Darf ich die Unterhaltsbrechnung der ARGE einfordern

  • Hallo Mitleser. Ich zahle immer pünktlich meinen Unterhalt seit 6Jahren für mein Kind, welches bei meiner Exfrau lebt und wurde bislang die letzte Jahre von der UVG-Stelle berechnet mit 100€.


    Zum 01.Juli 2013 war das UVG ausgelaufen und ich habe dann vor erst statt meinen üblichen 100€ den kompletten UVG-Satz von 180€ an meine Ex gezahlt.


    Im November fragte dann endlich die Arge meine Unterlagen zur Berechnung des Unterhaltes an. Jedoch hat sich mittlerweile vieles bei mir geändert (ein neues Kind, verheiratet etc.) und die Arge hat mir nun mitgeteilt, dass es ersichtlich ist, dass ich nicht mehr zahlen kann, es aber bei den 180€ bleibt. Meine neue Ehefrau hätte da nichts mit zu tun, meinte das Amt.
    Zu unserer Situation: Ich habe mal Monate mit (Netto) 1800€ und auch Monate mit 1100€ als Leiharbeiter mit wechselnden Einsatzorten (Jahresdurchschnitt wurde auf 1500€ berechnet), meine Frau hat nur Elterngeld von 150€. Sie hat 2Söhne mitgebracht, einer davon erhält Waisenrente, bei dem anderen hat sie immer UVG erhalten, weil der Vater nicht mehr eingetragen werden konnte (tot) und das UVG ist durch unsere Heirat weggefallen. Zusammen haben wir nun ein Baby, also 558€ Kindergeld für alle.


    Wie gesagt, meinte halt die ARGE, dass es egal sei ob meine Frau kein Einkommen hat, es zähle nur wenn Sie Einkommen hat. Aber muss ich nicht auch für sie aufkommen? Sie bekommt ja keinerlei Sozialleistungen, weil ich sie ja selbstverständlich ernähren muss - ist ja meine Frau?!


    Nun möchte ich gern wissen, was da die ARRGE berechnet hat, oder, ob sie nicht einfach die 180€ belassen hat, weil ich sie ja eh schon gezahlt habe seit ein paar Monaten.
    Ist das mein Recht diese Berechnung einzufordern? Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass meine Frau nicht berücksichtigt wird ?

  • Hallo Werner,


    Natürlich hast du ein Recht auf Einsicht der Berechnung.


    Mache einen persönlichen Termin mit dem Jobcenter aus.


    Wie alt ist euer Kind ? ( mit neuer Frau)


    lg
    edy

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  • 10 Monate.
    Wir wollen jetzt, dass unsere Kleine in die Kita kommt, damit meine Frau sich einen neuen Arbeitsplatz suchen kann.


    Naja Termin für die persönliche Einsicht ist etwas schwer, da meine Exfrau 100km weiter weg wohnt, aber schriftlich auffordern werde ich. Dennoch finde ich es etwas komisch vom Amt, hatte ja bei Abgabe der Unterlagen extra schriftlich drauf verwiesen, dass ich die Berechnung mit beigelegt haben möchte, aber die blocken und behandeln einen wie den letzten Hampelmann, dabei können die doch froh sein, wenn man freiwillig und immer pünktlich zahlt...


    Es ist halt sehr schwer in manchen Monaten mit so wenig Einkommen so viel zu bezahlen, wobei wir manchmal rechnerisch nur so viel wie eine Harz4 Familie haben, diese aber dafür alles bezahlt bekommen - 120€ allein für das Essen im Kindergarten für 3 Kinder - das wird nirgends berücksichtigt, Harz4 bekommt alles über 1€ bezahlt...macht dann schon wütend...


    Und irgendwie möchte man ja auch mit seiner neuen Familie leben können...

  • Hallo werner,


    Deine Frau ist bei der Verteilung tatsächlich erstmal außen vor.


    Du gibst Dein durchschnittliches Netto-EK mit ca. 1.500€ an. Da Du ggü. Deinen minderjährigen Kindern einen SB von 1.000€ hast, stünden 500€ als Verteilmasse zur Verfügung.


    Dem 10monatigem Kind stünden davon 225€ zu. Ich gehe davon aus, dass das erste Kind älter als 5 Jahre ist?! Dann hätte es einen Anspruch/Bedarf von 272€. In dieser Höhe wärst Du auch leistungsfähig.


    Wenn das JC nur 180€ haben möchte, kannst Du damit zufrieden sein.


    LG chico

  • oha, das ist ja krass und was mache ich dann mit meiner Frau bzw. von was soll sie leben? ...und dann ist ja da noch der Kleine von meiner Frau, der ja nun gar keine Unterhaltsersatzleistungen hat seit wir geheiratet haben...Von Luft und Liebe lebt es sich schlecht, oder :S ...

  • Hallo,


    ich weiß zwar nicht, ob Werner1 hier noch mit liest, aber ich bin erschüttert, dass an dieser Stelle die Hilfe für ihn bereits ein Ende hatte....


    Wenn nicht ihm, so hilft der Input vielleicht dem einen oder anderen in diesem Forum auf der Suche nach Informationen.


    1. Du kannst für das Kind, das kein weiteres Einkommen als Kindergeld hat, Kindergeldzuschlag beantragen. Zuständig für den Antrag ist die Agentur für Arbeit.
    Ich würde das auf jeden Fall für alle Kinder in eurem Haushalt probieren.


    2. Du kannst als Geringverdiener Wohngeld beantragen. Das ist ein Zuschuss zu Miete und Nebenkosten. Bei Eigentum geht das auch. Nennt sich dann Lastenzuschuss.
    Zuständig für Wohngeld und Lastenzuschuss ist die Kreisverwaltung.


    3. Du hast ebenfalls die Möglichkeit, deine Lebensmittel z. T. von der Tafel zu beziehen, wenn dein Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Dafür musst du nicht
    zwingend Hartz IV beziehen. Die Tafeln sind unabhängige Vereine und die Berechnung wird jedem Verein/Ort nach individuellen Kriterien berechnet.


    Scheu dich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Du findest dort noch mehr Menschen, die in einer ähnlichen Lage sind. Rechne damit, dass man dir bei allem, was die ARGE betrifft, Steine in den Weg legen wird - meistens nur, weil die Mitarbeiter der ARGE nicht wirklich gut informiert sind. Auf der Kreisverwaltung ist es einfacher.


    Ich wünsche dir viel Kraft.
    LG
    Husky