Beiträge von Ceres

    dann soll der Bund noch, wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geht, die 300 Millionen übernehmen.

    Tut dem Bund zumindest nicht weh!

    Das mit dem Vermittlungsausschuss ist ja noch nicht sicher, kann sein, muss aber nicht sein.

    Nach Verteilung der Drucksache hat der BR 3 - 9 Wochen Zeit Stellung zu beziehen.

    Wir wissen ja leider erst am 3 September, ob unser Gesetz auf der Tagesordnung steht.

    Die Warterei kann einem ganz schön auf den Keks gehen.

    Die Frage ist, ob sich die Bundesländer stellvertretend für die Kommunen daran erinnern können und nicht wie Joschka Fischer im Visa-Untersuchungsausschuss unter Gedächtnisverlust leiden.


    Stimmt die Aussage denn, dass der Bund die Kommunen bei der Grundsicherung entlastet hat?

    Schein wohl der Fall gewesen sein.

    https://archiv.bundesregierung…-erwerbsgeminderte-434492


    https://www.bpb.de/politik/inn…-finanzierungFinanzierung

    "Eine Besonderheit bei der Grundsicherung liegt in deren Finanzierung: Grundsätzlich werden Sozialhilfeleistungen von den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, finanziert. Dies gilt aber seit 2014 nicht mehr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kosten trägt seitdem voll und ganz der Bund.

    Die Kommunen werden dadurch entlastet."

    395/19

    Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

    30.08.2019

    Permanenter Link

    https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0395-19

    Drucksachen

    Drucksachen zum Beratungsvorgang liegen derzeit noch nicht vor und werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.


    https://www.bundesrat.de/Share…19/0301-0400/0395-19.html

    Aus der Bundespressekonferenz vom 14/Aug/2019

    https://www.bundesregierung.de…om-14-august-2019-1659518


    Frage (zum Angehörigen-Entlastungsgesetz): Eine Lernfrage: Bezieht sich die 100 000-Euro-Grenze auf das jeweilige Kind, oder ist das das Familieneinkommen dieses Kindes? Das gibt es ja deutliche Unterschiede.

    Zweitens: Die Kommunen sind mit diesem Modell nicht so recht einverstanden. Wie sicher sind Sie - das wird ja zustimmungspflichtig sein -, dass das durch den Bundesrat geht?

    Schneider: Das kann ich schnell beantworten: Die Grenze bezieht sich auf das jeweils unterhaltsverpflichtete angehörige Kind. Ehepartner beispielsweise sind davon nicht betroffen.

    Könnten Sie die zweite Frage bitte wiederholen?

    Zusatz: Die Kommunen sind mit der neuen Regelung nicht so recht einverstanden. Sie könnten dann unter anderem über die Länder sozusagen Druck machen. Wie sicher sind Sie, dass das durch den Bundesrat kommt?

    Schneider: Der Minister hat zu dieser Frage heute schon im Rahmen unserer Pressekonferenz Stellung genommen. Wir reden hier über eine geschätzte Summe von 300 Millionen Euro, die konservativ geschätzt ist, also auch schon einen Sicherheitspuffer beinhaltet, die möglicherweise auf die Kommunen zukommt. Der Minister hat gesagt, dass er natürlich grundsätzlich Verständnis dafür hat, dass die Kommunen es nicht gerade mit Freude zur Kenntnis nehmen, wenn hier Mehrbelastungen auf sie zukommen. Er hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass der Bund die Kommunen in den vergangenen Jahren, gerade was Grundsicherungsleistungen anbelangt, auch entlastet hat. Er ist sehr zuversichtlich, dass das auch im Bundesrat Zustimmung findet.

    Frage: Beziehen sich die 100 000 Euro auf das Einkommen aller Kinder? Nehmen wir an, eine Familie hat drei Kinder und jedes verdient 50 000 Euro brutto im Jahr - das macht 150 000 Euro. Sind sie verpflichtet, gemeinsam für die Eltern zu zahlen? Oder gelten die 100 000 Euro für jeden Einzelnen?

    Schneider: Die Grenze gilt pro unterhaltsverpflichtetem Angehörigen. Die 100 000 Euro gelten also für jeden Einzelnen.

    https://www.bundesrat.de/DE/bu…aendiger-beirat-node.html


    Der Ständige Beirat tagt regelmäßig einmal wöchentlich. Er tritt meist wenige Stunden nach der Sitzung des Bundeskabinetts zusammen. Ein Vertreter der Bundesregierung - in der Regel der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin - nimmt an den Sitzungen teil und informiert über die Beratungen und die Beschlüsse der Bundesregierung. Über diesen Vertreter hat die Bundesregierung andererseits die Möglichkeit, frühzeitig die Ansichten des Bundesrates zu Fragen der Gesetzgebung zu erkennen und für eigene Ziele und Absichten zu werben.

    Da hätte ich gerne am 14/08/2019 "Mäuschen" gespielt.

    Dann wüsste man jetzt schon mehr:-)


    LG

    Noch herrscht offiziell Sommerpause im Parlamentsbetrieb: Das Bundesratsplenum kommt erst am 20. September 2019 wieder zusammen, die Ausschüsse zwei Wochen vorher. Und dennoch: Langsam geht es wieder los. So stapeln sich in der Bundesratsdruckerei bereits die Neueingänge - vor allem jede Menge Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung.


    Über 30 Vorlagen hat das Bundeskabinett in den letzten Wochen auf den Weg gebracht und dem Bundesrat für die nächste Plenarsitzung vorgelegt. Sie alle gehen Anfang September in die Ausschussberatungen. Die einzelnen Landesministerien in den 16 Bundesländern haben sich zu diesem Zeitpunkt schon längst mit den geplanten Neuregelungen auseinandergesetzt. Ihre Einschätzung zu den jeweiligen Vorlagen muss zum Zeitpunkt der Ausschussberatungen schließlich spruchreif sein.

    nach meinem Kenntnisstand will die SPD erst im Dezember endgültig entscheiden, ob sie die GroKo verlässt oder nicht, bis dahin sollten sämtlche Schritte zur Inkraftsetzung des Gesetzes eigentlich erledigt sein


    Es sind aber dieses Jahr auch nur noch 9 Sitzungswochen ...

    sitz_pdf_19-data.pdf


    Deswegen hoffe ich, dass die endlich mal auf die Tube drücken, nachdem die soviel Zeit verloren haben.

    Die Hauptarbeit findet in den Ausschüssen statt. Im Plenum wird "nur noch" entschieden, deshalb gebe ich hier Unikat recht.

    vorgerichtlich ... mir ist dann das Geld für den Anwalt ausgegangen.

    Bin in dem Job nun gefangen. Will eigentlich nicht mehr dort arbeiten, kann aber keine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, weil dann das Sozialamt mit „fiktiven Einkommen“ kommt. Unweigerlich wäre jede Stelle außerhalb vom Vertrieb schlechter bezahlt. Würde aber gerne an mein Studium anknüpfen ... naja.


    Hoffen wir für uns alle, dass es Januar ein Ende hat mit der Zahlerei!!

    Wir haben ein Grundgesetz. Der Artikel 12 besagt


    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

    Fiktives Einkommen gibt es im Elternunterhalt m.E. Nicht.

    Wahrscheinlich war der Anwalt wohl eher mit Kindesunterhalt betraut.

    Es wird wirklich Zeit für dieses neue Gesetz, damit niemand mehr gezwungen ist sich der Willkür der Behörden zu unterwerfen und selbstverständliches nicht erst einklagen muss.

    LG

    Hallo Zusammen,


    Wie Unikat geschrieben hat ist dies ein neuer Thread hierzu.


    Aus den Hammerleitlinien (Ich weiß, es ist kein Gesetz....)

    "DerWohnwert stellt einen in Geld messbaren tatsächlichen Gebrauchsvorteil dar, der
    sich nicht lediglich in der Ersparnis allgemeiner Lebenshaltungskosten
    erschöpft. Er bestimmt den Bedarf des Unterhaltsschuldners, weil durch ihn
    finanzielle Mittel, die sonst zur Sicherstellung des Wohnbedarfs verbraucht
    werden müssten, zu seiner freien Verfügung stehen. Der Wohnwert ist
    vergleichbar mit dem Nutzungsvorteil für ein Firmenfahrzeug, welcher ebenfalls
    einen Einkommensbestandteil darstellt. Soweit die Zurechnung des Wohnwertes
    oder vergleichbarer Gebrauchsvorteile im Ergebnis dazu führt, dass dem
    Unterhaltsschuldner wegen des damit verbundenen fehlenden realen Zuflusses
    finanzieller Mittel keine ausreichenden Barmittel zur Deckung
    des eigenen
    Unterhaltsbedarfs verbleiben, kann dem über eine Angemessenheitskontrolle (z.
    B. durch Absehen von einer Herabsetzung oder Erhöhung des ihm zu belassenden
    Selbstbehalts) begegnet werden.
    "


    Weiß hier jemand etwas mehr hierzu? Gibt es Erfahrungen?


    LG


    Ja, kann man so und so rechnen mit dem Firmenwagen. Hatte dann aber kein Geld mehr, um mit dem Anwalt weiter zu verfahren. War erst 8 Monate im Job als die RWA kam und wusste nicht, dass sowas auf mich zukommt. Hatte ja keinen Kontakt zu meinem Erzeuger. Konnte also nix sparen für Anwalt usw. und Rechtsschutzversicherung zahlt bei Familienrecht kaum etwas. Und als Sozialrecht hat es die Versicherung nicht anerkannt.

    Hallo Nerwina, war das bereits vor Gericht oder "nur" Vorgerichtlich?

    Hallo Unikat, vielen lieben Dank für die klaren Worte!!!

    Wie bereits erwähnt, wird es mit Sicherheit, wie bei solchen Gesetzesänderungen üblich, eine Anordnung oder Ausführungsrichtlinien vom zuständigen Ministerium für die örtlichen SHT geben.

    Es existieren bislang noch nicht mal Ausführungsrichtlinien für die bisherige Gesetzlage vor <X

    Hoffentlich erreicht die Einführung dieses Gesetzes auch jeden! Wer sich hier nicht aktiv auf dem Laufenden hält, und dann mangels dieser Kenntnis nicht handelt und seine Zahlungen einstellt, der hat dann tatsächlich das Problem der Rückforderung.

    Politische Uninformiertheit ist durchaus beim Gesetzgeber willkommen. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch wahren. Vermutlich werden die Sch...Kommunen die Betroffenen nicht von sich aus informieren.

    Ach Du Schreck! =O


    Ehrlich gesagt klingt das fragwürdig, ob das korrekt ist! Aber ich hab selbst keinen Firmenwagen, daher hab ich dazu keinen Erfahrungsschatz angesammelt!

    Die Korrektheit bezweifel ich hier auch.

    Zitat von Iris Sümenicht (leider verstorben), Eltern im Pflegeheim:

    "In vielen Gehaltsabrechnungen werden die Kosten für den Firmenwagen vor

    der Auszahlung wieder abgezogen. Dann müssen Sie darauf achten, dass das

    Sozialamt nicht das normale Nettogehalt heranzieht, sondern den Betrag, den Sie

    ausgezahlt bekommen. Denn

    mehr haben Sie ja nicht zu Ihrer Verfügung. Das ist

    leider ein ewiger Streitpunkt mit den Sozialämtern, die dies immer wieder falsch

    behandeln."

    Ich habe mal ihrendwo gelesen das Unterhaltsrecht Liquiditätsrecht ist, habe aber hierzu nichts weiteres gefunden.

    Unikat weißt Du hier etwas zu diesem Liquiditätsrecht, vielleicht gibt es ja hierzu etwas, wäre nett zu wissen.


    LG