Hallo,
Fundstelle ist das Rundschreiben Nr. 434/19 des Landkreistags NRW an die Mitglieder des Landkreistags NRW.
"DLT-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes"
Diesem Rundschreiben ist als Anlage die Stellungnahme des Dr. Landkreistags (also doch nicht "nur" NRW) an das BMAS beigefügt.
Einen Link dazu habe ich nicht. Ich tippe diese daher komplett im Wortlaut ab..
" Zu § 94 SBG XII -E, Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs
Die Beschränkung des UH-Rückgriffs auf unterhaltspflichtige Kinder sowie Eltern auf 100.000 € Jahreseinkommen im gesamten SGB XII wird abgelehnt.
Es handelt sich um einen tragenden Grundsatz des SH-Rechts, Hilfe nur demjenigen zukommen zu lassen, der sie nicht von anderen, insbesondere Angehörigen erhält. Das SH-Recht korrespondiert insoweit mit dem zivilrechtlichen UH-Recht. Es ist nicht ersichtlich, warum Bürger mit gutem Einkommen über die steuerfinanzierte SH entlastet werden sollen.
Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung bewusst nur als Teilleistung ausgestaltet, um der familiären Pflegebereitschaft Rechnung zu tragen. Ein UH-Rückgriff findet in der Praxis in der Regel heute nicht statt bei UH-pflichtigen Personen, die die Pflege durchführen und damit den Unterhalt in natura erbringen. Die Regelung würde also den Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege konterkarieren und obendrein diejenigen begünstigen, die die Pflege nicht im Familienverband selbst oder mit Pflegediensten sicher stellen.
Damit wird die familiäre Solidarität zur Einbahnstraße. Während Eltern für ihre minderjährigen Kinder einstehen müssen, können volljährige Kinder sich der Verpflichtung entziehen, indem sie die Eltern auf die SH "verweisen". Dabei hat die Rechtsprechung zur Vermeidung finanzieller Überforderung von UH-Pflichtigen großzügige Selbstbehalte und Schonvermögensgrenzen festgelegt.
Profitieren würden Bürger mit gutem Einkommen, die aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse bisher einen finanziellen Beitrag leisten. Es käme im Ergebnis zu einer finanziellen Entlastung Besserverdienender über die steuerfinanzierte SH. Die familiäre Einstandspflicht würde aufgehoben und durch Steuergelder kompensiert.
Besondere Sorge macht uns der "moral hazard". Angehörige werden sich schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen. Die Erfahrungen in Österreich, wo jüngst die Anrechnung von Vermögen der Pflegebedürftigen gestrichen wurde, zeigt neben einem beträchtlichen Kostenanstieg auch einen Anstieg der Heimanträge. Ähnliches gilt in einzelnen österreichischen Ländern, die den Unterhaltsrückgriff gestrichen haben. Dies muss nicht zuletzt im Interesse der betroffenen Menschen, die in der Regel zu Hause alt werden möchten, verhindert werden. Insofern bedarf es andere Steuerungsmechanismen, um die Pflege in der Häuslichkeit zu unterstützen.
Zur Verbesserung der finanziellen Situation von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollten vielmehr die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden. Wenn, die Begründung des Gesetzentwurfs anführt, ein Signal gesetzt werden soll, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen anerkennen will und eine solidarische Entlastung erfolgen soll, wäre dies der richtige Weg."
Soweit der Dt. Landkreistag.
Ich will hier ja nicht schwarz malen, aber das sieht erst einmal nicht gut aus.
Aber vielleibt gibt es wie so oft in der Politik einen Deal und die Einnahmeausfälle werden auf anderem Weg kompensiert.
Denn die anderen mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz verbunden Änderungen werden begrüßt und sind gewollt.