Hallo liebe Fories,
Fristablauf: 11.10.19 besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG
https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1
LG
Hallo liebe Fories,
Fristablauf: 11.10.19 besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG
https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1
LG
dann soll der Bund noch, wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geht, die 300 Millionen übernehmen.
Tut dem Bund zumindest nicht weh!
Das mit dem Vermittlungsausschuss ist ja noch nicht sicher, kann sein, muss aber nicht sein.
Nach Verteilung der Drucksache hat der BR 3 - 9 Wochen Zeit Stellung zu beziehen.
Wir wissen ja leider erst am 3 September, ob unser Gesetz auf der Tagesordnung steht.
Die Warterei kann einem ganz schön auf den Keks gehen.
Die Frage ist, ob sich die Bundesländer stellvertretend für die Kommunen daran erinnern können und nicht wie Joschka Fischer im Visa-Untersuchungsausschuss unter Gedächtnisverlust leiden.
Stimmt die Aussage denn, dass der Bund die Kommunen bei der Grundsicherung entlastet hat?
Schein wohl der Fall gewesen sein.
https://archiv.bundesregierung…-erwerbsgeminderte-434492
"Eine Besonderheit bei der Grundsicherung liegt in deren Finanzierung: Grundsätzlich werden Sozialhilfeleistungen von den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, finanziert. Dies gilt aber seit 2014 nicht mehr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kosten trägt seitdem voll und ganz der Bund.
Die Kommunen werden dadurch entlastet."
30.08.2019
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0395-19
Drucksachen zum Beratungsvorgang liegen derzeit noch nicht vor und werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Aus der Bundespressekonferenz vom 14/Aug/2019
https://www.bundesregierung.de…om-14-august-2019-1659518
Frage (zum Angehörigen-Entlastungsgesetz): Eine Lernfrage: Bezieht sich die 100 000-Euro-Grenze auf das jeweilige Kind, oder ist das das Familieneinkommen dieses Kindes? Das gibt es ja deutliche Unterschiede.
Zweitens: Die Kommunen sind mit diesem Modell nicht so recht einverstanden. Wie sicher sind Sie - das wird ja zustimmungspflichtig sein -, dass das durch den Bundesrat geht?
Schneider: Das kann ich schnell beantworten: Die Grenze bezieht sich auf das jeweils unterhaltsverpflichtete angehörige Kind. Ehepartner beispielsweise sind davon nicht betroffen.
Könnten Sie die zweite Frage bitte wiederholen?
Zusatz: Die Kommunen sind mit der neuen Regelung nicht so recht einverstanden. Sie könnten dann unter anderem über die Länder sozusagen Druck machen. Wie sicher sind Sie, dass das durch den Bundesrat kommt?
Schneider: Der Minister hat zu dieser Frage heute schon im Rahmen unserer Pressekonferenz Stellung genommen. Wir reden hier über eine geschätzte Summe von 300 Millionen Euro, die konservativ geschätzt ist, also auch schon einen Sicherheitspuffer beinhaltet, die möglicherweise auf die Kommunen zukommt. Der Minister hat gesagt, dass er natürlich grundsätzlich Verständnis dafür hat, dass die Kommunen es nicht gerade mit Freude zur Kenntnis nehmen, wenn hier Mehrbelastungen auf sie zukommen. Er hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass der Bund die Kommunen in den vergangenen Jahren, gerade was Grundsicherungsleistungen anbelangt, auch entlastet hat. Er ist sehr zuversichtlich, dass das auch im Bundesrat Zustimmung findet.
Frage: Beziehen sich die 100 000 Euro auf das Einkommen aller Kinder? Nehmen wir an, eine Familie hat drei Kinder und jedes verdient 50 000 Euro brutto im Jahr - das macht 150 000 Euro. Sind sie verpflichtet, gemeinsam für die Eltern zu zahlen? Oder gelten die 100 000 Euro für jeden Einzelnen?
Schneider: Die Grenze gilt pro unterhaltsverpflichtetem Angehörigen. Die 100 000 Euro gelten also für jeden Einzelnen.
https://www.bundesrat.de/DE/bu…aendiger-beirat-node.html
Der Ständige Beirat tagt regelmäßig einmal wöchentlich. Er tritt meist wenige Stunden nach der Sitzung des Bundeskabinetts zusammen. Ein Vertreter der Bundesregierung - in der Regel der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin - nimmt an den Sitzungen teil und informiert über die Beratungen und die Beschlüsse der Bundesregierung. Über diesen Vertreter hat die Bundesregierung andererseits die Möglichkeit, frühzeitig die Ansichten des Bundesrates zu Fragen der Gesetzgebung zu erkennen und für eigene Ziele und Absichten zu werben.
Da hätte ich gerne am 14/08/2019 "Mäuschen" gespielt.
Dann wüsste man jetzt schon mehr:-)
LG
Noch herrscht offiziell Sommerpause im Parlamentsbetrieb: Das Bundesratsplenum kommt erst am 20. September 2019 wieder zusammen, die Ausschüsse zwei Wochen vorher. Und dennoch: Langsam geht es wieder los. So stapeln sich in der Bundesratsdruckerei bereits die Neueingänge - vor allem jede Menge Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung.
Über 30 Vorlagen hat das Bundeskabinett in den letzten Wochen auf den Weg gebracht und dem Bundesrat für die nächste Plenarsitzung vorgelegt. Sie alle gehen Anfang September in die Ausschussberatungen. Die einzelnen Landesministerien in den 16 Bundesländern haben sich zu diesem Zeitpunkt schon längst mit den geplanten Neuregelungen auseinandergesetzt. Ihre Einschätzung zu den jeweiligen Vorlagen muss zum Zeitpunkt der Ausschussberatungen schließlich spruchreif sein.
nach meinem Kenntnisstand will die SPD erst im Dezember endgültig entscheiden, ob sie die GroKo verlässt oder nicht, bis dahin sollten sämtlche Schritte zur Inkraftsetzung des Gesetzes eigentlich erledigt sein
Es sind aber dieses Jahr auch nur noch 9 Sitzungswochen ...
Deswegen hoffe ich, dass die endlich mal auf die Tube drücken, nachdem die soviel Zeit verloren haben.
Die Hauptarbeit findet in den Ausschüssen statt. Im Plenum wird "nur noch" entschieden, deshalb gebe ich hier Unikat recht.
Ich find dass sowas sogar gegen das Grundgesetz verstößt, dass man so eingeschränkt wird in seiner Entwicklung...
Hallo Yasmin, das ist auch meine Meinung. Leider gibt es diesbezüglich nur ein aussagekräftiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005.
https://www.bundesverfassungsg…s20050607_1bvr150896.html
LG
Das ist auch so ein Fall, wo in die Lebensplanung eingegriffen wird.
Es kommt noch soweit, das ein Amt dir verbietet ein Kind zu bekommen, weil du ja weniger oder kar kein Unterhalt zahlen könntest.
Es wird echt Zeit, das das vorbei ist.
LG frase
Damit sind wir derzeit gar nicht soweit weg von Huxleys „Schöne neue Welt“
vorgerichtlich ... mir ist dann das Geld für den Anwalt ausgegangen.
Bin in dem Job nun gefangen. Will eigentlich nicht mehr dort arbeiten, kann aber keine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, weil dann das Sozialamt mit „fiktiven Einkommen“ kommt. Unweigerlich wäre jede Stelle außerhalb vom Vertrieb schlechter bezahlt. Würde aber gerne an mein Studium anknüpfen ... naja.
Hoffen wir für uns alle, dass es Januar ein Ende hat mit der Zahlerei!!
Wir haben ein Grundgesetz. Der Artikel 12 besagt
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
Fiktives Einkommen gibt es im Elternunterhalt m.E. Nicht.
Wahrscheinlich war der Anwalt wohl eher mit Kindesunterhalt betraut.
Es wird wirklich Zeit für dieses neue Gesetz, damit niemand mehr gezwungen ist sich der Willkür der Behörden zu unterwerfen und selbstverständliches nicht erst einklagen muss.
LG
Hallo Zusammen,
Wie Unikat geschrieben hat ist dies ein neuer Thread hierzu.
Aus den Hammerleitlinien (Ich weiß, es ist kein Gesetz....)
"DerWohnwert stellt einen in Geld messbaren tatsächlichen Gebrauchsvorteil dar, der
sich nicht lediglich in der Ersparnis allgemeiner Lebenshaltungskosten
erschöpft. Er bestimmt den Bedarf des Unterhaltsschuldners, weil durch ihn
finanzielle Mittel, die sonst zur Sicherstellung des Wohnbedarfs verbraucht
werden müssten, zu seiner freien Verfügung stehen. Der Wohnwert ist
vergleichbar mit dem Nutzungsvorteil für ein Firmenfahrzeug, welcher ebenfalls
einen Einkommensbestandteil darstellt. Soweit die Zurechnung des Wohnwertes
oder vergleichbarer Gebrauchsvorteile im Ergebnis dazu führt, dass dem
Unterhaltsschuldner wegen des damit verbundenen fehlenden realen Zuflusses
finanzieller Mittel keine ausreichenden Barmittel zur Deckung des eigenen
Unterhaltsbedarfs verbleiben, kann dem über eine Angemessenheitskontrolle (z.
B. durch Absehen von einer Herabsetzung oder Erhöhung des ihm zu belassenden
Selbstbehalts) begegnet werden. "
Weiß hier jemand etwas mehr hierzu? Gibt es Erfahrungen?
LG
Ja, kann man so und so rechnen mit dem Firmenwagen. Hatte dann aber kein Geld mehr, um mit dem Anwalt weiter zu verfahren. War erst 8 Monate im Job als die RWA kam und wusste nicht, dass sowas auf mich zukommt. Hatte ja keinen Kontakt zu meinem Erzeuger. Konnte also nix sparen für Anwalt usw. und Rechtsschutzversicherung zahlt bei Familienrecht kaum etwas. Und als Sozialrecht hat es die Versicherung nicht anerkannt.
Hallo Nerwina, war das bereits vor Gericht oder "nur" Vorgerichtlich?
Alles anzeigenhat das Sozialamt besondere Rechte?
klare Antwort, nein
der BGH hat in seinem Urteil vom 23.10.2002, AZ: XI ZR 266/99 folgendes ausgesagt:
"Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß die Unterhaltsansprüche nicht von den Eltern des Beklagten selbst, sondern von dem Kläger aus übergegangenem Recht geltend gemacht werden. Denn durch den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen wird deren Natur, Inhalt und Umfang nicht verändert"
ein Sozialamt hat nur die Rechte und Pflichten wie der Elternteil selbst,
deswegen sind irgendwelche Vorschriften, etc. eines Sozialamts ohne Belang
Hallo Unikat, vielen lieben Dank für die klaren Worte!!!
Hallo Elise,
Denk an die Beerdigungskosten und and mögliche Schulden des Erblassers.
Am besten ist is das Erbe auszuschlagen, das ist nur meine Meinung.
LG
Wie bereits erwähnt, wird es mit Sicherheit, wie bei solchen Gesetzesänderungen üblich, eine Anordnung oder Ausführungsrichtlinien vom zuständigen Ministerium für die örtlichen SHT geben.
Es existieren bislang noch nicht mal Ausführungsrichtlinien für die bisherige Gesetzlage vor
Hoffentlich erreicht die Einführung dieses Gesetzes auch jeden! Wer sich hier nicht aktiv auf dem Laufenden hält, und dann mangels dieser Kenntnis nicht handelt und seine Zahlungen einstellt, der hat dann tatsächlich das Problem der Rückforderung.
Politische Uninformiertheit ist durchaus beim Gesetzgeber willkommen. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch wahren. Vermutlich werden die Sch...Kommunen die Betroffenen nicht von sich aus informieren.
Ach Du Schreck!
Ehrlich gesagt klingt das fragwürdig, ob das korrekt ist! Aber ich hab selbst keinen Firmenwagen, daher hab ich dazu keinen Erfahrungsschatz angesammelt!
Die Korrektheit bezweifel ich hier auch.
Zitat von Iris Sümenicht (leider verstorben), Eltern im Pflegeheim:
"In vielen Gehaltsabrechnungen werden die Kosten für den Firmenwagen vor
der Auszahlung wieder abgezogen. Dann müssen Sie darauf achten, dass das
Sozialamt nicht das normale Nettogehalt heranzieht, sondern den Betrag, den Sie
ausgezahlt bekommen. Denn
mehr haben Sie ja nicht zu Ihrer Verfügung. Das ist
leider ein ewiger Streitpunkt mit den Sozialämtern, die dies immer wieder falsch
behandeln."
Ich habe mal ihrendwo gelesen das Unterhaltsrecht Liquiditätsrecht ist, habe aber hierzu nichts weiteres gefunden.
Unikat weißt Du hier etwas zu diesem Liquiditätsrecht, vielleicht gibt es ja hierzu etwas, wäre nett zu wissen.
LG
Danke, gut zu wissen
https://dejure.org/gesetze/FamFG/235.html
Das müsste doch noch gültig sei, oder?