Berufsunfähig und Unterhalt

  • hallo zusammen,


    ich bin seit ende 2012 nach einer reha berufsunfähig geschrieben, arbeite aber trotzdem wieder in teilzeit in meinem beruf. kann mein ex jetzt von mir verlangen, in diesem beruf vollzeit zu arbeiten oder leiste ich nicht ohnehin bereits mehr, als ich "müsste"? ich habe nach der bu-feststellung, als wir noch nicht getrennt waren, freiwillig wieder angefangen mit meiner arbeit, statt nix zu tun oder auf 450 euro-basis gemütlich zu leben. ich habe die befürchtung, dass es jetzt heißt, ich soll noch mehr machen und dann eben irgendwas anderes, motto: sie ist ja in vollzeit erwerbsfähig, also soll sie bitte auch vollzeit irgendwas arbeiten. es ist aber so, dass ich in meinem eigentlichen beruf deutlich mehr verdiene als wenn ich irgendwas ohne meine ausbildung mache. der effekt wäre daher eher gering. daher befürchte ich, dass mein ex darauf hinwirken wird, dass ich eben im erlernten beruf vollzeit arbeiten soll. das schaffe ich aber nicht (mehr). ich habe bereits zwei auszeiten und einen burnout hinter mir, ich möchte es nicht noch eimal so weit kommen lassen. ich bin nicht ganz gesund (gdb 30) und habe auch seit zwei jahren eine klage gegen die deutsche rentenversicherung auf teil-erwerbsunfähigkeit laufen. ich habe zwei kinder, 13 und 18, die bei mir leben.


    meine frage wäre nun, ob nicht bereits die teilzeit-berufstätigkeit "überobligatorisch" ist, denn ich arbeite ja mehr als 15 stunden in meinem beruf und müsste dann nicht das einkommen auf dieser basis herangezogen werden, also entsprechend gekürzt berücksichtigt werden? ich arbeite freiberuflich und schätze, dass ich derzeit eher 25-30 wochenstunden arbeite.


    danke für euren rat!

  • Hallo schreiberin,


    Dir geht es um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt?


    bekommst du z.Zt. nachehelichen Unterhalt?


    ich denke wenn du Geld verdienst, dann ist dies nicht überobgligatorisch.


    Verlangen kann dein EX natürlich viel, aber wenn du entsprechende Atteste vorlegen kannst hat er keine Chance.



    lg
    edy

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  • hallo,


    wir hatten bis anfang dieses monats noch das gemeinsame konto und alles weiterhin gemeinschaftlich bezahlt, obwohl mein mann vor einem jahr ausgezogen ist. daher bislang noch kein unterhalt. nun ist aber gütertrennung notariell vollzogen und der nächste schritt ist jetzt natürlich diese frage....noch geht es also um trennungsunterhalt. scheidung wird demnächt eingereicht und wohl recht zügig durchgezogen, da wir ja bereits den zugewinn geregelt haben und auch der versorgungsausgleich (hoffentlich vorab) über eine notarielle regelung laufen wird.


    es ist halt sehr ungünstig für mich, da ich das haus übernommen habe und der wohnvorteil dazu führt, dass ich netto praktisch draufzahle an meinen ex und den älteren sohn (anteilig) und der unterhalt an den kleinen niedriger ist :-(
    dabei verdient mein ex ca. 1000 euro netto mehr als ich.


    lg


    die schreiberin

  • Der Unterhalt für die beiden bei Dir lebenden Kinder ist unabhängig von Deinem Einkommen.


    Der Wohnvorteil bedeutet letzten Endes, dass Du (eine Menge) bares Geld sparen kannst. Daran ist der Ex ja auch noch beteiligt. In so fern kann man ja froh sein, dass Du im gemeinsamen Haus wohnen bleiben kannst, wenn Du es Dir leisten kannst. Ich denke, da muss man dann schon fair bleiben.


    Du musst sicher nicht arbeiten. Kein Mensch kann Dich zu irgendwas zwingen. Was passieren kann, wenn Du nicht eindeutig beweisen kannst, dass Du (teilweise) berufsunfähig bist, dass Dein Einkommen entsprechend hochgerechnet wird und Du für Dich weniger Unterhaltsanspruch hast. Dann ist das eben so. Aber ist es das Geld wert, sich die Gesundheit noch weiter zu ruinieren? Immerhin hast Du ja auch noch Kinder zu versorgen. Rechne doch mal aus, um welchen Differenzbetrag es im Zweifelsfall überhaupt ginge.