Abzug vom Kinderunterhalt

  • Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Kinderunterhalt.
    Der Ex Lebenspartner von meiner Freundin bezahlt insgesamt 300€ für seine 8 und 15 Jahre alten Kinder.
    Darf er, wenn er den Kindern etwas kauft, wie ein paar Turnschuhe oder etwas zum Anziehen, den Wert vom den 300€ Unterhalt abziehen?
    Wenn nein, steht das irgendwo geschrieben, wo man es nachlesen kann?

  • Hallo Zwirn,


    In diesem Fall bekommt die Mutter den errechneten Unterhaltsbetrag, Abzüge sind nicht möglich.


    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    lg
    edy

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  • Hi, danke für ihre Antwort.
    Ja, es besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde.
    Er zieht trotzdem diverse Sachen von dem zu zahlenden Unterhalt ab.
    Wo kann man das nachlesen, das er das nicht darf?
    Wir brauchen etwas schriftliches.
    Wie kann sie das Geld zurück fordern, was er in den letzten 4 Jahren abgezogen hat?

  • Hallo,



    Wo kann man das nachlesen, das er das nicht darf?
    Wir brauchen etwas schriftliches.
    Wie kann sie das Geld zurück fordern, was er in den letzten 4 Jahren abgezogen hat?


    In der Jugendamtsurkunde steht doch ganz klar was zu zahlen ist?


    Da steht doch nichts von; "folgendes kann abgezogen werden"?


    Rückfordern kann man hier nichts mehr, man hätte gleich den abgezogenen Betrag pfänden können ( Jugendamtsurkunde).


    Lasst euch vom Jugendamt beraten.


    lg
    edy

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  • Hallo,

    Ist er Verpflichtet einen Dauerauftrag einzurichten, so das der Unterhalt immer Pünktlich ankommt?


    Wie dass ist egal, Hauptsache das Geld ist mtl. pünktlich da.


    Davon müssen ja auch z.B. Miete/Nebenkosten usw. gezahlt werden.


    lg
    edy

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  • Hi,


    das Problem mit der Beistandsschaft ist, dass das Geld ja dann erst auf ein Konto des JA geht, dort überprüft wird, und erst dann an den Unterhaltsberechtigten überwiesen wird. Es ist folglich garantiert nicht bis zum 3. des Monats bei der Mutter. Das muss man wissen.


    Vielleicht noch eine grundsätzliche Ausführung. Renten sind bis einschliesslich des 3. Werktages bei dem Berechtigten eingehend zu zahlen. Und, sie sind immer in Geld zu leisten. Die spezielle Regelung für Unterhalt hat chico schon genannt. Das ist die Regel. Wenn also nichts anderes Vereinbart ist, gilt diese Regel. Ausnahmen müsste man vereinbaren. Vereinbaren, das bedeutet, man muss sich einig sein. Wenn wie hier keine abweichende Einigung vorliegt, dann ist der austitulierte Betrag zu zahlen.


    Wenn man darauf angewiesen ist, die Unterhaltsrente zum Beginn des Monats zu bekommen, dann ist die Beistandsschaft keine große Hilfe. Denn man muss mit einer Verzögerung der Zahlung von 10-20 Tagen rechnen. Was ich tun würde: Den Vater anschreiben, auf die Rechtslage hinweisen, ausdrücklich erklären, dass man mit eigenmächtigen Käufen ohne Absprache nicht einverstanden ist und für die Zukunft bei willkürlichen Kürzungen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten werde. Diesen Brief per Einschreiben schicken, und abwarten, was passiert.


    Herzlichst


    TK