Scheidung mit harten Bandagen

  • Hallo, timekeeper, Hallo Bleu_de_Coup,


    mag sein das ich noch einen Kaffee trinken muss....


    aber aus euren Antworten entnehme ich, das ein Anwalt für aufwändige Arbeit, ordentlich bezahlt werden muss?


    Die ist m.E. ein sehr aufwändiger Fall.


    Ob das mit VKH-Höhe alles abgedeckt ist? ( Ist außerdem noch nicht mal genehmigt).


    Deshalb mein Kommentar:


    Hier wird die Anwältin sich fragen, ob sie an ihr Geld kommt ( das Geld, dass der Anwältin für ihre Tätigkeit zusteht).


    lg
    edy

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  • Edy,


    es ist kein aufwändiger Fall. Es geht um die Scheidung und um den Zugewinnausgleich. Nicht um mehr. Der Fall wird hier "aufwändig geschrieben." Weil viele Emotionen rein kommen. Und, wenn dann das abgewickelt ist, dann kommt man eventuell zu nachehelichem Unterhalt, wenn bis dahin geschieden wurde. Nur, solange das Haus da ist, er keine Nutzungsentschädigung zahlt, lohnt es sich doch nicht, da irgendwas anzuleiern. Da würde dann die Anwältin wirklich empfindlich zuschustern, einfach, weil man für aussichtslose Verfahren auch keine Verfahrenskostenhilfe bekommt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo an alle,


    danke für die zahlreichen Antworten!
    Alle Beteiligten Ämter wissen schon länger von der drohenden Zwangsräumung (haben Sie auch mir gegenüber bestätigt).


    Folgende Punkte wurden abgearbeitet:
    - Termin bei der Bank: Kreditzahlungen sind voll gestundet (wurde ohne Einverst. von Papa gemacht), weil der Verkauf in Aussicht gestellt wurde.
    Der Berater ging von einer Zustimmung durch meinen Vater aus, das Gericht hat keine Bestätigung bei der Bank eingeholt.


    - Termin Solzialamt: Wohngeld abgelehnt weil er über dem Satz ist (wg. der aktuell kostenfreien Unterkunft)
    - Termin Wohnungsamt: Aktuell keine Wohnungen verfügbar die von der Grösse her angemessen sind. Sie melden sich sobald eine frei wird.
    Grössere (mit höherer Miete) könnte er haben, aber dann zahlen sie keine Kaution usw. -->muss ich noch klären ob das stimmt.


    - Termin Caritas (da war Papa im März zum ersten mal und danach auch):
    Ein Einspruch gegen Entscheide wurden erstellt. Der Sachbearbeiter hat mehrmals gesagt, dass hier von der Gegenseite Rechtsverletzungen begangen wurden. Es wurde ein Brief an den Vorstand des Versorgers erstellt.


    - Termin Versorger: erneut abgeblitzt, Sachbearbeiter kommt nicht ins Kundenkonto von meiner Mutter. Neues Kundenkonto nur mit Mietvertrag für das Haus.


    - Termin Fachanwalt für Sozialrecht: Er hat die Unterlagen übernommen um sich einzulesen. Er hat die Ordnung ausdrücklich gelobt und von massiven Versäumnissen der Kollegin gesprochen. Die zuständige Richterin ist ihm natürlich bekannt. Laut ihm wurden schon sehr viele Urteile von ihr in weiteren Verhandlungen von höheren Gerichten revidiert. Sie urteilt wohl extrem "männerfeindlich". Keine Ahnung was ich von solchen Aussagen halten soll


    Heute stehen noch drei Wohnungsbesichtigungen an... die zwei von heute morgen haben eben abgesagt.


    Danke für die Infos!
    Gruss
    Sohn

  • Hallo,



    Grössere (mit höherer Miete) könnte er haben, aber dann zahlen sie keine Kaution usw. -->muss ich noch klären ob das stimmt.


    Er bekommt nur eine angemessene Wohnung bezahlt. Ist die Wohnung nicht angemessen, muss er die höhere Miete selbst ausgleichen. Dann wird auch keine Kaution sowie Umzugskosten übernommen.


    Evtl. Nebenkostennachzahlungen werden auch nicht übernommen.


    lg
    edy

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  • Hi,


    Er bekommt nur eine angemessene Wohnung bezahlt. Ist die Wohnung nicht angemessen, muss er die höhere Miete selbst ausgleichen. Dann wird auch keine Kaution sowie Umzugskosten übernommen.


    Evtl. Nebenkostennachzahlungen werden auch nicht übernommen.


    Eben, genau das ist aktuell unser Problem... keine Wohnung die er sich leisten kann.
    Eine Mietkaution kann ich nicht stellen, leider.


    Probleme, welche nicht da wären wenn meine Mutter an den anderen Käufer, der ja das selbe bietet, verkaufen würde.
    Papas Käufer hat heute Vormittag angeboten, Papa zwei Zimmer im Haus zur Verfügung zu stellen (gegen eine kleine Miete).
    Ausserdem hat er selbst eine Kündigungsfrist von drei Monaten in der aktuellen Wohnung. Solange hätte Papa Zeit im Haus "umzuziehen".


    Papas Käufer möchte nicht das ganze Haus bewohnen, sondern später mal daraus zwei Wohnungen machen (ist vom Grundriss her kein Problem).
    Ich habe dies dem Anwalt von Mutter per mail mitgeteilt, dieser hat sofort nach einer Minute geantwortet und abgelehnt (ohne Begründung)!
    Es könnte alles so einfach sein!


    Beim Notar liegt von beiden Käufern ein Vorvertrag... ich verstehe es einfach nicht.
    Papas Anwalt prüft jetzt ob er etwas machen kann bzgl. Schadensminderungspflicht?!?


    Gruss
    Sohn

  • Hallo,


    es wurde ja schon geschriebendas es nicht unbedingt auf den tatsächlichen Verkauspreis
    des Hauses ankommt.
    Vielmehr, um den von einem Gutachter festgestellten Verkehrswert des Hauses.


    Wurde ein Gutachten erstellt?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    das Haus wurde vor ca. drei Jahren auf einen Verkehrswert von 322.000,00 € geschätzt.
    Damals ging es um die Erweiterung eines Wintergartens, die Schätzung hat die Bank erstellt wg. der Erweiterung des Kredits.
    Damals wurden Bilder gemacht usw... ob das ein offizielles Gutachten ist weiss ich nicht.
    Ein älteres, etwas kleineres Haus in der Nachbarschaft wurde im letzten Jahr für 309.000,00 € verkauft.


    Aktuell bieten beide Käufer 285.000


    Der WG wurde nicht angebaut... die Krankheit kam dazwischen.


    Für ein aktuelles Gutachten hat Papa kein Geld... ich auch nicht.


    LG
    Sohn

  • Hallo,



    Zitat

    Für ein aktuelles Gutachten hat Papa kein Geld... ich auch nicht.


    Dann sollte ein RA darauf hinweisen, das dies für eine Zugewinnberechnung, dringend benötigt wird,


    oder man nimmt das ältere Gutachten als Berechnungsgrundlage.


    lg
    edy

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  • Hi,


    na endlich kommt mal was richtig in Gang! Ich bin erleichtert. Auch, dass sich einige meiner Vermutungen bestätigt haben. Er hat zu viel Geld, um unterstützt zu werden. Das wäre klar. Wie es aussieht, wenn er auszieht, das ist doch eine andere Frage. In dem Augenblick haben wir eine völlig andere Situation. In dem Augenblick, in welchem ein Mietvertrag unterschrieben wird, in dem sieht die Situation anders aus. Wahrscheinlich wird dann Geld bewilligt, wenn auch nur darlehensweise. Aber, das reicht ja. Um das jetzt schon festzuzurren, ist eben der Fachanwalt für Sozialrecht erforderlich.


    Dieses frauenfeindlich/männerfeindlich Gerde, das ist doch dummes Zeug. Wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden ist, dann geht man in Berufung. Und jeder, der mit einem Urteil nicht einverstanden ist, der wird sagen, ungerecht, frauen- oder männerfeindlich. Auf die Ebene sollte man sich gar nicht begeben.


    Ich vermag keinen Rechtsverstoss zu erkennen. Fakt ist nun mal, dass das Haus der Frau allein gehört. Und das ist ja vom Vater einfach ignoriert worden, auch noch im Gerichtsverfahren. Noch etwas, das alte Gutachten ist ja nun wirklich Altpapier. Sie will das Haus an jemanden verkaufen, das ist ihr gutes Recht, sie verschenkt es nicht, und damit wären die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.


    Nochmals, es sollte darlehensweise vieles gehen. Also der Umzug, und die Kaution sowie die Miete. Nur, man muss die Weichen richtig stellen. Und das kann, nachdem so viel verbaselt worden ist, wahrscheinlich nur ein Fachmann.


    Herzlichst


    TK