privilegierte Volljährige Unterhaltsanspruch

  • Guten Abend liebe Forumgemeinde,


    ich google schon seit Tagen und komme mit einer Frage nicht weiter, vielleicht kann mir hier im Forum jemand helfen.


    Frage: Wie begründet sich die evtl. höhere Bedarfssumme des Volljährigen, wenn er noch bei einem Elternteil wohnt.

    Bei der Bedarffeststellung eines privilegierten Volljährigen wird
    a) wohnt der Volljähriger noch bei einem Elternteil die 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle herangezogen und
    b) hat der Volljähriger einen eigenen Hausstand eine fixe Summe von 670,00 Euro genannt.


    In meinem Fall ist die Summe der bereinigten Einkommen beider Elternteile mehr als 5.000 Euro, somit stehen dem Volljährigen, der noch bei einem Elternteil wohnt, 807,00 Euro im Monat zu. Würde er eine eigene Wohnung haben, stünde ihm lediglich 670,00 Euro zu.


    Und hier komme ich mit meiner Logik nicht weiter: wenn das Kind noch zu Hause wohnt, hat es praktisch keine Ausgaben für den täglichen Bedarf, bekommt aber 807,00 Euro.
    Würde das Kind selbstständig wohnen, hätte es Ausgaben für Wohnung, Essen, Körperpflege usw., bekommt aber nur 670,00 Euro.


    Oder habe ich irgendwie einen "Knick" in meiner Logik??? ?(


    Vielen Dank für die Antwort schon im Voraus!

  • Hallo,


    Und hier komme ich mit meiner Logik nicht weiter: wenn das Kind noch zu Hause wohnt, hat es praktisch keine Ausgaben für den täglichen Bedarf, bekommt aber 807,00 Euro.
    Würde das Kind selbstständig wohnen, hätte es Ausgaben für Wohnung, Essen, Körperpflege usw., bekommt aber nur 670,00 Euro.


    807€ sind der Bedarf (inklusiv KG).


    Natürlich kann der Elternteil/die Eltern, einen Betrag für Kost und Logis vom Kind verlangen.


    Dieser Betrag kann bei "guten Wohnverhältnissen" schon einiges mehr kosten, als bei Wohnverhältnissen bei denen man mit


    670€ (inklusiv KG) auskommen muss.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy,
    danke für die schnelle Antwort. :)
    Wenn ich dich richtig verstehe, verstehst du es auch nicht :thumbsup:
    Es ist einfach so und damit gut, oder? Es hätte ja sein können, dass der Gesetzgeber sich etwas Bestimmtes dabei gedacht hat?
    So nach dem Motto: " Wer meint, mit 18 schon erwachsen zu sein und von Zuhause auszieht, ist selbst schuld und hat mit 670,00 Euro (inklusiv KG) auszukommen.
    lg immerfernweh

  • Hallo Immerfernweh,


    Die Kinder die zu Hause wohnen haben doch gar keine andere Wahl und müssen das nehmen was sie


    bei Vater oder Mutter vorfinden.


    Bei 5000€ bereinigtem Netto sind die Wohnungen meist besser als eine Wohnung die von 670€ (gesamt) angemietet werden könnte.Der Elternteil bei dem das Kind wohnt,kann aber das Kind vor die Wahl stellen: entweder 500€ für Kost und Logis,oder du suchst dir eine eigene Wohnung.
    lg
    edy

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  • Aus den Leitlinien 2015 des OLG Braunschweig:


    13.1.1
    Für im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnende volljährige, unverheiratete Kinder gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Eltern leistungsfähig (vgl. Ziff. 21.3.1), ist der Bedarf des Kindes in der Regel nach dem zusammengerechneten Einkommen (ohne Zu- und Abschläge nach Nr. 11.2) zu bemessen, jedoch regelmäßig auf 670,00 € zu begrenzen, hierin sind Kosten der Unterkunft (Warmmiete) in Höhe von 280,00 € enthalten; für die Haftungsquote gilt Ziff. 13.3. Ein Elternteil hat aber höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich aus seinem Ein-kommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

  • Hallo bissig,
    dein Beitrag würde allerdings meine Frage hinreichend beantworten :thumbup:
    So herum würde ein Schuh daraus: beide Volljährigen (der, der in die große böse Welt ausgezogen ist und der "Nesthocker") würden gleich behandelt; beide bekämen die gleiche Summe und könnten somit selbst entscheiden, ob sie nun zu Hause wohnen wollen oder eben ausziehen.
    Danke!