Beiträge von Rainer1978

    Aufgrund der drei privilegierten minderjährigen Kinder, deren Bedarf vorrangig zu decken ist, besteht für das volljährige Kind ab dem 01.08.2023 keine Leistungsfähigkeit mehr. Und selbst für die anderen Kinder dürfte sich nur ein Mangelfall ergeben.


    Es sind 4 Kinder unter 18, meine Tochter begann im April eine Ausbildung und ist noch 17 Jahre und bewohnt eine WG aufgrund ihrer Ausbildung. Dort habe ich in Erfahrung gebracht dass bei ihr nur 50% angerechnet werden von der Ausbildungsvergütung, da sie noch Minderjährig ist.

    Habe die ganze doch etwas sehr komplizierte Angelegenheit in die Hände eines Anwaltes gegeben.


    Gerne berichte ich weiter.


    Vielen Dank euch allen für eure Mühen.

    Wenn am 1. Juli alles bezahlt ist, kann man das angehen.


    TK

    Ich habe den Unterhalt immer zum 15 eines Monats gezahlt und auch immer pünktlich.

    Oder was genau ist damit jetzt gemeint ?

    Im Internet steht ich muss die Herausgabe des Titels über das Gericht beantragen. Bin gerade völlig verwirrt 8o8)


    Quasi überweise ich jetzt im Juli (dann zum 1.7) wie gewohnt den Unterhalt und schreibe das Kind persönlich an mit der Herausgabe des Titels mit Frist zum 1.8, da ich davon ausgehe das eine Ausbildung begonnen wird und der Unterhalt selbst bestritten werden kann ?

    Vielen Vielen Dank.


    Wie und wo bitte ich um Herausgabe des Titels ? Ich möchte sowas ungerne per Anwalt machen, da bisher so auch immer Einigungen zustande gekommen sind und ich mir unnötige Kosten ersparen möchte.

    der Titel wurde damals bei Geburt freiwillig gemacht und es wurde immer brav gezahlt.


    Zum 18 Geburtstag kam dann Post das dass JA beratend Unterstützung gibt als Beistandschaft.


    Angekommen das Kind hat diese besagte Freigrenze von 100 € würde das Netto von 493€ auf 393€ gemindert werden. Unterhalt laut Tabelle wäre 660€ abzgl. Kindergeld 250€ = 410€ Anspruch (welche ich allein zahlen muss da Mutter über nicht genügend Einkünfte verfügt) 383€ Gehalt (gemindert) wäre quasi ein Rest von 27€ welche ich zahlen müsste? Verstehe ich das so richtig?


    Vielen Dank erst mal für deine Mühe und das es hier kostenlose Hilfe/Beratung gibt.

    Einen schönen guten Tag !


    Ich habe mal eine Frage zur Unterhaltszahlung meines Kindes welches zum 1.8 eine Ausbildung beginnt.


    Zuerst einige Infos.


    Einkommen 2100 € Netto mit 13 Monatsgehalt und Sonderzahlungen 2300 € Durchschnittlich im Monat.


    Kinder im eigenen Haushalt mit meiner Frau zusammen (alles eheliche und meine eigenen Kinder)


    Kind 1 = 17 jahre macht eine Ausbildung und wohnt nicht zuhause und bekommt ihr Kindergeld Monatlich und deckt ihr WG Zimmer mit der Ausbildungsvergütung 880€ nach Abzug des WG Zimmers

    Kind 2 = 12 Jahre (wohnt zuhause)

    Kind 3 = 9 jahre (wohnt zuhause)

    Kind 4 = 6 Jahre (wohnt zuhause)


    Kind 5 (wohnt bei der Mutter) = 18 Jahre welches die Ausbildung beginnt und Aktuell 235 € Unterhalt im Monat bekommt und einen Minijob ausübt (wo ich nicht dran wollte bzw. es neu berechnen lassen wollte)


    Laut Düsseldorfer Tabelle stehen dem Kind 660 € zu laut meinem Einkommen (somit Härtefallregelung). Das Kindergeld wird angerechnet und somit verbleiben 410 €

    Laut Ausbildungsvertrag bekommt das Kind eine Vergütung von 620 € Brutto was 493 € Netto wären (laut rechner)


    Was wird beim Ausbildungsgehalt dem Kind noch angerechnet ? Es wohnt zuhause und die KM verdient nicht genug um ebenfalls Unterhalt zu zahlen.


    Leider findet man keine Rechner im Internet welche Einkünfte der Kinder berücksichtigen.


    Freue mich über Antworten

    Hallo.

    Ich habe folgenden Sachverhalt.

    Ich habe einen Sohn aus einer Vergangenen Beziehung welcher bald 19 wird, bei seiner Mutter wohnt und keine Einkünfte erzielt, um welchen es sich auch hier in meiner Frage geht. Es wurde immer Unterhalt gezahlt die ganzen Jahre.


    Nun die im eigenen Haushalt wohnenden Personen die mit angerechnet werden:

    Bin seit 18 Jahren verheiratet und wir haben 4 Eheliche Kinder. Mein Ältestes Kind mit 17 Jahren begann diesen Monat die Ausbildung und bewohnt ein Wohnheim für welches Sie 150 € zahlt und ca. 1200 Brutto verdienen wird.

    Die anderen 12, 9 und 6 Jahre.


    Mein durchschnittliches Monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate beläuft sich auf ca. 2400 € und ich leiste nun aktuell 240 € an meinen Sohn. Der Unterhalt wurde vom JA festgelegt und fiel sehr Hoch aus, da zum Zeitpunkt der Berechnung einige Sonderzahlungen geleistet wurden.

    Nun sind 6 Monate vergangen und unsere Lebenssituation hat sich verändert, da unsere älteste Tochter nun ausgezogen ist (siehe oben) und die besagten Sonderzahlungen teilweise Ausfallen und sich mein Nettoeinkommen um einige hundert € gemindert haben. Zudem steht unserer Ehelichen Tochter ja nun auch mehr Unterhalt zu, da Sie nicht mehr in unserem Haushalt lebt.


    Leider finde ich keinen aktuellen Rechner welcher mir die genauen Werte ermittelt.


    Was müsste ich jetzt Aktuell an Unterhalt zahlen für meinen fast 19 jährigen Sohn ?

    Was müsste ich an Unterhalt zahlen wenn z.B. mein Sohn eine Ausbildung oder einen Nebenjob ausführt und 500 € verdient ? Die Mutter die ebenfalls Unterhaltspflichtig ist bezieht zu wenig Einkünfte.


    Würde mich über eine Antwort freuen. Möchte auch kein Geld einsparen, möchte es nur fair verteilt haben.


    Vielen Dank und eine schöne Woche :)

    Vielen Dank für deine Antwort. Wie sieht es denn aus wenn das Kind eine Ausbildung beginnt ? Laut Internet unterliegt es der Rangfolge und würde leer ausgehen. Versteht mich nicht falsch es geht nicht darum nichts zahlen zu müssen. Möchte mich nur informieren und auch nichts falsches machen.

    Hallo zusammen.:)

    Erstmal vielen Dank das es so ein Forum gibt.


    Zu meiner Frage. Ich bin verheiratet seit 16 Jahren und besitze 4 Kinder aus dieser Ehe und eines aus einer Beziehung vor 20 Jahren.

    Alter: 15, 10, 7, 4


    Außerdem besitze ich noch ein Kind aus meiner damaligen Beziehung welches dieses Jahr 18 Jahre alt wird. Sie besucht momentan noch die Schule.

    Ich zahle für dieses Kind seit der Geburt immer pünktlich meinen Unterhalt.

    Nun bin ich auf mehrere Unterhaltsrechner gestoßen um mir den Unterhalt errechnen zu lassen welcher ab dem 18 Lebensjahr fällig wäre.

    Dort bin ich auf den Begriff Härtefall gestoßen, da mein Verdienst von 2000€ Netto nicht ausreicht um den vollen Unterhalt zu zahlen.

    Fällt das Kind ab dem 18 Lebensjahr automatisch in den Verteilungsgrad 4 und würde von der Unterhaltszahlung ausgeschlossen werden ?

    Die Mutter des Kindes arbeitet ebenfalls und das besagte Kind wohnt und wird noch zuhause wohnen und ist nicht verheiratet.


    Ich würde mich über eine Antwort freuen.


    Vielen Dank :)