Hallo Forum,
ich hatte im August den KV schriftlich aufgefordert, Mindestunterhalt zu leisten und seine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Seine gesetzlichen Pflichten habe ich ihm in dem Schreiben kleinlichst erläutert, dass er nicht behaupten könne, er wisse nicht, worum es ginge. Nachdem diverse Gespräche in der Vergangenheit dazu immer gegen die Wand liefen, habe ich das nun ganz förmlich gemacht und gerichtsfest per GV zustellen lassen - keine Reaktion.
Im September habe ich per Einschreiben (wurde nachweislich zugestellt) erneut aufgefordert - keine Reaktion.
Was ICH tun kann, habe ich somit getan. Nun überlege ich, Strafanzeige zu erstatten um ihn eventuell so dazu zu bewegen. Was haltet ihr davon? Andernfalls könnte ich das über das Familiengericht per einstweiligen Rechtsschutz erzwingen nur vermute ich, dass er auf Schreiben von Gericht ebenso wenig reagieren wird.
In den sozialen Medien brüstet er sich mit Partyfotos, Musikveranstaltungen und jeder Menge Alkohol, und ist ganz stolz auf ein Rockkonzert nächstes Jahr auf dem Nürburgring (er war dieses Jahr laut seiner Selbstdarstellung schon) über ein ganzes Wochenende - und an Kindesunterhalt denkt er nicht im Geringsten!