Kurzfristige Einkommensminderung/erhöhung (bis zu 6 Monate)

  • Folgender Sachverhalt:


    Vom Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass kurzfristige Einkommenseinbußen (bis 6 Monate) vom Unterhaltsverpflichteten hinzunehmen sind und dadurch der zu zahlende Unterhalt nicht gemindert wird.


    Fallbeispiel:


    Jemand ist berufstätig und ca. 3-6 Monate krank geschrieben, durch das Krankengeld fällt er unter die Selbstbehaltsgrenze, trotzdem muss der Unterhaltspflichtige weiterhin Unterhalt zahlen, da laut richterlichen Urteilen (welche weis ich nicht) dies vom Unterhaltspflichtigen hinzunehmen ist.


    Nun meine Frage. Wie ist es wenn der Unterhaltspflichtige kurzfristige Einkommenserhöhungen hat ?


    Fallbeispiel: Unterhaltsverpflichteter ist seit längerer Zeit arbeitslos und kann nicht zum Unterhalt herangezogen werden, er beginnt eine 3-6 monatige Maßnahme über die Agentur für Arbeit wo er Übergangsgeld bekommt und dadurch Unterhaltsverpflichtet wäre laut Düsseldorfer Tabelle.
    Muss das Kind diese 6 Monate Einkommenserhöhung auch hinnehmen und der Vater muss nichts zahlen ?
    Sonst wäre ja nur der Unterhaltsverpflichtete schlechter gestellt bei Einkommensminderungen, aber bei kurzfristigen Erhöhungen darf er dann zahlen. Wäre meines Erachtens nicht gerecht.



    Ich bitte um sachliche Antworten und keine persönlichen oder emotionalen Texte. Danke.

  • Hi,


    diese sture 6-Monatsfrist gibt es so seit einigen Jahren nicht mehr. Heute wird mehr auf den Einzelfall geschaut. Das ist natürlich schwierig, wenn das Einkommen sehr schwankt, sei es nach oben oder nach unten. Ich empfehle immer, die letzten 12 Monate zu nehmen, diesen Betrag durch 12 zu dividieren, dann zu bereinigen. Dann sieht man, wo man steht. Meist ist gar keine Korrektur angesagt, einfach weil die Einkommenssprünge ja ziemlich hoch sind in der Düsseldorfer Tabelle.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Es gibt wenige Foren in denen User sich tummeln , um Antworten anderer User zu überprüfen bzw.


    zu kritisieren.


    Wie wäre es mit Fragen direkt zu beantworten? bissig?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)