Mindestunterhalt im Mangelfall - Exmann arbeite nur 15 Wochenstunden - Titel erwirken

  • Mein Exmann arbeitet 15 h pro Woche und ist zusätzlich selbstständig. Er gibt an, dass er aufgrund der Selbstbehalt Regelung von 1080 € nicht mehr als 250 € monatlich für unser 9jähriges Kind zahlen kann. Der Mindestunterhalt kann also nicht geleistet werden, da das Einkommen aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit unter Berücksichtigung der Ausgaben (Miete, etc.) 1080 € nicht übersteigt. Mein Exmann hatte in der Vergangenheit (während unserer Ehe) ein Jahreseinkommen von über 40.000€, seit der Trennung war er teilweise arbeitslos, oder hat nur 6-8 Monate gearbeitet (mit einem Jahreseinkommen von ca. 25.000 - 30.000€). Welche Möglichkeiten habe ich nun, damit unser Kind zumindest den Mindestunterhalt erhält? Kann mein Exmann verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten? Bis dato besteht noch kein Titel. Kann ich über das Jugendamt einen Titel erwirken und wie ist hierbei genau das Prozedere? Vielen Dank vorab für hilfreiche Infos.

  • Du gehst zum Jugendamt zur Abteilung Beistandschaften und trägst dort Deinen Sachverhalt vor. Du wirst einen schriftlichen Antrag stellen müssen, dann übernimmt das Jugendamt das. Die nehmen die Einkommensklärung vor (bereinigtes Nettoeinkommen über die letzten 3 Jahre durch 36 gibt das zugrunde gelegte Monatseinkommen, nach dem der Kindesunterhalt bestimmt wird). Das JA treibt das Geld ein, notfalls über den Weg der Klage und Lohnpfändung, und zahlt es an Dich aus.


    Wieviel Du dann letzten Endes bekommst, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen des Exmanns tatsächlich gewesen ist und wie zahlungsfähig er im Moment ist. Falls er ausfällt, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse, aber das ist etwas weniger als er zahlen würde, und die zahlen auch nur bis zum 12. Lebensjahr des berechtigten Kindes.

  • Danke Thorsten. Fallen bei einer Klage, die über das Jugendamt läuft, Kosten für mich an? Da der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bei 194 € liegt, wäre das ungünstiger für unser Kind, als der Betrag von 250 € monatlich, die es jetzt vom Vater erhält. Und nochmal die Frage: Kann mein Ex-Mann verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten, damit er selbst den Mindestunterhalt zahlen kann?

  • Als Unterhaltspflichtiger für seine Kinder unterliegt er einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Er hat nachzuweisen, dass er sich angemessen um Arbeit bemüht hat. Davon allein kriegst Du aber keinen Cent in die Tasche.


    Ich habe in meiner Familie im Moment einen ähnlichen Fall und wir versuchen es, über einen Unterhaltsstundungsvertrag zu lösen, wo wir dem Vater anbieten, heute zu zahlen, was er kann und die Differenz zu seiner Unterhaltspflicht später nachzuzahlen, wenn er seine Kredite los ist. Das setzt allerdings voraus, dass das Geld aktuell nicht sonderlich fehlt und dass sich die Gegenseite darauf einlässt (es also nicht sein Ziel ist, seine Kinder oder stellvertretend Dich um den Unterhalt zu prellen).


    Meines Wissens klagt das Jugendamt gegebenenfalls und es fallen keine Kosten für Dich an, aber erfrage das bitte dort nochmal. Sicher bin ich mir da nicht wirklich. Zunächst wird das JA aber ohnehin eine Vermittlung versuchen. Und: es ist eine Behörde. Da mahlen die Mühlen langsam. Zumal die im Moment mit der Unterbringung von Flüchtlingskindern gut ausgelastet sind.

  • Hallo,


    . Der Mindestunterhalt kann also nicht geleistet werden, da das Einkommen aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit unter Berücksichtigung der Ausgaben (Miete, etc.) 1080 € nicht übersteigt. .


    Dem EX bleibt der Mindestunterhalt von 1080€. Davon muss er alles bezahlen (Miete usw.).


    Evtl. muss er sich eine kleinere Wohnung suchen.


    Er muss also mit insgesamt 1080€ auskommen.



    Beim Jugendamt wird zunächst nicht geklagt. Es wird nur berechnet.
    lg
    edy

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  • Viel Erfolg!


    Vorab empfehle ich Dir, die Webseite Deines zuständigen Jugendamtes hinsichtlich Beistandschaften durchzusehen. Auf der von unserem Stand schon mal eine ganze Menge an interessanten Dingen drauf. Und Du findest dort natürlich auch die notwendigen Kontaktdaten.