Brauche dringend Rat

  • Hallo


    Ich bin die Bea und bin 38 Jahre.
    Ich habe folgendes Problem. Ich hoffe ihr könnt mir folgen


    Ich wurde im August letzten Jahres von meinem Mann geschieden. Mein Sohn ( 18) geht seid Oktober zum Bund. Meine Tochter ( 14) wohnt bei meinem Exmann. Ich bin psychisch krank. Zum Teil seid Kind an und mein Exmann....naja sagen wir es mal nett....hatte meine Krankheit voll im Griff. Durch meine Krankheit kann ich nur sechs Stunden täglich arbeiten.
    Ich sage wie es ist....ich verdiene mtl 1300 Euro. Davon bezahle ich 300 Euro Miete. 200 Euro bezahle ich mtl mein Auto ab das mein Exmann mir "geschenkt" hatte. 250 Euro zahle brauche ich mtl für Benzin um zur Arbeit zu kommen. Dann habe ich noch Schulden zu bezahlen die sich wären der Trennung ergeben hatten. Da habe ich nämlich noch 290 Euro mehr an Miete zahlen müssen.
    Bei der Scheidung habe ich mich, OBWOHL ICH VOM GESETZ HER UND LAUT RICHTER, kein Unterhalt zahlen müsste weil ich finanziell kaum für mich selber aufkommen kann, dazu bereit erklärt 100 Euro Unterhalt für meine Tochter zu zahlen.
    Warum ich das tat ?? Mein Exmann und ich haben noch ein gemeinsames Haus zum abbezahlen. Die Bank hätte mich nur aus dem Darlehensvertrag gelassen wenn sie sehen würden dass Unterhalt von mir rein kommt. Ich wollte aus dem Vertrag raus. Und tat somit natürlich auch was gutes für meine Tochter.
    So.....der momentane Stand ist der, dass meine Tochter mir erzählt dass mein Exmann, nachdem er gehört hat dass ich meiner Tochter noch extra 25 Euro Taschengeld gebe, das Taschengeld von 10 was er ihr immer gegeben hat gestrichen hat. Dann soll sie von ihren 25 Euro noch 10 Euro für ihr Handy zahlen und ihr Mittagessen donnerstags in der Schule. Dann bleiben ihr im Monat vielleicht wenns hoch kommt 7 Euro.
    Vor paar Tagen ist er nach Tunesien in sein Land gereist und hat dort geheiratet und bringt seine Neue hier her.
    Meine Frage.....kann ich gegen das Urteil etwas tun ?? Ich würde lieber die 100 Euro behalten und es meiner Tochter ein Teil selber geben und mit dem anderen Teil ihr Kleidung kaufen .
    Ich hoffe jemand weiß da Bescheid. Und hoffentlich seid mitgekommen


    Liebe Grüße und ein gutes Neues Jahr
    Bea

  • Hi,


    kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Solange ein Titel da ist, musst du ihn bedienen. Was der Richter gesagt hat oder nicht, gemeint hat, das interessiert nicht. Wenn also ein gerichtlicher Vergleich da ist oder ein Urteil (das scheint ja der Fall zu sein), dann musst du zahlen.
    Vielleicht noch ein Hinweis. Kinder kosten 400-500 € im Monat, wenn man die Unterkunftskosten mit berücksichtigt. Findest du es da angemessen, über 100 € nachzudenken? Zumal das Urteil ja nicht allzu alt ist. Was hat sich seitdem geändert?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Bea,
    und was geschied dann mit dem gemeinsamen Haus?


    bekommst du für deinen Teil des Hauses Nutzungsentschädigung/Miete?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @ edy: ich glaube, der Deal war, dass sie aus den schuldrechtlichen Verpflichtungen raus kommt, im Gegenzug aber keine Nutzungsentschädigung bekommt. Wenn sie im Kreditvertrag drinnen geblieben wäre, wäre das vermutlich wesentlich teurer geworden. Hier wurde ein Gesamtpaket geschnürt. Sie raus aus den Verpflichtungen, dafür Unterhalt für die Tochter. Ist ja nicht unüblich und sinnvoll.


    Herzlichst


    TK