Unterhalt bei Kind über 18 Jahre Härtefall verteilungsgrad 4

  • Hallo zusammen.:)

    Erstmal vielen Dank das es so ein Forum gibt.


    Zu meiner Frage. Ich bin verheiratet seit 16 Jahren und besitze 4 Kinder aus dieser Ehe und eines aus einer Beziehung vor 20 Jahren.

    Alter: 15, 10, 7, 4


    Außerdem besitze ich noch ein Kind aus meiner damaligen Beziehung welches dieses Jahr 18 Jahre alt wird. Sie besucht momentan noch die Schule.

    Ich zahle für dieses Kind seit der Geburt immer pünktlich meinen Unterhalt.

    Nun bin ich auf mehrere Unterhaltsrechner gestoßen um mir den Unterhalt errechnen zu lassen welcher ab dem 18 Lebensjahr fällig wäre.

    Dort bin ich auf den Begriff Härtefall gestoßen, da mein Verdienst von 2000€ Netto nicht ausreicht um den vollen Unterhalt zu zahlen.

    Fällt das Kind ab dem 18 Lebensjahr automatisch in den Verteilungsgrad 4 und würde von der Unterhaltszahlung ausgeschlossen werden ?

    Die Mutter des Kindes arbeitet ebenfalls und das besagte Kind wohnt und wird noch zuhause wohnen und ist nicht verheiratet.


    Ich würde mich über eine Antwort freuen.


    Vielen Dank :)

  • Hallo Rainer,


    und besitze 4 Kinder aus dieser Ehe und eines aus einer Beziehung vor 20 Jahren.

    schmunzel :):?:


    Unterhaltsrechner können nicht viel.


    Dort bin ich auf den Begriff Härtefall gestoßen, da mein Verdienst von 2000€ Netto nicht ausreicht um den vollen Unterhalt zu zahlen.

    meinst du vielleicht Mangelfall?


    ab 18 sind beide Eltern dem Kind Barunterhalt pflichtig.


    wohn das Kind bei der Mutter?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Rainer


    Vielleicht etwas doof formuliert.

    ist schon ok.


    Dein durchschnittliches Netto muss noch bereinigt werden. ( das bereinigte Netto dürfte dann bei 1900€ liegen?).


    Dein Selbstbehalt beträgt 1160€-


    Es steht also nur der Betrag zwischen deinem bereinigten Netto und dem Selbstbehalt zur Verfügung ( 740€).


    Dieser Betrag wird auf deine 5 Kinder aufgeteilt.


    Beim 18 Jährigen Kind kommt es auch auf das Einkommen der Mutter an.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielen Dank für deine Antwort. Wie sieht es denn aus wenn das Kind eine Ausbildung beginnt ? Laut Internet unterliegt es der Rangfolge und würde leer ausgehen. Versteht mich nicht falsch es geht nicht darum nichts zahlen zu müssen. Möchte mich nur informieren und auch nichts falsches machen.

  • Der Selbstbehalt beträgt nach der Kürzung um 10 % nur 1044 €. Der Bedarf der ehelichen Kinder und des sich ergebende Haftungsanteil ist anhand der Einkommen der Eltern zu ermitteln. Erst dann kann man feststellen, ob ggf. ein Mangelfall vorliegt. Wenn das Kind eine Ausbildung anfängt besser gesagt, wenn es die Schule abgeschlossen hat, ist es nicht mehr privilegiert und damit nachrangig.