Hi,
danke dir fürs Erste!
Ich melde mich wieder.
Herzliche Grüße
TW
Hi,
danke dir fürs Erste!
Ich melde mich wieder.
Herzliche Grüße
TW
Spannend finde ich auch, was passiert, wenn meine Mutter, mein Bruder und ich alle etwas unterschiedliches ankreuzen und damit "wollen"...
Hallo ihr Lieben,
hier ein kleines Update.
Nachdem der Brief des Anwalts meiner Mutter bei mir eintraf, habe ich eine Erstberatung in Anspruch genommen. Die hat mir jedoch nicht wirklich viel gebracht, vielleicht hätte ich damit lieber noch etwas gewartet
Zu diesem Anwalt würde ich vermutlich auch nicht gehen, das hat irgendwie nicht gepasst.
Gestern hatte ich nun den Brief des Nachlassgerichts im Briefkasten.
Er benennt meine Mutter, meinen Bruder und mich als Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge, also 1/2, 1/4, 1/4.
Es liegen Belehrungen zu Grundbucheintrag und Erbausschlagung vor.
Der von mir gewählte Rechtsanwalt meinte beim Beratungsgespräch, dass es "zu spät" sei, das Erbe auszuschlagen, wenn das Nachlassgericht schreibt, denn dann sei ja die Frist von 6 Wochen seit dem Todestag meines Vaters schon lange rum. Das ist tatsächlich ein Knackpunkt, den ich auch nicht "ergoogeln" konnte - ab wann denn nun die Frist wirklich läuft...
Laut dem RA tue das Nachlassgericht regelmäßig so, als sei die von ihnen gesetzte Frist die "richtige".
Naja, wie dem auch sei, ich werde ja eher nicht ausschlagen, auch wenn ich über die Vermögensverhältnisse noch immer keine klaren Auskünfte habe. Selbstverständlich haben meine Mutter und ihr Anwalt mir bisher noch keinerlei Unterlagen zukommen lassen, was sie in ihrem Brief ja aber angekündigt hatten
Tatsächlich habe ich auf den Brief des Anwalts noch nicht reagiert. Von einem anderen Erbfall innerhalb der Familie weiß ich, dass man ja lustig Fristen setzen kann, dies aber die Gegenseite natürlich oft nicht wirklich beeindruckt.
So, das Nachlassgericht hat ein Antwortschreiben beigelegt, auf dem versch. Dinge abgefragt werden.
Z.B. der letzte Wohnsitz meines Vaters und der war nicht im Bezirk dieses Nachlassgerichtes, also müsste die Zuständigkeit an das andere Gericht übergehen.
Ferner wird gefragt, ob ein Erbschein benötigt wird und ob eine Grundbuchänderung vorgenommen werden soll. Da ich den Grundbucheintrag wie er jetzt ist, nicht kenne, kann ich dazu leider nicht wirklich etwas sagen...
Im Brief steht "Unter Bezugnahme der Nachlassakten beantrage ich die Berichtigung des Grundbucheintrags für ..."
Ich kenne die Nachlassakten ja nicht einmal... Und wie ich über Google herausgefunden habe, bin ich als "vorläufiger Erbe" eigentlich auch nicht berechtigt, Einsicht ins Grundbuch zu erhalten..." Hat jemand von euch dazu Erfahrungen?
Weiter steht
"Die Berichtigung des Grundbuchs wird nicht beantragt, weil
a) die Teilung des Nachlasses durch notariellen Vertrag vorgenommen wird.
b) Vermächtniserfüllung durch notariellen Vertrag erfolgen wird.
c) Freifeld."
Also noch ist kein Notar eingeschaltet... Bin hier gerade etwas überfordert.
Beim Erbschein "Ich benötige einen Erbschein" gibt es die Auswahl zwischen
- Der Antrag wird in notarieller Form nachgereicht.
- Ich bitte um einen Termin zur Nachlassverhandlung.
Es ist mir neu, dass ich den Erbschein über einen Notar beantragen muss.
Was genau muss ich mir unter einer Nachlassverhandlung vorstellen?
Liebe Grüße
TW
Hallo TK,
ich werde mir jetzt auch schon mal einen Anwalt suchen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen... Hab schon einen riesen Fragenkatalog zusammengestellt...
Danke für deine Anmerkungen!
Beste Grüße
TW
Zur Beantragung des Erbscheins fehlen mir aktuell noch Sterbeurkunde (die liegt meiner Mutter mehrfach vor), um diese selbst zu beantragen, muss ich erstmal meine Geburtsurkunde an meinem Geburtsort beantragen, denn die liegt ja im Stammbuch bei meiner Mutter zuhause...
Ein Erbschein für mich allein gibt mir zwar die Legitimation für Auskünfte bei z.B. der Bank, aber nur wenn alle Erben einen Erbschein beantragen bzw. die Erbengemeinschaft gemeinsam (und danach sieht es gerade ja gar nicht aus) einen beantragen, kann man damit Sachen bzgl. der Immobilie klären, oder?
Das ist so frustrierend, wenn es egtl doch einfach ginge und man auf den Goodwill anderer Personen angewiesen ist, die aber alles nur blockieren...
Hallo ihr Lieben,
vielen Dank. Es gibt Neues. Nach dem unerfreulichen Telefonat, in dem sie mich erpresste, kam ein Brief, sie hat nun einen Anwalt beauftragt und ihm eine Prozessvollmacht übertragen.
In dem Brief steht, dass kein Erbschein beantragt wurde und ich das für mich ja selber tun könne und dass ich einen Teil meiner gewünschten Unterlagen wie Versicherungsverträge oder Kontostand irgendwann erhalten werde...
Gut, dann kommunizieren wir eben nur noch übern Anwalt, wenn sie meint. Wird halt für alle teurer. An mir liegts nicht, ich war gesprächsbereit.
Ich habe noch keinen Anwalt. Wenn sie nun aber so anfängt, kann ich nicht versprechen, nicht doch eine Teilungsversteigerung erwirken zu wollen.
Davon hat dann jeder am wenigsten.
Ich bin grad bisschen fertig deshalb...
Liebe Grüße euch
Ok, also hat neine Mutter da wohl was verwechselt. Ich glaube, sie hätte gern, dass das Nachlassgericht hier tätig wird, damit sich "alles von selbst regelt".
Wir haben noch gar nichts vor und ich fürchte, es ist auch eher schwierig, sich gütlich zu einigen.
Aktuell ist Vaters Konto gesperrt und im Minus, es müssen noch Rechnungen beglichen werden, es werden aber auch noch Einnahmen reinkommen. Erbschein wurde noch keiner beantragt. Meine Mutter denkt, sie brauche keinen, meinem Bruder ist alles egal und ich wollte mir erst einen Überblick verschaffen, was ich aber innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagefrist auch nicht mehr so ganz hinbekomme.
Meine Mutter hat mich gestern angerufen und erpresst, sie meinte, sie und mein Bruder möchten im Haus wohnen bleiben und ich solle deshalb auf meinen Erbteil verzichten. Tue ich das nicht, wären wir keine Familie mehr und ich hätte keinen Charakter.
Das ist die Problemlösungskompetenz meiner Mutter
Auszahlen könnte mich z.B. mein Bruder, der das Haus später gerne für sich komplett hätte, wenn er einen Kredit aufnehmen würde...
Für die Sicherung des Nachlasses des Betreuten hat grundsätzlich das Nachlassgericht Sorge zu tragen (§ 1960 BGB)
Hm, und nu? Was genau bedeutet das?
Hi TK,
meine Mutter schickte ihren Abschlussbericht als gesetzliche Betreuerin ans Amtsgericht und hat von diesem angeblich die Info erhalten, dass sich nach Überprüfung des Berichts das Nachlassgericht bei den Erben melden würde. Mit genauen Zahlen zum Erbe etc.
Ein solches Vorgehen wäre mir neu...
Dennoch stellt sich die Frage, was genau mit dem Abschlussbericht der gesetzlichen Betreuung passiert bzw. von welcher Stelle dieso Infos wie genutzt werden.
LG
T.
Ihr Lieben,
nach einem Jahr Krankheit und gesetzlicher Betreuung durch meine Mutter ist mein Vater leider verstorben.
Meine Mutter hat ihren Abschlussbericht als gesetzliche Betreuerin ans Amtsgericht geschickt und meinte, dass sich dann das Nachlassgericht bei uns Erben melden würde.
Erben werden meine Mutter, mein Bruder und ich.
Meine Eltern waren in Zugewinngemeinschaft verheiratet, ein Testament liegt nicht vor.
Damit tritt ja die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Ich dachte immer, das Nachlassgericht wird nur bei vorliegendem Testament oder wenn Erben ermittelt werden müssen, tätig - beides ist bei uns nicht der Fall... ist das Nachlassgericht nun wegen der abgeschlossenen geswtzlichen Betreuung "zuständig"?
Danke und viele Grüße
TW
Alles anzeigenHallo Twentysomething,
mein Beileid.
edy
Benutzer
Danke edy!
Hallo zusammen,
danke nochmal für eure Antworten.
Wir haben uns jetzt um ganz andere Dinge zu kümmern - mein Vater ist vor wenigen Tagen völlig überraschend von uns gegangen.
@ Timekeeper: Selbstverständlich wurden sämtliche Ämter und Stellen darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und meine Mutter hat Witwenrente beantragt.
VG
TW
Hi,
ja, To-Do-Liste wird step by step abgearbeitet.
Gut, vom Bankkonto kann auch keiner was wegnehmen, weils gesperrt ist, da mach ich mir also keine Sorgen, aber es kann eben kein Notar was bescheinigen, logisch.
VG
TW
Alles anzeigenHi,
dann ist es nicht hinterlegt. Dann ist es schlicht und ergreifend noch dort, wo es eigentlich nicht mehr sein sollte. Dann ist doch klar, dass das Sozialamt so reagiert, wie es reagiert. Es liegt Geld auf einem Bankkonto, existiert also, und gleichwohl soll Sozialhilfe gezahlt werden. Dann ist jetzt, wie ich schon schrieb, der förmliche Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, mit dem Amt ist zu klären, ob eine Abtretung angebracht ist, welche Unterlagen sie benötigen. Bis zur Auflösung der Gemeinschaft ist das Erbe gemeinsam zu verwalten. Ist denn jemanls versucht worden, eine Teilausschüttung, die ja im Interesse aller ist, zu erwirken? Seitens des Vaters oder seiner Betreuerin? Schriftlich, nachvollziehbar?
Herzlichst
TK
Hi,
Fakt ist, dass es eben auf dem Bankkonto von meiner verstorbenen Oma liegt und nirgendwo anders.
Ich sehe für das Sozialamt keinen Unterschied darin, ob das Erbe auf dem Bankkonto oder auf einem Konto des Notars liegt.
Ein Notartermin war bereits vor geraumer Zeit anberaumt. Zu diesem erschienen jedoch nur drei der Erben und der Onkel auf Anraten seines RAs eben nicht. Daraufhin versuchten die drei erschienenen Erben vergeblich, eine Auszahlung ihres Erbteils zu erwirken. Das sei nicht möglich, hieß es vonseiten des Notars, die Anwesenheit aller vier Erben sei hierfür unbedingt nötig.
Selbstverständlich weiß der RA des Onkels um die Dringlichkeit einer raschen Auszahlung für meinen Vater, allerdings interessiert ihn das natürlich nicht die Bohne. Er hat ja leider auch alles Recht der Welt, um diese Erbsache bis in die Unendlichkeit hinauszuzögern...
VG
TW
Hi,
es sind keinerlei Beträge freigegeben.
Wie gesagt, es herrscht ein Erbstreit über die Gesamthöhe des Erbes, solange sich die Parteien hier nicht einig werden, gibt es keine Freigaben...
Das Geld ist ganz normal auf einem Bankkonto der Verstorbenen hinterlegt.
VG
TW
Alles anzeigenfrase, wenn sie wirklich amtlich bestellte Betreuerin ist (wo ich bei dem Kuddelmuddel doch mal Bedenken anmelde), so wäre gegebenenfalls für Schäden, die sie angerichtet hat, auch das bestellende Amtsgericht in der Haftung, gesetzliche Betreuer sind versichert. Aber, die Bürgschaft hat sie ja offenlichtlich nicht kraft ihres Amtes unterschrieben, oder doch? Deshalb meine Frage. Da haben wir doch das Problem, dass das Haus zwar nicht flöten geht, wenn das Sozialamt für den Mann einspringt, hatten hier doch auch schon andere geschrieben. Da ist ein Schutz da. Aber sie steht doch nicht unter dem Schutz, dass heißt, wenn sie aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, dann haftet sie auch mit ihrer Haushälfte.
Im übrigen ruht das Verfahren beim Sozialamt. Sie muss erst einmal förmlich beantragen, dem Verfahren Fortgang zu geben, das hat sie wohl noch nicht getan. Sie muss gucken, ob das Erbteil des Mannes freigegeben ist, das kann nämlich sein. Vielleicht hat das Sozialamt sich auch dort klug gemacht und die Antwort bekommen, dass das Geld abberufen werden könne. Also, Verfahrensstand völlig ungeklärt.
Im übrigen haben wir 3-Monatsfristen, in welchen die Behörden normalerweise tätig werden müssen, das tun sie auch, es sei denn, die Antragsteller müssen noch was klären, der Fall also nicht entscheidungsreif ist. Das ist bei Rentenversicherung und Krankenkasse zu klären. Das steht an, das bringt voran, und nicht irgendwelche weitere Baustellen (GEZ) einzurichten, wobei bei diese klar ist, dass sich nicht weiterbringen.
Aber man war ja dann so aktiv und kann sich selbst die Hucke vollügen. Soweit ich das einschätzen kann, ist in diesem Fall bisher nur Schaden angerichtet worden. Vielleicht sollte man endlich mal zur Schadensbeseitigung schreiten und das alles in übersichtliche Bahnen lenken?
Herzlichst
TK
Heieiei, bisschen wie ´ne Textaufgaben hier und nur TK hat die formvollendete Musterlösung
Ich arbeite im Verlag, könnte ein Bestseller werden!
Wie soll denn bitte der Erbteil von Papa freigegeben sein, wenn das Erbe in Gänze noch gar nicht freigegeben ist?
Ich habe bzgl. des Erbstreits quasi eine Standleitung zu meiner Tante, die eine Rechtsanwältin beauftragt hat, die sich mit dem RA meines Onkels herumschlägt. Hier sind wir keinen Schritt weiter.
Spannender hingegen wäre, wenn das Amtsgericht oder was weiß ich für eine "hohe offizielle Stelle" hier Druck ausüben und eine Freigabe des Erbteils "erzwingen" könnte. Ist m.W. nach aber nicht der Fall oder weißt du da mehr?
Alles anzeigenHallo TW,
ich betrachte die Sache mal von der anderen Seite.
Das Sozialamt spielt auf Zeit, weil deine Mutter es bisher geschafft hat die Kosten zu tragen.
Sie ist amtlich bestellte Betreuerin, das hast du weiter oben schon bestätigt und hat den Vertrag unterschrieben.
Damit steht Sie auch voll in der Haftung.
Wenn Sie jetzt weiter alle Kosten trägt, wird sich nichts an der Situation ändern.
Sie muss das Sozialamt dazu bewegen, den Antrag zu bearbeiten, schriftlich per Einschreiben mit Hinweis, das das Amt ja verschiedene Möglichkeiten hat, sich "Erbe" des Vaters zu sichern (glaube §91-93 SGB XII) um damit die Sozialleistungen zu decken.
Hier liegt der Schlüssel zu dem Problem, also den SB ordentlich auf die Füße treten.
Deine Mutter hat auch ein Recht auf das Existensminimum, daher auf zum JobCenter und Antrag auf ALG II stellen.
Minijob und ALG II schließen sich nicht aus.
Keine weiteren Unterschriften der Mutter für die Dinge des Vaters. Der AG soll gefälligst selber kündigen.
Wenn dir die Hinweise hier nicht reichen, dann soll deine Mutter so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsbeistand aufsuchen.
Nein, würde auch noch mehr Probleme aufwerfen.
VG frase
Danke, frase, ich gebe das meiner Mutter nochmal mit Nachdruck weiter.
VG
TW
Alles anzeigenHi,
ich habe so langsam erhebliche Zweifel, dass ihr das ohne anwaltliche Hilfe schafft. Denn mit jedem Beitrag von dir wird die Situation schlimmer bzw. stellt sich die Situation verfahrener da. Ich versuche es trotzdem nochmal.
Unterhalt Mutter:
Es macht wenig Sinn, blind zu versuchen, alle möglichen Töpfe anzuzapfen. GEZ muss sie zahlen, bis sie ALG II bewilligt bekommt, Lastenausgleich, das sind doch ganz andere Fälle nach dem Gesetz, Voraussetzung für das Landespflegegeld ist doch, dass der Antragsteller den Betroffenen pflegt. Warum scheut ihr das Job-Center? Das ist im Augenblick euer Ansprechpartner, und sonst niemand. Wie das Wort "aufstockend" schon sagt, muss da was anderes da sein, auf was aufgestockt wird. Und dieses andere ist hier der Minijob. Ich verstehe da eure Haltung nicht. Lasst es dort durchrechnen, da ich nicht weiss, wo dein Bruder in diesem Szenario steht, kann ich hier keine konkrete Einschätzung abgeben.
Arbeitsvertrag Vater:
Warum soll die Mutter den kündigen? Sie riskiert z.B. eine dreimonatige Sperre bei anderen Leistungen, das ist doch völlig überflüssig, ist ja schon genug Schaden angerichtet worden, das muss doch nicht fortgeführt werden. WEnn der Arbeitgeber den Vater loswerden will, dann soll er kündigen und das wars. Die Mutter tut bitte, bitte gar nichts. "Rente bewilligt", das ist der Bescheid, auf dessen Basis dann berechnet wird. Daraus ergibt sich, ab wann was zu zahlen ist. Ergibt sich doch aus dem Bescheid, vielleicht einfach mal ganz genau nachlesen.
Sozialgeld Vater:
Da kommt es eben auf die Formulierung an, denn im Prinzip ist ein Erbe in dem Augenblick fällig, in welchem der Erbfall eintritt. Mir ist da der Verfahrensstand völlig schleierhaft. Wenn das Geld auf einem Anderkonto eines Notars hinterlegt ist, dann sollte man sich da mal nach dem Stand der Angelegenheit erkundigen. Kann sein, dass das Geld zumindest teilweise auszahlbar ist, Wenn die Auszahlung nicht geht, kann einem der Notar schriftlich bestätigen, dass auf unabsehbare Zeit das Erbe nicht abgeickelt werden kann.
Vertrag Pflegeversicherung:
Das ist der dickste Klops. Ich wiederhole meine Frage: ist sie vom Gericht eingesetzte Betreuerin, oder betreut sie ihn nur so? Hat sie ihren Betreuerausweis vorgelegt, den Vertrag als gesetzliche Betreuerin unterschrieben oder aber so? Wenn die letzte Alternative stimmt, dann brennt bei euch die Hütte wirklich, aber erkläre das erst einmal.
Ich verstehe wirklich nicht, dass ihr die entscheidenen Fragen nicht klärt, sondern euch mit Pseudo-Lösungen wie GEZ u.ä. verfranst. Hat die Mutter in ihrem Brief ans Sozialamt förmlich um WEiterführung des Verfahrens gebeten, oder nur was mitgeteilt? Hat sie nach drei Monaten bei Krankenkasse und Rentenversicherung auf die zögerliche Bearbeitung hingewiesen und darauf, dass das nach drei Monaten der Bearbeitung geklärt sein sollte, nachgefragt, wo es hakst?
Herzlichst
TK
Oh oh TK, ich hoffe, es trifft dich nicht zu hart, wenn ich dir mitteilen muss, dass du in einigen Fällen nicht Recht hast!
"Unterhalt Mutter":
Bzw. im Falle des Landespflegegeldes wäre es wohl hilfreich zu wissen, in welchem Bundesland wir leben: Bayern! (vermutlich werde ich hier jetzt schon allein deshalb geschasst )
In Bayern handelt es sich beim Landespflegegeld um eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 1.000 EUR, die quasi wirklich jeder beantragen kann:
GEZ wird bundeslandunabhängig pro Haushalt und nicht pro Kopf erhoben und mein Papa erhielt eine Bestätigung der Versorgungskasse, mit der er eine Ermäßigung beantragen kann. So viel dazu.
ALG II erhält meine Mutter nicht, das ist die offizielle Aussage des Jobcenters. Kannst du jetzt natürlich anzweifeln. Aber das Jobcenter wirds schon wissen
Arbeitsvertrag Papa:
So ganz weißt du aber auch nicht, was du willst, oder? Auf der einen Seite sagst du, es sei dringend nötig, das Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden, da das jetzt so wie es ist ein Kuddelmuddel mit Rentenantrag und Krankenkasse darstellt (siehe einer deiner Beiträge auf den vorigen Seiten). Auf der anderen Seite sollen wir das Arbeitsverhältnis jedoch nicht selbst auflösen. Das heißt, wir müssten, um eine schnelle Beendigung und damit für einen "sauberen Cut", der das obige Kuddelmuddel beendet, den Arbeitgeber zu einer raschen Kündigung von seiner Seite bewegen?
Ich weiß nicht, von welchen Sperren du redest. Man soll seinen Arbeitsvertrag nicht selbst kündigen, wenn man Arbeitslosengeld beziehen möchte. Das ist bei Papa ja nicht der Fall. Ich denke auch kaum, dass das Sozialamt nicht zahlt, wenn wir jetzt selbst Papas Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen beenden möchten. Im Moment ist es so: Zwei Parteien, ein Arbeitsvertrag, der beendet werden soll, aber keiner will es tun.
Warum ich so auf den Unterschied bei der Rente beharre: Ja, die Rente ist bewilligt, aber sie wird noch nicht bezogen. Du sprichst die ganze Zeit davon, dass die Rente bereits bezogen würde, das Arbeitsverhältnis noch besteht und das alles für einen riesen Kuddelmuddel sorge. Fakt ist, die Rente wird noch nicht ausgezahlt.
Sozialgeld Vater:
Da Omas Geld bzw. das Erbe nicht auf einem Notarkonto liegt, kann hier kein Notar etwas bestätigen.
Vertrag Pflegeheim:
Gerne beantworte ich deine Frage hierzu erneut und verweise für den Rest auf meinen bereits hineinkopierten Passus direkt aus dem Pflegevertrag.
Ja, Mama ist vom Amtsgericht bestellter Betreuer. Ich weiß nicht, wie das bei euch läuft oder lief, aber sie wurde vom Amtsgericht nicht dazu gezwungen Sie steht in regelmäßigem Austausch mit dem Amtsgericht und kommt den Pflichten als gesetzlicher Betreuer nach. Wie du dem Heimvertragspassus entnehmen kannst, ist sie mit der Unterschrift einer selbstschuldnerische Bürgschaft eingegangen. Den Betreuerausweis hat sie vorgelegt.
Meine Mutter hat an allen Stellen nachgehakt. Einen Anwalt hat sie ihnen aber noch nicht auf den Hals gehetzt
VG
TW
Hallo zusammen,
ich melde mich nochmal mit ein paar kleineren "News"/ Bestätigungen durch meine Mutter:
Unterhalt Mutter:
Da meine Mutter einem 450-Euro-Job nachgeht und damit nicht arbeitslos ist, ist die von euch vorgeschlagene Möglichkeit, mit ALG II aufzustocken, ja nicht gegeben, oder?
Darüber hinaus fällt mir keine weitere Möglichkeit ein, ihre eigene finanzielle Situation durch ähnliche Hilfen besser zugestalten.
Bevor ihr fragt: Ein besser bezahlter Job kommt leider nicht infrage.
Wäre eine Privatinsolvenz anzuraten?
Meine Mutter meinte heute, sie könnte als letzten Ausweg noch die Lebensversicherung beleihen, würde das aber nur ungern tun.
Auf Kleinsthilfen wie Landespflegegeld, Lastenzuschuss und GEZ-Befreiung habe ich sie hingewiesen bzw. ihr die Antragsformulare zukommen lassen.
Arbeitsvertrag Vater:
Ergeben sich nach jetzigem Kenntnisstand Nachteile, wenn Mama in Papas Namen selbst kündigt?
Oder sollte man den Arbeitgeber tatsächlich darum bitten, dass er kündigt und ihm versichern, dass keine Kündigungsschutzklage angestrebt wird?
An der Stelle nochmals meine Frage:
Gibt es einen Unterschied zu "Rente bewilligt" und "Rente wird bezogen"? Also wird die Rente aktuell bereits bezogen, obwohl noch kein Cent ausbezahlt wurde?
Vertrag Pflegeheim:
Im Heimvertrag steht folgender Passus:
"Der unterzeichnende bevollmächtigte Betreuer übernimmt mit seiner Unterschrift die selbstschuldnerische Bürgschaft für den fälligen und begründeten Zahlungsanspruch der Pflegeeinrichtung und zwar bis zu dem Doppelten des monatlichen Pflegeeheimentgelts, sofern dieses nicht von der Pflegekasse oder sonstigen Einrichtungen übernommen wird."
Sozialgeld für Vater:
Das Sozialamt weiß seit der Antragstellung im Oktober 2019 davon, dass das Erbe noch aussteht und dessen Auszahlung erst in unbestimmter Zukunft erfolgt. Meine Mutter hat das Amt auf diesen Umstand zuletzt vor einer Woche schriftlich hingewiesen.
Rente für Papa:
Papa erhielt vom 11.06.-31.10.2019 Krankengeld. Die ab dem 01.11.2019 bewilligte Rente für schwerbehinderte Menschen wurde bisher noch nicht ausbezahlt, um damit "evtl. zu viel gezahltes Krankengeld auszugleichen". Laut meiner Mutter habe sie jedoch die Krankenkasse über die bewilligte Rente informiert und die beiden stünden im Austausch miteinander. Fakt ist, dass seit dem 01.11. kein Geld mehr fließt, was die Lage nicht gerade entschärft...
Liebe Grüße
Twentysomething