Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht kommt für Menschen zum Tragen, die einen gesetzlichen Betreuer haben. Das Vormundschaftsgericht setzt ihn ein. Vormundschaft gibt es nur noch für Minderjährige. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Eine Pflegschaft wird etwa bei Abwesenheit eingerichtet, vom Amtsgericht.

    1. Brauche Rat

      • Hunter
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    1. Pflege der Mutter wird von Schwester verhindert .

      • Mike
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      • Oma1936
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    3. timekeeper

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      • Andre
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    3. Peter

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      • Meusel
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    3. edy

    1. Misshandeltes 14 jähriges Kind möchte zur leiblicher Mutter( die nicht das Sorgerecht hat) hat das Kind eine chance 56

      • FragenHilft
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    3. Martha

    1. Hilfe!Bemühung um meine Tochter jedes Mal vergebens!HILFE! 5

      • Florian
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    3. timekeeper

    1. Wer darf entscheiden? Was tun? Hilfe!!!!! 1

      • Ich37
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    3. Tim

    1. Schwester bei mir aufnehmen? 4

      • Catherini
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    3. Catherini

    1. Vormundschaftsrecht wird reformiert

      • Peter
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    1. Patientenverfügung wird von Bundesjustizministerin angeraten

      • Peter
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