Krankenversicherung bei Volljährigkeit

  • Hallo,


    die Situation ist die, dass die minderjährige Tochter, sagen wir "auf eigenen Initiative", den elterlichen Haushalt verlassen hat und zum Freund gezogen ist und dort von undefinierbaren Einkünften lebt, sie bekommt von der Mutter nur das Kindergeld weitergeleitet. Der Unterhaltsanspruch ist nie gestellt worden.


    Allerdings wird sie nun volljährig, womit der Unterhaltsanspruch ohnehin erlischt, so lange sie nicht in Ausbildung ist, was vermutlich nicht eintreten wird. Aber: wer zahlt nun die Krankenversicherung? Wer übernimmt die Kosten, wenn sie krank wird oder einen Unfall hat und medizinisch versorgt werden muss?


    Bisher ist sie in der Familienversicherung des Vaters gesetzlich krankenversichert.


    Wäre schön, wenn es mir jemand sagen könnte, der sich damit auskennt.


    Danke im Voraus!

  • Hallo Thorsten,


    In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.


    Man ist also immer krankenversichert.


    In einem Krankheitsfall/Unfall wird die letzte Krankenversichrung die Kosten übernehmen.


    Es müssen dann aber alle Beiträge nachgezahlt werden.


    guggst du hier:


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo thz,


    das volljährige Kind kann bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung verbleiben, auch wenn es nicht zur Schule geht oder studiert.


    Bei Schule oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.


    Beginnt das Kind eine berufliche Ausbildung, wird es eigenständig versichert.


    LG chico

  • Danke, edy!


    Die Mutter hat vorhin bei der GKV angerufen, bei der die Versicherung besteht: die Tochter ist bis zu ihrem 23. Geburtstag über ihren Vater weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Also müssen wir uns bis dahin wohl erst mal keine Gedanken machen, weder über die Beiträge noch über mögliche Behandlungskosten. Und danach gehe ich davon aus, dass sie alt genug ist, für ihren Unfug selber geradezustehen und man die Eltern nicht mehr belangen wird.


    Nachtrag: Und danke, chico. Unsere Beiträge haben sich offenkundig überschnitten.