Tituliert sind 370 €, abzüglich der Ausbildungspauschale verbleiben 830 €, selbst der hälftige anzurechnene Betrag ist also höher, als die titulierte Forderung.
Die Mitteilung über eigenes Einkommen der Tochter ist eine Bringepflicht, ein Unterlassen kann Schadenersatzforderungen des Vaters begründen.
Der Bedarf eines minderjährigen Kindes mit eigener Wohnung entspricht dem eines Volljährigen.