 Jahren keinen Konatkt zur Mutter mehr gibt, fehlt mir auf vieles eine Antwort. Deswegen muss ich auch gucken, wie ich genau vorgehe.

    Hallo,


    könnt Ihr mir bitte erklären was genau mit der Aussage "Der unterhaltsrechtliche Bedarf beträgt aktuell durchschnittlich 1583,48 Euro" gemeint ist?
    Ist der "unterhaltsrechtliche Bedarf" der komplette Bedarf, von dem dann noch das eigene Einkommen meiner Mutter abgezogen wird oder ist das der Maximalbetrag, der von mir gefordert werden könnte?


    Und wieso überhaupt schreibt der SHT durchschnittlich? Hat das was mit den monatlichen Kalendertagen zu tun?

    Mich irritiert auch noch die Aussage, dass Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gezahlt wird. Werden dabei irgendwelche Unterschiede bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen gemacht oder sind das nur zwei verschiedene Töpfe aus denen gezahlt wird, aber es wird dann gemeinsam bei mir angefordert?


    Vielen Dank schonmal im voraus!

    Heute hat mich ein Vorfall auf der Arbeit nachdenklich gemacht.

    Wir haben Parkkarten auf der Arbeit auf denen sich neben dem Kennzeichen auch der Name des Mitarbeiters befindet.

    Nun hat sich ein Mitarbeiter an den Datenschutzbeauftragten gewandt mit dem Ergbnis, dass die Namen von den Parkkarten zu entfernen sind, weil sie gegen den Datenschutz verstoßen.


    Deshalb habe ich mich gefragt, wie das denn mit dem SHT ist. Wenn ich nicht in der Gemeinde / Stadt lebe, wo sich der SHT des Bedürftigen befindet, wo holt er sich meine Daten ?

    Habe ich einen Anspruch zu erfahren woher er meine Daten hat ? Hat der SHT ggfs. gegen den Datenschutz verstoßen indem er sich meine Daten beim Bundesamt für Steuer oder sonst wo geholt hat? Hat die Institution / Behörde die meine Daten weitergegeben hat ggfs. gegen den Datenschutz verstoßen ? Ist die Herausgabe meiner Daten überhaupt zulässig ?

    Mag jetzt eine blöde Frage sein, aber da ja in unserem Land der Datenschutz über allem steht würde mich das mal interessieren.

    Genau anders herum ist es. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Elternteil hat, wird dessen Bedarf nicht angreifen wollen.

    Ja natürlich, ich hatte den Satz anders verstanden.

    Ist alles ein bißchen zu viel, was da so im Moment durch meinen Kopf geht

    Deswegen halte ich es persönlich sehr wichtig, das ein Anwalt sich auch um Bedarf/Bedürftigkeit des Heimbewohners kümmert und alle Möglichkeiten prüft

    Da gebe ich Dir recht, sofern es sich um ein intaktes Verhältnis handelt bzw. die Bindung noch besteht.

    In meinem Fall gibt es das seit 26 Jahren jedoch nicht mehr, deswegen gucke ich da leider mit einer anderen Perspektive drauf

    Ich verstehe daraunter, dass es jemand ist, der häufig mit Fällen in dem es um Elterunterhalt geht zu tun hat.


    Er muss in der Lage sein, mir aufzuzeigen was man rechtlich tun kann um so gut wie möglich aus der Angelegnheit zu kommen.
    Gerade auch bei der Absetzbarkeit meiner anzuerkennenden Aufwendungen.
    Ich meine damit, dass ich halt keinen RA haben möchte, dem ich alles vorkauen muss.

    Hallo,


    ein guter Rechtsanwalt oder auch eine gute Rechtsberatung kann sehr viel Wert sein.

    Für diejenigen, die sich rechtlichen Beistand genommen haben mal eine Frage ...

    Habt Ihr einen Rechtsanwalt genommen, der bei Euch in der Nähe ist oder ggfs. jemanden der vielleicht wie xyz (soll jetzt keine Werbung sein) ein Vollprofi auf dem Gebiet ist ?


    Auf der einen Seite denke ich, dass man im Zeitalter von Internet sehr viel per Email regeln kann, auf der anderen Seite wohne ich zB in der Nähe von Köln und denke mir aber, dass wenn es zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung kommt und ich einen Rechtsanwalt habe, der 90 Kilometer vom zuständigen AG weg ist, meine Kosten u. U. gewaltig steigen.


    Habt Ihr ggfs. Empfehlungen ? Gerne auch per PN ?

    ichw da hast Du absolut recht. Man muss sich da mal nur den jährlichen Bericht des Bund der Steuerzahler und vom Bundesrechnungshof ansehen. Hier werden Steuermittel ohne Ende verschwendet.
    Da kann man schon damit argumentieren, dass es angebracht und angemessen ist das Gesetz umzusetzen. Naja ich glaube viele wünschen und hoffen, dass es noch irgendwie bis zur Sommerpause durch den Bundestag geht.

    Ich hoffe, dass die Länder nicht das Ganze am Ende zu Fall bringen. Vor allem ist ja das "große Problem" wohl auch die Gegenfinanzierung. Deswegen melkt man lieber den Bürger mit scheinheiligen Argumenten.

    Hallo Awi,


    danke für Deinen Link, den habe ich mir natürlich schon angeschaut. Auch für die anderen Ratschläge bin ich Dir sehr dankbar.


    An den §1611 BGB habe ich auch schon gedacht, aber die Hürde dafür ist natürlich sehr hoch, vor allem weil sie eine psychische Erkrankung hat, wird es mir das SA bestimmt schwer machen.

    Ich hoffe so sehr auf die 100.000 Grenze aber im Moment fehlt mir der Galube an der Umsetzung

    ja klar, da habe ich mich dann falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich, dass ich es darauf ankommen lasse und bei der Klage des SA gegen mich auf die Schiene gehe, das Gesetzesvorhaben des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein aufzugrefen.

    Natürlich sind Gerichte an Gesetzte gebunden, sie können aber auch feststellen, dass Gesetzte nachgebessert werden müssen. Das ist dabei meine Hoffnung.
    Ich versuche mich halt irgendwie an jeden Strohhalm zu klammern

    Darf ich mal fragen, wie Ihr über die Umsetzung denkt ? Glaubt Ihr, dass es zu einer Neugestalltung kommen wird oder eher nicht ?

    Nachdem ich heute gelesen habe, dass der liebe Finanzminister ein großes Steuerloch hat, bin ich da leider sehr skeptisch :-(

    Wenn der Gesetzentwurf auf den wir alle warten kommt bin ich mal gespannt, ob die Länder dem zustimmen werden. Die sind ja auch von den Einnahmeausfällen betroffen.


    Aber selbst wenn das Gesetzt nicht zustande kommt meint Ihr, dass man den Entwurf als Grundlage für eine Klage nehmen kann, wenn das SA versucht bei mir den Elternunterhalt zu holen ?
    Vielleicht sieht das Gericht ähnlich wie bei der Grundsteuer einen Anlass das der Gesetzgeber hier handeln muss.

    Noch eine Frage die mir heute eingefallen ist ... Ich habe für die Abgabe der Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Frist von 3 Wochen gesetzt bekommen.
    Muss ich gucken, dass ich das in den 3 Wochen abgebe oder sollte ich mir aus taktischen Gründen oder aus mir noch nicht in den Sinn kommenden Gründen etwas mehr Zeit damit lassen ?

    Hallo Frase,


    danke für Deine aufmunternden Worte.


    Klar sollte ich ruhig bleiben aber das fällt mir schwer, weil ich weiß, dass es nicht nur bei einem Versuch bleiben wird sondern das ich bald vom SA einen Bescheid mit Festsetzung erhalten werde.


    Die Schreiben mir, dass ich spätestens seit Zugang der Mitteilung (quasi heute) auf Erstattung der gewährten Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann.


    Da wrd einem Angst und Bange.


    Gibt es irgendwo einen zuverlässigen Rechner, der mir ausrechnen kann, auf welchen Betrag ich voraussichtlich kommen werde ?