Unterhalt für 23 Jährige in Ausbildung die nicht mehr Zuhause wohnt

  • Guten Tag,


    und zwar geht es um meine Freundin, mit der ich zusammen in einer Wohnung lebe. Sie macht eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin ist 23 Jahre alt und bekommt monatlich 300€ von ihren Eltern und bekommt 0€ in ihrer Ausbildung. Und genau der Betrag ist das Problem. Wir kommen somit im Monat auf 1200€ und haben große Probleme überhaupt über die Runden zu kommen. Ich zahle fast alles. Ihre Eltern leben zusammen, sind verheiratet und verdienen beide mindestens 3000€ Netto. Den genauen Betrag muss ich noch iwie erfragen. Meine Freundin hat noch einen Bruder, 11 Jahre alt der noch zuhause lebt und die weiterführende Schule besucht.
    Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ihre Eltern sich weigern ihr mehr Geld zu geben weil sie selbst angeblich keins haben, dann jedoch alles für den Sohn raushauen. Meine Familie ist der Meinung, dass meiner Freundin viel mehr zusteht, als diese 300€.
    Nun stellt sich mir die Frage, ist das wirklich so? Ich finde im Internet viele Beispiele, jedoch keines was auf meine Freundin zutrifft und werde auch nicht aus den ganzen Daten schlau, wie z.b. die Düsseldorfer Tabelle.
    Sie hat Angst ihren Eltern zu schaden, jedoch sind sie ja dazu verpflichtet und ich sehe es nicht ein, dass meine Freundin und ich am Existenzminium leben müssen, nur weil ihre Eltern nicht haushalten können.
    Zudem stellt sich mir die Frage wie das dann abläuft. Wie sieht es da auch aus mit der Ausbildungsförderung. Ich habe gelesen dass diese dann den Eltern mitteilen dass sie mehr zahlen müssen oder so ähnlich.
    Um ehrlich zu sein blicke ich überhaupt nicht durch und erhoffe mir nun von Euch hilfe.


    Liebe Grüße
    Adrian

  • Hallo Adrian,


    Ist das die Erstausbildung deiner Freundin?


    Gibt es auch Ausbildungsstellen zur Heilerziehungspflegerin, in denen Azubi-Lohn gezahlt wird?


    Kann sie BAB /Bafög beantragen?


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    sie hatte zuvor eine Ausbildung als Erzieher angefangen, diese aber schon wegen mangelnder Unterstützung er Eltern abgebrochen.


    Soweit mir bekannt, gibt es keine Ausbildungsstellen die einen Azubi-Lohn zahlen.


    Was meinst du mit, kann sie BAB/Bafög beantragen?
    Können schon, aber davor hat sie auch wiederrum Angst, dass das Amt dann das Geld bei ihren Eltern holt, weil diese ja genug verdienen. Nur ob das so ist, weiß ich nicht.
    Vielleicht weißt du da genauer bescheid? Ich will mir sicher sein bei dem was ich ihr dann erzähle. Weil es wird ja wohl oder übel dazu kommen, dass die Situation dann mit ihren Eltern eskaliert und sie sich verstreiten werden.


    lg.
    Adrian

  • Hallo Adrian,


    Bei Erstausbildung steht ihr Unterhalt zu.
    Mit eigener Wohnung ist ihr Bedarf 670€ pauschal .
    Vom Bedarf werden evtl. BAB/BAFöG und das Kindergeld abgezogen.( Ein Antrag ist zu stellen).


    Bei BAFöG z.B. könnte sie einen Antrag auf Vorausleistung stellen.


    http://www.azubiyo.de/berufe/heilerziehungspfleger/gehalt/


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    Um das jetzt richtig zu verstehen, zählt die abgebrochene Ausbildung also nicht?
    Der Bedarf von 670€ ist unabhängig von dem Verdienst der Eltern?
    Und das Kindergeld wird davon dann abgezogen und ist für die Eltern bestimmt?


    Was ist mit Vorausleistung gemeint? Dass das Amt dann anstelle der Eltern zahlt und diese dann dem Amt das Geld zurückzahlen müssen?
    Ich entschuldige mich für vielleicht dämliche Fragen .


    Lg.
    Adrian

  • Hallo,



    Um das jetzt richtig zu verstehen, zählt die abgebrochene Ausbildung also nicht?


    Es kommt immer darauf an wie "zielstrebig" Schule/Ausbildung bisher angegangen wurden.
    Ich denke aber hier ist das ok.


    Vorrausleistung:


    google mal Vorausleistung Bafög




    Bei eigener Wohnung ist der Bedarf 670€ pauschal ( egal was die Eltern verdienen).


    Kindergeld kann sie auf sich "umleiten" lassen (Antrag bei der Kindergeldkasse stellen).


    Sie hat dann insgesamt 670€


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    erstmals vielen Dank dass du mir hilfst, das rechne ich dir hoch an.


    Ich habe es gegoogelt und weiß jetzt was es heißt, hätte ich auch von selbst drauf kommen können.


    Wie müsste man das ganze jetzt angehen? An wen muss sie sich wenden, dass sie das Geld bekommt?
    Muss man vorher dem Bafög-Amt schreiben und kann danach erst den Unterhalt einfordern?


    Liebe Grüße
    Adrian

  • Hallo Adrian.


    Zuerst Unterhalt schriftlich (nachweislich) fordern.


    Ab diesem Zeitpunkt kann der mögliche Zeitpunkt dann rückwirkend gefordert werden.


    Zeitgleich BAFöG beantragen.


    hier als Beispiel für Hessen


    Am besten zum BAFöG-Amt gehen und Antrag abgeben (evtl. Termin vereinbaren).


    siehe auch hier (gibts auch ein Forum)


    http://www.studis-online.de/


    lg
    edy

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  • Hallo Adrian,


    Unterhalt bei den Eltern fordern.


    Den Erhalt des Briefes am besten unterschreiben lassen.( von den Eltern).


    Sollten sie "Probleme" machen, können sie sich selbst bei einem Anwalt beraten lassen.


    Ansonsten nimmt die Freundin sich einen Anwalt (den die Eltern dann bezahlen müssen ?) Vorher beim Anwalt erkundigen.


    Deshalb, am Besten einen Antrag auf BAFöG-Vorausleistung stellen. BAfögamt regelt das dann mit den Eltern.


    lg
    edy

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  • Hi,


    die erste Frage ist doch, ob sie die Ausbildung auch von zu Hause aus machen kann. Denn noch haben die Eltern ein Wahlrecht, ob sie eine Ausbildung durch Zahlung von Unterhalt oder aber durch Naturalien finanzieren.


    Die zweite Frage ist dann, ob sie ihre Ausbildung zügig vorangetrieben hat, nach der Schule. Denn nur dann gibt es Unterhalt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo edy,


    vielen Dank für die Hilfe. Ich werde mich erkundingen..



    Hey timekeeper,


    zu 1: Sie könnte rein prinzipiell ihre Ausbildung von zu Hause aus machen, allerdings möchten ihre Eltern nicht, dass sie bei ihnen wohnt, umgekehrt natürlich auch nicht. noch etwas dazu, weiß aber nicht ob das überhaupt was zur Sache beiträgt. Da wo wir wohnen, kann sie mit zur Schule genommen werden. Diese ist sehr weit entfernt und von dem Ort ihrer Eltern hätte sie keine Chance dorthin zu gelangen.


    Zu 2: Sie hat nach ihrer ersten abgebrochenen Ausbildung ein FsJ absolviert, bereits in dem gleichen Betrieb in dem sie auch daurauffolgend ihre jetzige Ausbildung begonnen hat.


    Grüße,
    Adrian