Zum Wohle des Kindes?!

  • Mahlzeit Liebe Forengemeinde!!


    Ich bin Unterhaltzahlender Vater gegen über meiner Tochter(14J) und hatte bisher auch nie Probleme damit steht dem Kind zu und zum Wohle des Kindes laut Deutscher Gesetzgebung.!
    Hinzu muss ich erwähnen die Kindesmutter(von ihr getrennt) bezieht seit 14Jahren Harz 4 und hat noch eine 2. Tochter (Fremdvater).
    Wo mir jetzt immer mehr das Taschenmesser in der Hose aufgeht ist die Tatsache das von seiten des JA im regelmäßigen Abstand mein Einkommen überprüft wird um mehr Unterhalt wenn möglich ab zudrücken an meine Tochter ....ansich nicht das Problem, aber da ich weiß das mein Unterhalt bei ALG2 als Gehalt des Kindes gewertet wird und im Harz 4 Satz mit einbezogen wird habe ich ein Problem damit ....!
    Hier spreche ich nicht mehr zum Wohle des Kindes weil das Geld nie bei ihr ankommt sondern bei Mutterns Harz 4 Bezug um mit dem Hintern an der Wand zubleiben .
    Gibt es irgend eine Rechtliche Handhabe zB der Kindesmutter Druck aus zu üben punkto Arbeit suchen damit sie für ihre Fixkosten usw selber aufkommt und das mein Kindesunterhalt Sinn macht ..oder gibt es eine Rechtliche Handhabe seitens JA jede weitere Erhöhung zu verweigen ? Weil im mom sehe ich die Sache so das ich der Kindesmutter die Harz 4 Leistung finanziere ohne das det Kind wat von hat und Vater Staat Geld spart durch mein Unterhalt ......
    PS: Sollte ich von meinen Gedankengang falsche Ansichten haben was dem Gesetz nicht entspricht bitte drauf hinweisen...........und wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ^^:thumbsup:

  • Deine Tochter bildet nun mal mit der Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass zunächst der Gesamtbedarf aller Haushaltsangehöriger festgestellt wird. Dann bringt man das Gesamteinkommen in Abzug und nur wenn ein ungedeckter Bedarf verbleibt, werden noch Leistungen nach SGB II geleistet. Unterhalt ist selbstverständlich Einkommen. Das Jugendamt aber auch das Jobcenter bzw. die Arge können alle 2 Jahre Auskunft vom Pflichtigen verlangen und höheren Unterhalt einfordern. Das Vorgehen ist also völlig korrekt. Und natürlich kann man bei Unterhalt nie sicherstellen, dass der Betrag ausschließlich dem Kind zugute kommt. Es ist halt eine Mischkalkulation. Tja... und "Vater Staat"... der bin ja nun auch ich. Und mir ist es schon lieber, wenn ein Vater für seine Kinder zahlt, bevor ich zur Kasse gebeten werde. Dass die Mutter nicht arbeitet, obwohl sie das könnte, ärgert Vater Staat auch. Aber das hat mit Unterhalt nichts zu tun.

  • Thx für die Antwort!!
    Ja soweit ist mir das schon klar wie das abläuft ...aber die Sache iss doch dies alles was ich mehr zahlen muss rechnet die Arge doch gegen am Ende bleibt es doch für die Kindesmutter und Tochter +-0€ sprich da kommt nix an zum Wohle des Kindes ....der Verstand sagt mia ja geht se ackern haben beide mehr von wenn det Unterhalt kommt ....
    Im mom sehe ich auf der Seite der zahlt nur Pflichten und bei der Kindesmutter nur Rechte .....daher ja meine frage gibt es eine Rechtliche Handhabe der Kindesmutter zum ackern zu zwingen damit ich sagen kann zum Wohle des Kindes oder hat hier nur alein die Arge die Pflicht der Kindesmutter uffm Nerv zu gehen ?

  • Hi,


    ob du für die Mutter mit aufkommst, das wage ich zu bezweifeln. Was kostet ein 14-jähriges Kind? Würde das Kind auch ALG II bekommen, so würde es 296 € monatlich erhalten. Zuzüglich Warmmiete, zuzüglich Kosten für Sonder- und Mehrbedarf. Erst wenn Du mehr als das zahlst (je nach Wohngegend so gepeilte 400 €) hätte die Mutter letztlich was von den Unterhaltszahlungen, wenn sie kein ALG II erhalten würde.


    Im übrigen gibt es ALG II nicht seit 14 Jahren, sondern erst seit ca 10 Jahren und die ARGE ist schon lange abgeschafft. Das ist heute das Job-Center. Eigentlich sorgen die schon dafür, dass arbeitsfähige Menschen auch in Arbeit kommen. Nur, ganz ehrlich, wer nimmt schon jedmanden, der seit 14 Jahren aus dem Berufsleben raus ist? Es sei denn, sie ist sehr qualifiziert. Und wenn nicht, als Verkäuferin, okay, dann wäre sie im Zweifel wieder Aufstockerin, wo wir dann bei derselben Rechnerei sind wie jetzt.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen!


    Zitat

    ok entweder iss die Arge seit 11 Jahre unfähig oder die Arge hats aufgegeben (nicht vermittelbar)


    Die ARGE hat den Fall vermutlich als so hoffnungslos angesehen, dass man sich schon vor Jahren in Jobcenter umbenannte, um nicht zu doof da zu stehen.


    Rechtlich haben meine Vorschreiber das aber schon in Gänze ausgeführt. Da bedarf es keiner Ergänzung.


    LG chico